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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil a) Feinstaubbelastung in der Hansestadt Lüneburg b) Sachstand "Mobilfunk"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.09.2009    
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schulz trägt zum Thema „Feinstaubbelastung in der Hansestadt Lüneburg“ vor.

 

Die EU hat im Jahre 1996 erstmals Richtlinien zur Luftqualität erlassen, die 2002 in Deutsches Recht umgesetzt wurden. Seit 2007 wurden diese Richtlinien noch einmal verschärft. Nach der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung sind die Städte verpflichtet, einen Luftreinhalteplan zu erstellen, wenn der Grenzwert für Feinstaub PM10 an 35 Tagen im Jahr überschritten wurde. Ein mögliches Instrument für die Verbesserung der Luftqualität in den Städten kann die Einrichtung von Umweltzonen sein. In einer Umweltzone bestehen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen.

 

In Lüneburg wird  die Luftqualität in einer Messstation des Landes Niedersachsen am Flugplatz gemessen. Im letzten Jahr gab es in Lüneburg 3 Überschreitungen beim Tagesmittelwert für PM10. Zwei dieser Überschreitungen (am 01.01.2008 und am 31.12.2008) sind eindeutig auf Sylvesterfeuerwerk zurückzuführen. Die dritte Überschreitung am Ostersamstag/Ostersonntag wurde durch Osterfeuer verursacht. Im Ergebnis (3 Überschreitungen pro Jahr) ist Lüneburg also nicht verpflichtet, einen Luftreinhalteplan zu erstellen.

 

Über die Feinstaubbelastung PM2,5 kann für Lüneburg nichts ausgesagt werden. Zur Zeit wird dieser Wert nur an 4 Standorten in Niedersachsen gemessen. Es handelt sich hierbei um Standorte, bei denen bereits Grenzwertüberschreitungen für PM10 aufgetreten sind.

 

Der Grenzwert für Stickoxid wird in Lüneburg, bei abnehmender Tendenz, um 60 % unterschritten.

 

Sachstand Mobilfunk:

 

Herr Schulz berichtet, dass seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz keine neuen Anlagen dazugekommen sind. Alle Standorte können jetzt unter www.lueneburg.de/Geoportal eingesehen werden. Der Landkreis Lüneburg stellt die Software für die Region Lüneburg zur Verfügung. Aus Datenschutzgründen sind darüber hinaus gehende Informationen nicht zulässig.

Beschluss:

Beschluss: