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Auszug - Straßenzustandsbericht - Vorstellung Sanierungskonzept  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 19.04.2010    
Zeit: 15:00 - 18:10 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3633/10 Straßenzustandsbericht - Vorstellung Sanierungskonzept
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Lübbecke
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass es aufgrund des strengen und langanhaltenden Winters in diesem Jahr zu besonders vielen Straßenaufbrüchen in den bituminösen Fahrbahnoberflächen innerhalb des Stadtgebietes gekommen sei.

Seitens der AGL wurden die Aufbrüche bereits seit einiger Zeit mit Kaltmischgut ausgebessert. Seit Anfang April hat der Bereich 72 damit begonnen, die Aufbrüche mit Heißmischgut schließen zu lassen.

Aufgrund der hohen Anzahl von Aufbrüchen wurde vom Bereich 72 ein Gesamtkonzept erarbeitet, wie die für die Fahrbahnsanierung zur Verfügung stehenden Mittel möglichst zielgerecht eingesetzt werden können.

Dieses Gesamtkonzept wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.

 

Bereichsleiter Lübbecke stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage I/tlw.) das Gesamtkonzept für die Sanierung der Winterschäden der Fahrbahndecken der Stadt vor. Er geht hierbei insbesondere auf die Vorgehensweise für die Ermittlung der Winterschäden ein. Er führt aus, dass für die Ermittlung der Straßenschäden das Gesamtnetz der Straßen von 280 km Länge von 4 Teams in Augenschein genommen wurde. Bei der Erfassung ging es vordergründig nicht darum, jedes einzelne Schlagloch exakt zu erfassen, sondern vielmehr darum, die Schädigungen der Fahrbahn in Kategorien einzuteilen. Insgesamt wurden 4 Kategorien gebildet. Die Einordnung einzelner Straßen in die jeweilige Kategorie wird anhand von Beispielen dargestellt.

Die in Schadenskategorien eingeteilten Straßen wurden anschließend in eine Liste zusammengefasst.

Für die Reparatur der Straßen ist vorgesehen, sämtliche Straßen der mit Aufbrüchen behafteten Schäden mit Heißasphalt zu verfüllen. Für die Reparatur der Straßen stehen 350.000 € zur Verfügung. Die Vorgehensweise in der Abarbeitung erfolgt nach Prioritäten der Straßennutzung, die anhand von Beispielen dargelegt wird. Auf der Grundlage des Hausmeistervertrages (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze) wurde bereits Anfang April mit den Arbeiten begonnen. Von den in der Kategorie 1 – 3 aufgelisteten Straßen werden alle Löcher zunächst zur Vermeidung größerer Schäden geschlossen.

Aufgrund der niedrigen Temperaturen wurden vom Bauhof in der vergangenen Zeit die Löcher mit Kaltasphalt verschlossen. Aufgrund der jetzt höheren Temperaturen  werden die hier angesprochenen Arbeiten in Heißasphalt durchgeführt.

Abgrenzend hierzu wird die Prioritätenliste für die Fahrbahndeckensanierung vorgestellt.  Diese Arbeiten beinhalten das Abfräsen und die Erneuerung der oberen Deckschicht. Abhängig von den Kosten der Beseitigung des Altmaterials werden die Arbeiten im Umfang nach den zur Verfügung stehenden Mitteln ausgeführt. Hierzu wird eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Aufgrund der vorgeschalteten Untersuchungen und des erforderlichen Vergabeverfahrens kann mit den Arbeiten frühestens 12 Wochen nach Fassung des politischen Beschlusses begonnen werden.

In der Prioritätenliste Fahrbahnsanierung sind auch die Erkenntnisse eingeflossen, die bereits in der Straßendatenbank erfasst sind. Für die Fahrbahndeckensanierung sind insgesamt 300.000 € im Haushalt 2010 veranschlagt.

Abhängig davon, was die Schadstoffuntersuchungen und damit die Entsorgungskosten des Altmaterials verursachen, ist davon auszugehen, dass voraussichtlich die ersten 4 in der Prioritätenliste aufgeführten Straßen saniert werden können. Je nach Kosten der Entsorgung des ggf. schadstoffbelasteten Altmaterials wird man ggf. eine Straße weniger oder zusätzlich sanieren können. Das Schadstoffbild zu den in der Prioritätenliste ersten 4 aufgeführten Straßen wird dargestellt.

