Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Raum
der Stille / Johanneum Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass der Förderkreis des Johanneums an die Verwaltung
herangetreten ist. Der Förderkreis beabsichtigt auf dem Dach des Schulkomplexes
einen modern gestalteten, ca. 120 m² großen Raum der Stille zu bauen, einschließlich
eines überdachten Zuweges und eines Dachgartens. Die Kosten werden sich auf ca.
400.000 € belaufen. Der Raum der Stille soll vorrangig nicht für unterrichtspezifische
Belange dienen, sondern vielmehr soll den Schülern eine Rückzugsmöglichkeit
außerhalb des Schulunterrichtes zur Verfügung gestellt werden. Eine
entsprechende Planung (Anlage I) wurde seitens des Förderkreises der
Verwaltung vorgelegt. Aus
städtebaulicher Sicht ist anzumerken, dass es sich bei dem Schulkomplex um eine
aus den 70er Jahren stammende sehr zurückhaltende Ziegelarchitektur handelt mit
zurückspringenden Geschossen. So wie geplant stellt der Raum der Stille mehr
einen Ausguck als einen sich einfügenden Bestandteil des Baukomplexes dar.
Begründet wird die Form der Ausgestaltung damit, dass bewusst vorgesehen sei,
diesen Raum abzusetzen und anders zu gestalten. Die so bewusst von dem Planer vorgesehene
Bauweise wird seitens der Verwaltung jedoch als kritisch betrachtet. Grundsätzlich
ist ein solcher Raum der Stille sinnvoll und auch in der Ausführung zu
unterstützen. Seitens der Elternvertretung und des Förderkreises wurden im Vorfeld
in die Planung sehr viel Arbeit investiert. Gemeinsam mit dem Planer ist auf
Vorgabe der Verwaltung jedoch vorgesehen, noch einmal zu überdenken, ob das
Vorhaben nicht zurückhaltender gestaltet werden kann. Zielsetzung ist, dass
sich dieser Raum der Stille in das bestehende Ensemble einfügen soll. Andere
wesentliche Punkte, die noch abzuklären wären, sind u. a. der fehlende 2.
Rettungsweg. Abzuklären wäre auch, wenn der Förderkreis die Baumaßnahme
durchführen und nach Fertigstellung auf die Stadt Lüneburg übertragen würde,
inwieweit dieser Baukörper in das Anlagevermögen der Stadt zu übernehmen wäre. Nachgedacht
werden müsste in diesem Zusammenhang auch über die dann anfallenden Betriebs-
und Folgekosten, über die bereits mehrere Überlegungen angestellt wurden. Zusammenfassend
wird die Idee einen Raum der Stille zu schaffen für sehr gut und
unterstützenwert gehalten. Über Gestaltung und bautechnische Fragen müsste im Vorfeld
noch eine Abstimmung erfolgen. Hierfür
wurde bereits Kontakt mit dem Planer aufgenommen, um entsprechende Abstimmungsgespräche
zu führen. Seitens der Schulleitung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es
für die weitere Vorgehensweise aus zeitlichen Gründen erforderlich wäre, dass
dem Förderkreis zunächst ein positives Signal des Rates vorliegt, damit ein zu
beauftragender Fundraiser damit beginnen kann, die für den Bau erforderlichen
Mittel von Dritten einzuwerben. Um
der Schulleitung und dem Förderkreis entgegenzukommen, schlägt sie in
Abstimmung mit Oberbürgermeister Mädge vor, dass der Ausschuss das Vorhaben
zunächst grundsätzlich zustimmend billigt und das Vorhaben dann, wenn die
Abstimmungsgespräche geführt wurden und die Baumaßnahme sich konkretisiert hat,
dass dieses überarbeitete Konzept dann im ABS als Bauvorhaben noch einmal
vorgestellt wird. Die Vorprüfung
hat ergeben, dass dieser Bau bauaufsichtlich genehmigungsfähig ist. Als
Gebäudeeigentümerin ist jedoch anzumerken, dass man, wenn man diesen Anbau
selbst tätigen würde, dieses in einer anderen Gestaltung machen würde. Eine
Ausführung würde weder in den Farben noch in dem geplanten Hervorspringen
gegenüber dem vorhandenen Baukörper erfolgen. Vielmehr würde eine Bauausführung
dergestalt gewählt werden, dass auch für den Anbau das bereits gewählte
Material gewählt werden würde. Auch die Gestaltungs- und Formensprache würde
sich an dem bereits vorhandenen Baukörper orientieren. Sie
spricht sich dafür aus, die Elterninitiative mit dem geplanten Vorhaben auch
politisch zu unterstützen. Beigeordnete
Schellmann begrüßt vom Grundsatz her die Idee, einen Raum
der Stille für die Schüler zu schaffen. Wenn jedoch dieser Raum nicht nur als
