Bürgerinformationssystem

Auszug - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Antrag der Gruppe SPD/CDU im Rat der Hansestadt - Stadtteilprojekte zur Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Beratungs- und Entscheidungsprozesse Anfrage vom Bündnis 90/Die Grünen - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 22 e NGO i.V. mit dem SGV III (KJHG) Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen - Einladung eines Vertreters der Stadt Nordhorn, um das "Nordhorner Modell" zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen vorzustellen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.04.2010    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: VHS, 3. Etage, Raum 35
Ort: Haagestr. 4, 21335 Lüneburg
VO/3611/10 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Antrag der Gruppe SPD/CDU im Rat der Hansestadt - Stadtteilprojekte zur Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Beratungs- und Entscheidungsprozesse
Anfrage vom Bündnis 90/Die Grünen - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 22 e NGO i.V. mit dem SGV III (KJHG)
Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen - Einladung eines Vertreters der Stadt Nordhorn, um das "Nordhorner Modell" zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen vorzustellen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Otte, Marlis
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau BAUMGARTEN erläutert, dass es zunächst eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema gab. Dazu gibt es einen Antrag der Mehrheitsgruppe der SPD/CDU und danach wurde im Verwaltungsausschuss noch ein "Dringlichkeitsantrag" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, der sich insbesondere auf die Einladung eines Vertreters der Stadt Nordhorn bezog, um das sog. „Nordhorner Modell“ vorzustellen.

 

Herr KOCH schlägt vor, in die Sachdiskussion einzutreten und die Reihenfolge der Anfragen/Anträge zurückzustellen. Es hat auch weitere Anfragen zu diesem Thema außerhalb der Ratsgremien gegeben, wobei u. a. der Kriminalpräventionsrat angemeldet hat, sich an der Diskussion beteiligen zu wollen, was durch die Anwesenheit durch Herrn Wieben als Vorsitzendem des Kriminalpräventionsrates im Jugendhilfeausschuss zwangslos erfolgen kann.

 

Herr NOWAK erläutert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Anfrage entstanden ist, weil es in Lüneburg kein Jugendparlament gibt. Dieser Weg soll aus seiner Sicht in Lüneburg auch weiterhin nicht gegangen werden. In Nordhorn gibt es sog. Jugendforen, die Vertreter dann wiederum in Gesamtforen senden können. Die Foren sind in den Stadtteilen angebunden und arbeiten grundsätzlich selbständig. Unter den Jugendlichen sollen so eigene Beschlüsse gefasst werden, die dann auch mit einem zur Verfügung gestellten kleinen Budget umgesetzt werden. Dieses ist sog. „gelebte Demokratie“, wo Jugendliche eigenverantwortlich agieren können, ohne an einen Ausschuss o. ä. angebunden zu sein. Mit eigenen Budgetmitteln können so im eigenen Stadtteil Dinge in Bewegung gebracht werden. In Lüneburg gibt es zwar zahlreiche Projekte, die in der Vorlage auch benannt werden, allerdings gibt es hier nur punktuelle Beteiligungen, keine Kontinuität. Zudem stellt sich das Problem der Finanzierung. Auffällig ist, dass dort, wo soziale Brennpunkte entstehen, größere Aktivitäten feststellbar sind. Ziel der Anfrage war somit, die Verwaltung aufzufordern, darzulegen, wie in den Stadtteilläden mit einer entsprechenden Beteiligung von Jugendlichen begonnen werden kann. Der Antrag der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe kann aus seiner Sicht lediglich ein Anfang sein und Programme, die in anderen Kommunen bereits erfolgreich laufen, sollten in Lüneburg berücksichtigt werden. Deshalb gab es zusätzlich noch den Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion. Vielleicht können Dinge, die bei anderen Kommunen gut laufen, übernommen werden.

