Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Schulz trägt zum Thema „Feinstaubbelastung in der Hansestadt Lüneburg“
vor. Die
EU hat im Jahre 1996 erstmals Richtlinien zur Luftqualität erlassen, die 2002
in Deutsches Recht umgesetzt wurden. Seit 2007 wurden diese Richtlinien noch
einmal verschärft. Nach der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung sind die
Städte verpflichtet, einen Luftreinhalteplan zu erstellen, wenn der Grenzwert
für Feinstaub PM10 an 35 Tagen im Jahr überschritten wurde. Ein mögliches
Instrument für die Verbesserung der Luftqualität in den Städten kann die
Einrichtung von Umweltzonen sein. In einer Umweltzone bestehen Fahrverbote für
bestimmte Fahrzeuggruppen. In
Lüneburg wird die Luftqualität in einer
Messstation des Landes Niedersachsen am Flugplatz gemessen. Im letzten Jahr gab
es in Lüneburg 3 Überschreitungen beim Tagesmittelwert für PM10. Zwei
dieser Überschreitungen (am 01.01.2008 und am 31.12.2008) sind eindeutig auf
Sylvesterfeuerwerk zurückzuführen. Die dritte Überschreitung am
Ostersamstag/Ostersonntag wurde durch Osterfeuer verursacht. Im Ergebnis (3
Überschreitungen pro Jahr) ist Lüneburg also nicht verpflichtet, einen
Luftreinhalteplan zu erstellen. Über
die Feinstaubbelastung PM2,5 kann für Lüneburg nichts ausgesagt
werden. Zur Zeit wird dieser Wert nur an 4 Standorten in Niedersachsen gemessen.
Es handelt sich hierbei um Standorte, bei denen bereits
Grenzwertüberschreitungen für PM10 aufgetreten sind. Der
Grenzwert für Stickoxid wird in Lüneburg, bei abnehmender Tendenz, um 60 %
unterschritten. Sachstand
Mobilfunk: Herr
Schulz berichtet, dass seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutz keine neuen Anlagen dazugekommen sind. Alle Standorte können
jetzt unter www.lueneburg.de/Geoportal
eingesehen werden. Der Landkreis Lüneburg stellt die Software für die Region
Lüneburg zur Verfügung. Aus Datenschutzgründen sind darüber hinaus gehende
Informationen nicht zulässig. Beschluss: |
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