Rückzugsgebiet für die Schüler genutzt werden soll, sondern als Nebenziel auch
verfolgt wird, dort Projekte mit religiösem Hintergrund durchzuführen, könnte
sie sich vorstellen, dass es hinsichtlich der Nutzung zu Unverträglichkeiten
kommen könnte. Für ganz wichtig hält sie deshalb, dass im Vorfeld eine ganz
klare Abgrenzung hinsichtlich der Nutzung dieses Raumes getroffen wird. Das
Engagement, einen Raum der Stille zu schaffen, steht sie grundsätzlich positiv
gegenüber. Auch sie teilt jedoch die Ansicht der Verwaltung, dass dieser Raum
in der Ansicht baulich unauffälliger gestaltet werden sollte. Beigeordneter
Dörbaum unterbricht
die Sitzung und gibt Frau Goedeke vom Förderkreis die Gelegenheit, die Gründe,
die zu der Überlegung geführt haben einen solchen Raum der Stille zu schaffen,
zu begründen. Frau
Goedeke – Förderkreis – führt zu den Gründen, die dazu geführt haben, einen
solchen Raum der Stille zu schaffen, aus. Sie weist darauf hin, dass
Hintergrund für solchen Raum der Stille nicht ist, einen zusätzlichen Schulraum
zu schaffen, sondern vielmehr den Schülern einen Rückzugsgebiet anzubieten. Zur
Nutzungsabgrenzung führt sie aus, dass vorgesehen sei, dass während der
normalen Unterrichtszeit dieser Raum für einzelne Schüler nutzbar sein wird und
dass die Aufsicht durch Oberstufenschüler gewährleistet wird. Ab ca. 15.00 Uhr
wäre es vorstellbar, in diesen Räumen Meditationskurse o. ä. anzubieten. Ggf.
wäre es auch denkbar, Veranstaltungen, die den Nutzungsvorstellungen des Raumes
entsprechen, dort durchzuführen. Kommerzielle
Veranstaltungen sind nicht vorgesehen, weil damit sonst auch die Gemeinnützigkeitsanerkennung
des Förderkreises gefährdet werden würde. Der Planer arbeitet an Lösungen, um
sowohl einen behindertengerechten Zugang als auch einen 2. Fluchtweg in die
Baumaßnahme zu integrieren. Auch ist vorgesehen, entsprechend den Anregungen
der Verwaltung, die geplante Architektur an die Vorgaben der Bauverwaltung
anzupassen. Im
Anschluss wird die Sitzung fortgesetzt. Ratsherr
Kroll könnte sich
grundsätzlich eine Zustimmung zu dem Bauvorhaben vorstellen. Da nach der
vorgestellten Planung sehr viel Glasflächen vorgesehen sind, hält er es jedoch
für unabdingbar, dass im Vorfeld eine Energiebilanz erstellt wird, damit man
auch Aussagen bezüglich der zu erwartenden Folgekosten treffen kann. Vermieden werden sollte, dass durch den hohen
Anteil verglaster Flächen es gegenüber dem restlichen Baukörper zu einem wesentlich
höheren Energiebedarf kommen würde. Auf notwendige Schattierungen der
Glasflächen in den Sommermonaten und erhöhten Energiebedarf aufgrund der großen
Glasflächen in den Wintermonaten weist er hin. Beigeordneter
Körner geht davon
aus, dass, wenn man einen solchen Raum der Stille auf das Dach aufsetzen würde,
vorher geprüft werden müsste, ob dies aus statischen Erwägungen heraus
überhaupt möglich sei. Er möchte ergänzend Angaben zur Größe des geplanten
Raumes haben. Auch interessiert ihn, wie der Förderkreis sich die Aufbringung
der für den Bau erforderlichen Mittel vorstellt. Er merkt an, dass er es für
vorstellbar halten würde, dass ein Anbau sich günstiger realisieren lassen
könnte als das Aufsetzen auf das Dach. Hinsichtlich der Bauausführung schließt
er sich dem von Ratsherrn Kroll vorgetragenen Anmerkungen sowie von Stadtbaurätin
Gundermann dargestellten Überlegungen hinsichtlich einer Überarbeitung
der Planungen an. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass sich der Förderkreis sehr wohl im Vorfeld Gedanken darüber gemacht
habe, den Raum der Stille in Form eines Anbaues zu realisieren. Aus verschiedenerlei
Gründen hat man sich jedoch dafür entschieden, diesen Raum lieber auf das Dach
aufzusetzen. Selbstverständlich wurde im Vorwege auch die Machbarkeit bezüglich
der Statik geprüft. Der Raum der Stille wird auf das Dach aufgeständert, was
aus Sicht der Energiebilanz bedeutet, dass dieser Raum mit allen Wänden und
Decken offen sein wird. Hingewiesen wird jedoch darauf, dass bei jedem Neubau
die Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung zu beachten sein werden.
