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Auszug - Erlass einer Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.06.2009    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3285/09 Erlass einer Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY sieht die Satzung mit gemischten Gefühlen. Die Linke fordere die Einrichtung eines gebührenfreien Ganztagesplatzes für Kita oder Tagespflege im ersten Jahr. Positiv sehe man die sofortige gesetzliche Verpflichtung für eine Betreuung im ersten Lebensjahr, nicht erst ab 2013. Die Satzung gehe jedoch nicht weit genug. Der Gebührensatzung könne man nicht zustimmen, wenngleich deren Beträge die gleiche Höhe wie bei den Kitas habe. Abgesehen von der Frage nach einer grundsätzlichen Beitragsfreiheit, sei die Staffelung der Beträge für Vermögende zu niedrig und für Einkommensschwache zu hoch. Selbst in der niedrigsten Einkommensklasse gebe es keine über eine Halbtagsbetreuung hinausgehende kostenfreie Betreuung. Für das zweite und dritte Kind gebe es hier, im Gegensatz zu allen anderen Staffelungen, keine Ermäßigung. In der Höchstkategorie sei hingegen der Satz für das dritte Kind stark reduziert und stellenweise nur noch etwa doppelt so hoch wie in der schwächsten Gruppierung. Dies sei eine zu geringe Streuung.

Negativ sehe er weiterhin, dass nach dem Konnexitätsprinzip Bund und Land mit ihren gesetzlichen Vorgaben deutlicher in der Verpflichtung stünden, die Kosten der Kinderbetreuung mit zu tragen. Die Lasten, auch für den zusätzlichen Personalaufwand, würden jedoch wieder den Kommunen auferlegt und nicht erstattet.

Es sei ein Fortschritt, dass der Stundensatz für die Tagespflegepersonen von 2,65 auf 3,50 Euro erhöht werde, jedoch unterlägen diese Einkünfte nun als Arbeitseinkommen der Einkommensteuer- und Sozialversicherungspflicht. Dies führe effektiv nur zu einer geringfügigen Einkommenssteigerung. Der Landeszuschuss an die Stadt reiche für eine reale Erhöhung einfach nicht aus.

Die neuen Regelungen der Tagespflege seien additiv zum Kitaausbau zu sehen, nicht alternativ. Es sei wichtig, dass es durch die Satzung nicht zu einem geringeren Ausbau der Kindertagesstätten komme, weil vermehrt Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen der Tagespflege geschaffen würden. Kindertagesstätten seien Orte sozialen Lernens und sollten zum Abbau sozialer Ungleichheiten beitragen, daher stelle die Kindertagespflege lediglich eine Ergänzung dieses Angebotes dar.

Ein erhebliches Problem der Neuregelung sei, dass zukünftig nicht nur gemeinnützige Einrichtungen, sondern auch private, profitorientierte Kiatunternehmen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden sollen. Solche Unternehmen werden ihre Gebührentabellen nicht nach dem Einkommen der Eltern staffeln, diese Umverteilung sei jedoch zur Quersubventionierung dringend nötig. Ein Kita-Markt mit der Folge teurer Betreuung für Kinder zahlungskräftiger Eltern und der Billigverwahrung im einkommensschwachen Bereich sei definitiv nicht gewollt, da dies zu einer noch früheren sozialen Ungleichheit führe.

 

Ratsherr SOLDAN hält zwar die gleichberechtigte Förderung der individuellen Tagespflege und der institutionellen Betreuung in Tageseinrichtungen grundsätzlich für eine gute Idee, jedoch sei daraus ein bürokratisches Monster geworden. Ohne Einhaltung des Konnexitätsprinzips werde ‚von oben’ etwas beschlossen, was die Kommunen mit einer viel zu geringen Bezuschussung umzusetzen haben. Abgelehnt werden müsse aus diesem Grunde nicht die Satzung als solche, sondern die Tatsache, dass man als Stadt eine Satzung erlassen solle, die die eigene Liquidität zusätzlich senke. Gerade die Liquidität sei ein großes Problem der Stadt Lüneburg, welches zwar das Land in der Haushaltsgenehmigung festgestellt habe, gleichwohl der Stadt aber eine Satzung aufzwinge, die die Liquidität noch zusätzlich belaste. Diesen Zwang könne man so nicht mitmachen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege wird mit den im Jugendhilfeausschuss formulierten Änderungen beschlossen.

 

(56b)