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Beratungsinhalt:
Herr Kleps befürwortet die Einführung einer Kinderfeuerwehr, weil dadurch Kinder spielerisch an die Feuerwehr herangeführt werden können. Auch der Landesfeuerwehrverband hat die Einrichtung von Kinderfeuerwehren empfohlen. Bundesweit gibt es deshalb gleiche Bestrebungen. Im Landkreis Lüneburg gibt es zurzeit schon ca. 40 Kinderfeuerwehrgruppen. Der Etat der Feuerwehr soll durch die Einrichtung der Kinderfeuerwehr nicht zusätzlich belastet werden.
Herr Harder ergänzt zudem zur Beschlussvorlage, dass aufgrund der erforderlichen Satzungsänderung auch gleichzeitig der Begriff Stadt Lüneburg in der Satzung auf Hansestadt Lüneburg geändert wird.
Ratsherr Schulz befürwortet die Einrichtung der Kinderfeuerwehr.
Beigeordnete Schellmann befürwortet die Kinderfeuerwehr ebenfalls. Soweit es Interessenten gibt, welche die Kinder betreuen möchten, sollte dieses Angebot genutzt werden.
Herr Bruns sieht durch die Kinderfeuerwehr Vorteile für die Nachwuchsförderung. Denn zu berücksichtigen sei, dass 50% bis 60% der zurzeit aktiven Feuerwehrmitglieder aus der Jugendfeuerwehr hervorgegangen sind.
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg, den nachfolgenden Beschluss zu fassen. Beschluss:
Die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Feuerwehr Lüneburg wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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