Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Neumann – Bereich 61 – erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten
Sachverhaltes die Gründe, warum es angezeigt erscheint, für den im Lageplan
umrissenen Bereich die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vorzubereiten. Anhand
eines aushängenden Lageplanes wird der Untersuchungsbereich für die vorgesehene
Satzung aufgezeigt. Ziel der zu beschließenden Einbeziehungssatzung ist,
einzelne Außenbereichsflächen in den Bereich zusammenhängender bebauter Ortsteile
einzubeziehen, soweit die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des
angrenzenden Bereichs bereits vorgeprägt sind. Die Aufstellung
dieser Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach BauGB. Dabei kann auf
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bzw. der
Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Eingegangen
wird auf die Inhalte der Einbeziehungssatzung. Danach werden Flächen, die durch
die vorhandene Baulichkeiten geprägt sind, in den Innenbereich einbezogen.
Dadurch wird die faktisch heute bestehende Grenze zwischen Innen- und
Außenbereich verschoben. Ermöglichst wird dadurch, dass man einzelne
Grundstücke oder Teilbereiche davon für den Innenbereich zugehörig erklärt. Damit
wird eine Bebauung dieser Flächen ermöglicht. Im konkreten Einzelfall bedeutet
dies, dass ein Anbau oder eine Ergänzung vorhandener Baulichkeiten genehmigt
werden kann. Eine Entscheidung über die Abgrenzung der Einbeziehungssatzung ist
nicht vom Schreibtisch aus möglich, sondern kann nur vor Ort getroffen werden. Daher
ist es notwendig, dass die Grundstücke von Privatpersonen betreten werden. Da
das Betreten von Grundstücken einem rechtlichen Eingriff in geschützte Rechte Einzelner
gleichkommt, bedarf es zur Erarbeitung der Satzung der Legitimation durch einen
politischen Beschluss in den zuständigen Fachgremien. Beigeordnete
Schellmann merkt
an, dass der angesprochene Bereich zum ältesten Teil von Häcklingen gehört. Dieser
Teil besteht aus alten Bauernhäusern,
die prägend für die Dorfstruktur sind. Diese vorhandene Struktur stellt derzeit
die Randbebauung dar, die in die freie Landschaft übergeht. Sie befürchtet, dass
als Ergebnis anstehender Untersuchungen herauskommt, dass dort eine intensive Bebauung
ermöglicht wird. Solcherlei Baulichkeiten würden dazu beitragen, dass die
Dorfrandstruktur verfließen würde. Durch solcherlei Baulichkeiten wird die
derzeitige prägende Dorfrandstruktur aufgehoben. Die dadurch eintretende
Verfließung der Ortsteile findet nicht ihre Zustimmung. Eine
Verschönerung des Dorfbildes wird durch eine Einbeziehungssatzung nicht
erreicht, vielmehr steht zu befürchten, dass die einzelnen Ortsteile nicht mehr
den Übergang in die freie Landschaft haben, sondern dergestalt zusammenwachsen,
dass die einzelnen Ortsteile direkt ineinander übergehen. Zu
befürchten ist, dass man, wenn man in eine solche Prüfung einsteigt, um die
Innenbereichsflächen zu erweitern, im Ergebnis letztendlich dazu kommt, dass
die damit eintretenden charakterlichen Änderungen der Dorfstruktur nicht mehr
zu vertreten sind. Aus den vorgenannten Gründen lehnt sie die geplante
Vorgehensweise zur Erstellung einer Einbeziehungssatzung ab und wird in der
Abstimmung hierüber mit einem „Nein“ votieren. Ratsherr
Bruns sieht den
Sinn einer Einbeziehungssatzung eher so, dass klargestellt werden soll, wo
konkret die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verlaufen sollte. Die
Satzung wird dazu beitragen, dass bisher bestehende Irritationen auf diesem
Gebiet beseitigt werden. Die Prüfung, wo diese Grenze verläuft, bedeutet nicht
automatisch, dass sich Innenbereichsflächen weiter in den bisher als
Außenbereich angesehenen Bereich ausweiten. Im Ergebnis der anstehenden
Untersuchungen kann auch herauskommen, dass die Abgrenzung dort verläuft, wo
die Gebäude derzeit schon stehen und einer Ausweitung des Innenbereiches nicht
