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Beigeordneter
DÖRBAUM schlägt
vor, als Beschlussvorschlag die Überweisung des Antrages in den Sozial- und
Gesundheitsausschuss zu formulieren. Diesem Vorschlag stimmt der Rat
mehrheitlich bei zwei Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE zu. Beratungsinhalt: Beigeordneter BLANCK schildert die Bedeutung der Arbeit der Jobcenter. Leider
habe das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 die bisherige Regelung über
deren Aufstellung beanstandet, so dass nun eine schnelle Lösung für die 55.000
Beschäftigten gefunden werden müsse. Es sei unter anderem vom
Bundesarbeitsminister ein Kompromiss ausgehandelt worden, der auch von den
Ländern getragen wurde. Danach sollten als Nachfolger für die ARGEn Zentren für
Arbeit und Grundsicherung als gemeinsame Anstalten öffentlichen Rechts mit Beteiligung
der Kommunen und der örtlichen Agenturen für Arbeit eingerichtet werden. Mit
dieser Lösung wäre gewährleistet, dass auch künftig Langzeitarbeitslose
bestmögliche Hilfe und Unterstützung aus einer Hand erhalten, was gerade in der
jetzigen Wirtschaftskrise wichtig sei. Es wäre ganz einfach, wenn nicht CDU und
CSU Parteipolitik auf dem Rücken der Arbeitslosen betreiben würden. Die CDU
habe im Bundestag das gefundene, gemeinsame Ergebnis ohne Begründung plötzlich
abgelehnt. In vielen Kommunen habe diese Entscheidung große Unsicherheit
ausgelöst. Vielerorts fürchteten Verantwortliche und Beschäftigte zu Recht,
dass die gerade erst stabilisierten Strukturen wieder aufgelöst werden müssen.
Diese Entwicklung wäre auch für Lüneburg verheerend, man müsse dies auch im
Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE verhindern. Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe sich als erste Fraktion auf Bundesebene
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für eine Verfassungsänderung
ausgesprochen Dies sei die unabdingbare Voraussetzung dafür, das Prinzip der
‚Hilfe aus einer Hand’ bei der Betreuung und Vermittlung von
Langzeitarbeitslosen und Arbeitsuchenden zu sichern, unabhängig davon, in
welcher Trägerschaft das geschehe. Unverständnis gebe es selbst in den
unionsgeführten Bundesländern, etwa in Nordhrein-Westfalen und
Schleswig-Holstein. Er bitte darum, möglichst zeitnah mitzuhelfen, den nötigen
Druck – auch vor Ort – aufzubauen und dafür zu sorgen, dass in
Berlin endlich gehandelt wird. Ein Beschluss hätte eigentlich noch vor der
Sommerpause des Parlaments gefasst werden müssen, um noch vor der
Bundestagswahl die notwendigen Schritte auf den Weg zu bringen. Ihm sei nicht
klar, welche weitergehenden Beratungen im Sozial- und Gesundheitsausschuss noch
erforderlich seien, es sei durchaus möglich gewesen, hier und heute ein Zeichen
der Solidarität mit den Beschäftigten bei der ARGE und mit den Arbeitsuchenden
in Lüneburg zu setzen. Ratherr KUNATH hält das Kalkül der Unionsfraktion für durchsichtig: CDU
und CSU wollen die Bundestagswahl abwarten, eine neue Koalition mit der FDP
könnte Hartz IV dann in die Hände der Kommunen legen. Der Bund würde seine
Verantwortung für das gesamtgesellschaftliche Problem der Erwerbslosigkeit
zunächst organisatorisch und später auch finanziell ablegen. Diese Entwicklung
müsse unbedingt verhindert werden. Der Resolution der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benenne
nicht alle Probleme in den Jobcentern, wie sie für deren Klientel seien. So
würden die Menschen nicht auf alle Möglichkeiten der Unterstützung hingewiesen,
auf die sie Anspruch haben könnten. Das bedeute, dass die Qualität der Beratung
in den ARGEn, wie auch in allen staatlichen und amtlichen Stellen nach jetzigem
Stand deutlich verbessert werden müsse. Es müsse dort jederzeit einen ausreichenden und unbefristet
beschäftigten Personalstamm geben. Weiter müsse die Trennung in zwei
Regelkreise nach dem SBG II und III beendet werden. Dazu müsse eine
