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Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2008 den Landschaftsbereich Lange Berge unter Schutz zu stellen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses (Haushalt)
TOP: Ö 8
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2009    
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Heinrich-Heine-Haus, 2. OG
Ort: Am Ochsenmarkt
VO/3215/09 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2008
den Landschaftsbereich Lange Berge unter Schutz zu stellen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zurheide, Peter
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Zurheide, Peter
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Kießlich geht einleitend noch mal auf die Gründe ein, warum ihre Fraktion den vorliegenden Antrag gestellt habe. Im Zuge der Erarbeitung der Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsprogramm hat sich herausgestellt, dass die im Antrag angesprochene Fläche bereits im bestehenden Landschaftsplan eine Empfehlung enthält, diese Fläche unter Landschaftsschutz zu stellen.

Sie bittet Stadtbaurätin Gundermann darum, noch einmal einen Überblick über den derzeitigen Sachstand in der Angelegenheit zu geben.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand eines Lageplans noch einmal den Bereich der angesprochenen Fläche auf. Sie bringt in Erinnerung, dass der aus dem Jahre 1996 stammende Landschaftsplan bereits Empfehlungen enthält, die Unter-Schutz-Stellung mehrerer Flächen im Stadtgebiet zu prüfen. Zwei dieser vorgeschlagenen Flächen wurden daraufhin seitens der Verwaltung näher untersucht und im ABS vorgestellt. Über eine mögliche Unterschutzstellung wurde seinerzeit im Ausschuss dahingehend entschieden, dass bevor eine Empfehlung und Beantragung beim Landkreis als zuständige Untere Naturschutzbehörde für diese Flächen gestellt wird, sich die Fraktionen noch einmal darüber abstimmen wollten. Eine solche Beratung in den Fraktionen konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden. Auch für diese Fläche weist der Landschaftsplan eine Empfehlung aus, sie unter Landschaftsschutz zu stellen. Im Zusammenhang mit den vorgenannten Ausführungen macht eine Prüfung jedoch nur dann Sinn, wenn das Regionale Raumordnungsprogramm mit seinen Aussagen diese Möglichkeit auch eröffnet.

Auslöser der jetzigen Diskussion ist die seitens der Verwaltung derzeit durchgeführte Untersuchung einer mittel- bzw. langfristigen Ausweisung von Baulandflächen. Der politische Auftrag hierzu beinhaltete die hier angesprochene Flächen näher auf ihre Geeignetheit als Bauland zu überprüfen. Dies war der aus dem politischen Raum an die Verwaltung gegebene Arbeitsauftrag.

Seitens der Verwaltung wurde dieser Prüfauftrag jedoch zunächst nicht weiter verfolgt, weil parallel seitens des Landkreises das aus dem Jahre 2003 stammende Regionale Raumordnungsprogramm derzeit überarbeitet wird. Dieses Programm weist die angesprochenen Flächen als Flächen für naturnahe Erholung als Vorbehaltsfläche aus. Insofern macht die Prüfung der Verwaltung, ob diese Fläche sich mittel- oder langfristig als Baulandreserve anbietet, nur dann Sinn, wenn die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes mit seinen Festsetzungen diese Möglichkeit überhaupt eröffnet. Durch die bestehende Festsetzung war die Ausweisung als Bauland bisher nicht möglich.

Zwischenzeitlich haben Diskussionen und Beratungen nicht nur innerhalb der Verwaltung, sondern auch in den politischen Gremien und Bürgerbewegungen über diese Thematik, stattgefunden.

Seitens der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Lüneburg) wurde zwischenzeitlich der überarbeitete Entwurf des Raumordnungsprogramms auch der Stadt Lüneburg zur Stellungnahme zugeleitet. Der Entwurf des Programms beinhaltet ein Gutachten über Natur und Landschaft. Aus den Inhalten des Gutachtens konnte abgelesen werden, dass ein unstrittiger Teil der Flächen durchaus auch für die Erweiterung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes vorgeschlagen werden könnte. Für die im Plan gesondert dargestellten Flächen sollte zunächst das weitere Verfahren abgewartet werden.

