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Beratungsinhalt: Ratsherr
RIECHEY beantragt,
das am Dienstag im Verwaltungsausschuss behandelte Thema
„Rahmenvereinbarung Audimax“ auf die Tagesordnung zu nehmen, da es
nach Auffassung seiner Fraktion noch erheblichen Gesprächsbedarf gebe. Ratsherr
MEIHSIES findet,
dass das Schlechtreden des Audimax von Seiten der Fraktion DIE LINKE der Sache
nicht diene. Im Verwaltungsausschuss sei über Nachverhandlungen bei der
Rahmenvereinbarung diskutiert worden. Wolle Herr Riechey aus dem Thema ein
Politikum machen, wäre es ehrlich, einen Antrag zu stellen und über die
Sinnhaftigkeit des Audimax insgesamt zu debattieren, nicht jedoch, ohne eine
Grundlage einfach nur mal ein bisschen diskutieren zu wollen. Beigeordnete
BAUMGARTEN gibt
ihrem Vorredner recht, im Verwaltungsausschuss sei ausgiebig diskutiert worden.
Man dürfe nicht zu dem Stil kommen, in der Ratssitzung einfach mal Dinge auf
die Tagesordnung setzen zu wollen, die im Verwaltungsausschuss nicht im eigenen
Sinne abgeschlossen worden sind. Beigeordnete
SCHELLMANN erinnert
daran, im Verwaltungsausschuss selbst eine ganze Reihe von
Nachbesserungsvorschlägen vorgebracht und dort eine ausführliche Diskussion
geführt zu haben. Der Oberbürgermeister habe in der Sitzung keineswegs
zugesagt, dass das Thema in der Ratssitzung behandelt werde, wie von Herrn
Riechey dargestellt. Sie sehe keinen Sinn darin, das Thema heute erneut
aufzugreifen. Beigeordneter
DÖRBAUM verweist auf
den Ratsbeschluss aus dem September 2008, in dem unter der Voraussetzung einer
Nutzungsvereinbarung die einwandfreie Zusage für die Finanzierungsbeteiligung gegenüber
der Universität abgegeben worden sei. Die Nutzungsvereinbarung sei im Verwaltungsausschuss
zu behandeln und zu beschließen, so dass es keine Notwendigkeit einer
Behandlung in der heutigen Ratssitzung gebe. Beschluss: Der
Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wird mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen der Fraktion
DIE LINKE und 3 Enthaltungen aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
abgelehnt, die Tagesordnung im übrigen in der mit der Einladung verschickten
Fassung festgestellt. |
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