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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil - Raum der Stille, Johanneum - Wegebefestigung am Übungsgelände Embsen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 25.01.2010    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Raum der Stille / Johanneum

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass der Förderkreis des Johanneums an die Verwaltung herangetreten ist. Der Förderkreis beabsichtigt auf dem Dach des Schulkomplexes einen modern gestalteten, ca. 120 m² großen Raum der Stille zu bauen, einschließlich eines überdachten Zuweges und eines Dachgartens. Die Kosten werden sich auf ca. 400.000 € belaufen. Der Raum der Stille soll vorrangig nicht für unterrichtspezifische Belange dienen, sondern vielmehr soll den Schülern eine Rückzugsmöglichkeit außerhalb des Schulunterrichtes zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Planung (Anlage I) wurde seitens des Förderkreises der Verwaltung vorgelegt.

Aus städtebaulicher Sicht ist anzumerken, dass es sich bei dem Schulkomplex um eine aus den 70er Jahren stammende sehr zurückhaltende Ziegelarchitektur handelt mit zurückspringenden Geschossen. So wie geplant stellt der Raum der Stille mehr einen Ausguck als einen sich einfügenden Bestandteil des Baukomplexes dar. Begründet wird die Form der Ausgestaltung damit, dass bewusst vorgesehen sei, diesen Raum abzusetzen und anders zu gestalten. Die so bewusst von dem Planer vorgesehene Bauweise wird seitens der Verwaltung jedoch als kritisch betrachtet.

Grundsätzlich ist ein solcher Raum der Stille sinnvoll und auch in der Ausführung zu unterstützen. Seitens der Elternvertretung und des Förderkreises wurden im Vorfeld in die Planung sehr viel Arbeit investiert. Gemeinsam mit dem Planer ist auf Vorgabe der Verwaltung jedoch vorgesehen, noch einmal zu überdenken, ob das Vorhaben nicht zurückhaltender gestaltet werden kann. Zielsetzung ist, dass sich dieser Raum der Stille in das bestehende Ensemble einfügen soll.

Andere wesentliche Punkte, die noch abzuklären wären, sind u. a. der fehlende 2. Rettungsweg. Abzuklären wäre auch, wenn der Förderkreis die Baumaßnahme durchführen und nach Fertigstellung auf die Stadt Lüneburg übertragen würde, inwieweit dieser Baukörper in das Anlagevermögen der Stadt zu übernehmen wäre.

Nachgedacht werden müsste in diesem Zusammenhang auch über die dann anfallenden Betriebs- und Folgekosten, über die bereits mehrere Überlegungen angestellt wurden. Zusammenfassend wird die Idee einen Raum der Stille zu schaffen für sehr gut und unterstützenwert gehalten. Über Gestaltung und bautechnische Fragen müsste im Vorfeld noch eine Abstimmung erfolgen.

Hierfür wurde bereits Kontakt mit dem Planer aufgenommen, um entsprechende Abstimmungsgespräche zu führen. Seitens der Schulleitung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es für die weitere Vorgehensweise aus zeitlichen Gründen erforderlich wäre, dass dem Förderkreis zunächst ein positives Signal des Rates vorliegt, damit ein zu beauftragender Fundraiser damit beginnen kann, die für den Bau erforderlichen Mittel von Dritten einzuwerben.

Um der Schulleitung und dem Förderkreis entgegenzukommen, schlägt sie in Abstimmung mit Oberbürgermeister Mädge vor, dass der Ausschuss das Vorhaben zunächst grundsätzlich zustimmend billigt und das Vorhaben dann, wenn die Abstimmungsgespräche geführt wurden und die Baumaßnahme sich konkretisiert hat, dass dieses überarbeitete Konzept dann im ABS als Bauvorhaben noch einmal vorgestellt wird.

Die Vorprüfung hat ergeben, dass dieser Bau bauaufsichtlich genehmigungsfähig ist. Als Gebäudeeigentümerin ist jedoch anzumerken, dass man, wenn man diesen Anbau selbst tätigen würde, dieses in einer anderen Gestaltung machen würde. Eine Ausführung würde weder in den Farben noch in dem geplanten Hervorspringen gegenüber dem vorhandenen Baukörper erfolgen. Vielmehr würde eine Bauausführung dergestalt gewählt werden, dass auch für den Anbau das bereits gewählte Material gewählt werden würde. Auch die Gestaltungs- und Formensprache würde sich an dem bereits vorhandenen Baukörper orientieren.