 

Herr KOCH antwortet zu dem letzten Punkt, dass der Verwaltungsausschuss die Dringlichkeit bereits abgelehnt hat. Nordhorn ist eine anders strukturierte Kommune als Lüneburg. Zudem hat sich die Diskussion in Nordhorn insgesamt über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren erstreckt.

 

Frau OTTE wünscht sich, wenn Vertreter aus Nordhorn eingeladen werden, vorher deren Konzeption zu kennen, damit dann gezielte Fragen gestellt werden können, um z. B. die Übertragbarkeit auf die Angebote in den Stadtteilhäusern zu prüfen.

 

Herr KOCH erläutert weiter, dass auch der Kinderschutzbund recht weitgehende Anregungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geben möchte und entsprechende Ideen bereits im Rathaus eingebracht hat.

 

Frau BAUMGARTEN erläutert den Antrag der SPD/CDU-Gruppe. Die Beteiligung der Jugendlichen werde von diesen teilweise als frustrierend empfunden, da wenig Resonanz erfolgt. Diese wenige Resonanz war zudem sehr stadtteilbezogen für einzelne Projekte und leider ist keine Kontinuität feststellbar. Deshalb sollen aus Sicht der Gruppe die Stadtteilhäuser vermehrt prüfen, ob man dort Beteiligungsprojekte starten kann, die Jugendliche längerfristig binden. Zudem sollte es eine Bestandsaufnahme und Prüfung geben, was bereits vorhanden ist. Wenn Beteiligungsprojekte gut laufen, kann man diese Dinge dann auch in andere Stadtteile und Stadtteilhäuser übernehmen. Zudem wäre natürlich die Kostenfrage zu klären.

 

Frau OTTE weist darauf hin, dass Jugendliche bisher häufig projektbezogen durchaus beteiligt und mitgearbeitet haben, wenn es um Einzelanliegen in dem jeweiligen Stadtteil ging. Eine grundsätzliche längerfristige Beteiligung hat aber nicht stattgefunden, da die betroffenen Jugendlichen, wenn Jugendprobleme besprochen werden, leider oft nur einmalig kommen und nur ein kurzfristiges Interesse zeigen. 

 

Herr NOWAK weist darauf hin, dass es nicht darum gehen soll, Jugendliche ins Rathaus zu bringen, wie es zuletzt beim Projekt „Gläsernes Rathaus“ war, sondern vielmehr um Foren, die in den Stadtteilen stattfinden sollen, wenn Probleme von Jugendlichen besprochen werden sollen. Wichtig ist, wie Projekte in anderen Städten gezeigt haben, die zeitnahe Umsetzung. Jugendliche müssen das Gefühl haben, „mitgenommen“ zu werden. Jugendliche müssen bei der Entscheidung beteiligt werden und durch ihre eigene Entscheidung etwas ändern können. Dann werden sie auch kontinuierlich eingebunden bleiben.

 

Frau Dr. PAHNKE lobt, dass im Bereich der Hansestadt Lüneburg bereits viel im Bereich der Partizipation von Kindern und Jugendlichen getan wird. Ein Jugendparlament hält auch sie für zu akademisch. Jugendliche haben wegen der starken schulischen Belastungen und wegen vieler anderer Freizeitaktivitäten zumeist wenig Zeit. Sie unterstreicht, dass Kinder und Jugendliche einbezogen werden sollen. Dieses wäre anders als in Nordhorn, wo lediglich 12- bis 18-Jährige beteiligt werden. In den von der Gruppe angegebenen Stadtteilen sollte gestartet werden, weil Jugendliche dort bereits handelnde Personen kennen. Zudem sollten sich die Jugendlichen selbst die Themen suchen, an denen sie mitarbeiten und mitwirken wollen.

 

Herr SOLDAN sieht bisher kein Argument in der Diskussion, weshalb es in einer zentralen Einrichtung nicht genauso funktionieren könnte wie in den Stadtteilen. Zudem fragt er an, ob es in den Stadtteilen und Stadtteilhäusern eine kontinuierliche Einrichtung geben soll oder ob projektbezogene Beteiligung vorgesehen ist. Insgesamt hält er den Auftrag, die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchzuführen, für zu ungenau.

