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Auszug - Einbeziehungssatzung "Im Häcklinger Dorfe" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Aufstellungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2009    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/3396/09 Einbeziehungssatzung "Im Häcklinger Dorfe" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Neumann – Bereich 61 – erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes die Gründe, warum es angezeigt erscheint, für den im Lageplan umrissenen Bereich die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vorzubereiten.

Anhand eines aushängenden Lageplanes wird der Untersuchungsbereich für die vorgesehene Satzung aufgezeigt. Ziel der zu beschließenden Einbeziehungssatzung ist, einzelne Außenbereichsflächen in den Bereich zusammenhängender bebauter Ortsteile einzubeziehen, soweit die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs bereits vorgeprägt sind.

Die Aufstellung dieser Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach BauGB. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden.

Eingegangen wird auf die Inhalte der Einbeziehungssatzung. Danach werden Flächen, die durch die vorhandene Baulichkeiten geprägt sind, in den Innenbereich einbezogen. Dadurch wird die faktisch heute bestehende Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verschoben. Ermöglichst wird dadurch, dass man einzelne Grundstücke oder Teilbereiche davon für den Innenbereich zugehörig erklärt. Damit wird eine Bebauung dieser Flächen ermöglicht. Im konkreten Einzelfall bedeutet dies, dass ein Anbau oder eine Ergänzung vorhandener Baulichkeiten genehmigt werden kann. Eine Entscheidung über die Abgrenzung der Einbeziehungssatzung ist nicht vom Schreibtisch aus möglich, sondern kann nur vor Ort getroffen werden. Daher ist es notwendig, dass die Grundstücke von Privatpersonen betreten werden. Da das Betreten von Grundstücken einem rechtlichen Eingriff in geschützte Rechte Einzelner gleichkommt, bedarf es zur Erarbeitung der Satzung der Legitimation durch einen politischen Beschluss in den zuständigen Fachgremien.

 

Beigeordnete Schellmann merkt an, dass der angesprochene Bereich zum ältesten Teil von Häcklingen gehört. Dieser Teil besteht aus alten  Bauernhäusern, die prägend für die Dorfstruktur sind. Diese vorhandene Struktur stellt derzeit die Randbebauung dar, die in die freie Landschaft übergeht. Sie befürchtet, dass als Ergebnis anstehender Untersuchungen herauskommt, dass dort eine intensive Bebauung ermöglicht wird. Solcherlei Baulichkeiten würden dazu beitragen, dass die Dorfrandstruktur verfließen würde. Durch solcherlei Baulichkeiten wird die derzeitige prägende Dorfrandstruktur aufgehoben. Die dadurch eintretende Verfließung der Ortsteile findet nicht ihre Zustimmung.

Eine Verschönerung des Dorfbildes wird durch eine Einbeziehungssatzung nicht erreicht, vielmehr steht zu befürchten, dass die einzelnen Ortsteile nicht mehr den Übergang in die freie Landschaft haben, sondern dergestalt zusammenwachsen, dass die einzelnen Ortsteile direkt ineinander übergehen.

Zu befürchten ist, dass man, wenn man in eine solche Prüfung einsteigt, um die Innenbereichsflächen zu erweitern, im Ergebnis letztendlich dazu kommt, dass die damit eintretenden charakterlichen Änderungen der Dorfstruktur nicht mehr zu vertreten sind. Aus den vorgenannten Gründen lehnt sie die geplante Vorgehensweise zur Erstellung einer Einbeziehungssatzung ab und wird in der Abstimmung hierüber mit einem „Nein“ votieren.

 

Ratsherr Bruns sieht den Sinn einer Einbeziehungssatzung eher so, dass klargestellt werden soll, wo konkret die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verlaufen sollte. Die Satzung wird dazu beitragen, dass bisher bestehende Irritationen auf diesem Gebiet beseitigt werden. Die Prüfung, wo diese Grenze verläuft, bedeutet nicht automatisch, dass sich Innenbereichsflächen weiter in den bisher als Außenbereich angesehenen Bereich ausweiten. Im Ergebnis der anstehenden Untersuchungen kann auch herauskommen, dass die Abgrenzung dort verläuft, wo die Gebäude derzeit schon stehen und einer Ausweitung des Innenbereiches nicht stattfindet.

 

Beigeordnete Schellmann  macht noch mal deutlich, dass sie eher davon ausgeht, dass eine Einbeziehungssatzung an dieser Stelle eher dazu beitragen wird, das die bisher als Innenbereichsgrenze ausgelegte Grenze in den Außenbereich ausgeweitet wird, um zusätzliche Bebauung oder Anbauten zu ermöglichen.

 

Ratsherr Meihsies bestätigt die Aussagen von Beigeordneter Schellmann, dass es sich um einen sehr sensiblen Bereich handelt, der auch ortsbildprägend im Altdorf sei. Im Gegensatz  zu Beigeordneter Schellmann geht er davon aus, dass die Satzung eher aus Gründen des Bestandsschutzes oder –sicherung erlassen werden soll.

 

Beigeordneter Körner vertritt die Ansicht, dass über die Thematik ausführlich dahingehend gesprochen wurde, dass man sich einig darüber ist, dass die Sache sensibel angegangen werden muss. Er mahnt davor, hier einen Präzedenzfall zu schaffen. Er spricht sich dafür aus, eine weitergehende Bebauung nicht in die Tiefe, sondern vielmehr in die Breite zuzulassen. Auf jeden Fall sollte jedoch vermieden werden, in die Flächen des Landschaftsschutzgebietes hineinzugehen.

Er spricht sich deshalb dafür aus, hier eine klare Linie beizubehalten und weitere Ausbauten bzw. ein weiteres Zubauen nicht zuzulassen.

 

Stadtbaurätin Gundermann bedauert, dass der zur Beratung zugeladene Ortsvorsteher von Häcklingen, Herr Dr. Plath, nicht anwesend sei. Sie macht einen Vorschlag zum weiteren Verfahren. Bei der Einbeziehungssatzung geht es inhaltlich vorrangig um eine eindeutige Festlegung der Innen- und Außengrenzen. Statt der bisherigen Vorgehensweise, dass Einzelfallentscheidungen mit der Prüfung vielerlei Faktoren vorzunehmen waren, wird es zukünftig mit Festlegung einer festen Linie möglich sein, konkret, wie bei Bestehen eines B-Planes, zu entscheiden.

Heute geht es vorrangig darum, dass der Verwaltung ein OK dahingehend gegeben wird, dass sie für eine Einbeziehungssatzung einen Vorschlag erarbeiten kann. Die Verwaltung wird bei positiver Begleitung durch den Ausschuss die betroffenen Grundstücke in Augenschein nehmen und einen entsprechenden Vorschlag für die Satzung erarbeiten, der dann im Ausschuss zur Beratung gestellt wird. Denkbar wäre es auch, dass sich der Ausschuss selbst ergänzend vor Ort ein Bild von der derzeitigen Situation macht. Möglich ist es jedoch auch, dass der Ausschuss beschließt, dass das Ansinnen der Verwaltung, für diesen Bereich eine Einbeziehungssatzung zu erlassen, nicht weiter verfolgt werden soll.

 

Ratsherr Meihsies kann sich der von Stadtbaurätin Gundermann dargestellten Vorgehensweise anschließen. Ihn interessiert in diesem Zusammenhang, welche Aussagen in diesem Gebiet der Landschaftsplan beinhaltet und welche Wertigkeit die in den Jahren 1994 bis 1996 erstellte Biotoptypenkartierung enthält. Von Interesse sind in diesem Zusammenhang auch seinerzeit getroffenen Aussagen über die Dorfrandentwicklung und den Übergang in die freie Landschaft.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – erklärt hierzu, dass sowohl der Flächennutzungsplan als auch der Landschaftsplan diese Flächen als Siedlungsbereich ausweisen. Da beide Pläne flächenunscharf sind, können daraus keine konkreten Grenzen abgeleitet werden. Keineswegs ist daran gedacht, in ökologisch sensible Bereiche hineinzugehen. Vielmehr geht es darum, vor Ort festzustellen, ob für Flächen die bereits jetzt schon gärtnerisch erkennbar genutzt werden, so zu werten sind, als dass sie bereits jetzt schon als durch den Siedlungsbereich geprägt angesehen werden können und insofern im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu werten sind. Die Ermittlungen vor Ort sollen hauptsächlich vorgenommen werden, um eine Entscheidungsvorschlag erarbeiten zu können.

Zielsetzung ist eine einheitliche Regelung für alle zu finden und damit eine Rechtsgleichheit für die Anlieger herzustellen.

