Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag
auf Akteneinsicht Ratsherr
RIECHEY erläutert,
dass zum Auftakt der Finanzberatungen die Fraktion DIE LINKE um eine anonyme
Auflistung der Gewerbesteuerzahlungen nach geeigneten Kriterien gebeten habe.
Da dieses jedoch abgelehnt wurde, sei ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt
worden. Dieser wurde zunächst seitens der Verwaltung aufgrund einer Klärung mit
dem Innenministerium abgelehnt. Ratsherr RIECHEY zitiert ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.02.1997, in dem ausgeführt werde,
dass ein Akteneinsichtverlangen einer Fraktion nicht mit der Begründung des
Steuergeheimnisses abgelehnt werden könne. Außerdem führe Thiele im Kommentar
zur NGO aus, dass ein Auskunftsrecht auf Steuerangelegenheiten nicht
ausgeschlossen sei, da sonst der Rat seinen Aufgaben nicht nachgehen könne. Er
frage an, inwieweit die Prüfungen mit der Kommunalaufsicht vorangeschritten
seien und wann die Fraktion DIE LINKE die Gewerbesteuerakten einsehen könne. Oberbürgermeister
MÄDGE äußert seinen
Unmut darüber, in welcher Art und Weise Ratsmitglied Riechey die
Geschäftsordnung missbrauche und den Tagesordnungspunkt Anfragen für politische
Statements missbrauche. Er
habe in der Sitzung des Verwaltungsausschusses deutlich ausgeführt, dass die
Steuerakten der Lüneburger Unternehmen erst eingesehen werden, wenn das
Ministerium für Inneres hierfür grünes Licht gegeben habe. Für ihn sei der
Vertrauensschutz der Gewerbesteuerzahler ein hochrangiges Gut und werde daher
keine persönliche Verantwortung übernehmen, ohne Einschaltung der
Kommunalaufsicht Akteneinsicht zu gewähren. Auf
das zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen verweisend
erläutert Oberbürgermeister MÄdge,
dass vor Gericht jede Entscheidung und Sachlage anders auszulegen sei.
Maßgeblich für ihn sei die Kommunalaufsicht. Der Fraktion DIE LINKE stehe es
jedoch frei, sich beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung geben
oder das Handeln des Oberbürgermeisters gerichtlich überprüfen zu lassen. Bis
zu einer Klärung mit der Kommunalaufsicht werde es keine Einsicht in die
Gewerbesteuerakten geben. Graffiti
auf Bürgersteig Ratsherr
SOLDAN fragt an, ob
der Verwaltung bekannt sei, dass z. B. im Ortsteil Ochtmissen Gehwegplatten mit
dem Spruch „Am 27. September SPD wählen“ besprüht wurden, welche
Maßnahmen die Verwaltung ergreife und ob eine solche Wahlwerbung erlaubt sei. Auch
Ratsherr Pols und Beigeordneter Körner berichten von ähnlichen Vorfällen. Nach
Auskunft der Verwaltung sei dieser diese Angelegenheit nicht bekannt. Die
Verwaltung werde dieser Angelegenheit nachgehen. Wahlwerbung
am Wahltag Bürgermeister
Dr. SCHARF fragt an,
ob es zulässig sei, am Wahltag direkt vor einem Wahllokal Wähler anzusprechen
und ihre Wahl noch zu beeinflussen. Erster
Stadtrat KOCH führt
aus, dass Wahlwerbung jederzeit an jedem Ort grundsätzlich möglich sei. Es
dürfe dadurch jedoch nicht die grundsätzliche Wahlhandlung beeinflusst werden.
Nach ständiger Praxis gehe man davon aus, dass es eine so genannte Karrenzzone
um das Wahllokal gebe. Man spricht von ca. 50 m, in der jegliche Wahlwerbung
oder Beeinflussung unerlaubt sei. Dies hänge jedoch ebenfalls von der
Örtlichkeit des Wahllokals ab. Ausschussüberschneidungen Beigeordnete
SCHELLMANN fragt
an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass verschiedene Ausschusstermine so
terminiert werden, dass es ihr unmöglich sei, an beiden Ausschüssen
teilzunehmen. Oberbürgermeister
MÄDGE erläutert,
dass es das Bestreben der Verwaltung sei, Terminkollidierung zu vermeiden.
Leider ist dies aufgrund des Geschäftsgangs nicht immer zu vermeiden, da eine
Vielzahl von Themen in einer Vielzahl von Ausschüssen gerade zu den Haushaltsberatungen
diskutiert wird. Er bittet darum, wenn künftig solche Terminüberschneidungen
bekannt würden, sich direkt mit dem Büro des Oberbürgermeisters in Verbindung
zu setzen, wo dann versucht werde in Zusammenarbeit mit dem
Ausschussvorsitzenden ggf. eine zeitliche Verschiebung herbeizuführen. Sachstand
New Yorker Auf
die Anfrage von Ratsherrn Riechey erwidert Oberbürgermeister MÄDGE, dass
ihm der aktuelle Sachstand erst heute aus der LZ bekannt geworden sei. Zur
Sitzung des Verwaltungsausschusses habe diese Erkenntnis noch nicht vorgelegen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |