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Auszug - Wichtige mündliche Anfragen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.10.2009    
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Steuersenkungspläne der Bundesregierung und Umsatzsteuerpflicht für kommunale Leistungen

 

Da in vergangenen Tagen fortwährend über Steuersenkungspläne der neuen Bundesregierung berichtet wurde und auch die Absicht bekundet wurde eine Umsatzsteuerpflicht auf kommunale Leistungen einzuführen, fragt Ratsherr SRUGIS an, ob es seitens der Verwaltung hierzu Berechnungen gebe und welche Auswirkungen diese auf den Haushalt und die Einwohner hätten.

 

Zum ersten Teil der Anfrage führt Oberbürgermeister MÄDGE aus, dass die geplanten Steuersenkungen mit ca. 60 % die Länder und Kommunen betreffen. Die Landeshauptstadt Hannover hätte für ihren Haushalt berechnet, dass diese mit ca. 20 Mio. EUR/Jahr belastet würden. Dies könnte man auf Lüneburg dementsprechend herunterbrechen. Einzelne Berechnungen durch die Verwaltung seien bislang nicht geschehen und zunächst müsse auch die Gesetzgebung abgewartet werden.

 

Zur Umsatzsteuerpflicht auf kommunale Leistungen erörtert Stadtkämmerin LUKOSCHEK, dass jede Stadt für sich eigene Betrachtungen anstellen müsse, da die verschiedensten Aufgaben unterschiedlich erledigt würden. Am Beispiel Abwasser und Abfall seien die Aufgaben bereits jeweils in eine GmbH ausgelagert. Die Aufgabenerledigung selbst ist jedoch gemischt. Dazu sei beispielsweise das Bescheidwesen in der Kernverwaltung angesiedelt, so dass die Aufgaben, die in den GmbHs ausgelagert sind, schon teilweise umsatzsteuerpflichtig seien. Der Grund dafür, wieso teilweise Bescheide in der Kernverwaltung, teilweise bei den GmbHs oder anderen Firmen erstellt würden, sei, dass dort Synergien genutzt werden, um die günstigste Lösung für die Bürger zu erreichen. Grobe Berechnungen der Verwaltung haben ergeben, dass in eine Umsatzsteuerpflicht auf die kompletten kommunalen Leistungen die Abgabe um ca. 7 – 10 % steigen lassen würde.

 

(II, 14)

 

 

Impfung zur Schweinegrippe

 

Ratsherr KUNATH fragt an, welche Maßnahmen die Hansestadt Lüneburg gedenkt vorzunehmen, um die Bürgerinnen und Bürger über die Impfmöglichkeiten zur Schweinegrippe zu informieren.

 

Erster Stadtrat KOCH erläutert, dass die Hansestadt Lüneburg für den Infektionsschutz und mögliche Präventionsmaßnahmen in städtischen Einrichtungen zuständig sei. Nicht zuständig sei die Stadt jedoch für die Bevölkerungsimpfung. Hierbei sei vorrangig das Gesundheitsamt des Landkreises anzusehen.

 

(V)

 

 

Zukunft der Jobcenter

 

Beigeordneter BLANCK fragt an, welche Kosten die Verwaltung für die Hansestadt Lüneburg errechnet habe, die daraus entstünden, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung aufgegeben habe, die Zukunft der Jobcenter neu zu regeln.

 

Oberbürgermeister MÄDGE sieht in dieser Thematik zunächst die Gesetzgeber gefordert, diese Absichtserklärung auszuformulieren, so dass bis heute noch keine Berechnungen vorliegen.

 

(501)

 

 

Vergaberechtsstreitigkeit Altpapierentsorgung

 

Ratsherr LUTHS fragt an, welche Informationen die Verwaltung zum Vergaberechtsstreit bei der GfA über die Altpapierentsorgung geben könne.

 

Oberbürgermeister MÄDGE führt aus, dass der Kreis diese Aufgabe vergeben habe und nun entscheiden müsse, welche notwendigen Schritte einzuleiten seien. Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg, die dies derzeit nicht beträfe, werde jedoch das Urteil auswerten und dann beraten, wie damit umgegangen werde.

 

(15)

Steuersenkungspläne der Bundesregierung und Umsatzsteuerpflicht für kommunale Leistungen