Sie spricht sich dafür aus, die Elterninitiative mit dem geplanten Vorhaben auch politisch zu unterstützen.

 

Beigeordnete Schellmann  begrüßt vom Grundsatz her die Idee, einen Raum der Stille für die Schüler zu schaffen. Wenn jedoch dieser Raum nicht nur als Rückzugsgebiet für die Schüler genutzt werden soll, sondern als Nebenziel auch verfolgt wird, dort Projekte mit religiösem Hintergrund durchzuführen, könnte sie sich vorstellen, dass es hinsichtlich der Nutzung zu Unverträglichkeiten kommen könnte. Für ganz wichtig hält sie deshalb, dass im Vorfeld eine ganz klare Abgrenzung hinsichtlich der Nutzung dieses Raumes getroffen wird.

Das Engagement, einen Raum der Stille zu schaffen, steht sie grundsätzlich positiv gegenüber. Auch sie teilt jedoch die Ansicht der Verwaltung, dass dieser Raum in der Ansicht baulich unauffälliger gestaltet werden sollte.

 

Beigeordneter Dörbaum unterbricht die Sitzung und gibt Frau Goedeke vom Förderkreis die Gelegenheit, die Gründe, die zu der Überlegung geführt haben einen solchen Raum der Stille zu schaffen, zu begründen.

 

Frau Goedeke – Förderkreis – führt zu den Gründen, die dazu geführt haben, einen solchen Raum der Stille zu schaffen, aus. Sie weist darauf hin, dass Hintergrund für solchen Raum der Stille nicht ist, einen zusätzlichen Schulraum zu schaffen, sondern vielmehr den Schülern einen Rückzugsgebiet anzubieten. Zur Nutzungsabgrenzung führt sie aus, dass vorgesehen sei, dass während der normalen Unterrichtszeit dieser Raum für einzelne Schüler nutzbar sein wird und dass die Aufsicht durch Oberstufenschüler gewährleistet wird. Ab ca. 15.00 Uhr wäre es vorstellbar, in diesen Räumen Meditationskurse o. ä. anzubieten. Ggf. wäre es auch denkbar, Veranstaltungen, die den Nutzungsvorstellungen des Raumes entsprechen, dort durchzuführen.

Kommerzielle Veranstaltungen sind nicht vorgesehen, weil damit sonst auch die Gemeinnützigkeitsanerkennung des Förderkreises gefährdet werden würde. Der Planer arbeitet an Lösungen, um sowohl einen behindertengerechten Zugang als auch einen 2. Fluchtweg in die Baumaßnahme zu integrieren. Auch ist vorgesehen, entsprechend den Anregungen der Verwaltung, die geplante Architektur an die Vorgaben der Bauverwaltung anzupassen.

 

Im Anschluss wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Ratsherr Kroll könnte sich grundsätzlich eine Zustimmung zu dem Bauvorhaben vorstellen. Da nach der vorgestellten Planung sehr viel Glasflächen vorgesehen sind, hält er es jedoch für unabdingbar, dass im Vorfeld eine Energiebilanz erstellt wird, damit man auch Aussagen bezüglich der zu erwartenden Folgekosten treffen kann.  Vermieden werden sollte, dass durch den hohen Anteil verglaster Flächen es gegenüber dem restlichen Baukörper zu einem wesentlich höheren Energiebedarf kommen würde. Auf notwendige Schattierungen der Glasflächen in den Sommermonaten und erhöhten Energiebedarf aufgrund der großen Glasflächen in den Wintermonaten weist er hin.

 

Beigeordneter Körner geht davon aus, dass, wenn man einen solchen Raum der Stille auf das Dach aufsetzen würde, vorher geprüft werden müsste, ob dies aus statischen Erwägungen heraus überhaupt möglich sei. Er möchte ergänzend Angaben zur Größe des geplanten Raumes haben. Auch interessiert ihn, wie der Förderkreis sich die Aufbringung der für den Bau erforderlichen Mittel vorstellt. Er merkt an, dass er es für vorstellbar halten würde, dass ein Anbau sich günstiger realisieren lassen könnte als das Aufsetzen auf das Dach. Hinsichtlich der Bauausführung schließt er sich dem von Ratsherrn Kroll vorgetragenen Anmerkungen sowie von Stadtbaurätin Gundermann dargestellten Überlegungen hinsichtlich einer Überarbeitung der Planungen an.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass sich der Förderkreis sehr wohl im Vorfeld Gedanken darüber gemacht habe, den Raum der Stille in Form eines Anbaues zu realisieren. Aus verschiedenerlei Gründen hat man sich jedoch dafür entschieden, diesen Raum lieber auf das Dach aufzusetzen. Selbstverständlich wurde im Vorwege auch die Machbarkeit bezüglich der Statik geprüft. Der Raum der Stille wird auf das Dach aufgeständert, was aus Sicht der Energiebilanz bedeutet, dass dieser Raum mit allen Wänden und Decken offen sein wird. Hingewiesen wird jedoch darauf, dass bei jedem Neubau die Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung zu beachten sein werden. Die Anmerkung, dass die Bauweise unter der Vorgabe der Energieeinsparverordnung betrachtet werden müsse, ist man sich bewusst.