Eine andere Möglichkeit der Straßensanierung besteht bei 2 Straßen, die als Unterlage der bituminösen Deckschicht ein Natursteinpflaster haben. Ein solcher Unterbau weist sowohl die Hindenburg- als auch die Ilmenaustraße auf. Hier ist vorgesehen, den vorhandenen schadhaften bituminösen Belag abzufräsen und den alten Zustand einer Natursteinpflasterung wieder herzustellen. Ob eine solche Vorgehensweise letztendlich zum Tragen kommt, hängt jedoch von mehreren Kriterien ab. Zum Einen ist davon auszugehen, dass es für die Anlieger durch den Kopfsteinpflasterbelag zu einer höheren Lärmbeeinträchtigung kommen wird, andererseits ist derzeit nicht bekannt, inwieweit das sich unter der bituminösen Deckschicht befindliche Kopfsteinpflaster in einem brauchbaren Zustand befindet. Sollten auch da bereits größere Aufbrüche bituminös in den Vorjahren verschlossen worden sein oder größere Versackungsbereiche aufweisen, wird man darüber nachdenken müssen, evtl. doch wieder eine bituminöse Deckschicht aufbringen zu müssen.

 

Ratsherr Meihsies schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass, wenn die beiden Straßenzüge als Belag wieder Kopfsteinpflaster haben werden, man diese Straßenzüge in den Bereichen mit einer 30 km/h-Begrenzung versehen sollte.

 

Bereichsleiter Lübbecke entgegnet anhand der Erfahrungen beim Straßenzug Bei Mönchsgarten, dass ein solcher Wunsch nicht umsetzbar ist. Der Straßenzug Bei Mönchsgarten beispielsweise ist eine Hauptverkehrsstraße in der eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht zulässig sei. Entsprechend musste seinerzeit eine ergangene straßenrechtliche Anordnung zurückgenommen werden.

Auf jeden Fall soll zunächst der Versuch unternommen werden, die bituminöse Deckschicht vom darunter liegenden Kopfsteinpflaster abzutragen. Zumal es sich um eine kostengünstige Vorgehensweise handelt.

Eine weitere Möglichkeit der Straßensanierung besteht darin, einen Vollausbau vorzunehmen. Das sind die Straßenzüge, in denen der gesamte Straßenoberbau oder zumindest große Teilflächen davon saniert werden müssen. Bei einem solchen Vollausbau würde die Straßenausbaubeitragssatzung greifen. Dies bedeutet, dass die Anlieger kostenmäßig anteilig heranzuziehen wären. Auch wenn ein solches Verfahren denkbar ist, so ist realistisch in der Umsetzung, mit den zu leistenden Vorarbeiten u. a. auch mit einen oder mehreren Anliegerversammlungen sowie Beratungen in den politischen Gremien, nicht vor dem Jahre 2011 auszugehen.

Zusammenfassend wird noch einmal die vorgesehene weitere Vorgehensweise dargelegt. Geplant ist, dass zunächst alle Straßenaufbrüche mit Heißmischung verfüllt werden, damit sich die vorhandenen Schäden nicht ausweiten. Bei einer entsprechenden heutigen Zustimmung des Ausschusses zu der vorgelegten Prioritätenliste zu der Straßensanierung im Ausschuss würden dann die vorbereitenden Maßnahmen für die Straßensanierungen anlaufen.

 

Beigeordnete Schellmann fällt auf, dass nach ihrem Dafürhalten sich die in der Prioritätenliste an den ersten 4 Stellen der Straßen in einen allgemein besseren Straßenzustand befinden als die Folgenden. Zur Verdeutlichung bittet sie deshalb darum, dass ihr die Kriterien für die Erstellung der Prioritätenlisten noch einmal erläutert werden.

 

Bereichsleiter Lübbecke weist darauf hin, dass allein die Anzahl der Schlaglöcher nicht ausschlaggebendes Kriterium sei. Wichtiger ist in diesem Zusammenhang, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss. Auch die Art der Straße und deren Nutzug spielt bei den Kriterien bezüglich der Rangfolge in der Prioritätenliste eine Rolle.  Die Bewertungskriterien werden noch einmal detailliert dargestellt.

 

Ratsherrn Schuler interessiert, ob ein zeitlicher Rahmen benannt werden kann, wann  davon auszugehen ist, dass sämtliche Schlaglöcher zunächst wieder verfüllt sind.

 

Bereichsleiter Lübbecke führt hierzu aus, dass für die Verschließung der Schlaglöcher angedacht sei, eine zusätzliche Kolonne einzusetzen. Zielsetzung sei, dass in ca. 3 Wochen alle Schlaglöcher wieder verfüllt seien. Zumindest wird zu diesem Zeitpunkt erkennbar sein, wann die Arbeiten abgeschlossen werden können. Er weist darauf hin, dass die 5 – 6 Straßen, die die größte Anzahl von Straßenaufbrüchen aufgewiesen haben, zwischenzeitlich bereits abgearbeitet seien.

 

Beigeordneten Körner interessiert, ob in dem Zusammenhang mit der Straßensanierung im Bereich Schnellenberger Allee auch angedacht sei, die Decke des Fahrradweges zu sanieren.

