Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Der
stellvertretende Ausschussvorsitzende, Ratsherr Srugis, bittet Herrn
Harder den Sachverhalt der Marktgebühren zu erläutern. Herr
Harder,
Bereichsleiter Ordnung, erklärt, dass öffentliche Einrichtungen wie das
Marktwesen gem. der Gewerbeordnung nur Gebühren für Sachkosten erheben dürfen.
Die Marktbeschicker haben natürlich weitere Kosten wie z.B.
Weihnachtsmarktwerbung in Höhe von insgesamt 45T€. In
2010 werden neue Stromkästen auf dem Marktplatz installiert, so dass ab 2010
Abschreibung mit einkalkuliert werden. Ratsherr
Manzke fragt nach
dem Grund für das Gleichbleiben der Gebühren seit 1985. Herr
Harder erklärt, dass
in der Kalkulation das gesamte Jahr zusammengeführt wird. Der Wochenmarkt ist
immer vollständig ausgebucht. Die gebührenrelevanten Gegebenheiten haben sich
seit 1985 nicht geändert. Die Abfälle der Wochenmärkte werden von den
Marktbeschickern mitgenommen, so dass hier auch keine Zusatzkosten entstehen. Ratsherr
Richey bemerkt,
dass eine umsatzbezogene Staffelung in die Gebühr eingebaut werden müsse. Herr
Harder entgegnet, dass die Gebühr nach Art des Standes gestaffelt ist. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Die
Betriebsabrechnung 2008 für die öffentliche Einrichtung
„Marktwesen“ wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenkalkulation
für das Wirtschaftsjahr 2010 wird zugestimmt. Die Marktstandgelder bleiben
unverändert. |
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