Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr RIECHEY sieht die Satzung mit gemischten Gefühlen. Die Linke
fordere die Einrichtung eines gebührenfreien Ganztagesplatzes für Kita oder
Tagespflege im ersten Jahr. Positiv sehe man die sofortige gesetzliche
Verpflichtung für eine Betreuung im ersten Lebensjahr, nicht erst ab 2013. Die
Satzung gehe jedoch nicht weit genug. Der Gebührensatzung könne man nicht
zustimmen, wenngleich deren Beträge die gleiche Höhe wie bei den Kitas habe.
Abgesehen von der Frage nach einer grundsätzlichen Beitragsfreiheit, sei die
Staffelung der Beträge für Vermögende zu niedrig und für Einkommensschwache zu
hoch. Selbst in der niedrigsten Einkommensklasse gebe es keine über eine
Halbtagsbetreuung hinausgehende kostenfreie Betreuung. Für das zweite und
dritte Kind gebe es hier, im Gegensatz zu allen anderen Staffelungen, keine
Ermäßigung. In der Höchstkategorie sei hingegen der Satz für das dritte Kind
stark reduziert und stellenweise nur noch etwa doppelt so hoch wie in der
schwächsten Gruppierung. Dies sei eine zu geringe Streuung. Negativ sehe er weiterhin, dass nach dem Konnexitätsprinzip
Bund und Land mit ihren gesetzlichen Vorgaben deutlicher in der Verpflichtung
stünden, die Kosten der Kinderbetreuung mit zu tragen. Die Lasten, auch für den
zusätzlichen Personalaufwand, würden jedoch wieder den Kommunen auferlegt und
nicht erstattet. Es sei ein Fortschritt, dass der Stundensatz für die
Tagespflegepersonen von 2,65 auf 3,50 Euro erhöht werde, jedoch unterlägen
diese Einkünfte nun als Arbeitseinkommen der Einkommensteuer- und
Sozialversicherungspflicht. Dies führe effektiv nur zu einer geringfügigen
Einkommenssteigerung. Der Landeszuschuss an die Stadt reiche für eine reale
Erhöhung einfach nicht aus. Die neuen Regelungen der Tagespflege seien additiv zum
Kitaausbau zu sehen, nicht alternativ. Es sei wichtig, dass es durch die
Satzung nicht zu einem geringeren Ausbau der Kindertagesstätten komme, weil
vermehrt Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen der Tagespflege geschaffen würden.
Kindertagesstätten seien Orte sozialen Lernens und sollten zum Abbau sozialer
Ungleichheiten beitragen, daher stelle die Kindertagespflege lediglich eine
Ergänzung dieses Angebotes dar. Ein erhebliches Problem der Neuregelung sei, dass zukünftig
nicht nur gemeinnützige Einrichtungen, sondern auch private, profitorientierte
Kiatunternehmen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden sollen. Solche
Unternehmen werden ihre Gebührentabellen nicht nach dem Einkommen der Eltern
staffeln, diese Umverteilung sei jedoch zur Quersubventionierung dringend
nötig. Ein Kita-Markt mit der Folge teurer Betreuung für Kinder
zahlungskräftiger Eltern und der Billigverwahrung im einkommensschwachen
Bereich sei definitiv nicht gewollt, da dies zu einer noch früheren sozialen
Ungleichheit führe. Ratsherr SOLDAN hält zwar die gleichberechtigte Förderung der individuellen
Tagespflege und der institutionellen Betreuung in Tageseinrichtungen
grundsätzlich für eine gute Idee, jedoch sei daraus ein bürokratisches Monster
geworden. Ohne Einhaltung des Konnexitätsprinzips werde ‚von oben’
etwas beschlossen, was die Kommunen mit einer viel zu geringen Bezuschussung
umzusetzen haben. Abgelehnt werden müsse aus diesem Grunde nicht die Satzung
als solche, sondern die Tatsache, dass man als Stadt eine Satzung erlassen
solle, die die eigene Liquidität zusätzlich senke. Gerade die Liquidität sei
ein großes Problem der Stadt Lüneburg, welches zwar das Land in der Haushaltsgenehmigung
festgestellt habe, gleichwohl der Stadt aber eine Satzung aufzwinge, die die
Liquidität noch zusätzlich belaste. Diesen Zwang könne man so nicht mitmachen. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen: Die Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der
Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
wird mit den im Jugendhilfeausschuss formulierten Änderungen beschlossen.
(56b) |
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