Der Kostenermittlung liegt eine Größe von 120 m² zugrunde. In der Kostenermittlung enthalten ist eine überdachte Zuwegung sowie die Anlegung eines Dachgartens.

 

Beigeordnete Lotze merkt an, dass die räumliche Situation insbesondere im Eingangsbereich der Schule hinreichend bekannt sei. Lobenswert ist die Kreativität des Förderkreises, hier durch den Bau eines Raumes der Stille für die Schüler einen Rückzugsbereich anbieten zu wollen. Hinsichtlich der von den Ausschussmitgliedern vorgetragenen Anmerkungen weist sie darauf hin, dass man darauf vertrauen sollte, dass die notwendige Kompetenz und der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Förderkreis gegeben ist, so dass davon auszugehen ist, dass die noch anstehenden Fragen zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung geführt werden können. Die Idee insgesamt ist gut, wenn sie auch für die Umsetzung noch im Detail einer Verfeinerung bedarf.

Sie spricht sich dafür aus, dass auch politisch dem Förderkreis ein positives Signal gegeben wird, dass dieses Vorhaben wohlwollend begleitet wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt sowie die dargelegte weitere Vorgehensweise einvernehmlich zur Kenntnis.

 

 

 

Wegebefestigung am Übungsgelände Embsen

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt aus, dass der ADAC auf dem Gebiet der Gemeinde Embsen ein Fahrsicherheitszentrum betreibt. Dieses Zentrum wird sehr gut angenommen. Neben dem Fahrsicherheitszentrum wird dort auch eine Kartbahn betrieben. Auch diese Kart-Bahn wird vom Publikum sehr gut angenommen. Bei parallelen Veranstaltungen hat es sich gezeigt, dass sich der Verkehr der Besucher auf der Zufahrtsstraße Richtung Ostumgehung zurück staut.

Um die verkehrliche Situation zu entschärfen, ist der ADAC an die Stadt Lüneburg herangetreten, um den unmittelbar an der Grenze parallel zum Übungsgelände verlaufenden Sandweg, welcher  im Eigentum der Stadt Lüneburg steht, befestigen zu dürfen. Dieser Weg zieht sich direkt entlang parallel zur Umzäunung des ADAC-Geländes (Anlage II). Die Wegetrasse ist in einer gewissen Breite zwar abgeschoben, eine gesonderte Befestigung wurde jedoch nicht vorgenommen. Der ADAC hat nunmehr der Stadt Lüneburg vorgeschlagen, den Weg auf eigene Kosten in einer Breite von 3,5 m in Form einer Asphaltierung zu befestigen und zusätzlich einen Streifen von 1, 5m als Bankett auszubauen. Für die Stadt Lüneburg würde durch diese Maßnahmen keinerlei Kosten entstehen. Der ADAC würde sich verpflichten, die Übernahme der Unterhaltungskosten auf die Dauer von 25 Jahren zu garantieren. Durch diese Befestigung würde es ermöglicht, dass für Veranstaltungen auf der Kart-Bahn eine gesonderte Zufahrt eingerichtet werden könnte.

Der Weg wird derzeit auch schon von Besuchern genutzt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es hinsichtlich der Nutzbarkeit bezüglich der unzureichenden Wasserführung bei Regenwetter und der Staubentwicklung bei Trockenheit es zu Problemen kommt.

Baugenehmigungstechnisch würde so verfahren werden, dass man der Anlegung einer 2. Zufahrt zur dem Kart-Gelände unter der Bedingung zustimmen würde, dass der angesprochene Weg, wie vorgestellt befestigt, ausgebaut wird.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, ob dieser angesprochene Weg derzeit auch anderweitig genutzt werde.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein merkt hierzu an, dass eine Fahrradtrailgruppe den angrenzenden Bereich des Weges durch Anlegung eines Übungsparcours sporadisch nutzt. Der Weg endet ohne weitere Anbindung oder Querungsmöglichkeit der Ostumgehung in der Feldmark. Der Weg ist insofern als ein isoliert zu sehendes Wegestück zu betrachten. Der Weg ist nicht gewidmet, kann aber trotzdem von jedermann genutzt werden.