stattfindet. Beigeordnete
Schellmann macht noch mal deutlich, dass sie eher davon
ausgeht, dass eine Einbeziehungssatzung an dieser Stelle eher dazu beitragen
wird, das die bisher als Innenbereichsgrenze ausgelegte Grenze in den
Außenbereich ausgeweitet wird, um zusätzliche Bebauung oder Anbauten zu
ermöglichen. Ratsherr
Meihsies bestätigt
die Aussagen von Beigeordneter Schellmann, dass es sich um einen sehr sensiblen
Bereich handelt, der auch ortsbildprägend im Altdorf sei. Im Gegensatz zu Beigeordneter Schellmann geht er davon
aus, dass die Satzung eher aus Gründen des Bestandsschutzes oder
–sicherung erlassen werden soll. Beigeordneter
Körner vertritt die
Ansicht, dass über die Thematik ausführlich dahingehend gesprochen wurde, dass
man sich einig darüber ist, dass die Sache sensibel angegangen werden muss. Er
mahnt davor, hier einen Präzedenzfall zu schaffen. Er spricht sich dafür aus,
eine weitergehende Bebauung nicht in die Tiefe, sondern vielmehr in die Breite
zuzulassen. Auf jeden Fall sollte jedoch vermieden werden, in die Flächen des
Landschaftsschutzgebietes hineinzugehen. Er
spricht sich deshalb dafür aus, hier eine klare Linie beizubehalten und weitere
Ausbauten bzw. ein weiteres Zubauen nicht zuzulassen. Stadtbaurätin
Gundermann bedauert,
dass der zur Beratung zugeladene Ortsvorsteher von Häcklingen, Herr Dr. Plath,
nicht anwesend sei. Sie macht einen Vorschlag zum weiteren Verfahren. Bei der Einbeziehungssatzung
geht es inhaltlich vorrangig um eine eindeutige Festlegung der Innen- und
Außengrenzen. Statt der bisherigen Vorgehensweise, dass
Einzelfallentscheidungen mit der Prüfung vielerlei Faktoren vorzunehmen waren,
wird es zukünftig mit Festlegung einer festen Linie möglich sein, konkret, wie
bei Bestehen eines B-Planes, zu entscheiden. Heute
geht es vorrangig darum, dass der Verwaltung ein OK dahingehend gegeben wird,
dass sie für eine Einbeziehungssatzung einen Vorschlag erarbeiten kann. Die
Verwaltung wird bei positiver Begleitung durch den Ausschuss die betroffenen
Grundstücke in Augenschein nehmen und einen entsprechenden Vorschlag für die
Satzung erarbeiten, der dann im Ausschuss zur Beratung gestellt wird. Denkbar
wäre es auch, dass sich der Ausschuss selbst ergänzend vor Ort ein Bild von der
derzeitigen Situation macht. Möglich ist es jedoch auch, dass der Ausschuss
beschließt, dass das Ansinnen der Verwaltung, für diesen Bereich eine
Einbeziehungssatzung zu erlassen, nicht weiter verfolgt werden soll. Ratsherr
Meihsies kann sich der
von Stadtbaurätin Gundermann dargestellten Vorgehensweise anschließen.
Ihn interessiert in diesem Zusammenhang, welche Aussagen in diesem Gebiet der Landschaftsplan
beinhaltet und welche Wertigkeit die in den Jahren 1994 bis 1996 erstellte Biotoptypenkartierung
enthält. Von Interesse sind in diesem Zusammenhang auch seinerzeit getroffenen Aussagen
über die Dorfrandentwicklung und den Übergang in die freie Landschaft. Herr
Neumann – Bereich 61 – erklärt hierzu, dass sowohl der Flächennutzungsplan als auch
der Landschaftsplan diese Flächen als Siedlungsbereich ausweisen. Da beide
Pläne flächenunscharf sind, können daraus keine konkreten Grenzen abgeleitet
werden. Keineswegs ist daran gedacht, in ökologisch sensible Bereiche
hineinzugehen. Vielmehr geht es darum, vor Ort festzustellen, ob für Flächen
die bereits jetzt schon gärtnerisch erkennbar genutzt werden, so zu werten
sind, als dass sie bereits jetzt schon als durch den Siedlungsbereich geprägt
angesehen werden können und insofern im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu
werten sind. Die Ermittlungen vor Ort sollen hauptsächlich vorgenommen werden,
um eine Entscheidungsvorschlag erarbeiten zu können. Zielsetzung
ist eine einheitliche Regelung für alle zu finden und damit eine Rechtsgleichheit
für die Anlieger herzustellen. Der
von Beigeordneter Schellmann befürchteten Veränderung des Ortscharakters, die