Der ABS hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Thematik auseinandergesetzt und eine mehrheitliche Beschlussempfehlung abgegeben, über dessen Inhalt jedoch im Verwaltungsausschuss die Beratung noch ansteht.

In der Beschlussempfehlung heißt es, dass der im Regionalen Raumordnungsprogramm 2003 ausgewiesenen Status diese Gebietes unverändert bleiben soll und insofern Flächen für naturnahe Erholung auch weiterhin vorgehalten werden sollen. Eine solche Festlegung würde eine zukünftige Entwicklung als Bauland nicht für alle Ewigkeit ausschließen. Eine solche Festlegung macht es jedoch erforderlich, dass eine sehr detaillierte Prüfung und ein sehr aufwändiges Verfahren vonnöten wäre, wenn die Fläche wie vorgegeben, zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden sollte.

Sachstand aufgrund des Beratungsergebnisses der letzten ABS-Sitzung ist, dass die Stellungnahme der Stadt Lüneburg zum Regionalen Raumordnungsprogramm in der Weise abgegeben wird, dass es bei der Ausweisung des Gebietes Flächen für naturnahe Erholung, wie im Raumordnungsprogramm 2003 festgelegt, bleibt.

Der ergänzende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet neben den Flächen, die in der Beschlussempfehlung des ABS bereits aufgeführt wurden, weitere im Plan gelb umrandet dargestellte Flächen. Diese Flächen werden anhand eines Planes noch einmal aufgezeigt. Die Einbeziehung dieser zusätzlichen Flächen würde eine Deckungsfähigkeit gegenüber den Empfehlungen als Landschaftsschutzgebiet aus dem Landschaftsplan aus dem Jahre 1996 ergeben.

Das Vorgenannte ist inhaltlich das heutige Diskussionsthema. Anhand einer Power-Point-Präsentation wird das bestehende Landschaftsschutzgebiet sowie die ursprünglich geplante Erweiterung und die zusätzlich aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgesehene Erweiterung aufgezeigt. Ergänzend werden anhand von Fotos Eindrücke aus diesem Gebiet dargestellt.

 

Beigeordneter Dörbaum bringt zum Ausdruck, wie bereits im ABS angekündigt, dass seine Fraktion beabsichtigt, dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im vollem Umfang zuzustimmen, so dass beim Landkreis ein Antrag gestellt werden sollte, den gesamten angesprochenen Bereich unter Landschaftsschutz zu stellen. Er erinnert daran, dass seitens seiner Fraktion immer gesagt wurde, dass die Entwicklungsuntersuchungen für dieses Gebiet ergebnisoffen durchgeführt werden. Aus dem jetzt vorliegenden Umweltbericht des Landreises Lüneburg ist zu entnehmen, wie wertvoll diese Flächen im ökologischen Sinne sind. Der vorliegende Umweltbericht enthält hierzu auf mehreren Seiten entsprechende Ausführungen. Zusätzlich wurde in die Überlegungen die Argumente der Bürgerinitiative aufgenommen und bewertet. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass diese Flächen sehr sensibel sind und durch eine Unterschutzstellung der derzeitige Zustand noch besser als die bisherige Festlegung als Flächen für die Naherholung, abgesichert werden kann.

Die Beratung über diese Fläche reicht auf das Jahr 1996 mit Beschluss des Landschaftsplanes zurück. Ergänzend wurde über die Empfehlung im Jahr 2001 beraten. Er bringt zum Ausdruck, dass in der heutigen Sitzung eine Korrektur seitens seiner Fraktion dahingehend vorgenommen wird, dass dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen inhaltlich im vollem Umfange gefolgt werden sollte. Die heute vertreten Auffassung der SPD-Fraktion ist mit dem Gruppenpartner CDU so diskutiert worden. Im Ergebnis steht die SPD zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auch wenn die CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit im Ergebnis eine andere Auffassung vertritt. Die unterschiedliche Auffassung wird vom Gruppenpartner CDU jedoch respektiert.

Für die SPD-Fraktion schlägt er vor, auf der Grundlage der Empfehlung des Landschaftsplanes aus dem Jahre 1996 dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu folgen.

