Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Beigeordneter
BLANCK vermeidet
Ausführungen zu dieser Thematik, die während der Haushaltsdebatten gemacht
wurden, zu wiederholen. Für ihn sei das Wachstumsbeschleunigungsgesetz besser
betitelt als „Offenbarungsgesetz“ oder „kommunales
Verschuldungsbeschleunigungsgesetz“. Der Bund versuche, erhebliche Kosten
auf die Länder und Kommunen abzuwälzen. So sei voraussichtlich bei den Ländern ein
Einnahmeverlust in Höhe von 2,2 Milliarden EUR und bei den Kommunen in Höhe von
1,5 Milliarden EUR die Folge, was nicht hinnehmbar sei. Der
Originalantrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Rücknahme des
Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sei der zielführende Antrag, da er ein Appell
an den Bundesrat sei, dieses Gesetz erst gar nicht zu verabschieden. Somit sei
dieser Antrag weitergehend und müsse zuerst abgestimmt werden. Der
Änderungsantrag der Gruppe SPD/CDU ziele lediglich darauf, die Auswirkungen des
Gesetzes nach dessen Verabschiedungen abzumildern. Als
unerträglich halte er, dass von der Erhöhung des Kindergeldes um 20 EUR die
untersten Einkommensschichten, die dieses Geld benötigen, nicht profitieren, da
bei den 2 Millionen Kindern, die in Hartz-IV-Haushalten leben, diese Erhöhung
auf die Hilfesätze angerechnet werde. Genauso wie bei alleinerziehenden
Elternteilen, die Unterhaltungsvorschuss erhielten. Am
Beispiel der Veränderungen zur Erbschaftssteuer sehe man, dass für bestimmte
Personenkreise Steuergeschenke verteilt würden, was zu Lasten der Kommunen gehe.
Auch
bei der angesprochenen Regelung des Mehrwertsteuersatzes im Hotelgewerbe baue
man eher Probleme auf als ab. Dagegen habe man versäumt, diese
Steuerungerechtigkeit im Gastronomiebereich zu beheben. Mit diesem
Wachstumsbeschleunigungsgesetz werde kein Wachstum gefördert, sondern die
Kommunen in die Verschuldung getrieben. Daher
bitte er darum, den heutigen Dringlichkeitsantrag in der Ursprungsform zu
verabschieden und eine Resolution an den Bundesrat zu richten. Sollte wider
Erwarten das Gesetz trotzdem verabschiedet werden, könne man mit dem
Änderungsantrag der Gruppe SPD/CDU versuchen, die Folgen des Gesetzes möglichst
zu lindern. Beigeordneter
SRUGIS bezweifelt
die Wirkung einer Resolution, die einen Tag vor Gesetzverabschiedung an den
Bundesrat gefaxt werde. Stattdessen setze er darauf, die Landesregierung und
die regionalen Abgeordneten des Bundestages aufzufordern, sich bei der
Bundesregierung für den Ausgleich der finanziellen Belastungen einzusetzen. Nur
so könne man sich mit den Folgen des Gesetzes auseinandersetzen und diese
abwehren. Er
widerlegt die Behauptungen, dass dieses Gesetz die entstehenden Belastungen
durch die Ankurbelung der Wirtschaft wieder ausgleichen werde und dass die
geringen Einkommenserhöhungen auch in den Konsum fließen. Für die
niedersächsischen Kommunen wurde eine Verringerung der Steuereinnahmen von 70
Mio. EUR pro Jahr berechnet. Heruntergebrochen auf die Hansestadt Lüneburg
würde das ca. 500.000 bis 700.000 EUR pro Jahr bedeuten, was nicht zu
verkraften sei. Die Wirtschaftskrise sowie dieses Gesetzesvorhaben zwingen die
Gemeinden in die Knie und so müsse alles bewegt werden, dass die hiesigen
Abgeordneten sich dafür einsetzen, dass die Belastungen für die Kommunen sowie
die Einnahmeverminderungen nicht eintreten. Ratsherr
SOLDAN bittet
realistisch zu bleiben und setzt sich stattdessen dafür ein, dass nach einer
wahrscheinlichen Verabschiedung des Gesetzes die Folgen für die Kommunen so
niedrig wie irgend möglich gehalten werden. Somit müssten die hiesigen
Argumente durch die regionalen Abgeordneten sowie das Land Niedersachsen an die
Bundesregierung herangetragen werden. Deshalb stimme er der Intention des
Änderungsantrages der Gruppe SPD/CDU zu. Beigeordnete
BAUMGARTEN hält es
für einen richtigen Weg, den Änderungsantrag der Gruppe SPD/CDU zu folgen und
darauf zu pochen, die jetzt zu erwartenden Ausfälle für die Hansestadt Lüneburg
zu kompensieren. Außerdem weist sie darauf hin, dass bereits auch heute in
verschiedenen Bereichen wie z. B. beim Kaltwasser und Warmwasser eine
unterschiedliche Besteuerung vorgenommen wird. Nichtsdestotrotz
sei für sie das Wachstumsbeschleunigungsgesetz aufgrund einer Entlastung für