unabhängige, von unten gewachsene Beratung, die aus der Selbstorganisation und
Selbstvernetzung der Erwerbslosen entstanden ist, unterstützt werden. Erwerbslosigkeit sei nach Auffassung seiner Fraktion ein
gesamtgesellschaftliches Problem, das man nicht auf die Kommunen abwälzen
könne. Hier stehe der Bund in der Pflicht. Seine Fraktion sehe auch an dieser
Stelle Mängel in der Resolution, vor einer Zustimmung bestehe noch ein
erheblicher Beratungsbedarf. Bürgermeister DR. SCHARF kann den Unmut über die ungelöste Situation in den
Jobcentern durchaus verstehen. Er erinnere aber an die Versammlung des
Deutschen Städtetages in Bochum, an der auch Herr Kunath teilgenommen und bei
der dieses Thema einen breiten Raum eingenommen habe. Frau Bundeskanzlerin
Merkel habe dort klipp und klar erklärt, dass Einmütigkeit zwischen allen
Fraktionen darüber bestehe, dieses wichtige Thema sofort nach der
Bundestagswahl in Angriff zu nehmen und eine vernünftige – auch für die
Kommunen und die Leistungsempfänger akzeptable – Lösung zu finden. Er
halte daher eine weitere Diskussion an dieser Stelle nicht für erforderlich und
unterstütze die Überweisung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss. Beigeordnete LOTZE teilt grundsätzlich die Forderung der Resolution.
Gleichwohl halte ihre Fraktion es nicht für sinnvoll, hier und heute eine
Resolution zu verabschieden, von der man wisse, dass sie ins Leere laufe. Eine
Beschäftigung mit dem Thema im Sozialausschuss sei jedoch wichtig, da in
Lüneburg ein Jobcenter bestehe, durch das rund 8.000 Empfänger von Leistungen
nach dem SGB II betreut werden. Die Neuordnung der Jobcenter betreffe zudem
rund einhundertfünfzig Mitarbeiter der ARGE Lüneburg. Im Ausschuss könne auch
die Gelegenheit genutzt werden, einen Geschäftsführer der ARGE einzuladen, um
nähere Erläuterungen zu möglichen Konsequenzen zu geben, die sich aus dem
schlimmsten Fall der Aufgabentrennung ergeben könnten. Der schlimmste Fall wäre
das nicht nur für die Leistungsempfänger, sondern auch für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Agentur und auch der Stadtverwaltung, auf die ein enormer
Verwaltungsaufwand zukäme. Ihre Fraktion unterstütze die Resolution, die SPD habe sich
der gefundenen Regelung bekanntlich nicht verweigert. Gegenwind sei von der CDU
gekommen, wenngleich die Bundeskanzlerin auf der Versammlung des deutschen
Städtetages den Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung geäußert habe. Obwohl
die Verträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEn verlängert worden
seien, könne man jetzt bereits feststellen, dass die guten Leute die ARGE
verlassen, da sie nicht wissen, wie es im nächsten Jahr weitergehe. Dies sei
für die Aufgabe, Langzeitarbeitslosen wieder einen Weg zurück in den
Arbeitsmarkt zu bahnen, eine sehr schlechte Voraussetzung, hierfür müssten die
besten Kräfte zur Verfügung stehen. Einen Brief mit einer Resolution nach
Berlin zu schicken, bewirke nichts mehr, die Botschaften seien eindeutig. Daher
sage ihre Fraktion: Keine Resolution, sondern eine Beratung im Ausschuss. Ratsherr SOLDAN stellt fest, dass Jobcenter ihre Arbeit gut machen; sehr
viel besser, als viele anfangs erwartet haben. Die Aufgabenerfüllung
funktioniere in einer Hand besser, als wenn die Aufgaben getrennt wahrgenommen
werden, daher unterstütze seine Fraktion die Jobcenter. Der Teufel stecke
jedoch auch hier im Detail, und diese Details werden garantiert nicht in der
heißen Phase des Bundestagswahlkampfes geregelt. Daher sei es besser, im
Ausschuss über das Thema zu sprechen. Ob dann noch eine Resolution gefasst
werden müsse, werde sich zeigen. Beschluss: Der
Antrag wird mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion bei 2 Enthaltungen der Fraktion DIE
LINKE in den Sozial- und Gesundheitsausschuss überwiesen. (501, V) |
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