durch den Erlass dieser Satzung eintreten könnte, widerspricht er. Dieses auch
deshalb, weil eine mögliche zukünftige Bebauung auch weiterhin dem Einfügungsgebot
nach § 34 BauGB unterliegen würde. Beigeordnete
Schellmann verweist darauf, dass in anderen aufgezeigten
Bereichen sich ihre Befürchtungen bereits bewahrheitet haben und entsprechende
Veränderungen in der Bebauung vollzogen wurden. Eine
ähnliche Entwicklung ist nach ihrer Ansicht auch in dem angesprochenen Bereich
zu erwarten, wie die ortsbildprägende Bebauung, die vornehmlich aus alten
Bauernhäusern besteht, durch eine zusätzliche hinterliegende Bebauung starken
Veränderungen unterliegen würde. Eine solche Bebauung in zweiter Reihe würde
sich nachteilig auf den ortsbildprägenden Charakter dieses Ortsteiles
auswirken. Aus
den vorgenannten Gründen wird sie sich gegen die Erarbeitung einer entsprechenden
Einbeziehungsatzung aussprechen. Ratsherr
Bruns teilt die von
Beigeordnete Schellmann dargestellten
Bedenken und Befürchtungen nicht. Er versteht die Einbeziehungssatzung vielmehr
als Instrument, welches im positiven Sinne zu einer Klarstellung beitragen
wird. Eine solche Klarstellung kann im Ergebnis eben auch dazu führen, dass es
hinter der festgelegten Linie nicht zu einer weiteren Bebauung kommen kann. Der
Ehrlichkeit der Verwaltung in der Herangehensweise bei der Ausarbeitung einer
Einbeziehungssatzung sollte vertraut werden. Beigeordneter
Dörbaum spricht
sich dafür aus, der von Stadtbaurätin Gundermann vorgeschlagenen
Vorgehensweise zu folgen und für diesen Bereich es einmal mit dem bisher noch
nicht angewandten Instrument einer Einbeziehungssatzung zu versuchen. Wie
bereits von Stadtbaurätin Gundermann ausgeführt, werden die Ergebnisse
der vor Ort vorgenommenen Untersuchungen im Ausschuss vorgestellt und im
Ausschuss beraten. Erforderlichenfalls wurde ergänzend seitens von Stadtbaurätin
Gundermann vorgeschlagen, dass auch der Ausschuss sich ein Bild vor Ort
machen könnte. Ratsherr
Meihsies möchte
ergänzend wissen, was Anlass dafür ist, dass für diesen Bereich erstmalig von
dem Instrument einer Einbeziehungssatzung Gebrauch gemacht werden soll. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt
hierzu, dass seinerzeit ein Bauvorhaben vorgestellt wurde, bei dem genau diese
Abgrenzungsproblematik zum Tragen kam. Das Bauvorhaben wurde abgelehnt, ebenso
wie der Widerspruch. Gegen den ablehnenden Bescheid zu dem Bauvorhaben wurde im
ABS vorgetragen. Gleichzeitig wurde im Ausschuss darauf hingewiesen, dass
seitens der Verwaltung nach einem geeigneten Instrument gesucht wird, um
zukünftig bei ähnlich gelagerten Fällen nicht immer Einzelfallentscheidungen
treffen zu müssen. Die Einbeziehungssatzung ist ein solches geeignetes
Instrument, um zukünftig für ähnlich gelagerte Fälle Rechtssicherheit zu
schaffen und für eine einheitliche Anwendung aller betroffenen Grundstücke
Sorge tragen zu können. Ratsherr
Kroll geht davon
aus, dass ein entsprechender Satzungsentwurf im ABS vorgestellt wird. Ergänzend
interessiert ihn, in welchem Zeitraum davon auszugehen ist, dass eine
entsprechender Entwurf vorgestellt wird. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass wie bei allen anderen Satzungen auch, die Beratung und
Beschlussfassungen letztendlich in den Fachausschüssen zu erfolgen hat und der
Rat den Satzungsbeschluss zu fassen
habe. Damit ist ohnehin sichergestellt, dass im weiteren Verlauf die
politischen Gremien eingebunden sind. Herr
Neumann – Bereich 61 – ergänzt, dass das Verfahren für den Abschluss einer Einbeziehungssatzung
in ähnlicher Form wie im B-Plan-Verfahren abläuft. Auch hier wird es
Beteiligungsverfahren mit Trägerbeteiligung geben. Heute geht es zunächst
darum, den Startschuss zu geben und die Verwaltung zu beauftragen, einen
entsprechenden Entwurf einer Einbeziehungssatzung zu erarbeiten. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Beigeordnete
Schellmann). |
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