Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Es
liegt folgende Einwohnerfrage vor: „Sieht
die Hansestadt Lüneburg einen Grund der vom Naziregime wegen dessen Verdienstes
um Hitlers Machtergreifung nach Hindenburg benannte Straße wieder in
Gartenstraße zurückzubenennen. Wenn nicht warum? PS:
Hindenburg hatte auch persönliche familiäre Beziehungen zur SS und hat
geäußert, es sei ihm egal, wer die Parteien endlich wegräume.“ Erster
Stadtrat KOCH
erläutert, dass die Bestimmung des Namens von Straßen und Plätzen in den
abschließenden Zuständigkeitskatalog des § 40 NGO falle und somit Aufgabe des
Rates der Hansestadt Lüneburg sei. Üblicherweise werde die Benennung und
Umbenennung von Straßen und Plätzen im Kultur- und Partnerschaftsausschuss vorbereitend
beraten und behandelt. Er weist auf Beispiele von Straßen in Ochtmissen oder am
Zeltberg hin, die umbenannt wurden. Die Umbenennung einer Straße habe
gleichwohl vielerlei Auswirkungen auf die Bewohner, Behörden und
Geschäftsleute, weshalb man Straßenumbenennungen nur vornehme, wenn ein
zwingender Grund vorliege. Bei
der Umbenennung von Straßen und Plätzen liege der Verwaltung und dem Rat ein
Ermessens- und Beurteilungsspielraum vor. Da die öffentliche Kritik an den
Namen Hindenburgstraße in den vergangenen Jahren sehr maginal sei, sehe die
Verwaltung derzeit keinen Anlass, dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss eine Umbenennung
der Hindenburgstraße vorzuschlagen. |
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