Die Anmerkung, dass die Bauweise unter der Vorgabe der Energieeinsparverordnung
betrachtet werden müsse, ist man sich bewusst. Der
Kostenermittlung liegt eine Größe von 120 m² zugrunde. In der Kostenermittlung
enthalten ist eine überdachte Zuwegung sowie die Anlegung eines Dachgartens. Beigeordnete
Lotze merkt an,
dass die räumliche Situation insbesondere im Eingangsbereich der Schule hinreichend
bekannt sei. Lobenswert ist die Kreativität des Förderkreises, hier durch den
Bau eines Raumes der Stille für die Schüler einen Rückzugsbereich anbieten zu
wollen. Hinsichtlich der von den Ausschussmitgliedern vorgetragenen Anmerkungen
weist sie darauf hin, dass man darauf vertrauen sollte, dass die notwendige
Kompetenz und der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Förderkreis
gegeben ist, so dass davon auszugehen ist, dass die noch anstehenden Fragen zu einer
für beide Seiten akzeptablen Lösung geführt werden können. Die Idee insgesamt
ist gut, wenn sie auch für die Umsetzung noch im Detail einer Verfeinerung
bedarf. Sie
spricht sich dafür aus, dass auch politisch dem Förderkreis ein positives Signal
gegeben wird, dass dieses Vorhaben wohlwollend begleitet wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung
vorgetragenen Sachverhalt sowie die dargelegte weitere Vorgehensweise einvernehmlich
zur Kenntnis. Wegebefestigung
am Übungsgelände Embsen Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein führt
aus, dass der ADAC auf dem Gebiet der Gemeinde Embsen ein
Fahrsicherheitszentrum betreibt. Dieses Zentrum wird sehr gut angenommen. Neben
dem Fahrsicherheitszentrum wird dort auch eine Kartbahn betrieben. Auch diese
Kart-Bahn wird vom Publikum sehr gut angenommen. Bei parallelen Veranstaltungen
hat es sich gezeigt, dass sich der Verkehr der Besucher auf der Zufahrtsstraße
Richtung Ostumgehung zurück staut. Um
die verkehrliche Situation zu entschärfen, ist der ADAC an die Stadt Lüneburg
herangetreten, um den unmittelbar an der Grenze parallel zum Übungsgelände
verlaufenden Sandweg, welcher im Eigentum
der Stadt Lüneburg steht, befestigen zu dürfen. Dieser Weg zieht sich direkt
entlang parallel zur Umzäunung des ADAC-Geländes (Anlage II). Die
Wegetrasse ist in einer gewissen Breite zwar abgeschoben, eine gesonderte
Befestigung wurde jedoch nicht vorgenommen. Der ADAC hat nunmehr der Stadt
Lüneburg vorgeschlagen, den Weg auf eigene Kosten in einer Breite von 3,5 m in
Form einer Asphaltierung zu befestigen und zusätzlich einen Streifen von 1, 5m
als Bankett auszubauen. Für die Stadt Lüneburg würde durch diese Maßnahmen
keinerlei Kosten entstehen. Der ADAC würde sich verpflichten, die Übernahme der
Unterhaltungskosten auf die Dauer von 25 Jahren zu garantieren. Durch diese
Befestigung würde es ermöglicht, dass für Veranstaltungen auf der Kart-Bahn
eine gesonderte Zufahrt eingerichtet werden könnte. Der Weg
wird derzeit auch schon von Besuchern genutzt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass
es hinsichtlich der Nutzbarkeit bezüglich der unzureichenden Wasserführung bei
Regenwetter und der Staubentwicklung bei Trockenheit es zu Problemen kommt. Baugenehmigungstechnisch
würde so verfahren werden, dass man der Anlegung einer 2. Zufahrt zur dem
Kart-Gelände unter der Bedingung zustimmen würde, dass der angesprochene Weg,
wie vorgestellt befestigt, ausgebaut wird. Beigeordnete
Schellmann interessiert, ob dieser angesprochene Weg
derzeit auch anderweitig genutzt werde. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein merkt
hierzu an, dass eine Fahrradtrailgruppe den angrenzenden Bereich des Weges
durch Anlegung eines Übungsparcours sporadisch nutzt. Der Weg endet ohne
weitere Anbindung oder Querungsmöglichkeit der Ostumgehung in der Feldmark. Der
