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Auszug - Friedhofs- und Bestattungswesen - Betriebsabrechnung 2008 - Abbruch des Kalkulationszeitraumes 2008 - 2010 und Gebührenbedarfsberechnung 2010 - Änderung der Friedhofsgebührensatzung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 23
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2009    
Zeit: 15:05 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Heinrich-Heine-Haus, 2. OG
Ort: Am Ochsenmarkt
VO/3468/09 Friedhofs- und Bestattungswesen
- Betriebsabrechnung 2008
- Abbruch des Kalkulationszeitraumes 2008 - 2010 und Gebührenbedarfsberechnung 2010
- Änderung der Friedhofsgebührensatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Sporleder, Jens
2. Grzenia, Hans-Georg
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Sporleder, Jens   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt den Abbruch des Kalkulationszeitraumes. Die Kalkulation kann für 3 Jahre aufgestellt werden. Die bisherige Kalkulation für 2008-2010 ist von einer steigenden Entwicklung ausgegangen. Da dieser Verlauf nicht eingetreten ist und die Prognose auf Basis der Abrechnung 2008 von anderen Werten ausgeht, ist der Kalkulationszeitraum abzubrechen und eine neue Kalkulation für 2010 aufzustellen. Würde die bisherige Kalkulation beibehalten, würde ein Verlust von 600T€ drohen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Betriebsabrechnung 2008 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem Abbruch des Kalkulationszeitraumes 2008 – 2010 und der Neukalkulation des Gebührenbedarfes 2010 inklusive der Gebührenerhöhung um +10% wird zugestimmt.

 

Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung 18. Änderungssatzung vom 24.11.2005 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zugestimmt.