Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass die Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft
der Sparkasse Lüneburg (IDB) die Flächen des Landes Niedersachsen erwirbt. Es
handelt sich hierbei um die Flächen, die auf der stadtauswärts liegenden Seite
der Planstraße D liegen. Nach Bau der Planstraße D beabsichtigt die IDB die
Vermarktung dieser Flächen. Die IDB hat zwischenzeitlich mit einem beauftragten
Planer über die Entwicklung dieser Flächen nachgedacht. Als Ergebnis dieser
Überlegungen ist seitens der IDB der Wunsch an die Stadt Lüneburg herangetragen
worden, bezüglich der Festsetzungen des B-Plans einige Befreiungen zuzulassen. Aufgrund
einer zwischenzeitlich innerhalb der Verwaltung durchgeführten Vorprüfung kann
festgestellt werden, dass die Erteilung der vorgesehenen Befreiungen aus städtebaulicher
Sicht vertretbar sind. Bezüglich der Befreiungen wurde mit Vertretern der IDB mehrere
Gespräche geführt, in denen man sich hinsichtlich der Machbarkeit angenähert
habe. Die IDB hat sich in diesen Gesprächen sehr konstruktiv verhalten. Die
seitens der Stadt ergänzend vorgetragenen städtebaulichen Vorgaben wurden in
die Planung der IDB übernommen. Die heute vorgestellten Befreiungen stellen
insofern das Ergebnis der geführten Gespräche dar. Die zu erteilenden
Befreiungen sind konform mit den Ideen der in den politischen Gremien
beschlossenen Bauleitplanung. Bereichsleiter
Eberhard geht
anhand des bereits in der Mitteilungsvorlage dargestellten Sachverhaltes auf
die einzelnen Befreiungen ein. Anhand
einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden detailliert die
beabsichtigten Änderungen zu den Quartieren 19, 20 und 21 sowie zu den
Quartieren 18 und 22 aufgezeigt. Beigeordneter
Dörbaum möchte noch
einmal kurz dargestellt haben, inwieweit bezüglich der jetzt festgelegten
Traufhöhe von 6,50 m durch die Einräumung von Befreiungen hinsichtlich der Höhen Änderungen eintreten würden.
Bereichsleiter
Eberhard führt aus, dass mit Erteilung einer
entsprechenden Befreiung die Traufhöhe sich nach oben in Höhe der bisherigen
Höhe des Staffelgeschosses verlagern würde. Statt der bisherigen max. Traufhöhe
von 7,50 m würde dies bedeuten, dass in der Höhe zusätzlich 2,75 m zulässig
wären. Die max. Traufhöhe würde damit 9,25 m betragen. Aufgezeigt
werden die Bereiche, in denen entgegen den bisherigen Planvorgaben zukünftig
Einzel- und Doppelhäuser zugelassen werden sollen. Beigeordnete
Schellmann
hinterfragt, wie viele Wohneinheiten (WE) in einem solchen Doppelhaus zulässig
sein werden. Bereichsleiter
Eberhard führt aus,
das pro Doppelhaushälfte nur 1 WE zulässig sein wird. Beigeordnete
Schellmann möchte hinsichtlich der Zulässigkeit einer
höheren Traufhöhe wissen, ob dies bedeuten könnte, dass das Dachgeschoss bei
den Gebäuden zukünftig auch kopflastig überkragend ausgebaut werden könnte. Bereichsleiter
Eberhard weist darauf hin, dass mit der Zulässigkeit
nicht einhergeht, dass dieses Geschoss auskragend ausgebildet werden kann.
Vielmehr bedeutet es, dass das bisher als Staffelgeschoss einrückend
ausgebildete Geschoss zukünftig den vollen Grundriss der unteren Geschosse
haben kann. Das Dachgeschoss muss insofern nicht mehr als Staffelgeschoss
eingerückt ausgebildet werden, was nach den bisherigen Vorgaben vorgegeben war,
so dass dieses Geschoss nicht als Vollgeschoss zählt. Stattdessen ist es jetzt
zulässig, dass das Dachgeschoss denselben Grundriss wie das Erdgeschoss
aufweisen kann. Ratsherrn
Kroll interessiert,
ob es eine Vorgabe hinsichtlich der zulässigen Dachneigung gäbe. Bereichsleiter
Eberhard weist darauf hin, dass es bezüglich der
Dachneigung keine Vorgabe gäbe. Vorgabe sei jedoch, dass ein Dachgeschossausbau
nicht zulässig ist. Ratsherr
Kroll empfiehlt,
dass, wenn die Dachneigung nicht vorgegeben wird, dann zumindest eine Vorgabe
gemacht werden sollte, dass der Kehlbalken unter 2,30 m liegen muss. Dies würde
bedeuten, dass die Höhe für eine Wohnnutzung nicht ausreichend wäre, aber bei
einer angenommenen Stehhöhe von 1,90 m, der Boden trotzdem noch als Wäscheboden
genutzt werden könnte. Beigeordneter
Körner interessiert,
wenn denn die Spielplätze von der Wohnbebauung weggerückt werden sollen, wo
diese konkret angelegt werden können. Wegen der zu erwartenden
Lärmbeeinträchtigung hält er es für eine gute Maßnahme, die Spielplätze von der
Wohnbebauung abzurücken. Ergänzend interessiert ihn, welche Stellplatzregelung
in diesem Gebiet vorgesehen sei und warum eine Verlängerung der Gebäude ermöglicht
werden soll. Bereichsleiter
Eberhard zeigt auf,
dass die Spielplatzflächen weg von den Grundstücksgrenzen weiter nach Norden
verschoben werden sollen. Er weist
darauf hin, dass alle Stichstraßen letztendlich als Privatstraßen angelegt
werden. Ausgenommen hiervon sind nur die Straßen, die benötigt werden, um in
die Grünflächen zu gelangen. Über
die privaten Stichstraßen, die eine
Länge von ca. 25 – 30 m haben werden, werden in der Regel 6 – 8 WE
erschlossen. Ein gesonderter Wendehammer am Ende der Stichstraße ist nicht
vorgesehen. Stattdessen besteht die Wendemöglichkeit hier auf den anliegenden
Grundstücken. Bei nur 6 – 8 WE werden die Verkehre auch abwickelbar sein.