 

Herr HEINRICH weist darauf hin, dass der auch in der heutigen Sitzung vertretene Stadtjugendring bereits seit 40 Jahren Sprachrohr der Jugendlichen in der Hansestadt Lüneburg ist. Somit gibt es, anders als bisher dargestellt, durchaus Jugendliche, wie beispielsweise den aktuellen Vorsitzenden des Stadtjugendringes, der selbst auch Jugendlicher ist, die aktiv mitarbeiten und dieses auch kontinuierlich tun. Keineswegs darf man die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen so darstellen, als wenn Nordhorn die Jugendbeteiligung an sich neu erfunden hätte.

 

Herr WIEBEN hebt hervor, dass das Ziel des Kriminalpräventionsrates ist, Jugendliche abseits von jedweder politischen Gesinnung zu unterstützen. Den Kriminalpräventionsrat gibt es seit 1983 und dieser arbeitet „von unten her“. Die dortige Arbeitsgruppe Jugend hat Ideen entwickelt, um das Thema neu anzugehen. Auch stellt sich für ihn die Frage, ob die Universität Lüneburg hier ggf. unterstützen kann.

 

Frau BERGGÖTZ bietet die Unterstützung des Stadtjugendrings an. Dieser hat derzeitig einen sehr jungen Vorstand. Frau Leal, selbst Schülerin, ist heute anwesend. Auch in den Schulen muss das Interesse für politische Begleitung verstärkt eingeworben werden. Der Stadtjugendring würde an der Konzeptionierung gerne mitarbeiten und sie schlägt vor, zu diesem Thema vielleicht einen runden Tisch oder einen Arbeitskreis separat vom Ausschuss einzurichten.

 

Herr HERDER weist darauf hin, dass es eine große Zahl sozialwissenschaftlicher Untersuchungen gibt, die sich mit der Präventionsarbeit im Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen, befassen. Darin wird festgestellt, dass in einer Entfernung von 500 bis 800 Metern um den eigentlichen Wohnbereich am meisten Präventionsarbeit möglich ist. Das Projekt einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Stadtteilen muss insgesamt nachhaltig wirken und eine Perspektive beinhalten. Zudem müssen Ressourcen vorhanden sein dahingehend, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auch fachlich begleitet wird. Gleichwohl sind Kinder und Jugendlichen Experten des eigenen Prozesses und müssen entsprechend einbezogen werden.

 

Für Frau LÜTJOHANN machen die gestellten Anträge deutlich, dass die schon stattfindende Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Stadtteilen vielleicht nicht ausreichend bekannt ist. Sie weist darauf hin, dass bereits sehr viele Maßnahmen laufen, auch mit Beteiligung der Schulen. Allerdings sind die Budgetmittel aufgrund der finanziellen Situation oft knapp bemessen, so dass Projekte letztlich dann nicht oder nicht vollständig umsetzbar sind.

 

Herr KOCH weist darauf hin, dass es sich bei diesem Thema um ein sehr komplexes Thema handelt, zu dem in Nordhorn eine ganztägige Klausurtagung des Jugendhilfeausschusses stattgefunden hat. Insofern kann die augenblickliche Diskussion hier und heute lediglich ein Beginn sein. Tatsächlich gibt es im Bereich der Stadt, wie die Tabelle der Vorlage ausweist, bereits zahlreiche Beteiligungen, von denen viele in der Vergangenheit immer einmal wieder dem Jugendhilfeausschuss informatorisch vorgestellt wurden. Auch im Schulausschuss, wo Schülervertreter vertreten sind, findet eine Beteiligung Jugendlicher durchaus bereits statt. Ebenso bei der Spielplatzplanung durch Beteiligung der Kinder, die im Umfeld des geplanten Spielplatzes wohnen.

