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Auszug - Flugzeugabsturz am 31.März - geplante Flugplatzerweiterung (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.04.2009, eingegangen am 04.04.2009)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.06.2009    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3253/09 Flugzeugabsturz am 31.März - geplante Flugplatzerweiterung (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.04.2009, eingegangen am 04.04.2009)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiter MOßMANN stellt einleitend fest, dass es sich bei dem Ereignis am 31. März aufgrund der bei den Beteiligten eingeholten Stellungnahmen nicht um einen Flugzeugabsturz gehandelt habe, sondern um einen Startabbruch mit anschließender Notlandung. Das Ultraleichtflugzeug war voll beladen und voll betankt, daher hatte der Pilot erhebliche Probleme, das Flugzeug in die Luft zu bekommen. Es kam hinzu, dass das betroffene Modell eines Ultraleichtflugzeuges sehr kleine Räder mit einem nur geringen Durchmesser hat, was den Start auf einer Graspiste deutlich erschwert. Der Pilot hätte beim Startvorgang allerdings erkennen müssen, dass die Startgeschwindigkeit zu gering war. Bis zu einem gewissen Punkt (‚point of no return’) hätte der Pilot den Start noch ohne Komplikationen abbrechen können, was er jedoch unterlassen hat. Im Steigflug konnte der Pilot den Flieger nicht auf die notwendige Höhe bekommen und hat daher eine gezielte Notlandung durchgeführt.

Die Stelle der Notlandung liegt ziemlich genau in der Mitte der etwa 90 Meter breiten Grünfläche zwischen der Ostumgehung und der Bebauung an der Stadtkoppel. Das Ende der Graspiste befindet sich etwa 160 Meter von dieser Stelle entfernt. Nimmt man angesichts der Diskussionen der letzten Monate den Start von einer nach hinten versetzten Asphaltpiste an, so würde die theoretische Stelle der Notlandung deutlich innerhalb des Geländes des Flugplatzes – etwa 150 Meter vor der Ostumgehung – liegen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE geht auf die Fragen nach dem angeblichen Gutachten ein. Bei der Diskussion der letzten Monate ging es schwerpunktmäßig um die Zahl der Starts und Landungen an den Wochenenden. Eine Erhöhung dieser Zahl sei nur denkbar, wenn die derzeitigen Lärmwerte gehalten werden, etwa durch technische Verbesserungen an den Maschinen oder durch den Bau einer nach hinten verschobenen Asphaltpiste. Diese Diskussion gab es bereits mehrfach in den letzten Jahren. Im Haushalt waren 20.000 Euro vorgesehen, um die Fakten sowohl zu den bautechnischen, als auch zu den lärmtechnischen Verhältnissen zu ermitteln. Aufgrund der Finanzsituation hat die Verwaltung im April vorgeschlagen, diesen Ansatz zu streichen. Daher liegen auch keine Gutachten vor, es wurden lediglich einleitende Gespräche mit den Gutachtern geführt. Aus diesen vorläufigen Diskussionsergebnissen ergibt sich ein geteiltes Bild: Im reinen Wohngebiet beträgt der Orientierungswert 50 dB(A), im allgemeinen Wohngebiet 55 dB(A) und im Mischgebiet 60 dB(A). Eine deutliche Verbesserung würde sich durch eine Verschiebung der Landebahn nach hinten ergeben. Am besten wäre natürlich, die Startrichtung generell nach Osten über Industriegebiet und Wald zu legen, das ist aber aufgrund der vorherrschenden Windrichtung nicht möglich. Genaue Zahlen zu den Auswirkungen können jedoch nicht genannt werden, da durch die Streichung der Mittel keine näheren Untersuchungen mehr durchgeführt werden.

Abgezielt werden sollte auf ein Kosten-/Nutzen-Verhältnis, um beurteilen zu können, ob mit Hilfe der EU-Fördergelder Verbesserungen durch die Sanierung der Landepiste und damit bei der Lärmsituation möglich gemacht werden können. Angesichts der Ergebnisse der bisher im Hause und mit dem Gutachter geführten Gespräche und im Hinblick auf die Finanzsituation könne man heute nicht vorschlagen, die bisherigen Planungen zum Bau einer Asphalt- oder Betonpiste weiter zu verfolgen. Der dafür anzusetzende Aufwand steht nicht in dem erhofften Verhältnis zu den Verbesserungen im Bereich der Sicherheit und der Lärmwerte.

Erforderlich ist aber auf jeden Fall eine Ertüchtigung der Graspiste in den nächsten drei bis fünf Jahren. Während im westlichen Teil der Piste Stahlmatten verlegt sind, fällt der östliche Bereich ab in einen sehr feuchten Untergrund. Das führt dazu, dass bei nassem Wetter die Startmöglichkeiten, insbesondere auch für das Feuerwehrflugzeug, gefährdet sind. Das Augenmerk liegt hier auf den Erfordernissen des Feuerwehrflugzeuges, dessen Verlegung an einen anderen Standort wie etwa Uelzen, im Interesse der ehrenamtlichen Helfer nicht in Frage kommt. Der Kostenaufwand für die Erneuerung der Piste liegt, wie bereits früher dargestellt, bei rund 250.000 Euro. Diese Mittel werden in den nächsten Jahren erforderlich, ganz unabhängig von der Anzahl der Starts und Landungen. An den Kosten sollen sich Landkreis Lüneburg und Land Niedersachsen für den Feuerwehrflugdienst und auch der Luftsportverein beteiligen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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