 

Bereichsleiter Lübbecke weist daraufhin, dass die Radwegesanierung in die Zuständigkeit von Herrn Thöring fällt und über ein Sanierungsprogramm im Verkehrsauschuss beraten werde.

 

Ratsherr Kroll hat der örtlichen Presse entnommen, dass angeblich mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten bis zur Vorlage der Haushaltsplangenehmigung 2010 gewartet wurde. Ihn interessiert, ob diese Aussage zutreffend sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet hierauf, dass die Genehmigung des Haushaltsplans 2010 Ende letzter Woche eingegangen sei. Sie weist darauf hin, dass ein Beschluss über die Vergabe von Straßenreparaturarbeiten in Form des sogenannten Hausmeistervertrages bereits vorher im Verwaltungsausschuss beschlossen wurde. Aus diesem Auftrag heraus wurde bereits mit den Reparaturarbeiten begonnen.

 

Bereichsleiter Lübbecke ergänzt, dass es aufgrund der Witterungslage durchaus sinnvoll sei solange zu warten, bis eine Verfüllung der Schlaglöcher mit dauerhaftem Heißasphalt  möglich ist. Heißasphalt kann  jedoch erst ab einer gewissen Temperatur über 0-Grad eingesetzt werden.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, ob bei der Vielzahl der Schäden von Autofahrern es auch schon zu  Schadenanzeigen an Pkw gekommen sei.

 

Bereichsleiter Lübbecke weist darauf hin, dass es beinahe alltäglich sei, dass Schadensmeldungen und Ersatzforderungen an die Stadt Lüneburg gestellt werden. Er erläutert in diesem Zusammenhang das Prozedere, wie mit solchen Schadensanzeigen umgegangen wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang für die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, dass die Zeiträume der Straßenkontrollen strikt eingehalten werden.

 

Ratsherr Kroll erinnert daran, dass im Rahmen der Haushaltplanberatungen 2010 seitens seiner Fraktion darauf hingewiesen wurde, dass der Ansatz von 150.000 € für die Straßensanierung nicht ausreichend sein wird. Er erinnert daran, dass seitens seiner Fraktion seinerzeit ein Ansatz von 400.000 € für den Haushalt 2010 vorgeschlagen wurde.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass die Haushaltplanberatungen für das Jahr 2010 mit dem Beschluss über den Haushalt im Rat bereits vor Weihnachten 2009 gefasst wurde. Zu dieser Zeit konnte niemand erahnen, dass man einen so strengen Winter mit den daraus resultierenden Straßenaufbrüchen haben würde.

Zusammenfassend stellt er fest, dass für die Sanierung der Straßen vier Kategorien ins Auge gefasst werden, wobei er davon ausgeht, dass über die Kategorie 1, die Verfüllung der Schlaglöcher mit Heißasphalt, sowie die Sanierung der Straßen entsprechend der vorgelegten Prioritätenliste auch aus dem Ausschuss heraus Einvernehmen bezüglich der Umsetzung besteht. Die Reihenfolge innerhalb der Prioritätenliste ist für ihn plausibel  und fachlich begründet dargestellt.

Im Zusammenhang mit der Artlenburger Landstraße interessiert ihn, ob bei der Sanierung dieses Straßenabschnittes nicht auf in einem Sondertopf zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes zurückgegriffen werden kann.

 

Bereichsleiter Lübbecke weist darauf hin, dass die Artlenburger Landstraße in diesem Bereich eine Ortsdurchgangsstraße und die Stadt Träger der Straßenbaulast sei.

 

Ratsherr Meihsies hält das vorgestellte Konzept ebenfalls für schlüssig. Insofern schlägt er vor, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass das Konzept vom Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen wird. Gleichzeitig bittet er den Beschluss dahingehend um einen Prüfauftrag zu ergänzen, dass bei den beiden Straßen, bei denen durch Abfräsen der obersten Deckschicht der darunterliegende Kopfsteinpflasterbereich wieder freigelegt werden soll, dass für diese Bereiche eine Prüfung dahingehend stattfinden soll, ob dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h denkbar ist. Er würde dies auch für ein Signal an die Anlieger halten, dass man auf die durch das Kopfsteinpflaster einhergehende zusätzliche Lärmbelastung eine gewisse Rücksichtnahme für die Anlieger vorsieht.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass die Hindenburgstraße als Teil des Stadtrings eine Hauptsammelstraße darstellt und insofern die Anordnungskompetenz eine Beschränkung auf eine Tempo 30 km/h-Zone nicht zulässt. Eine Prüfung ist nach seiner Ansicht zumindest aber möglich. Aus der Erfahrung heraus ist jedoch davon auszugehen, dass im Ergebnis eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zulässig sein wird.