 

Ratsherr Riechey zeigt sich erfreut darüber, dass die SPD-Fraktion ihre Meinung zu diesem Thema geändert habe. Er erinnert daran, dass in der letzten ABS-Sitzung die SPD-Fraktion diesen Schritt noch nicht mitgehen wollte und es bei der Ausweisung als Gebiet für die Naherholung belassen wollte. Insofern ist es heute erfreulich, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag im vollen Umfang zustimmen will.

Er geht davon aus, dass das Umdenken bei der SPD-Fraktion letztendlich darauf zurückzuführen ist, dass die vorgetragenen Argumente der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Linke, und FDP sowie der Bürgerinitiative letztendlich zu diesem Schritt geführt haben.

 

Ratsfrau Hillmer vermisst in diesem Zusammenhang die Bereitschaft, mit dem betroffenen Landwirt als Eigentümer der Fläche im Vorfeld das Gespräch zu suchen. Für überlegenswert hält sie die Frage, wie sich die Fläche wertmäßig bei einem Eigentümerwechsel darstellen wird. Sie vertritt die Auffassung, dass eine Unterschutzstellung in der Konsequenz immer mit einer Wertminderung der Flächen einhergeht. Für sie stellt sich die Frage, wenn es der erklärte Wille sei, die Flächen zumindest kurz und mittelfristig nicht als Bauland auszuweisen, warum dann noch eine Unterschutzstellung überhaupt angestrebt wird. Diese wäre nach ihrer Ansicht nach nicht erforderlich, zumal die Stadt es mit ihrer Planungshoheit in der Hand habe, entsprechenden Begehrlichkeiten entgegenzutreten.

Für ihre Fraktion macht sie deutlich, dass man gegen einen entsprechenden Antrag auf Unterschutzstellung stimmen wird, weil diese Unterschutzstellung für den betroffenen Landwirt für sie einem enteignungsgleichen Eingriff nahe kommt.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet, dass ein heutige Beschluss nur die Grundlage bilden würde für einen entsprechenden Antrag, der beim Landkreis Lüneburg als zuständige Untere Naturschutzbehörde zu stellen wäre. Eine heutige Beschlusslage würde nichts über das Ergebnis der Überprüfung bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde aussagen. Sie macht noch einmal deutlicht, dass die Stadt Lüneburg nicht Herr des Verfahrens sei. Insofern ist die Stadt in dieser Sache auch nicht Ansprechpartner.

 

Ratsfrau Hillmer macht deutlich, dass sie nicht davon ausgeht, dass der betroffene Landwirt als Eigentümer einer Unterschutzstellung seiner Flächen zustimmen wird. Sie weist noch einmal für die CDU-Fraktion sprechend darauf hin, dass dem Begehren, die Fläche unter Landschaftsschutz zu stellen, nicht zugestimmt wird.

 

Beigeordnete Schellmann hält eine Unterschutzstellung der Fläche für angebracht, zumal es sich um einen sehr sensiblen Bereich handelt. Sie gibt zu bedenken, dass bei einem Wechsel der politischen Mehrheiten in Stadt und Landkreis es durchaus vorstellbar wäre, dass man über die Schutzwürdigkeit dieser Flächen neu nachdenken würde. Sie geht davon aus, dass der Landwirt auch bei einer Unterschutzstellung seiner Flächen diese auch weiterhin sowohl land- als auch forstwirtschaftlich nutzen kann. In Erinnerung bringt sie in diesem Zusammenhang, dass man Flächen, als Beispiel sei hier das LSK-Gelände genannt, auch wieder aus dem Landschaftsschutzcharakter herausnehmen könnte. Abschließend weist sie darauf hin, dass Grundeigentum auch der Sozialpflichtigkeit unterliegt und dass ein Eigentümer eine solche Unterschutzstellung zum Wohle der Allgemeinheit auch ertragen muss.

 

Ratsfrau Ebeling geht davon aus, dass der Schutz der angesprochenen Flächen auch ohne den Schutzcharakter „Landschaftsschutzgebiet“ erreichbar sei. Sie hält es für bedenklich, wenn allein die Meinungsbildung einer Bürgerinitiative ausreicht, um Flächen mit dem Schutzcharakter „Landschaftsschutzgebiet“ zu versehen.

