Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge erklärt den
Abbruch des Kalkulationszeitraumes. Die Kalkulation kann für 3 Jahre
aufgestellt werden. Die bisherige Kalkulation für 2008-2010 ist von einer
steigenden Entwicklung ausgegangen. Da dieser Verlauf nicht eingetreten ist und
die Prognose auf Basis der Abrechnung 2008 von anderen Werten ausgeht, ist der
Kalkulationszeitraum abzubrechen und eine neue Kalkulation für 2010
aufzustellen. Würde die bisherige Kalkulation beibehalten, würde ein Verlust
von 600T€ drohen. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Die Betriebsabrechnung 2008 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen. Dem Abbruch des Kalkulationszeitraumes 2008 – 2010 und der Neukalkulation des Gebührenbedarfes 2010 inklusive der Gebührenerhöhung um +10% wird zugestimmt. Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung 18. Änderungssatzung vom 24.11.2005 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zugestimmt. |
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