 

Zu den einzelnen Punkten der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen antwortet Herr KOCH:

 

Zu 1.:

Ja. Es ist grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht, die für alle Kommunen in Niedersachsen gleichermaßen gilt. Insofern ist manches durchaus übertragbar. Unterschiedlich ist allerdings die unterschiedliche Methodik und die jeweilige Sichtweise. Nordhorn ist z. B. im Vergleich zu Lüneburg deutlich kleiner. Nordhorn hat im Gegensatz zu Lüneburg seines Wissens keine so starke Stadtteilorientierung. In Lüneburg ist man in die Stadtteile gegangen, um den jungen, aber auch alten Menschen entgegen zu gehen. Zugleich wurden vielfältige Angebote geschaffen. Daraus erklärt sich der andere Ansatz, der in Nordhorn durch die entsprechenden Stadtteilforen gewählt wurde.

 

Zu 2.:

Nein. Hier sieht er aus den oben dargelegten Gründen durchaus Unterschiede zwischen der Stadt Nordhorn und der Hansestadt Lüneburg. In der Hansestadt Lüneburg besteht eine starke Präsenz in den Stadtteilen.

 

Zu 3.:

Wenn es sozialraumbezogene Foren gäbe, wäre zu klären, ob es dann auch entsprechende Vertreter gibt. Hinsichtlich der professionellen Begleitung ist dies grundsätzlich zu begrüßen.

 

 

Zu 4.:

Die Stadtteilhäuser sind sowohl nach Lage, Größe wie auch dem inhaltlichen Konzept recht unterschiedlich. In allen Projekten gibt es allerdings keine zusätzlichen personellen Ressourcen, sondern nur Betriebs- und Sachkosten. Es entstehen keine eigenen Personalkosten, weil Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, die weiterhin aber ihre Beratungsarbeit in den Familien leisten müssen, zusätzlich die Betreuung der jeweiligen Stadtteilhäuser übernommen haben. Zudem gibt es an allen Standorten Kooperationspartner aus Kirchen oder freien Wohlfahrtsträgern. In Nordhorn wurde im Jahr 2002 eine zusätzliche Stelle allein für Kinderbeteiligung geschaffen und zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt. Dieses geschah auch gleich zu Beginn des Projektes. 

 

Zu 5.:

Ja, das kann man grundsätzlich machen. In Nordhorn hat es auch eine längere Leitbilddiskussion gegeben. So entstand nicht nur das Leitbild für die Stadt Nordhorn, sondern es spaltete sich eine Diskussion eines „Unterleitbildes“ für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ab. 2005/2006 wurde ein solches „Kooperatives Leitbild für ein kinder- und jugendfreundliches Nordhorn“ beschlossen.

 

Zu 6.:

Momentan sind Programme, aus denen für dieses Thema Geld oder auch Personal eingeworben werden könnte, nicht vorhanden. Die von der Initiative "Für ein kindgerechtes Deutschland" angebotene Beratung könne man in Anspruch nehmen, doch laufe die Förderung für dieses Beratungsbüro leider bald aus.

 

Zu 7.:

Auch eine Unterstützung durch die Leuphana-Universität wird gern in Anspruch genommen, wenn sich dort Kooperationspartner finden.

 

Herr KOCH erklärt zusammenfassend, dass er durchaus bereit ist, Erfahrungen aus anderen Kommunen einzubeziehen, wenn sie denn auf den Lüneburger Rahmen übertragbar sind. Dabei ist auch zu klären, ob die finanziellen Rahmenbedingungen gleich sind. Zudem ist zu beachten, dass der Weg zur Umsetzung solcher Beteiligungsprojekte meist sehr lang ist. Man könnte auch in den Partnerstädten der Hansestadt Lüneburg schauen, welche Beteiligungsmöglichkeiten und -projekte dort bereits Erfolge haben.

