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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter MOßMANN stellt einleitend fest, dass es sich bei dem
Ereignis am 31. März aufgrund der bei den Beteiligten eingeholten
Stellungnahmen nicht um einen Flugzeugabsturz gehandelt habe, sondern um einen
Startabbruch mit anschließender Notlandung. Das Ultraleichtflugzeug war voll
beladen und voll betankt, daher hatte der Pilot erhebliche Probleme, das
Flugzeug in die Luft zu bekommen. Es kam hinzu, dass das betroffene Modell
eines Ultraleichtflugzeuges sehr kleine Räder mit einem nur geringen
Durchmesser hat, was den Start auf einer Graspiste deutlich erschwert. Der
Pilot hätte beim Startvorgang allerdings erkennen müssen, dass die
Startgeschwindigkeit zu gering war. Bis zu einem gewissen Punkt (‚point
of no return’) hätte der Pilot den Start noch ohne Komplikationen
abbrechen können, was er jedoch unterlassen hat. Im Steigflug konnte der Pilot
den Flieger nicht auf die notwendige Höhe bekommen und hat daher eine gezielte
Notlandung durchgeführt. Die Stelle der Notlandung liegt ziemlich genau in der Mitte
der etwa 90 Meter breiten Grünfläche zwischen der Ostumgehung und der Bebauung an
der Stadtkoppel. Das Ende der Graspiste befindet sich etwa 160 Meter von dieser
Stelle entfernt. Nimmt man angesichts der Diskussionen der letzten Monate den
Start von einer nach hinten versetzten Asphaltpiste an, so würde die
theoretische Stelle der Notlandung deutlich innerhalb des Geländes des
Flugplatzes – etwa 150 Meter vor der Ostumgehung – liegen. Oberbürgermeister MÄDGE geht auf die Fragen nach dem angeblichen Gutachten
ein. Bei der Diskussion der letzten Monate ging es schwerpunktmäßig um die Zahl
der Starts und Landungen an den Wochenenden. Eine Erhöhung dieser Zahl sei nur
denkbar, wenn die derzeitigen Lärmwerte gehalten werden, etwa durch technische
Verbesserungen an den Maschinen oder durch den Bau einer nach hinten
verschobenen Asphaltpiste. Diese Diskussion gab es bereits mehrfach in den
letzten Jahren. Im Haushalt waren 20.000 Euro vorgesehen, um die Fakten sowohl
zu den bautechnischen, als auch zu den lärmtechnischen Verhältnissen zu
ermitteln. Aufgrund der Finanzsituation hat die Verwaltung im April
vorgeschlagen, diesen Ansatz zu streichen. Daher liegen auch keine Gutachten
vor, es wurden lediglich einleitende Gespräche mit den Gutachtern geführt. Aus
diesen vorläufigen Diskussionsergebnissen ergibt sich ein geteiltes Bild: Im
reinen Wohngebiet beträgt der Orientierungswert 50 dB(A), im allgemeinen
Wohngebiet 55 dB(A) und im Mischgebiet 60 dB(A). Eine deutliche Verbesserung
würde sich durch eine Verschiebung der Landebahn nach hinten ergeben. Am besten
wäre natürlich, die Startrichtung generell nach Osten über Industriegebiet und
Wald zu legen, das ist aber aufgrund der vorherrschenden Windrichtung nicht
möglich. Genaue Zahlen zu den Auswirkungen können jedoch nicht genannt werden,
da durch die Streichung der Mittel keine näheren Untersuchungen mehr
durchgeführt werden. Abgezielt werden sollte auf ein Kosten-/Nutzen-Verhältnis,
um beurteilen zu können, ob mit Hilfe der EU-Fördergelder Verbesserungen durch
die Sanierung der Landepiste und damit bei der Lärmsituation möglich gemacht
werden können. Angesichts der Ergebnisse der bisher im Hause und mit dem
Gutachter geführten Gespräche und im Hinblick auf die Finanzsituation könne man
heute nicht vorschlagen, die bisherigen Planungen zum Bau einer Asphalt- oder
Betonpiste weiter zu verfolgen. Der dafür anzusetzende Aufwand steht nicht in
dem erhofften Verhältnis zu den Verbesserungen im Bereich der Sicherheit und
der Lärmwerte. Erforderlich ist aber auf jeden Fall eine Ertüchtigung der
Graspiste in den nächsten drei bis fünf Jahren. Während im westlichen Teil der
Piste Stahlmatten verlegt sind, fällt der östliche Bereich ab in einen sehr
feuchten Untergrund. Das führt dazu, dass bei nassem Wetter die
Startmöglichkeiten, insbesondere auch für das Feuerwehrflugzeug, gefährdet
sind. Das Augenmerk liegt hier auf den Erfordernissen des Feuerwehrflugzeuges,
dessen Verlegung an einen anderen Standort wie etwa Uelzen, im Interesse der
ehrenamtlichen Helfer nicht in Frage kommt. Der Kostenaufwand für die
Erneuerung der Piste liegt, wie bereits früher dargestellt, bei rund 250.000
Euro. Diese Mittel werden in den nächsten Jahren erforderlich, ganz unabhängig
von der Anzahl der Starts und Landungen. An den Kosten sollen sich Landkreis
Lüneburg und Land Niedersachsen für den Feuerwehrflugdienst und auch der Luftsportverein
beteiligen. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (3) |
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