 

Ratsfrau Kießlich erinnert daran, dass bereits im Landschaftsplan eine entsprechenden Empfehlung für diese Flächen als Landschaftsschutzgebiet enthalten sei. Auch sie weist darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf diesen Flächen weiterhin möglich sein wird.

 

Ratsfrau Hillmer entgegnet, dass all diese Argumente keine Rechtfertigung dafür seien, die Fläche unter Landschaftsschutz zu stellen, da diese Ziele auch anderweitig erreicht werden können. Insofern könnte man sich das sehr arbeitsaufwändige Verfahren einer Unterschutzstellung nach ihrer Ansicht ersparen.

 

Ratsfrau Kießlich entgegnet, dass es dem betroffenen Landwirt als Eigentümer eigentlich nicht überraschen kann, dass hier eine Umsetzung der bereits im Landschaftsplan von 1996 angeführten Empfehlung nachgegangen wird.

 

Beigeordneter Meißner bestätigt, dass es innerhalb der SPD-Faktion in dieser Sache zu einem Gesinnungswandel gekommen sei. Als Kreistagsabgeordneter hat er einen Sitz im Raumordnungsausschuss. Schon bei der Beschlussfassung des Regionalen Raumordnungsprogrammes im Jahre 2003 hat er in diesem Gremium mitgewirkt. Der Tiergartenkamp hat bezüglich einer Unterschutzstellung bis dahin keine Rolle gespielt. Auch in der seinerzeit von der Verwaltung erarbeiteten Synopse fand der Tiergartenkamp keinerlei Erwähnung.

Durch die zwischenzeitlich ergangenen EU-Vorgabe, die für die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes die Erstellung eines Umweltberichtes vorsieht, ist auch diese Fläche in das Bewusstsein gelangt.

Erst aus diesem zusätzlich erstellten Umweltbericht war zu entnehmen, um was für einen sensiblen Bereich es sich hierbei handelt. Diverse Aussagen, die aus dem Umweltbericht zitiert werden, führen zu der ernüchternden Erkenntnis, dass eine Ausweisung dieser Flächen als Bauland nicht in Betracht kommen. Den im Umweltbericht genannten Argumenten kann man sich, wenn man sich mit der Thematik ernsthaft auseinandersetzt, nicht verschließen. Insofern sollte man auch den Mut haben, nicht nur die Rückkehr zum alten Zustand anzustreben, sondern vielmehr dem weitergehenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu folgen. Eine Beschlussfassung zum vorliegenden Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes wird im Jahre 2010 erfolgen, so dass das Programm eine Festschreibung bis 2020 beinhalten wird. Für eine zukünftige Ausweisung von Baulandflächen wird durch die Unterschutzstellung zwar die Hürde insgesamt höher gelegt, eine spätere Ausweisung wird dadurch jedoch nicht gänzlich unmöglich gemacht.

Der vorgetragenen Argumentation, dass der Status Landschaftsschutzgebiet für den Eigentümer zu einer Verschlechterung seiner Situation führen würde, vermag er nicht zu folgen. Die Flächen werden auch zukünftig land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftet werden können.

 

Herr Dammann – BUND – begrüßt es ausdrücklich, dass insbesondere die Verwaltung sensibel auf die vorgetragenen Argumente der politischen Parteien sowie der Bürgerinitiative eingegangen sei. Das ist für ihn ein gutes Signal. Auch er erinnert daran, dass bereits der Landschaftsplan aus dem Jahre 1996 aus verschiedenerlei Gründen eine Empfehlung, diesen Bereich unter Landschaftsschutz zu stellen, beinhaltet. Auch der BUND ist zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Der BUND wird in seiner Stellungnahme die Empfehlung aus dem Landschaftsplan aufgreifen und wie hier bereits mehrfach vorgetragen, ebenfalls eine Unterschutzstellung der Flächen empfehlen. In der Stellungnahme des BUND wird empfohlen, die Richtung Ostumgehung im Eigentum des Landkreises liegenden Flächen als Ergänzung des Landschaftsschutzbereiches zusätzlich aufzunehmen. Die im Landkreis Lüneburg liegende Fläche stellen für den BUND eine sinnvolle Arrondierung der hier angesprochenen Flächen dar. Das ganze Gebiet wird durch die Unterschutzstellung eine schlüssige ökologische Vollständigkeit erhalten. Das, was jetzt erstmalig im Umweltbericht veröffentlich wurde, ist seit 10 Jahren die Position des BUND.