 

Frau Dr. PAHNKE weist darauf hin, dass im Antrag der Gruppe ausdrücklich gefordert wird, dass eine weitere Verbesserung erfolgt und ein Konzept im Rahmen eines Modellprojektes unter Nutzung und Beteiligung vorhandener Netzwerke geprüft werden soll. Es geht hier nicht um kleine, einzelne Projekte, sondern um ein ganzes. Wir haben gute Netzwerke und daher sollte nun die Arbeit „von unten“ beginnen. Das sollte zunächst in den drei vorgeschlagenen Stadtteilen beginnen und dann könnte es ausgeweitet werden. Beispielsweise in Kaltenmoor ist der dortige Quartiermanager, Herr Nehring, bereits in den Startlöchern. Das manche Projekte der Jugendlichen wegen fehlender finanzieller Mittel nicht umgesetzt werden können, kann bei den Jugendlichen auch, positiv gesehen, dazu führen, dass demokratische Prozesse und Abläufe erkannt werden.

 

Herr NOWAK bittet aber zu beachten, dass es in Nordhorn ein festes finanzielles Budget von 25.000 € gibt, über das die Jugendlichen selbst entscheiden können.

 

Frau Dr. PAHNKE möchte trotzdem in den drei Stadtteilen starten.

 

Herr KOCH möchte einen Fehler in der Vorlage berichtigen: Die Jugendarbeit am Ebensberg ist im Augenblick wegen baulicher Probleme im kirchlichen Gemeindehaus nur eingeschränkt möglich, soll aber fortgesetzt werden. Herr Wolff und Herr Leitis bemühen sich bereits räumliche Alternativen zu finden, damit die Jugendarbeit dort wieder intensiviert fortgesetzt werden kann.

 

Herr HEINRICH erinnert, dass es auch bei Hansestadt bereits Auszeichnungen für Beteiligungsprojekte gegeben hat. Wichtig sei es aber, die Jugendlichen nicht zum Jugendhilfeausschuss zu holen, sondern sie selbst machen zu lassen.

 

Frau RUDOLPH spricht sich für pragmatische Lösungen aus und möchte die vorhandenen Netzwerke im Ausschuss vorgestellt bekommen.

 

Frau BAUMGARTEN plädiert ebenfalls dafür, umgehend in den drei benannten Stadtteilen anzufangen. Sie lädt besonders den Stadtjugendring zur Zusammenarbeit ein. Es sollten Jugendliche zu einem Stadtteiltreff in die Stadtteilhäuser eingeladen werden. Außerdem könnten natürlich weitere Mitglieder dieses Ausschusses aktiv beteiligt werden. Dann könnte kontinuierlich in den Jugendhilfeausschuss rückgekoppelt werden. Eine finanzielle Ausstattung allein ist nicht ziel bringend. Viele Wünsche sind eben nicht umsetzbar und das müssen auch Jugendliche lernen. Gleichwohl sollte es dann eine finanzielle Ausstattung geben, soweit dafür Mittel freigemacht werden können.

 

Herr NOWAK will keineswegs deutlich machen, dass alles in der Hansestadt schlecht sei, sondern will mit der Anfrage Bewegung einbringen, damit es mehr Beteiligung bei Kindern- und Jugendlichen gibt. Er möchte aber keine „Kleinprojekte“, sondern Konzepte, die professionell begleitet werden und die dann ein Fundament darstellen.

 

Frau BAUMGARTEN stellt heraus, dass Projekte, die gut laufen, dann von den drei Stadtteilen auf alle Stadtteile übertragen werden sollen.

 

Frau BERGGÖTZ begrüßt die vorgesehene Konzeption und insbesondere die Beteiligung des Stadtjugendringes.