Weg ist insofern als ein isoliert zu sehendes Wegestück zu betrachten. Der Weg
ist nicht gewidmet, kann aber trotzdem von jedermann genutzt werden. Beigeordnete
Schellmann ist die Darstellung des Charakters des Weges
wichtig. Sie hält es für erforderlich, dass im Vorfeld abgeklärt wird, dass
durch die Befestigung des Weges es zu keinerlei Eingriffen in der Natur kommen
wird. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein merkt
an, dass es sich zurzeit um einen reinen Sandweg handelt, der eine Breite von
ca. 6 m aufweist. Vorgesehen sei, den mittleren Bereich zu asphaltieren. Eine
Widmung ist jedoch nicht vorgesehen. Da dieser Weg, begrenzt von der einen
Seite von dem Kart-Bahn-Betrieb und auf der anderen Seite durch den Verlauf der
Ostumgehung, ohnehin lärmbeeinträchtigt ist, wird nicht davon auszugehen sein,
dass weitergehende Immissionsauswirkungen zu erwarten sind. Diese Fragen werden
von der zuständigen Gemeinde Embsen, auf dessen Gebiet die Wegetrasse liegt, zu
beurteilen sein. Beigeordneter
Körner geht davon
aus, dass dieser Weg sowohl für die Zu- als auch für Abfahrt zum Kart-Gelände genutzt
werden kann. Auch ist nach seiner Ansicht sicherzustellen, dass für eine
Wegenutzung keine Gefährdung von der Kart-Bahn dergestalt ausgeht, dass bei
Unfällen auf der Kart-Bahn eine Gefahr für die Wegenutzer eintreten könnte. Ratsherr
Bruns hält die
Maßnahme für vertretbar, wenn dadurch keine umfangreichen Rohdungsmaßnahmen im
Umfeld der Wegetrasse erforderlich werden. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein weist darauf
hin, dass für die Befestigung des Weges kein einziger Baum gefällt werden muss.
Der derzeit abgeschobene Wegebereich ist viel breiter als der Bereich, für den jetzt
eine Befestigung vorgesehen sei. Für die Zu- und Abfahrten ist dadurch auch
gewährleistet, dass Begegnungsverkehr reibungslos funktionieren wird. Ratsherr
Meihsies regt an,
dass man sich seitens der Stadt beim Landkreis darüber im Vorfeld versichert, dass
durch den Ausbau des Weges nicht ein Tatbestand eines Eingriffes erzeugt wird,
der Ausgleichsmaßnahmen erforderlich macht. In dieser Frage sollte sich die
Stadt Lüneburg durch Nachfrage beim Landkreis absichern. Er
mahnt an, dass die Thematik nur in Form einer Mitteilung den
Ausschussmitgliedern vorgetragen wird. Für sinnvoller hätte er es erachtet,
wenn zu dieser Thematik seitens der Verwaltung eine kurze Vorlage der Einladung
beigefügt worden wäre. Den Ausschussmitgliedern hätte sich damit die Möglichkeit
geboten, sich vor der Sitzung vor Ort einen Überblick zu verschaffen. Auch wird
den Ausschussmitgliedern ohne Vorlage die Möglichkeit genommen, sich innerhalb
der Fraktion im Vorfeld der Sitzung ein Meinungsbild zu verschaffen. Beigeordneter
Dörbaum merkt an,
dass bezüglich der aufgeworfenen Fragen der Landkreis für eine Genehmigung
zuständig wäre. Als Beratungsergebnis fasst er zusammen, dass seitens der Ausschussmitglieder
keine grundsätzlichen Bedenken gegen einen Ausbau des Weges und des damit
verbundenen Abschluss einer Vereinbarung mit dem ADAC bestehen. Es wird davon
ausgegangen, dass die Aussagen von Fachbereichsleiter Dr. Rehbein zutreffend
seien, dass naturschützenswerte Belange von dem Ausbau nicht betroffen sein
werden. Die Verwaltung wird insofern gebeten, sicherheitshalber diese Frage
noch einmal im Vorfeld mit dem Landkreis abzuklären. Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt
zur Kenntnis. Weitergehende Bedenken gegen den Abschluss einer Vereinbarung mit
dem ADAC mit dem Ziele, die vorhandene Wegetrasse auszubauen, bestehen nicht. Weitere
Mitteilungen liegen nicht vor. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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