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Auszug - Neue Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlicher Zuwendungen aufgrund kommunalrechtlicher Änderungen (§ 83 Abs. 4 NGO und § 25 a GemHKVO) sowie Zustimmung bzgl. vorläufig angenommener Zuwendungen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2010    
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3553/10 Neue Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlicher Zuwendungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Aechter-Westerhoff, Mareike
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne   
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE:

 

1.   die als Anlage 1 der Vorlage VO/3553/10 beigefügte Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlicher Zuwendungen (Spenden, Sponsoring) 6-2.

 

2.   Er überträgt dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert über 100 Euro bis höchstens 2 000 Euro.

 

3.   Er nimmt die im Jahr 2009 erhaltenen Zuwendungen (Anlage 2 der Vorlage VO/3553/10) zur Kenntnis und stimmt deren Annahme zu.

 

4.   Er stimmt der Annahme der Zuwendung der Commerzbank Lüneburg zu.