 

Herr HERDER begrüßt den Ansatz, zunächst in ausgewählten Stadtteilen anzufangen. Ein Beteiligungsprozess muss gut vorbereitet sein und gesteuert werden. Es muss eine Funktionalität und ein Ziel vorhanden sein. Dafür ist eine „Analyse vor Ort“ erforderlich, die erfasst, was bereits vorhanden ist und was Jugendliche wirklich wünschen.

 

Auch Frau OTTE möchte keine „heiße Nadel-Praxis“. Vielmehr kann, zunächst für die drei genannten Stadtteile, ein Grobkonzept durch die Verwaltung geschaffen werden, dass dann in einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen vorgestellt werden. In diesem Konzept soll dargestellt werden, „wer mit wem was“ macht. Dann kann man auch feststellen, was genau zusätzlich benötigt wird.

 

Frau SCHÜTZ berichtet, Herr Prof. Stange hätte vor ca. vier Wochen kostenfrei in Kaltenmoor mit Beteiligungsprojekten anfangen können, aber er habe das Votum dieses Ausschusses abwarten sollen. Sie bittet daher, dass nun begonnen werden darf. Es gibt in den Stadtteilen Personen, die motiviert sind und starten können.

 

Herr SOLDAN fragt an, ob wegen der unterschiedlichen Strukturen in den Stadtteilen nicht besser gleich für alle Stadtteile Grobkonzepte erstellt werden sollten.

 

Frau OTTE erklärt, dass ein spezifisches Konzept für mehr als drei Stadtteile momentan arbeitstechnisch nicht leistbar ist. Es ist eine zusätzliche Arbeit.

 

Auch Herr KOCH erinnert, dass die ausgewählten Stadtteile strukturell sehr unterschiedlich und vielfältig sind. Insofern könne man verschiedene Modelle entwickeln und später auf ähnliche Situationen übertragen.

 

Herr HEINRICH weist darauf hin, dass der Stadtjugendring in den Startlöchern steht und finanzielle Zuwendungen an diesen gehen könnten, damit sich dieser, vielleicht kostengünstiger als die Verwaltung, andere Partner wählen kann, die beratend zur Seite stehen.

 

Herr SCHWEERS berichtet, dass auf vielen verschiedenen ehrenamtlichen Ebenen bereits viele engagierte Jugendliche vorhanden sind. Zugleich haben sich die gesellschaftlichen Strukturen aber geändert, so dass die Zahl der an Mitwirkung interessierten Jugendlichen heute nicht mehr so hoch ist wie vor vierzig Jahren.

 

Herr KOCH ist erfreut über den großen Grundkonsens, den er im Ausschuss feststellt und sagt baldige Aufnahme der Arbeit am Thema zu.

Beschluss:

Beschluss:

 

Frau BAUMGARTEN schlägt folgenden abgeänderten Beschlussvorschlag vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Antrags der Gruppe SPD/CDU und der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und unter Einbeziehung des öffentlichen, sowie der freien Träger, insbesondere des Stadtjugendrings, eine Grobkonzeption zu entwickeln und Aussagen zu den personellen und finanziellen Rahmenbedingungen zu treffen. Dieses ist in einem der nächsten (zeitnahen) Jugendhilfeausschusssitzungen vorzustellen.

 

Frau SCHÜTZ erkundigt sich, ob mit dieser Beschlussempfehlung unterdrückt werden solle, dass man in einigen Stadtteilen bereits mit Beteiligungsprojekten beginnen kann.

 

Herr KOCH ist mit einem sofortigen Start - in allen Stadtteilen, in denen es solche Aktivitäten gibt - völlig einverstanden. Das ist mit dem Beschlussvorschlag auch möglich, zumal besonders der Stadtteil Kaltenmoor durch die besondere Situation im Programmgebiet "Soziale Stadt" reichlich Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung hat und dabei auch Kinder- und Jugendliche betroffen und beteiligt sind.

 

Frau BAUMGARTEN bedankt sich für die lebhafte Diskussion und lässt über den neuen Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der (neue) Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.