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Auszug - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz- AufenthG) - Information durch Herrn Martin Stallmann, Leiter der Ausländerbehörde der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche Sitzung des Integrationsbeirates
TOP: Ö 4
Gremium: Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.02.2010    
Zeit: 15:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende begrüßt den Leiter der Ausländerbehörde (ABH) der Hansestadt Lüneburg, Herrn Martin Stallmann, der sich bereit erklärt hatte, den Mitgliedern des Gemeinsamen Integrationsbeirates einen Überblick über das geltende Ausländerrecht zu geben (

Der Vorsitzende begrüßt den Leiter der Ausländerbehörde (ABH) der Hansestadt Lüneburg, Herrn Martin Stallmann, der sich bereit erklärt hatte, den Mitgliedern des Gemeinsamen Integrationsbeirates einen Überblick über das geltende Ausländerrecht zu geben (die Zusammenfassung seines Vortrages ist der Niederschrift beigefügt).

 

Neben den Ausführungen über die rechtlichen Grundlagen eines längerfristigen Aufenthalts und den Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltsrechts steht die Aufgabe der Ausländerbehörde im Rahmen der Umsetzung von Integrationsmaßnahmen im Vordergrund. Sie kann gem. § 44a AufenthG einen Ausländer bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Teilnahme an einem Sprachkurs verpflichten, wenn dieser sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Falle einer Verpflichtung durch die Ausländerbehörde kann diese eine Teilnahme zwar mit Zwangsmitteln durchsetzen, was in der Praxis jedoch selten geschieht, da man einer erzwungenen Teilnahme an einem Integrationskurs erfahrungsgemäß keine hohen Erfolgsschancen beimisst.

 

Die Nichtteilnahme an einem Sprachkurs kann sich jedoch negativ auf die Dauer einer zu verlängernden Aufenthaltserlaubnis auswirken. Dies sei nicht in jedem Fall die ideale Lösung, allerdings fehle es derzeit noch an geeigneten Maßnahmen zur Durchsetzung der Teilnahme an einem Integrationskurs, worüber man vor Ort nachdenken müsse.

 

Im Jahre 2009 sind etwa 50 Verpflichtungen zur Teilnahme an einem Sprachkurs ausgesprochen worden, wovon etwa 30 auf sog. „Neuzuwanderer“ entfallen. Von diesen 30 Personen hatten ca. ¼ nach einem Jahr noch keinen Sprachkurs besucht.

 

Spricht die ARGE eine solche Verpflichtung im Rahmen einer mit einem Leistungsempfänger abgeschlossenen Integrationsvereinbarung aus, ist die ARGE berechtigt, im Falle der Nichtteilnahme die Leistungen des Beziehers von ALG II zu kürzen.

 

Integrationskurse sind jedoch nicht für Analphabeten geeignet. Für diese sind besondere Angebote (Alphabetisierungskurse) vorgesehen.

 

Die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs muss, unabhängig vom Alter, nachgewiesen werden. Im Gegensatz dazu besteht im Falle der Einbürgerung keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs, der Bewerber muss jedoch seine Sprachkenntnisse im Rahmen eines Sprachtestes nachweisen. Auf die weiteren Erfordernisse geht Herr Stallmann auf Nachfrage ein.

 

Für Kinder wäre der möglichst frühe Besuch eines Kindergartens zum Erlernen der deutschen Sprache von großer Bedeutung. Er sollte daher gefördert werden, insbesondere dort, wo ein besonderer Bedarf festgestellt wird. Die ABH kann hierbei jedoch nur am Rande mitwirken. Die ABH führt Ausländerakten, die nur für den dienstlichen Bereich verwendet werden. Statistik über Deutschkenntnisse von Familienangehörigen werden nicht geführt. Im Einzelfall könnte die ABH jedoch z. B. gemeinsame Gespräche anbieten, wenn im Rahmen der Tätigkeit der Migrationsberatung entsprechende Feststellungen getroffen werden. Einer listenmäßigen Erfassung der Sprachkenntnisse steht der Datenschutz entgegen.

 

Problematisch ist, dass keine klaren Zahlen über den Besuchsgrad des Kindergartens durch Kinder mit Migrationshintergrund vorliegen. So werde zwar allgemein davon ausgegangen, dass der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund am Kindergartenbesuch niedriger sei als bei einheimischen Kindern. Eine Untersuchung in Kaltenmoor im letzten Jahr habe jedoch nach Angaben einer Vertreterin der AWOSOZIALE Dienste gezeigt, dass nur ein einziges Kind in die GS eingeschult wurde, welches nicht vorher den Kindergarten besucht hatte. 

 

Aufgrund der von Herrn Stallmann gegebenen Hinweise macht der Vorsitzende den Vorschlag, in der nächsten Sitzung des Integrationsbeirates die Träger von Sprachkursen einzuladen, um ihr Angebot vorzustellen. Abschließend dankt er Herrn Stallmann für seinen umfassenden Vortrag. 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Integrationsbeirat (1008 KB)