Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Fachbereichleiter
MOSSMANN verliest eine
Einwohnerfrage der Notgemeinschaft Unterer Kreideberg, die wissen möchte, wie
die Hansestadt Lüneburg zu den Forderungen, die sie im Falle einer weiteren
Abpumpgenehmigung vor laufenden und zunehmenden Schäden schützen sollen, stehe
und auf welche Weise die Hansestadt Lüneburg den Anwohnern Schutz und Hilfe
gewähren möchte und ob die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, gemeinsam mit den
Betroffenen in der Notgemeinschaft sowie der WEG Hellmannweg Wege der Abhilfe zu
suchen. Fachbereichsleiter
MOSSMANN verweist
auf Tagesordnungspunkt 6.3 der heutigen Sitzung. Dort liegt ein Antrag der
Fraktion DIE LINKE vor, zu dem ein Schreiben der Notgemeinschaft Unterer
Kreideberg ebenfalls versandt worden ist. Er bittet um Verständnis, dass die
Beantwortung der Einwohnerfrage zunächst zu diesem Tagesordnungspunkt
zurückgestellt wird. Er weist ergänzend darauf hin, dass derzeit ein förmliches
Antragsverfahren durch den Antrag der WEG Hellmannweg eingeleitet wurde mit dem
Ziel, die Belange aller Betroffenen genauestens zu prüfen. Des
Weiteren liegt eine Anfrage vor, warum die Wege der Grünanlage zwischen Stöteroggestraße
73/75/77 und Grundschule Kreideberg nicht gepflegt werden. Seit Frühjahr sei
dort kein Beschnitt der Grünpflanzen und keine Reinigung der Wege vorgenommen
worden. Zu dieser Anfrage wird eine schriftliche Beantwortung der Verwaltung ergehen.
Weiterhin
wird gefragt, warum der Zebrastreifen vor dem Markt-Café entfernt wurde. Oberbürgermeister
MÄDGE erläutert, dass rund um das Rathaus eine Tempo-20-Zone eingerichtet
wurde und nach den gesetzlichen Bestimmungen in Tempo-20-Zonen keine
Fußgängerübergänge vorgesehen sind. Eine genaue rechtliche Grundlage wird auch
hier schriftlich nachgereicht. Eine
weitere Einwohnerfrage beschäftigt sich mit der Frage, wieso auf der Ostseite
der Uelzener Straße die Radfahrer auf der Straße fahren, jedoch auf der
Westseite den Rad-/Fußgängerweg nutzen müssen. Die Einwohnerfrage zielt darauf
ab, die Straße beidseitig für Fahrradfahrer freizugeben und im Sinne der
Unfallverhütung Fahrrad- und Fußweg künftig zu trennen. Oberbürgermeister
MÄDGE weist darauf
hin, dass das Straßenprofil einen zweiten Markierungsstreifen für Radfahrer auf
der Straße nicht zulässt und im Übrigen die Verwaltung den vorhandenen Radweg
auf der Westseite für sicher halte. Auf
Nachfrage, ob beabsichtigt wird, auch auf der westlichen Seite den Fahrradstreifen
auf die Straße zu verlegen, wird dieses seitens von Oberbürgermeister MÄDGE
verneint, da es dann Schwierigkeiten mit Begegnungsverkehr, LKW und ÖPNV geben
würde. Für Detailfragen verweist er an den Radfahrbeauftragten, Herrn Thöring. (3, 31,
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