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Auszug - Grundwasserverunreinigung im Gewerbe- und Industriegebiet Lüneburg-Süd; Sachstandsbericht des Landkreises Lüneburg und der Purena  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 02.02.2010    
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Archiv
Ort: Wallstraße 4, 1. Etage
VO/3549/10 Grundwasserverunreinigung im Gewerbe- und Industriegebiet Lüneburg-Süd; Sachstandsbericht des Landkreises Lüneburg und der Purena
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass im Konzessionsvertrag von 1987 verankert wurde, dass eine Vermischung mit anderem Wasser nur mit Einverständnis des Rates erfolgen darf. Die hohe Trinkwasserqualität war auch ausschlaggebendes Kriterium für die Ansiedlung der Firma Lünebest in Lüneburg. Es besteht daher ein besonderes Interesse der Hansestadt, dass sie bei der laufenden Untersuchung in der Beteiligung bleibt. Er begrüßt den Fachdienstleiter Umwelt des Landkreises Lüneburg, Herrn Bartscht, sowie die Vertreter der Purena als Betreiberin des Lüneburger Wasserwerkes, Herrn Schodder, Herrn Harms und Herrn Meyer.

 

Herr Bartscht trägt vor, dass aufgrund eines Zufallsbefundes in 2008 in einem Fischteich im Industriegebiet Embsen hohe toxische Belastungen festgestellt wurden. Das Industriegebiet grenzt direkt an das Stadtgebiet an. Da Grenzwerte überschritten wurden, bestand Erkundungsbedarf. Es wurde ein Arbeitskreis aus Vertretern des Landkreises, der Purena, der Hansestadt Lüneburg, des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes, des Gesungheitsamtes und des LBEG (Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) sowie des beauftragten Ingenieurbüros Fugro Consult gebildet. Fugro Consult wurde beauftragt, die Quelle(n) der Verunreinigung ausfindig zu machen.

 

Der Landkreis hat sich für ein abgestuftes Verfahren entschieden: Im ersten Schritt wurden Drucksondierungen zur Untersuchung des geologischen Untergrunds durchgeführt. In einem zweiten Schritt wurden im Oktober 2009 an insgesamt 8 Standorten Grundwasser-Messstellen installiert. Die Beobachtungsbrunnen reichen bis in eine Tiefe von 38 Metern. Nach Aussage des LBEG ist eine akute Gefährdung nicht zu erwarten; der Landkreis halte daher an einem abgestuften Verfahren fest. Am 26.02.2010 wird das Ingenieurbüro sein Gutachten dem Arbeitskreis vorstellen. Das Gutachten soll aufzeigen, in welcher Tiefe weitere Brunnen gebohrt werden müssen und ob anhand der Beprobungen Rückschlüsse auf die Verantwortlichen gezogen werden können. Bisher gilt die Fließrichtung des oberen Grundwassers als gesichert; es können aber keine Rückschlüsse auf die Fließrichtung des tieferen Grundwassers daraus abgeleitet werden. In 12 Meter Tiefe hat man erhöhte Leitfähigkeit des Grundwassers festgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass es verschiedene Kontaminationsquellen gibt: alte Kontaminationen und Belastungen durch die Gipshalde der Firma JARA.

 

Herr Schodder von der Purena räumt ein, dass die Situation zur Zeit kein Problem darstellt. Die Purena beprobt das Trinkwasser zur Zeit intensiv. Ein Maßnahmenkatalog steht bereits. Abwehrbrunnen und Aufbereitungsbrunnen stehen fest. Im letzten Bewilligungsantrag der Purena habe das geologische Gutachten bereits festgestellt, dass sich das Wasserschutzgebiet erheblich in der Fläche ausgedehnt habe. Während das „alte“ Wasserschutzgebiet deutlich kleiner war, wird jetzt von zwei flügelähnlichen Ausdehnungen über Flächen der Hansestadt, des Landkreises Lüneburg und des Landkreises Uelzen ausgegangen. In einem dieser Flügel liegt das Werksgelände des ehemaligen Chemiewerkes – in etwa 4,3 km Luftlinie von den Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes entfernt. Anhand eines geologischen Schnitts erläutert Herr Harms von der Purena, dass sich eine breite Tonschicht, der so genannte Hamburger Tonkomplex, über weite Teile des Wasserschutzgebietes in den tieferen Erdschichten ausdehnt. Im Bereich Embsen läuft diese Tonschicht aus. Dadurch können/konnten Gifte aus dem Industriegebiet Embsen fast ungehindert in die Tiefe sickern. Man nimmt an, dass die Fließrichtung des tieferen Grundwassers in 80 bis 100 m Tiefe in Richtung der Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes ausgerichtet ist.  Dies wurde jahrelang verhindert, als das Chemiewerk in Embsen selber Brunnen betrieb. Dadurch wurden riesige Mengen Grundwasser aus der Tiefe geholt, aber damit auch die eigenen Schadstoffe. Durch diese Wasserentnahme wurde die natürliche Fließrichtung verändert. Als das Chemiewerk vor gut 20 Jahren schloss, nahm das Grundwasser vermutlich wieder die natürliche Fließrichtung ein. Niemand kann zur Zeit beurteilen, ob nicht Schadstoffe in Richtung der Lüneburger Brunnen gelangen. Es müssten daher die tieferen Grundwasserleiterbereiche untersucht werden. Seitens der Purena wird vorgeschlagen, zwei bis vier Wächterbrunnen in tieferen Bereichen zu verfiltern. Herr Meyer bekräftigt, dass eine Risikoabschätzung unbedingt erforderlich ist. Vor dem Hintergrund, dass bei Probenahmen von 18 Parametern bereits 6 Überschreitungen festgestellt wurden, müsse man vom Vorsorgeprinzip ausgehen. Es sei auch erforderlich zu untersuchen, wann die Kontamination eingetreten ist. Ratsfrau Hillmer erinnert sich, dass es in Embsen vor dem Krieg eine Munitionsfabrik und später eine Düngemittelfabrik gegeben habe.

