Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister Mädge macht einleitend
die Problematik deutlich. Demnach müsse die Verwaltung die Verkehrssituation
auf der Ostumgehung objektiv beurteilen. Eine Entscheidung für eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h wäre demnach rechtlich wohl
insbesondere auch aufgrund der Stellungnahmen der Polizeiinspektion und der
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nicht haltbar, weil es an einer
ausreichenden Begründung mangelt. Zudem wäre für eine solche Entscheidung nicht
die Zuständigkeit des Rates gegeben, der Rat hat auch keine rechtliche
Möglichkeit der Heranziehung. Sollte trotzdem eine Entscheidung zu 80 km/h auf
der Ostumgehung ergehen, wäre er aufgrund seines Amtes gezwungen bei gegebener
Rechtswidrigkeit des Beschlusses dagegen Einspruch einzulegen. Letztendlich sei
abzusehen, dass insbesondere geblitzte Autofahrer gegen eine unzulässige
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h klagen würden, was im Ergebnis für die
öffentlichen Haushalte weitere Kosten bedeutet, wenn es für diese vor dem
Gericht zu einer Niederlage kommt. Zielführender als Tempo 80 wären zusätzliche
bauliche Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. längere und höhere Lärmschutzwände.
Zudem sollte eine Verlängerung der bereits für die A 39 zugesagten Deckelung
der Trasse von 400 auf 600 bis 700 Meter angestrebt werden. Mit dieser
Forderung sollte die Hansestadt Lüneburg ins Planverfahren gehen. Ferner laufe
beim Landkreis noch das Planfeststellungsverfahren zum Lärmschutz. Die daraus
resultierenden Maßnahmen sollten ebenfalls Verbesserungen bringen, der Landrat
wird dazu entscheiden. Im kommenden Jahr wird außerdem die andere Fahrtrichtung
der Ostumgehung Flüsterasphalt erhalten. Dass durch die Bauarbeiten wieder
Staus und geringere Geschwindigkeiten gegeben sind, sei evtl. im Sinne der
Anwohner. Beigeordneter Meißner findet die
regelmäßigen Diskussionen der letzten Jahre zum Lärmschutz an der Ostumgehung
berechtigt, weil die Anwohner dort vom hohen Verkehrsaufkommen gestört werden.
Er hält eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h nicht
für rechtlich unzulässig, wenn das vorhandene Ermessen ausreichend begründet
werden kann. Er bittet die Verwaltung, die Situation nochmals mit der Polizei
und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu prüfen und das Ergebnis dem
Ausschuss vorzustellen. Zudem sieht er eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80
km/h für die Strecke zwischen den Anschlussstellen Adendorf und Klosterkamp als
erforderlich an. Auch Ratsherr Kuhn bittet die Verwaltung
ebenfalls erneut zu prüfen, ob zwischen den Anschlussstellen Adendorf und
Klosterkamp 80 km/h möglich sind. Oberbürgermeister Mädge sichert zu, den
Sachverhalt nochmals rechtlich beurteilen und prüfen zu lassen. Herr Dammann ist froh, dass die Gesundheit
der Menschen im Mittelpunkt der Diskussion steht. Selbst eine geringfügige
Lärmreduzierung, die subjektiv kaum Wahrnehmbar sei, würde nach seiner
Auffassung auf den menschlichen Körper positive Effekte haben. Beigeordneter Löb erinnert an die
Feinstaubbelastung und die Verkehrssicherheit. Je höher die Geschwindigkeit
ist, umso geringer sei die Verkehrssicherheit. Zudem führe eine geringere
Geschwindigkeit auf der Ostumgehung zu einem höheren Nutzen, weil aufgrund der
geringeren Bremswege mehr Fahrzeuge die Strecke befahren könnten und der
Verkehr somit flüssiger fließe. Letztendlich sollte man auch der Bevölkerung
entgegenkommen. Ratsherr Schulz erinnert, dass nicht die
Verwaltung, sondern der Gesetzgeber zu überzeugen wäre. Denn an geltendes Recht
sei die Verwaltung, auch wenn sie selbst gerne mitbestimmen würde, gebunden.
Trotzdem sollen die Menschen entlang der Trasse ruhig und gesund leben können.
Seiner Meinung sprechen auch die Unfallzahlen auf der Strecke für eine
geringere Geschwindigkeit. Durch die Geschwindigkeitsüberwachung und den
Flüsterasphalt wurde die Situation allerdings schon verbessert. Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet den Oberbürgermeister in
Gesprächen mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der
Polizeiinspektion Lüneburg die Situation erneut zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||