 

Beigeordnete Schellmann  ist die Darstellung des Charakters des Weges wichtig. Sie hält es für erforderlich, dass im Vorfeld abgeklärt wird, dass durch die Befestigung des Weges es zu keinerlei Eingriffen in der Natur kommen wird.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein merkt an, dass es sich zurzeit um einen reinen Sandweg handelt, der eine Breite von ca. 6 m aufweist. Vorgesehen sei, den mittleren Bereich zu asphaltieren. Eine Widmung ist jedoch nicht vorgesehen. Da dieser Weg, begrenzt von der einen Seite von dem Kart-Bahn-Betrieb und auf der anderen Seite durch den Verlauf der Ostumgehung, ohnehin lärmbeeinträchtigt ist, wird nicht davon auszugehen sein, dass weitergehende Immissionsauswirkungen zu erwarten sind. Diese Fragen werden von der zuständigen Gemeinde Embsen, auf dessen Gebiet die Wegetrasse liegt, zu beurteilen sein.

 

Beigeordneter Körner geht davon aus, dass dieser Weg sowohl für die Zu- als auch für Abfahrt zum Kart-Gelände genutzt werden kann. Auch ist nach seiner Ansicht sicherzustellen, dass für eine Wegenutzung keine Gefährdung von der Kart-Bahn dergestalt ausgeht, dass bei Unfällen auf der Kart-Bahn eine Gefahr für die Wegenutzer eintreten könnte.

 

Ratsherr Bruns hält die Maßnahme für vertretbar, wenn dadurch keine umfangreichen Rohdungsmaßnahmen im Umfeld der Wegetrasse erforderlich werden.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein weist darauf hin, dass für die Befestigung des Weges kein einziger Baum gefällt werden muss. Der derzeit abgeschobene Wegebereich ist viel breiter als der Bereich, für den jetzt eine Befestigung vorgesehen sei. Für die Zu- und Abfahrten ist dadurch auch gewährleistet, dass Begegnungsverkehr reibungslos funktionieren wird.

 

Ratsherr Meihsies regt an, dass man sich seitens der Stadt beim Landkreis darüber im Vorfeld versichert, dass durch den Ausbau des Weges nicht ein Tatbestand eines Eingriffes erzeugt wird, der Ausgleichsmaßnahmen erforderlich macht. In dieser Frage sollte sich die Stadt Lüneburg durch Nachfrage beim Landkreis absichern.

Er mahnt an, dass die Thematik nur in Form einer Mitteilung den Ausschussmitgliedern vorgetragen wird. Für sinnvoller hätte er es erachtet, wenn zu dieser Thematik seitens der Verwaltung eine kurze Vorlage der Einladung beigefügt worden wäre. Den Ausschussmitgliedern hätte sich damit die Möglichkeit geboten, sich vor der Sitzung vor Ort einen Überblick zu verschaffen. Auch wird den Ausschussmitgliedern ohne Vorlage die Möglichkeit genommen, sich innerhalb der Fraktion im Vorfeld der Sitzung ein Meinungsbild zu verschaffen.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass bezüglich der aufgeworfenen Fragen der Landkreis für eine Genehmigung zuständig wäre. Als Beratungsergebnis fasst er zusammen, dass seitens der Ausschussmitglieder keine grundsätzlichen Bedenken gegen einen Ausbau des Weges und des damit verbundenen Abschluss einer Vereinbarung mit dem ADAC bestehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Aussagen von Fachbereichsleiter Dr. Rehbein zutreffend seien, dass naturschützenswerte Belange von dem Ausbau nicht betroffen sein werden. Die Verwaltung wird insofern gebeten, sicherheitshalber diese Frage noch einmal im Vorfeld mit dem Landkreis abzuklären.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis. Weitergehende Bedenken gegen den Abschluss einer Vereinbarung mit dem ADAC mit dem Ziele, die vorhandene Wegetrasse auszubauen, bestehen nicht.

 

Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:           

  Enthaltungen:           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 TOP 5.2_100108 ADAC FSZ LG - Luftbild Zuweg am Off-Road (130 KB)