 

Ratsfrau Lotze fragt nach, ob denn der Ort der Verursachung und der Zeitraum der Kontamination bekannt sind. Wie passt denn die Ausweitung eines neuen Wasserschutzgebietes mit einer offenbar bestehenden Altlast zusammen?!

 

Herr Schulz erklärt, dass ein Wasserschutzgebiet so festgelegt wird, wie es sich hydrogeologisch darstellt. Im Wasserschutzgebiet müssen Beschränkungen für die Nutzung ausgesprochen werden. Bis zur Verwaltungsreform des Landes Niedersachsen waren für die Feststellung von Wasserschutzgebieten die Bezirksregierungen zuständig. Seit 2004 wurde diese Aufgabe an die Unteren Wasserbehörden delegiert. Da sich das neue Wasserschutzgebiet hydrogeologisch über das Gebiet von drei unteren Wasserbehörden erstreckt, nämlich dem Landkreis Lüneburg, der Hansestadt und dem Landkreis Uelzen, müssen diese drei Behörden eng zusammenarbeiten und dieselben politischen Beschlüsse fassen. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium habe man bereits festgelegt, dass die Hansestadt dieses Verfahren koordiniert. Festsetzungen in der Wasserschutzgebietsverordnung müssen parzellenscharf sein. Es könne auch Nutzungsbeschränkungen auf einzelne Grundstückseigentümer festgelegt werden. Es werden noch Gutachten erstellt, auf deren Grundlage das Einzugsgebiet des neuen Wasserschutzgebietes genau festgelegt werden kann.

 

Ratsherr Meihsies erklärt, er habe bei seiner Akteneinsicht beim Landkreis Lüneburg  festgestellt, dass die Empfehlungen im Gutachten zum Teil nicht beachtet wurden. Es gelte doch, nach dem Vorsorgeprinzip zu handeln. Dabei müsse die finanzielle Seite doch nachrangig sein. Es sei unbedingt erforderlich, Sicherheit darüber zu bekommen, welche Fließrichtung das untere Grundwasser nimmt. Er werde die Bekanntgabe des Gutachtens am 26.02. daher sehr genau beobachten.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass noch vor wenigen Jahren ein Bauvorhaben für eine Ersatzbrennstoffanlage im Industriegebiet Embsen diskutiert wurde. Er sei froh, dass dies – auch durch Druck der Hansestadt – verhindert werden konnte. Er spricht sich dafür aus, dass im Hinblick auf das neue Wasserschutzgebiet bereits jetzt Vorsorge getroffen wird, auch bei Grundstücksverträgen. Die Forderung der Hansestadt sei, vier Wächterbrunnen in tiefere Lagen einzubringen und die Kosten von rund 100.000 € dafür zügig  bereitzustellen.

 

Ratsfrau Lotze betont, dass Trinkwasser eines der sensibelsten Lebensmittel ist. Es müsse daher unbedingt festgestellt werden, wo die Kontamination herkommt. Auch müsse verhindert werden, dass das Lüneburger Trinkwasser auch künftig ohne technische Aufbereitung an den Kunden gegeben wird.

 

Ratsherr Neubauer schlägt vor, den Beschlussvorschlag abzuändern.

 

Es folgt die Beschlussfassung mit dem geänderten Text.  

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz fordert den Landkreis Lüneburg auf,

 

  1. zügig und sorgfältig die Grundwasserverunreinigung zu untersuchen und
  2. in konstruktiver Zusammenarbeit mit der Purena vier Wächterbrunnen einzubringen.
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            6

Nein-Stimmen: -         

  Enthaltungen: -