Beigeordnete
Schellmann erinnert daran, dass man ursprünglich davon
ausging, dass die Grünflächen nicht angefasst werden sollen. Sie interessiert,
wie viele Straßen letztendlich in diese Grünbereiche hineinführen werden. Bereichsleiter
Eberhard weist darauf hin, dass diese Straßen auch
deshalb erforderlich sind, damit sich die Wege, die sich entlang der
Grünflächen ziehen, erreichbar werden. Letztendlich dreht es sich um 4 Straßen,
die angelegt werden müssen. Stadtbaurätin
Gundermann weist
daraufhin, dass diese Straßen zur Unterhaltung und Pflege u. a. der Kanaltrasse
benötigt werden. Des Weiteren handelt es sich um die vom ÖPNV genutzte Straße
sowie die vorhandene Allee. Bei
allen anderen Straßen handelt es sich um Stichstraßen zur Erschließung der
einzelnen Grundstücke. Wendehammer werden nur in den Bereichen angelegt, in
denen Doppelhäuser entstehen. In den Bereichen, in denen nur Einzelhäuser
entstehen, wird auf die Anlegung eines Wendehammers verzichtet. In diesen
Bereichen sind die Stellplätze für die Müllentsorgung etc. gesondert angelegt.
Das Gesamtkonzept kann als schlüssig und durchdacht angesehen werden. Bereichsleiter
Eberhard weist ergänzend darauf hin, dass die
Spielplätze räumlich nur von den Grundstücksgrenzen weggerückt werden sollen. Nicht
vorgesehen sei jedoch, diese in die eigentlichen Grünflächenbereiche
hineinzuverlegen. Ratsherr
Meihsies begrüßt
es, dass durch Erhöhung der Traufhöhe mehr Geschosswohnungsbau ermöglicht wird.
Dadurch wird dem Ansatz seiner Fraktion Rechnung getragen, mehr Menschen auf
weniger Fläche in diesem innerstädtisch nahen Bereich wohnen zu lassen. Bei der
Verwertung innerstädtischer Bereiche spricht er sich eher von der Umsetzung
einer Blockbebauung anstelle freistehender Einzelhausbebauung aus. Begrüßenswert
ist, wenn durch den Geschosswohnungsbau in diesem Gebiet 20 bis 30 Familien
mehr angesiedelt werden können als bisher vorgesehen. Begrüßt wird von ihm
auch, dass die Spielplatzanlegungen abgerückt werden sollen von der
Wohnbebauung. Dies trägt dazu bei, dass Konflikte hinsichtlich
Lärmbeeinträchtigungen vermieden werden. Seitens
seiner Fraktion stellt er eine Unterstützung für den Fall in Aussicht, wenn
hinsichtlich der Geschossigkeit ein weiteres Geschoss im Geschosswohnungsbau
zugelassen werden würde. Stadtbaurätin
Gundermann merkt
hierzu an, dass es aus ihrer Sicht städtebaulich nicht vertretbar wäre, noch
ein weiteres Geschoss zuzulassen. Beigeordnete
Lotze führt für
ihre Fraktion aus, dass den vorgesehenen Befreiungen ohne wenn und aber
zugestimmt werden kann. Ratsherr
Kroll weist darauf
hin, dass es erforderlich sein wird, dass in den vorgesehenen privaten
Erschließungsstraßen die Verlegung öffentlicher Leitungen und Kanäle
abgesichert werden muss. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass es unproblematischer ist, die Ver- und Entsorgungsleitungen
vorrangig in den öffentlichen Straßenraum zu legen. Soweit es sich um
öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen handelt und nicht um Hausanschlüsse,
wird für die Bereiche der Privatstraßen eine Absicherung durch Eintragung von
Grunddienstbarkeiten vorgesehen. Beigeordneter
Körner interessiert,
ob bereits jetzt schon Aussagen darüber getätigt werden können, welche Größe
die dort entstehenden WE haben werden. Bereichsleiter
Eberhard erklärt, dass davon auszugehen ist, dass dort
auch größere Einfamilienhäuser aber auch größere Wohnungen im
Geschosswohnungsbau entstehen können. Konkrete Aussagen hinsichtlich der Größe
einzelner WE können so nicht gemacht werden. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass es sich in der Darstellung nur um städtebauliche Überlegungen
handelt, die nicht mit konkreten Bauvorhaben hinterlegt sind. Sie schlägt vor,
dass einzelne Bauvorhaben dann vorgestellt werden, wenn entsprechende Anträge bzw.
