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Auszug - Wasserrechtliche Erlaubnis zur Absenkung von Grundwasser Hellmannweg Nr. 9-13 (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.08.2008, eingegangen am 12.08.2009)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 27.08.2009    
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3363/09 Wasserrechtliche Erlaubnis zur Absenkung von Grundwasser Hellmannweg Nr. 9-13 (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.08.2008, eingegangen am 12.08.2009)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Fraktion DIE LINKE
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
    Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY erläutert kurz den Antrag der Fraktion DIE LINKE zu TOP 6.3 sowie den neu hinzu gekommenen Änderungsantrag. Um den Keller sowie die Tiefgarage der WEG Hellmannweg Nr. 9 bis 13 trocken zu halten, werden dort ca. 20.000 m³ Grundwasser abgepumpt, da beim Bau des Kellers der Einbau einer wasserdichten Wanne um den Wohnkomplex nicht durchgeführt wurde. In Folge dessen seien an den Gebäuden der umliegenden Anwohner massive neue Gebäudeschäden entstanden. Demnach wird nun beantragt, dass zunächst der Rat sich dieses Themas annehme und die Neuzulassung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Absenkung von Grundwasser versagt werde.

 

Beim heutigen Beschluss des Rates gehe es lediglich darum, dass der Rat sich dieser Angelegenheit gem. § 40 Abs. 2 NGO annehme und nach Prüfung und Stellungnahme der Verwaltung dann gesondert über die Neuzulassung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Absenkung von Grundwasser beschließe.

 

Beigeordneter DÖRBAUM warnt davor, diese Sache politisch zu entscheiden und sich die Beschlussfassung als Rat vorzubehalten. Hierfür ist die Fachverwaltung prädestiniert, diesen Sachverhalt aufzuarbeiten, rechtlich zu verfolgen und nach Abwägung aller Interessen nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Diese Entscheidung sollte sich der Rat nicht anmaßen, gleichwohl ist er sich sicher, dass der Rat trotzdem umfangreich beteiligt und informiert werde.

Dem Antrag, dass der Rat sich die Beschlussfassung für diese Thematik vorenthält, könne die Gruppe somit nicht folgen.

 

Beigeordnete SCHELLMANN ist grundsätzlich auch der Meinung, zu dieser Thematik keinen Vorbehaltsbeschluss zu fassen bittet aber gleichzeitig darum, die Sach- und Rechtslage noch einmal zu prüfen, wie es zu einer solchen Verfehlung der Auflagen des Bauantrages kommen konnte und wie solche Vorgänge in Zukunft vermieden werden können.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN bezweifelt, dass sich die Mehrheit der Ratsmitglieder in diese sehr komplexe und verstrickte Rechtsmaterie einarbeiten geschweige denn darüber entscheiden könne. Somit müsse die Entscheidung über diese Thematik bei den Fachleuten in der Verwaltung liegen. Nichts desto trotz müsse der Rat ausreichend informiert werden.

 

Ratsherr MEIHSIES schlägt vor, zunächst die anstehenden Gutachten abzuwarten, die geologischen Untersuchungen und die Rechtseinschätzung der Fachleute zu beurteilen, darüber dann intensiv im Bausschuss zu diskutieren und dann unter Abwägung aller Belange zu einer Entscheidung zu kommen.

 

Fachbereichsleiter MOSSMANN führt aus, dass es sich hierbei nicht um eine politische Entscheidung handele, da ansonsten dieser Tatbestand im Katalog des § 40 NGO vorhanden wäre. Vielmehr handelt es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, wahrgenommen von der Unteren Wasserbehörde, die hier den Bereich Umwelt umfasst.

Des Weiteren führt er aus, dass es sich hierbei um ein transparentes standardisiertes Verwaltungsverfahren handele, in dem die Betroffenen auch von Amts wegen beteiligt werden müssen. Bei Einreichen der Antragsunterlagen ist ein entsprechendes Gutachten vorzulegen. Dieses Gutachten ist danach allen Betroffenen im Verfahren zugänglich zu machen, damit diese eventuelle Einwände erheben können.

 

Herr SORGER ergänzt zunächst, dass im Verfahren zu klären sei, wer überhaupt betroffen ist, wer in welchem Umfang betroffen ist und welche Lösung herbeigeführt werden könne unter Abwägung aller Interessen. Dies könne natürlich erst geschehen, wenn alle fachtechnischen Unterlagen vorliegen. Anschließend könne dann die Verwaltung in diesem Verfahren entscheiden.

 

Mit Hinweis auf die erteilte wasserrechtliche Genehmigung in der Vergangenheit, was auch Aufgabe der laufenden Verwaltung war, bietet Ratsherr RIECHEY dem Oberbürgermeister an, dass der Rat in dieser Angelegenheit entscheidet und somit auch die Verantwortung übernehme und dieses nicht auf den Schultern der Verwaltung lasten müsse. Natürlich habe die Verwaltung hierzu zunächst den Sachverhalt fachgerecht aufzuklären und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Er bittet, diesen Antrag auf Vorbehaltsbeschluss zuzustimmen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE warnt eindringlich davor, eine fachliche Entscheidung politisch treffen zu wollen, diese kann nur nach sachdienlicher Ausarbeitung durch die Verwaltung getroffen werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion bei 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

 

(01, 03, 3, 31)