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Auszug - Lärmschutz entlang der Ostumgehung; Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ostumgehung, beginnend ab Anschlussstelle Adendorf bis südlich des Wohngebietes Klosterkamp (80 km/h)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2009    
Zeit: 14:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3493/09 Lärmschutz entlang der Ostumgehung;
Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ostumgehung, beginnend ab Anschlussstelle Adendorf bis südlich des Wohngebietes Klosterkamp (80 km/h)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 72 21 /OU
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
    Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge macht einleitend die Problematik deutlich. Demnach müsse die Verwaltung die Verkehrssituation auf der Ostumgehung objektiv beurteilen. Eine Entscheidung für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h wäre demnach rechtlich wohl insbesondere auch aufgrund der Stellungnahmen der Polizeiinspektion und der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nicht haltbar, weil es an einer ausreichenden Begründung mangelt. Zudem wäre für eine solche Entscheidung nicht die Zuständigkeit des Rates gegeben, der Rat hat auch keine rechtliche Möglichkeit der Heranziehung. Sollte trotzdem eine Entscheidung zu 80 km/h auf der Ostumgehung ergehen, wäre er aufgrund seines Amtes gezwungen bei gegebener Rechtswidrigkeit des Beschlusses dagegen Einspruch einzulegen. Letztendlich sei abzusehen, dass insbesondere geblitzte Autofahrer gegen eine unzulässige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h klagen würden, was im Ergebnis für die öffentlichen Haushalte weitere Kosten bedeutet, wenn es für diese vor dem Gericht zu einer Niederlage kommt. Zielführender als Tempo 80 wären zusätzliche bauliche Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. längere und höhere Lärmschutzwände. Zudem sollte eine Verlängerung der bereits für die A 39 zugesagten Deckelung der Trasse von 400 auf 600 bis 700 Meter angestrebt werden. Mit dieser Forderung sollte die Hansestadt Lüneburg ins Planverfahren gehen. Ferner laufe beim Landkreis noch das Planfeststellungsverfahren zum Lärmschutz. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollten ebenfalls Verbesserungen bringen, der Landrat wird dazu entscheiden. Im kommenden Jahr wird außerdem die andere Fahrtrichtung der Ostumgehung Flüsterasphalt erhalten. Dass durch die Bauarbeiten wieder Staus und geringere Geschwindigkeiten gegeben sind, sei evtl. im Sinne der Anwohner.

 

Beigeordneter Meißner findet die regelmäßigen Diskussionen der letzten Jahre zum Lärmschutz an der Ostumgehung berechtigt, weil die Anwohner dort vom hohen Verkehrsaufkommen gestört werden. Er hält eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h nicht für rechtlich unzulässig, wenn das vorhandene Ermessen ausreichend begründet werden kann. Er bittet die Verwaltung, die Situation nochmals mit der Polizei und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss vorzustellen. Zudem sieht er eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h für die Strecke zwischen den Anschlussstellen Adendorf und Klosterkamp als erforderlich an.

 

Auch Ratsherr Kuhn bittet die Verwaltung ebenfalls erneut zu prüfen, ob zwischen den Anschlussstellen Adendorf und Klosterkamp 80 km/h möglich sind.

 

Oberbürgermeister Mädge sichert zu, den Sachverhalt nochmals rechtlich beurteilen und prüfen zu lassen.

 

Herr Dammann ist froh, dass die Gesundheit der Menschen im Mittelpunkt der Diskussion steht. Selbst eine geringfügige Lärmreduzierung, die subjektiv kaum Wahrnehmbar sei, würde nach seiner Auffassung auf den menschlichen Körper positive Effekte haben.

 

Beigeordneter Löb erinnert an die Feinstaubbelastung und die Verkehrssicherheit. Je höher die Geschwindigkeit ist, umso geringer sei die Verkehrssicherheit. Zudem führe eine geringere Geschwindigkeit auf der Ostumgehung zu einem höheren Nutzen, weil aufgrund der geringeren Bremswege mehr Fahrzeuge die Strecke befahren könnten und der Verkehr somit flüssiger fließe. Letztendlich sollte man auch der Bevölkerung entgegenkommen.

 

Ratsherr Schulz erinnert, dass nicht die Verwaltung, sondern der Gesetzgeber zu überzeugen wäre. Denn an geltendes Recht sei die Verwaltung, auch wenn sie selbst gerne mitbestimmen würde, gebunden. Trotzdem sollen die Menschen entlang der Trasse ruhig und gesund leben können. Seiner Meinung sprechen auch die Unfallzahlen auf der Strecke für eine geringere Geschwindigkeit. Durch die Geschwindigkeitsüberwachung und den Flüsterasphalt wurde die Situation allerdings schon verbessert.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet den Oberbürgermeister in Gesprächen mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der Polizeiinspektion Lüneburg die Situation erneut zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            7

Nein-Stimmen:            -

  Enthaltungen:            -