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Auszug - Wichtige mündliche Anfragen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 01.10.2009    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Antrag auf Akteneinsicht

 

Ratsherr RIECHEY erläutert, dass zum Auftakt der Finanzberatungen die Fraktion DIE LINKE um eine anonyme Auflistung der Gewerbesteuerzahlungen nach geeigneten Kriterien gebeten habe. Da dieses jedoch abgelehnt wurde, sei ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt worden. Dieser wurde zunächst seitens der Verwaltung aufgrund einer Klärung mit dem Innenministerium abgelehnt. Ratsherr RIECHEY zitiert ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.02.1997, in dem ausgeführt werde, dass ein Akteneinsichtverlangen einer Fraktion nicht mit der Begründung des Steuergeheimnisses abgelehnt werden könne. Außerdem führe Thiele im Kommentar zur NGO aus, dass ein Auskunftsrecht auf Steuerangelegenheiten nicht ausgeschlossen sei, da sonst der Rat seinen Aufgaben nicht nachgehen könne. Er frage an, inwieweit die Prüfungen mit der Kommunalaufsicht vorangeschritten seien und wann die Fraktion DIE LINKE die Gewerbesteuerakten einsehen könne.

 

Oberbürgermeister MÄDGE äußert seinen Unmut darüber, in welcher Art und Weise Ratsmitglied Riechey die Geschäftsordnung missbrauche und den Tagesordnungspunkt Anfragen für politische Statements missbrauche.

 

Er habe in der Sitzung des Verwaltungsausschusses deutlich ausgeführt, dass die Steuerakten der Lüneburger Unternehmen erst eingesehen werden, wenn das Ministerium für Inneres hierfür grünes Licht gegeben habe. Für ihn sei der Vertrauensschutz der Gewerbesteuerzahler ein hochrangiges Gut und werde daher keine persönliche Verantwortung übernehmen, ohne Einschaltung der Kommunalaufsicht Akteneinsicht zu gewähren.

 

Auf das zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen verweisend erläutert Oberbürgermeister MÄdge, dass vor Gericht jede Entscheidung und Sachlage anders auszulegen sei. Maßgeblich für ihn sei die Kommunalaufsicht. Der Fraktion DIE LINKE stehe es jedoch frei, sich beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung geben oder das Handeln des Oberbürgermeisters gerichtlich überprüfen zu lassen. Bis zu einer Klärung mit der Kommunalaufsicht werde es keine Einsicht in die Gewerbesteuerakten geben.

 

Graffiti auf Bürgersteig

 

Ratsherr SOLDAN fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass z. B. im Ortsteil Ochtmissen Gehwegplatten mit dem Spruch „Am 27. September SPD wählen“ besprüht wurden, welche Maßnahmen die Verwaltung ergreife und ob eine solche Wahlwerbung erlaubt sei.

Auch Ratsherr Pols und Beigeordneter Körner berichten von ähnlichen Vorfällen.

 

Nach Auskunft der Verwaltung sei dieser diese Angelegenheit nicht bekannt. Die Verwaltung werde dieser Angelegenheit nachgehen.

 

Wahlwerbung am Wahltag

 

Bürgermeister Dr. SCHARF fragt an, ob es zulässig sei, am Wahltag direkt vor einem Wahllokal Wähler anzusprechen und ihre Wahl noch zu beeinflussen.

 

Erster Stadtrat KOCH führt aus, dass Wahlwerbung jederzeit an jedem Ort grundsätzlich möglich sei. Es dürfe dadurch jedoch nicht die grundsätzliche Wahlhandlung beeinflusst werden. Nach ständiger Praxis gehe man davon aus, dass es eine so genannte Karrenzzone um das Wahllokal gebe. Man spricht von ca. 50 m, in der jegliche Wahlwerbung oder Beeinflussung unerlaubt sei. Dies hänge jedoch ebenfalls von der Örtlichkeit des Wahllokals ab.

 

Ausschussüberschneidungen

 

Beigeordnete SCHELLMANN fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass verschiedene Ausschusstermine so terminiert werden, dass es ihr unmöglich sei, an beiden Ausschüssen teilzunehmen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass es das Bestreben der Verwaltung sei, Terminkollidierung zu vermeiden. Leider ist dies aufgrund des Geschäftsgangs nicht immer zu vermeiden, da eine Vielzahl von Themen in einer Vielzahl von Ausschüssen gerade zu den Haushaltsberatungen diskutiert wird. Er bittet darum, wenn künftig solche Terminüberschneidungen bekannt würden, sich direkt mit dem Büro des Oberbürgermeisters in Verbindung zu setzen, wo dann versucht werde in Zusammenarbeit mit dem Ausschussvorsitzenden ggf. eine zeitliche Verschiebung herbeizuführen.

 

Sachstand New Yorker

 

Auf die Anfrage von Ratsherrn Riechey erwidert Oberbürgermeister MÄDGE, dass ihm der aktuelle Sachstand erst heute aus der LZ bekannt geworden sei. Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses habe diese Erkenntnis noch nicht vorgelegen.

 

Beschluss: