Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Grzenia – Bereich 74 – geht einleitend darauf ein, dass die städtische Friedhofssatzung aufgrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie mit der Zielrichtung zu überarbeiten war, dass die überarbeitete Friedhofssatzung spätestens zum 28.12.2009 in Kraft zu treten hat. Der hier vorgelegten Neufassung der Städtischen Friedhofssatzung liegt die Leitfassung des Deutschen Städtetages in seiner Ausführung Stand 01.08.2009 für eine Friedhofssatzung zugrunde. Neben redaktionellen Änderungen waren auch Änderungen aufgrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie in die städtische Friedhofssatzung einzuarbeiten. Auf die aufgrund der EU-Richtlinie einzuarbeitenden Änderungen wird detailliert eingegangen (Anlage I). Insbesondere weist er darauf hin, dass durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie eine bisher übliche auswärtige Zulassungsbeschränkung zukünftig nicht mehr zulässig sei. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen werden dargestellt. Da die für das hiesige Handwerk geltenden Zulassungsbeschränkungen in der Form keine Anwendung auf auswärtige Anbieter finden dürfen, wurde seitens des örtlichen Handwerkes die Befürchtung geäußert, dass es zukünftig benachteiligt wird. Mit dieser Thematik hat sich der Deutsche Städtetag mit der Folge auseinandergesetzt, dass als Kompromiss eine Musterfriedhofssatzung erstellt wurde, die auch in Lüneburg Grundlage der überarbeiteten Friedhofssatzung sein soll. Auf die vorgenommenen Änderung der Reglungen bezüglich der Rasenreihen-, Rasenpartner- und Reihengräber wird eingegangen. Mit diesen Änderungen wird den Wünschen vieler Hinterbliebener bei der Grabauswahl entsprochen, zumal dadurch, dass seitens der Friedhofsverwaltung der Stein nicht mehr vorgegeben wird, eine entsprechende Senkung der Friedhofsgebühren einhergeht. Bezüglich der Fundamentierung und dem Aufstellen der Grabmale wird auf die in den §§ 23, 24 der Friedhofssatzung enthaltenen Veränderungen gegenüber der bisherigen Satzung eingegangen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit nachstehendem Inhalt:
Die Neufassung der Friedhofssatzung und Grabfeldrichtlinien gemäß der Leitfassung des Deutschen Städtetages wird beschlossen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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