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Steuersenkungspläne
der Bundesregierung und Umsatzsteuerpflicht für kommunale Leistungen Da in
vergangenen Tagen fortwährend über Steuersenkungspläne der neuen
Bundesregierung berichtet wurde und auch die Absicht bekundet wurde eine
Umsatzsteuerpflicht auf kommunale Leistungen einzuführen, fragt Ratsherr
SRUGIS an, ob es seitens der Verwaltung hierzu Berechnungen gebe und welche
Auswirkungen diese auf den Haushalt und die Einwohner hätten. Zum ersten
Teil der Anfrage führt Oberbürgermeister MÄDGE aus, dass die geplanten
Steuersenkungen mit ca. 60 % die Länder und Kommunen betreffen. Die
Landeshauptstadt Hannover hätte für ihren Haushalt berechnet, dass diese mit
ca. 20 Mio. EUR/Jahr belastet würden. Dies könnte man auf Lüneburg
dementsprechend herunterbrechen. Einzelne Berechnungen durch die Verwaltung
seien bislang nicht geschehen und zunächst müsse auch die Gesetzgebung
abgewartet werden. Zur
Umsatzsteuerpflicht auf kommunale Leistungen erörtert Stadtkämmerin
LUKOSCHEK, dass jede Stadt für sich eigene Betrachtungen anstellen müsse,
da die verschiedensten Aufgaben unterschiedlich erledigt würden. Am Beispiel
Abwasser und Abfall seien die Aufgaben bereits jeweils in eine GmbH
ausgelagert. Die Aufgabenerledigung selbst ist jedoch gemischt. Dazu sei
beispielsweise das Bescheidwesen in der Kernverwaltung angesiedelt, so dass die
Aufgaben, die in den GmbHs ausgelagert sind, schon teilweise
umsatzsteuerpflichtig seien. Der Grund dafür, wieso teilweise Bescheide in der
Kernverwaltung, teilweise bei den GmbHs oder anderen Firmen erstellt würden,
sei, dass dort Synergien genutzt werden, um die günstigste Lösung für die
Bürger zu erreichen. Grobe Berechnungen der Verwaltung haben ergeben, dass in
eine Umsatzsteuerpflicht auf die kompletten kommunalen Leistungen die Abgabe um
ca. 7 – 10 % steigen lassen würde. (II, 14) Impfung
zur Schweinegrippe Ratsherr
KUNATH fragt an,
welche Maßnahmen die Hansestadt Lüneburg gedenkt vorzunehmen, um die
Bürgerinnen und Bürger über die Impfmöglichkeiten zur Schweinegrippe zu
informieren. Erster
Stadtrat KOCH
erläutert, dass die Hansestadt Lüneburg für den Infektionsschutz und mögliche
Präventionsmaßnahmen in städtischen Einrichtungen zuständig sei. Nicht
zuständig sei die Stadt jedoch für die Bevölkerungsimpfung. Hierbei sei
vorrangig das Gesundheitsamt des Landkreises anzusehen. (V) Zukunft
der Jobcenter Beigeordneter
BLANCK fragt an,
welche Kosten die Verwaltung für die Hansestadt Lüneburg errechnet habe, die daraus
entstünden, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung aufgegeben
habe, die Zukunft der Jobcenter neu zu regeln. Oberbürgermeister
MÄDGE sieht in
dieser Thematik zunächst die Gesetzgeber gefordert, diese Absichtserklärung
auszuformulieren, so dass bis heute noch keine Berechnungen vorliegen. (501) Vergaberechtsstreitigkeit
Altpapierentsorgung Ratsherr
LUTHS fragt an,
welche Informationen die Verwaltung zum Vergaberechtsstreit bei der GfA über
die Altpapierentsorgung geben könne. Oberbürgermeister
MÄDGE führt aus,
dass der Kreis diese Aufgabe vergeben habe und nun entscheiden müsse, welche
notwendigen Schritte einzuleiten seien. Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg,
die dies derzeit nicht beträfe, werde jedoch das Urteil auswerten und dann
beraten, wie damit umgegangen werde. (15) |
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