Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge führt aus, dass im Konzessionsvertrag von 1987 verankert wurde, dass eine
Vermischung mit anderem Wasser nur mit Einverständnis des Rates erfolgen darf.
Die hohe Trinkwasserqualität war auch ausschlaggebendes Kriterium für die
Ansiedlung der Firma Lünebest in Lüneburg. Es besteht daher ein besonderes
Interesse der Hansestadt, dass sie bei der laufenden Untersuchung in der Beteiligung
bleibt. Er begrüßt den Fachdienstleiter Umwelt des Landkreises Lüneburg, Herrn
Bartscht, sowie die Vertreter der Purena als Betreiberin des Lüneburger
Wasserwerkes, Herrn Schodder, Herrn Harms und Herrn Meyer. Herr
Bartscht trägt vor, dass aufgrund eines Zufallsbefundes in 2008 in einem
Fischteich im Industriegebiet Embsen hohe toxische Belastungen festgestellt
wurden. Das Industriegebiet grenzt direkt an das Stadtgebiet an. Da Grenzwerte
überschritten wurden, bestand Erkundungsbedarf. Es wurde ein Arbeitskreis aus
Vertretern des Landkreises, der Purena, der Hansestadt Lüneburg, des
Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes, des Gesungheitsamtes und des LBEG (Niedersächsisches
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) sowie des beauftragten Ingenieurbüros
Fugro Consult gebildet. Fugro Consult wurde beauftragt, die Quelle(n) der
Verunreinigung ausfindig zu machen. Der
Landkreis hat sich für ein abgestuftes Verfahren entschieden: Im ersten Schritt
wurden Drucksondierungen zur Untersuchung des geologischen Untergrunds
durchgeführt. In einem zweiten Schritt wurden im Oktober 2009 an insgesamt 8
Standorten Grundwasser-Messstellen installiert. Die Beobachtungsbrunnen reichen
bis in eine Tiefe von 38 Metern. Nach Aussage des LBEG ist eine akute
Gefährdung nicht zu erwarten; der Landkreis halte daher an einem abgestuften
Verfahren fest. Am 26.02.2010 wird das Ingenieurbüro sein Gutachten dem
Arbeitskreis vorstellen. Das Gutachten soll aufzeigen, in welcher Tiefe weitere
Brunnen gebohrt werden müssen und ob anhand der Beprobungen Rückschlüsse auf
die Verantwortlichen gezogen werden können. Bisher gilt die Fließrichtung des
oberen Grundwassers als gesichert; es können aber keine Rückschlüsse auf die
Fließrichtung des tieferen Grundwassers daraus abgeleitet werden. In 12 Meter
Tiefe hat man erhöhte Leitfähigkeit des Grundwassers festgestellt. Es wird
davon ausgegangen, dass es verschiedene Kontaminationsquellen gibt: alte
Kontaminationen und Belastungen durch die Gipshalde der Firma JARA. Herr
Schodder von der Purena räumt ein, dass die Situation zur Zeit kein Problem
darstellt. Die Purena beprobt das Trinkwasser zur Zeit intensiv. Ein
Maßnahmenkatalog steht bereits. Abwehrbrunnen und Aufbereitungsbrunnen stehen
fest. Im letzten Bewilligungsantrag der Purena habe das geologische Gutachten
bereits festgestellt, dass sich das Wasserschutzgebiet erheblich in der Fläche
ausgedehnt habe. Während das „alte“ Wasserschutzgebiet deutlich kleiner
war, wird jetzt von zwei flügelähnlichen Ausdehnungen über Flächen der
Hansestadt, des Landkreises Lüneburg und des Landkreises Uelzen ausgegangen. In
einem dieser Flügel liegt das Werksgelände des ehemaligen Chemiewerkes –
in etwa 4,3 km Luftlinie von den Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes entfernt. Anhand
eines geologischen Schnitts erläutert Herr Harms von der Purena, dass sich eine
breite Tonschicht, der so genannte Hamburger Tonkomplex, über weite Teile des
Wasserschutzgebietes in den tieferen Erdschichten ausdehnt. Im Bereich Embsen
läuft diese Tonschicht aus. Dadurch können/konnten Gifte aus dem
Industriegebiet Embsen fast ungehindert in die Tiefe sickern. Man nimmt an,
dass die Fließrichtung des tieferen Grundwassers in 80 bis 100 m Tiefe in
Richtung der Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes ausgerichtet ist. Dies wurde jahrelang verhindert, als das
Chemiewerk in Embsen selber Brunnen betrieb. Dadurch wurden riesige Mengen