Für den BUND geht er positiv denkend davon aus, dass die vorliegende Expertise aufgegriffen und umgesetzt und in eine vernünftige Planung aufgenommen wird.

 

Ratsfrau Hillmer macht noch einmal deutlich, dass der Aufwand einer unter Landschaftsschutz stehenden Fläche aus dem Landschaftsschutzcharakter wieder herauszubekommen, ein sehr aufwändiges Verfahren sei. Sie weist nochmals darauf hin, dass die Stadt bei aufkommenden Begehrlichkeiten auch einfach „nein“ sagen könnte.

 

Ratsherr Riechey würde, nachdem die Argumente nunmehr ausgetauscht seien, es begrüßen, wenn Beigeordneter Dörbaum hier und heute eine eindeutige Position dahingehend vertreten würde, dass die SPD-Fraktion zu der heutigen Position auch in den politischen Gremien des Landkreises steht.

 

Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass er die Auffassung der Stadtratsfraktion der SPD klar formuliert habe. Er bittet jedoch um Verständnis dafür, dass er hier und heute der Beratung und Beschlussfassung der Kreistagsfraktion in dieser Angelegenheit nicht vorgreifen kann.

 

Beigeordnete Schellmann weist darauf hin, dass ihr bisher der durch das Regionale Raumordnungsprogramm bestehende Schutz des Gebietes als ausreichend erschien. In den letzten Jahren hat es jedoch sich mehrfach gezeigt, dass sich bildende andere Mehrheiten in den politischen Gremien ausreichend dafür sind, dass man in der Betrachtung der Schutzwürdigkeit der Flächen zu einer anderen Betrachtungsweise gelangt. Deshalb sieht sie es, heute anders als früher, als nicht mehr ausreichend an, dass ein gewisser Schutzcharakter nur durch das Regionale Raumordnungsprogramm als ausreichend erscheint. Sie spricht sich deshalb ausdrücklich dafür aus, diesen sensiblen Bereich den Charakter eines Landschaftsschutzgebietes zu geben und eine entsprechende Antragstellung beim Landkreis Lüneburg zu veranlassen. Durch dieses Hemmnis wird es zumindest erschwert, dass ohne großen Aufwand über den Schutzcharakter dieser Flächen eine andere Betrachtungsweise vorgenommen und diese in der Umsetzung auch angestrebt wird.

 

Herr Dr. Kracht – NABU – schließt sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an. Auch der NABU präferiert für diese Fläche ausdrücklich eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet. Wie bereits ausgeführt, würden dadurch für aufkeimende Begehrlichkeiten die Hürden für eine andere Betrachtungsweise höher gelegt. Durch die Unterschutzstellung wird der politische Wille nachhaltiger zum Ausdruck gebracht und dokumentiert.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Zum Abstimmungsverfahren schlägt Ratsfrau Kießlich als Ausschussvorsitzende vor, dass hinsichtlich der Beschlussfassungen über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO 32/15/09) zuerst abgestimmt wird, weil dieser Antrag weitreichender als die Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage (VO 3398/09) sei.

 

Die Mitglieder des Grünflächen- und Forstausschusse stimmen dieser Vorgehensweise einvernehmlich zu.

 

Ratsfrau Kießlich stellt als Ausschussvorsitzende den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO 3215/09) mit folgendem Beschlusstext zur Abstimmung:

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Lüneburg als Untere Naturschutzbehörde umgehend nachstehenden Antrag zu stellen:

Die Hansestadt Lüneburg beantragt die bereits im Landschaftsplan 1996 als Empfehlung für eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet enthaltenen Flächen im Bereich Lange Berge/Tiergartenkamp unter Landschaftsschutz zustellen.

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der vorstehend von der Ausschussvorsitzenden Ratsfrau Kießlich formulierten Beschlussempfehlung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 2 Gegenstimmen der CDU-Fraktion (Ratsfrau Ebeling und Ratsfrau Hillmer).