Anzeigen in der Bauverwaltung vorliegen. Grundvoraussetzung dafür ist aber
zunächst, dass den vorgesehenen Befreiungen dergestalt zugestimmt wird, dass
eine entsprechende Planung überarbeitet werden kann. Wenn diese für die
einzelnen Bereiche vorliegt, kann diese noch einmal im Ausschuss vorgestellt
werden. Ratsherrn
Meihsies interessiert
der derzeitige Verhandlungsstand mit Bund und Land. Ergänzend möchte er wissen,
ob bereits ein 1. Spatenstich terminiert sei. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass der Verfahrensstand abgeschichtet zu betrachten sei. Für die Flächen des
Bundes merkt sie an, dass der Bund ein europaweites Ausschreibungsverfahren
vorbereitet. Zunächst vorgeschaltet ist ein Interessenbekundungsverfahren
vorgesehen. Im Anschluss daran wird ein Bewerberkreis ermittelt, mit dem der
Bund in den 2. Verfahrensschritt eintreten wird. Dieses 2-stufige Verfahren
wird sich bedingt durch die einzuhaltenden Fristen über einen Zeitraum von
mehreren Monaten hinziehen, so dass mit einem Ergebnis nicht vor Ende des Jahres
auszugehen ist. Bezüglich
der straßenbaulichen Erschließung sowohl der Flächen des Bundes als auch des
Landes sind die Planungen für die Haupterschließungsstraße D im vollen Gange.
Der 1. Spatenstich ist in dem Zeitraum April/Mai 2010 vorgesehen. Bezüglich
der Flächen des Landes steht die IDB kurz vor Abschluss der Kaufverhandlungen
mit dem Land. Sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist, kann die Entwicklung
des Geländes vorgenommen werden. Eine entsprechende Information wird im
Ausschuss erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass es auch im Interesse der IDB
liegen wird, die Entwicklung der Flächen zügig voranzubringen. Ein Baubeginn
wird jedoch erst dann benannt werden können, wenn die Eckdaten für eine
Vermarktung festgelegt wurden. Ergänzend
wird vorgetragenen, dass im Bereich des ehemaligen StOV-Geländes die
Bauvorhaben vom Investor Esfandiary kurz vorm Baubeginn stehen. Dies betrifft
sowohl die Sanierung des Speichergebäudes als auch den bereits vorgestellten
Neubau der Wohnanlage. Ebenfalls im Bau befindet sich die Dr. von Morgenstern
Schule. Dargestellt
wird in der zeitlichen Abfolge die im Bereich des Schlieffen-Parks sowie des
ehemaligen StOV-Geländes vorgesehenen Bautätigkeiten bezüglich der Erschließung
und der Sanierung bzw. des Neubaus von Gebäuden und Straßen. Beigeordnete
Schellmann interessiert in diesem Zusammenhang der
Sachstand bezüglich der Ansiedelung der Lebenshilfe auf dem ehemaligen
StOV-Gelände. Stadtbaurätin
Gundermann verweist
auf ihre Teilnahme an einer Versammlung der Lebenshilfe, zu der der
Trägerverein und die Geschäftsführung alle Mitglieder der Lebenshilfe
eingeladen hatte. Auf dieser Versammlung wurden die Mitglieder über die bevorstehende Umsiedlung der Lebenshilfe
ausführlich informiert. Seitens der Lebenshilfe ist zur Vorbereitung einer
EU-weiten Ausschreibung der Architektenleistungen vorgesehen, ein externes Büro
einzuschalten. Seitens der Lebenshilfe wird ein Baubeginn für Ende des Jahres
2010/Anfang 2011 angestrebt. Seitens
der Lebenshilfe wurde positiv aufgenommen, dass alle Fraktionen des Rates eine
Ansiedelung der Lebenshilfe auf dem StOV-Gelände positiv begleiten. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass seitens der Ausschussmitglieder aufgenommen
wurde, dass stadtnahes attraktives Bauen ermöglicht wird und dieses zeitnah
umgesetzt werden kann. Immer wieder darauf hingewiesen werden muss, dass die
Entwicklung des Gebietes auch im Interesse der Entwicklung der Stadt Lüneburg
liegt. Beiden öffentlichen Eigentümern muss klar sein, dass mit der Umsetzung
der Planung auch das Ziel des Gemeinnutzes verfolgt wird. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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