die Bürger in Höhe von 8,5 Milliarden EUR ein richtiger Schritt. Zum größten
Teil träfe diese Entlastung besonders Familien mit Kindern, die durch die
Anhebung des Kinderfreibetrages und die Erhöhung des Kindergeldes mit ca. 4,6
Milliarden EUR entlastet würden. Des
Weiteren werden der Grundfreibetrag sowie die Absetzbarkeit der
Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge möglich. Auch die
Wirtschaft wird in weiten Teilen entlastet wie z. B. bei der Neuregelung im
Erbschaftsrecht, wenn es um die Regelung einer Unternehmensnachfolge gehe. Sie
halte dieses Gesetz für zukunftsweisend, da, wenn die Entlastungen greifen, die
Wachstumsrate wieder ansteigen werde. Um die Kommunen, besonders die Hansestadt
Lüneburg, weiter finanziell funktionstüchtig zu halten, wäre sie trotzdem
dafür, diesem Änderungsantrag der Gruppe SPD/CDU zuzustimmen. Ratsherr
RIECHEY zeigt sich
erstaunt, dass Beigeordnete Baumgarten zunächst eine flammende Rede für das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz gehalten habe und dann zum Schluss um die
Zustimmung zum Änderungsantrag der Gruppe SPD/CDU zu werben. Dieses sei
widersprüchlich, da zunächst die Entlastungen für die Bürger gelobt würden und
schlussendlich trotzdem für den Änderungsantrag zu stimmen, da es erhebliche
Belastung für die Kommune bedeute. Dieses
Gesetz sei ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, welche instinktlos Länder
und Kommunen in Zeiten einer Wirtschaftskrise belaste. Er vermutet, dass hinter
diesem „Klientelgesetz“ eine mögliche Honorierung für
Spendengeschenke im Wahlkampf stecke. Die Fraktion DIE LINKE gebe zu verstehen,
dass durchaus beide vorliegenden Anträge mitgetragen werden können, da
verschiedene Akzente gesetzt werden. Es sei wichtig, zunächst Protest vor der
Verabschiedung dieses Gesetzes deutlich zu machen und danach dann die Folgen,
die sich daraus für die Hansestadt Lüneburg ergeben, zu mildern. Da
beide heute vorliegenden Anträge unterschiedliche Akzente beleuchten, bittet Ratsherr
MEIHSIES darum, auch beide Anträge abzustimmen und gemeinsam zu
beschließen. Für Ratsherrn
LUTHS zeige die Äußerung der Fraktion DIE LINKE, die Bundesregierung sei
mit diesem Gesetz „wahnsinnig“, das Demokratieverständnis dieser
Partei und außerdem den fehlenden Respekt vor diesem Hause und dem
ausdrücklichen Wählervotum vor einigen Wochen zur Wahl zum Deutschen Bundestag.
Nicht zu verkennen seien die erheblichen Impulse dieses Gesetzes für die
Wirtschaft, die Bildung und Kinder. Man müsse der Bundesregierung zutrauen,
dass diese auch die zweifellos negativen Auswirkungen für Kommunen und Länder
erkannt habe und versuche, zu lindern, so dass durchaus dem Änderungsantrag der
Gruppe SPD/CDU zugestimmt werden könne. Beigeordneter
LÖB weist auf die
Theorien von Keynes hin, wo es nicht darum ging, Geld wahllos in die Massen zu
schmeißen, sondern die finanziellen Mittel gezielt dort einzusetzen, wo
Wirtschaftswachstum anzukurbeln sei. Mit der finanziellen Besserstellung der
Eltern haben diese viele Entscheidungsmöglichkeiten, wie sie mit diesem Geld
umgehen, so dass durchaus zu befürchten sei, dass in der derzeitigen Situation
dieses Geld nicht wirksam in den Wirtschaftskreislauf gelange, sondern eher zur
Absicherung der Zukunft gespart werde. Klüger wäre es gewesen, dieses Geld
gezielt in den Ausbau von Schulen und Kindergärten zu investieren. Somit könne
man durchaus behaupten, die Bundesregierung handelt in diesem Falle unüberlegt
oder einem bestimmten Klientel zuträglich. Die befürchteten Folgen dieses
Gesetzes seien, dass die Wirtschaft nicht in dem gewünschten Maße wachse und
darüber hinaus die Kommen noch stärker belastet würden. Beschluss: Ratsvorsitzende
THIELBÖRGER lässt
zunächst über den Änderungsantrag der Gruppe SPD/CDU abstimmen. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 7 Enthaltungen der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Änderungsantrag der Gruppe SPD/CDU vom
17.12.2009. Danach
wird der Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN abgestimmt. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag bei 9 Ja-Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE sowie bei 1 Stimmenthaltung
von Ratsfrau Dr. Pahnke, mehrheitlich ab. |
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