Grundwasser aus der Tiefe geholt, aber damit auch die eigenen Schadstoffe. Durch
diese Wasserentnahme wurde die natürliche Fließrichtung verändert. Als das
Chemiewerk vor gut 20 Jahren schloss, nahm das Grundwasser vermutlich wieder
die natürliche Fließrichtung ein. Niemand kann zur Zeit beurteilen, ob nicht
Schadstoffe in Richtung der Lüneburger Brunnen gelangen. Es müssten daher die tieferen
Grundwasserleiterbereiche untersucht werden. Seitens der Purena wird
vorgeschlagen, zwei bis vier Wächterbrunnen in tieferen Bereichen zu
verfiltern. Herr Meyer bekräftigt, dass eine Risikoabschätzung unbedingt
erforderlich ist. Vor dem Hintergrund, dass bei Probenahmen von 18 Parametern
bereits 6 Überschreitungen festgestellt wurden, müsse man vom Vorsorgeprinzip
ausgehen. Es sei auch erforderlich zu untersuchen, wann die Kontamination
eingetreten ist. Ratsfrau Hillmer erinnert sich, dass es in Embsen vor dem Krieg
eine Munitionsfabrik und später eine Düngemittelfabrik gegeben habe. Ratsfrau
Lotze fragt nach, ob denn der Ort der Verursachung und der Zeitraum der
Kontamination bekannt sind. Wie passt denn die Ausweitung eines neuen
Wasserschutzgebietes mit einer offenbar bestehenden Altlast zusammen?! Herr
Schulz erklärt, dass ein Wasserschutzgebiet so festgelegt wird, wie es sich
hydrogeologisch darstellt. Im Wasserschutzgebiet müssen Beschränkungen für die
Nutzung ausgesprochen werden. Bis zur Verwaltungsreform des Landes
Niedersachsen waren für die Feststellung von Wasserschutzgebieten die
Bezirksregierungen zuständig. Seit 2004 wurde diese Aufgabe an die Unteren
Wasserbehörden delegiert. Da sich das neue Wasserschutzgebiet hydrogeologisch über
das Gebiet von drei unteren Wasserbehörden erstreckt, nämlich dem Landkreis
Lüneburg, der Hansestadt und dem Landkreis Uelzen, müssen diese drei Behörden
eng zusammenarbeiten und dieselben politischen Beschlüsse fassen. In Abstimmung
mit dem Niedersächsischen Umweltministerium habe man bereits festgelegt, dass
die Hansestadt dieses Verfahren koordiniert. Festsetzungen in der
Wasserschutzgebietsverordnung müssen parzellenscharf sein. Es könne auch
Nutzungsbeschränkungen auf einzelne Grundstückseigentümer festgelegt werden. Es
werden noch Gutachten erstellt, auf deren Grundlage das Einzugsgebiet des neuen
Wasserschutzgebietes genau festgelegt werden kann. Ratsherr
Meihsies erklärt, er habe bei seiner Akteneinsicht beim Landkreis Lüneburg festgestellt, dass die Empfehlungen im
Gutachten zum Teil nicht beachtet wurden. Es gelte doch, nach dem
Vorsorgeprinzip zu handeln. Dabei müsse die finanzielle Seite doch nachrangig
sein. Es sei unbedingt erforderlich, Sicherheit darüber zu bekommen, welche
Fließrichtung das untere Grundwasser nimmt. Er werde die Bekanntgabe des
Gutachtens am 26.02. daher sehr genau beobachten. Oberbürgermeister
Mädge erinnert daran, dass noch vor wenigen Jahren ein Bauvorhaben für eine
Ersatzbrennstoffanlage im Industriegebiet Embsen diskutiert wurde. Er sei froh,
dass dies – auch durch Druck der Hansestadt – verhindert werden
konnte. Er spricht sich dafür aus, dass im Hinblick auf das neue
Wasserschutzgebiet bereits jetzt Vorsorge getroffen wird, auch bei
Grundstücksverträgen. Die Forderung der Hansestadt sei, vier Wächterbrunnen in
tiefere Lagen einzubringen und die Kosten von rund 100.000 € dafür
zügig bereitzustellen. Ratsfrau
Lotze betont, dass Trinkwasser eines der sensibelsten Lebensmittel ist. Es
müsse daher unbedingt festgestellt werden, wo die Kontamination herkommt. Auch
müsse verhindert werden, dass das Lüneburger Trinkwasser auch künftig ohne
technische Aufbereitung an den Kunden gegeben wird. Ratsherr
Neubauer schlägt vor, den Beschlussvorschlag abzuändern. Es
folgt die Beschlussfassung mit dem geänderten Text. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz fordert den Landkreis Lüneburg auf,
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:
6 Nein-Stimmen:
- Enthaltungen: - |
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