 

Ratsherr Bruns hält die vorgestellten Maßnahmenpakete insgesamt für gut. Auch eine Sanierung der Ilmenaustraße durch Abfräsen und Wiederherstellen des alten Kopfsteinpflasterbelages wäre in seinen Augen wünschenswert. Für ihn stellt sich jedoch die Frage, in welchem Zustand sich der unter der bituminösen Deckschicht befindliche Kopfsteinpflasterbelag befindet. Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang, dass die Kopfsteinpflasterbeläge ggf. schadhaft bzw. im Gesamtbild unvollständig seien. Dies würde im Ergebnis bedeuten, dass sich die Baumaßnahmen hinziehen könnten, besonders im Bereich des Stadtrings. In der Hindenburgstraße wäre dies mit dem bestehenden Verkehrsaufkommen schwerlich zu vereinbaren.

 

Bereichsleiter Lübbecke erläutert zur Vorgehensweise, dass nur wenige Straßenbaufirmen über eine entsprechende Technik zur Abfräsung von 0berflächenbelägen verfügen. Insofern wird eine Kosteneinholung bei voraussichtlich 2 bis 3 Firmen stattfinden. Grundsätzlich würden die Maßnahmen beide Straßenzüge beinhalten, weil die Beauftragung nur eines Straßenzuges zu einer wesentlichen anteiligen Verteuerung führen würde. Durchaus Gedanken wird sich darüber gemacht, in welchen Zeitraum eine solche Sanierung durchgeführt werden kann. So ist angedacht, den Straßenzug Hindenburgstraße nach Einholung aller Genehmigungen möglichst an einem Wochenende zu verkehrsarmen Zeiten durchzuführen. Auch hat man sich im Vorfeld bereits Gedanken darüber gemacht, wenn der Zustand des Kopfsteinpflasters darunter zu starke Versackungen bzw. fehlende Bereiche in der Pflasterung aufweist, wie dann vorgegangen werden soll.  Zumindest für den Bereich der Hindenburgstraße würde in einem solchen Fall ein neuer bituminöser Belag aufgebracht werden, so dass es dann ähnlich wie in den anderen Straßenzügen der Prioritätenliste zu einer Fahrbahnsanierung nach herkömmlicher Verfahrensweise durch Aufbringung einer bituminösen Deckschicht kommen würde.

 

Ratsherr Bruns weist aus seiner beruflichen Tätigkeit darauf hin, dass von zusätzlichem Mehraufwand auszugehen ist. Kanaldeckel, Schieber und Kappen werden anzupassen sein. Auch bei der Abfräsung des jetzigen Belages wird darauf Rücksicht zu nehmen sein.

 

Bereichsleiter Lübbecke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es heutzutage durchaus Verfahren gibt, entsprechende Angleichungen von Kanaldeckeln und ähnliches vorzunehmen.

 

Beigeordnete Schellmann interessiert, warum Fachbereichsleiter Dr. Rehbein in der heutigen Sitzung nicht anwesend sei, um zum Thema Straßensanierung selbst vorzutragen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist daraufhin, dass die Erstellung des Konzeptes von Bereichsleiter Lübbecke im Zusammenwirken mit seinen Mitarbeitern und ihr erarbeitet wurde. Insofern ist es sinnvoll, dass das erarbeitete Konzept auch von Bereichsleiter Lübbecke selbst vorgestellt wird.

 

Beigeordneter Dörbaum geht noch einmal ein auf eine weitere Möglichkeit einer Straßensanierung. Bei diesen Straßen wäre es erforderlich, auch den Grundaufbau der Straße zu erneuern, was in der Konsequenz bedeuten würde, dass die Straßenausbaubeitragssatzung zur Anwendung käme und insofern die Anlieger kostenmäßig an den Sanierungskosten zu beteiligen wären. Eine solche Straßensanierung ist heute jedoch nicht Gegenstand der Beratung. Gleichwohl ist heute zur Kenntnis zu nehmen, dass  1 bis 2 Straßenzüge einer solchen Grundssanierung bedürfen. Erforderlich sind jedoch umfangreiche Vorarbeiten und die Beteiligung der Anlieger, wie sie bereits von Bereichsleiter Lübbecke dargestellt wurden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadt Lüneburg auf gutem Wege sei, die Verkehrssicherungspflicht weiterhin aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die Straßen wieder in einen solchen Zustand zu versetzen, dass sie für die Benutzung von guter Qualität sei.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt das Gesamtkonzept zustimmend zur Kenntnis.

Ergänzung:

Für den für eine Abfräsung vorgesehenen Bereich der Hindenburgstraße soll nach Abschluss der Arbeiten die rechtliche Zulässigkeit und Möglichkeit der Einrichtung einer Tempo- 30 km/h –Zone für diesen Bereich geprüft werden.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4_Winterschäden (447 KB)