Der von Beigeordneter Schellmann befürchteten Veränderung des Ortscharakters, die durch den Erlass dieser Satzung eintreten könnte, widerspricht er. Dieses auch deshalb, weil eine mögliche zukünftige Bebauung auch weiterhin dem Einfügungsgebot nach § 34 BauGB unterliegen würde.

 

Beigeordnete Schellmann  verweist darauf, dass in anderen aufgezeigten Bereichen sich ihre Befürchtungen bereits bewahrheitet haben und entsprechende Veränderungen in der Bebauung vollzogen wurden.

Eine ähnliche Entwicklung ist nach ihrer Ansicht auch in dem angesprochenen Bereich zu erwarten, wie die ortsbildprägende Bebauung, die vornehmlich aus alten Bauernhäusern besteht, durch eine zusätzliche hinterliegende Bebauung starken Veränderungen unterliegen würde. Eine solche Bebauung in zweiter Reihe würde sich nachteilig auf den ortsbildprägenden Charakter dieses Ortsteiles auswirken.

Aus den vorgenannten Gründen wird sie sich gegen die Erarbeitung einer entsprechenden Einbeziehungsatzung aussprechen.

 

Ratsherr Bruns teilt die von Beigeordnete Schellmann  dargestellten Bedenken und Befürchtungen nicht. Er versteht die Einbeziehungssatzung vielmehr als Instrument, welches im positiven Sinne zu einer Klarstellung beitragen wird. Eine solche Klarstellung kann im Ergebnis eben auch dazu führen, dass es hinter der festgelegten Linie nicht zu einer weiteren Bebauung kommen kann. Der Ehrlichkeit der Verwaltung in der Herangehensweise bei der Ausarbeitung einer Einbeziehungssatzung sollte vertraut werden.

 

Beigeordneter Dörbaum spricht sich dafür aus, der von Stadtbaurätin Gundermann vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen und für diesen Bereich es einmal mit dem bisher noch nicht angewandten Instrument einer Einbeziehungssatzung zu versuchen. Wie bereits von Stadtbaurätin Gundermann ausgeführt, werden die Ergebnisse der vor Ort vorgenommenen Untersuchungen im Ausschuss vorgestellt und im Ausschuss beraten. Erforderlichenfalls wurde ergänzend seitens von Stadtbaurätin Gundermann vorgeschlagen, dass auch der Ausschuss sich ein Bild vor Ort machen könnte.

 

Ratsherr Meihsies möchte ergänzend wissen, was Anlass dafür ist, dass für diesen Bereich erstmalig von dem Instrument einer Einbeziehungssatzung Gebrauch gemacht werden soll.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass seinerzeit ein Bauvorhaben vorgestellt wurde, bei dem genau diese Abgrenzungsproblematik zum Tragen kam. Das Bauvorhaben wurde abgelehnt, ebenso wie der Widerspruch. Gegen den ablehnenden Bescheid zu dem Bauvorhaben wurde im ABS vorgetragen. Gleichzeitig wurde im Ausschuss darauf hingewiesen, dass seitens der Verwaltung nach einem geeigneten Instrument gesucht wird, um zukünftig bei ähnlich gelagerten Fällen nicht immer Einzelfallentscheidungen treffen zu müssen. Die Einbeziehungssatzung ist ein solches geeignetes Instrument, um zukünftig für ähnlich gelagerte Fälle Rechtssicherheit zu schaffen und für eine einheitliche Anwendung aller betroffenen Grundstücke Sorge tragen zu können.

 

Ratsherr Kroll geht davon aus, dass ein entsprechender Satzungsentwurf im ABS vorgestellt wird. Ergänzend interessiert ihn, in welchem Zeitraum davon auszugehen ist, dass eine entsprechender Entwurf vorgestellt wird.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass wie bei allen anderen Satzungen auch, die Beratung und Beschlussfassungen letztendlich in den Fachausschüssen zu erfolgen hat und der Rat  den Satzungsbeschluss zu fassen habe. Damit ist ohnehin sichergestellt, dass im weiteren Verlauf die politischen Gremien eingebunden sind.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – ergänzt, dass das Verfahren für den Abschluss einer Einbeziehungssatzung in ähnlicher Form wie im B-Plan-Verfahren abläuft. Auch hier wird es Beteiligungsverfahren mit Trägerbeteiligung geben. Heute geht es zunächst darum, den Startschuss zu geben und die Verwaltung zu beauftragen, einen entsprechenden Entwurf einer Einbeziehungssatzung zu erarbeiten.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Beigeordnete Schellmann).