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Beratungsinhalt: Ratsherr
RIECHEY erläutert
kurz den Antrag der Fraktion DIE LINKE zu TOP 6.3 sowie den neu hinzu
gekommenen Änderungsantrag. Um den Keller sowie die Tiefgarage der WEG Hellmannweg
Nr. 9 bis 13 trocken zu halten, werden dort ca. 20.000 m³ Grundwasser
abgepumpt, da beim Bau des Kellers der Einbau einer wasserdichten Wanne um den
Wohnkomplex nicht durchgeführt wurde. In Folge dessen seien an den Gebäuden der
umliegenden Anwohner massive neue Gebäudeschäden entstanden. Demnach wird nun
beantragt, dass zunächst der Rat sich dieses Themas annehme und die
Neuzulassung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Absenkung von Grundwasser
versagt werde. Beim
heutigen Beschluss des Rates gehe es lediglich darum, dass der Rat sich dieser
Angelegenheit gem. § 40 Abs. 2 NGO annehme und nach Prüfung und Stellungnahme
der Verwaltung dann gesondert über die Neuzulassung der gehobenen
wasserrechtlichen Erlaubnis zur Absenkung von Grundwasser beschließe. Beigeordneter
DÖRBAUM warnt
davor, diese Sache politisch zu entscheiden und sich die Beschlussfassung als
Rat vorzubehalten. Hierfür ist die Fachverwaltung prädestiniert, diesen
Sachverhalt aufzuarbeiten, rechtlich zu verfolgen und nach Abwägung aller Interessen
nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Diese Entscheidung sollte sich der Rat
nicht anmaßen, gleichwohl ist er sich sicher, dass der Rat trotzdem umfangreich
beteiligt und informiert werde. Dem
Antrag, dass der Rat sich die Beschlussfassung für diese Thematik vorenthält, könne
die Gruppe somit nicht folgen. Beigeordnete
SCHELLMANN ist
grundsätzlich auch der Meinung, zu dieser Thematik keinen Vorbehaltsbeschluss
zu fassen bittet aber gleichzeitig darum, die Sach- und Rechtslage noch einmal
zu prüfen, wie es zu einer solchen Verfehlung der Auflagen des Bauantrages
kommen konnte und wie solche Vorgänge in Zukunft vermieden werden können. Beigeordnete
BAUMGARTEN
bezweifelt, dass sich die Mehrheit der Ratsmitglieder in diese sehr komplexe
und verstrickte Rechtsmaterie einarbeiten geschweige denn darüber entscheiden
könne. Somit müsse die Entscheidung über diese Thematik bei den Fachleuten in
der Verwaltung liegen. Nichts desto trotz müsse der Rat ausreichend informiert
werden. Ratsherr
MEIHSIES schlägt
vor, zunächst die anstehenden Gutachten abzuwarten, die geologischen
Untersuchungen und die Rechtseinschätzung der Fachleute zu beurteilen, darüber
dann intensiv im Bausschuss zu diskutieren und dann unter Abwägung aller
Belange zu einer Entscheidung zu kommen. Fachbereichsleiter
MOSSMANN führt aus,
dass es sich hierbei nicht um eine politische Entscheidung handele, da
ansonsten dieser Tatbestand im Katalog des § 40 NGO vorhanden wäre. Vielmehr
handelt es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, wahrgenommen
von der Unteren Wasserbehörde, die hier den Bereich Umwelt umfasst. Des
Weiteren führt er aus, dass es sich hierbei um ein transparentes
standardisiertes Verwaltungsverfahren handele, in dem die Betroffenen auch von
Amts wegen beteiligt werden müssen. Bei Einreichen der Antragsunterlagen ist
ein entsprechendes Gutachten vorzulegen. Dieses Gutachten ist danach allen
Betroffenen im Verfahren zugänglich zu machen, damit diese eventuelle Einwände
erheben können. Herr
SORGER ergänzt
zunächst, dass im Verfahren zu klären sei, wer überhaupt betroffen ist, wer in
welchem Umfang betroffen ist und welche Lösung herbeigeführt werden könne unter
Abwägung aller Interessen. Dies könne natürlich erst geschehen, wenn alle
fachtechnischen Unterlagen vorliegen. Anschließend könne dann die Verwaltung in
diesem Verfahren entscheiden. Mit
Hinweis auf die erteilte wasserrechtliche Genehmigung in der Vergangenheit, was
auch Aufgabe der laufenden Verwaltung war, bietet Ratsherr RIECHEY dem
Oberbürgermeister an, dass der Rat in dieser Angelegenheit entscheidet und
somit auch die Verantwortung übernehme und dieses nicht auf den Schultern der
Verwaltung lasten müsse. Natürlich habe die Verwaltung hierzu zunächst den
Sachverhalt fachgerecht aufzuklären und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Er
bittet, diesen Antrag auf Vorbehaltsbeschluss zuzustimmen. Oberbürgermeister
MÄDGE warnt
eindringlich davor, eine fachliche Entscheidung politisch treffen zu wollen,
diese kann nur nach sachdienlicher Ausarbeitung durch die Verwaltung getroffen
werden. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag sowie den Änderungsantrag der
Fraktion DIE LINKE mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der
Fraktion Bündnis90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion bei 2 Ja-Stimmen der
Fraktion DIE LINKE ab. (01,
03, 3, 31) |
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