Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Koch berichtet, dass die Gewerkschaft
ver.di für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst tarifliche
Forderungen stellt und Streikmaßnahmen angekündigt hat, es somit nicht allein
um die momentan streikenden Kita-Erzieherinnen geht. Die Stadt ist einerseits
als Arbeitgeber und andererseits gleichzeitig als Anbieter von
Kindererziehungsleistungen betroffen. Ein Streik einer Gewerkschaft soll
normalerweise ein Ultima ratio-Mittel sein, damit nicht bereits vor notwendigen
Verhandlungen gestreikt wird. Dieses ist bei diesem Streik allerdings
unberücksichtigt geblieben. Dabei hat sich die Stadt bemüht, die Auswirkungen
für Kinder, Eltern und nicht streikende Erzieherinnen und Erzieher möglichst
gering zu halten. Die Eltern wurden mit einem entsprechenden Elternbrief
informiert. Aus dem bisherigen Verlauf des
Streiks ergeben sich 3 Gesichtspunkte: 1.
Die
Hansestadt erwägt ähnlich der Städte Kiel, Hamburg, etc. eine Klage auf
Feststellung der Unrechtmäßigkeit des Streikes. 2.
Eltern
beantragen die Rückerstattung anteilig zuviel gezahlter Beiträge wegen
streikbedingter Schließungen. 3.
In
Bezug auf das Gesundheitsmanagement sowie Verkleinerung der Gruppen sind viele
Forderungen der Tarifpartner bereits Standard, weshalb Herr Koch Unverständnis
zur Bestreikung gerade Lüneburger Einrichtungen äußert. Frau Dr. Pahnke zeigt Verständnis für die
Mitarbeiter des Kitas. Inzwischen ist die Kita zu einer frühkindlichen Bildungseinrichtung
geworden. Zur Rückerstattung von
Elternbeiträgen stellt sie die dargestellten Bearbeitungsgebühren für eine
mögliche Rückerstattungsbearbeitung in Frage. Sie rät hier eine Pauschale an. Frau Frank wünscht sich von einer Kita-Leitung
eine entsprechende Sachdarstellung und schlägt vor, dazu Frau Langmach als
beratendes Mitglied zu hören. Frau Langmach betont, dass eine sehr sorgfältige
Planung erfolgt ist. Die Versorgung der verbleibenden Kinder in Notbetreuungen
wurde sichergestellt. Es hat in Lüneburg keine „weinenden Kinder“,
wie es in der Presse teilweise dargestellt wurde, gegeben. Zudem fanden die
Kinder, die in entsprechenden Notbetreuungen versorgt wurden, dort teilweise auch
bekannte ErzieherInnen vor. Insofern hat es keine Entfremdung der Kinder
gegeben, da bekannte Gesichter vor Ort waren. Notwendige Kinderbetreuungen
wurden insgesamt stets durch die entsprechenden Not-Kitas sichergestellt. Auch
einzelne Eltern haben die Streikmaßnahmen positiv begleitet und unterstützt. Frau Dartenne möchte, dass kein Keil zwischen die
Eltern und die ErzieherInnen getrieben wird und lobt die gute Notbetreuung in
Lüneburg, die bei einer Quote von etwa 33 % gelegen hat. Insgesamt bemängelt
sie allerdings, dass zuwenig Informationen an die Eltern gegangen sind, wann
und wo gestreikt wird. Außerdem berichtet sie über die Aktion der „Roten
und Gelben Karten“, wie sie kürzlich auch in der Presse dargestellt
wurde. Auch Frau Baumgarten spricht
sich dafür aus, dass der Jugendhilfeausschuss die Wünsche der Eltern nach einer
finanziellen Abfederung ihres streikbedingten Mehraufwandes unterstützt. Auch
sie hält eine entsprechende Pauschale, die einen geringen Verwaltungsaufwand
bedeuten würde, für angebracht. Sie fordert beide Tarifparteien zu entsprechendem
Augenmaß auf, wenn es um die Fortsetzung des Arbeitskampfes geht. Frau Frank weist darauf hin, dass die Stadt
auch entsprechende Einsparungen bei den Lohn- und Gehaltszahlungen der
streikenden Mitarbeiter hat. Diese würden einen finanziellen Vorteil für die
Stadt bedeuten. Hier ständen dadurch also entsprechende finanzielle Mittel zur
Verfügung. Herr Hagels wünscht sich wegen der kontroversen
Diskussion, dass eine Fortsetzung der Streikinhalte nicht hier im Ausschuss
diskutiert wird. Es geht im Ausschuss vielmehr darum, zu klären, inwieweit eine
Entschädigung der Eltern möglich ist. Herr Koch erläutert die Rechtslage. Risiken
eines Streiks sind vom Arbeitgeber im Rechtssinne nicht „zu
vertreten“, die Stadt hat allerdings auch keine besondere Regelung in der
betreffenden Entgeltordnung. Zudem gab es eine
„Not-Betreuungsmöglichkeit“, sodass das generelle Angebot der
Betreuung von Kindern aufrechterhalten wurde. Es hatten jeweils 4 bis 10 Kitas
an den Streiktagen geöffnet, sodass die Kinderbetreuung in diesen
Kindertagesstätten weiterhin angeboten werden konnte.
Kinderbetreuungsleistungen sind auch keine auf den Tag genau berechnete
Dienstleitung, sondern die Stadt erhält eine Monatsvergütung. Insgesamt gab es
und gibt es drei Arten von betroffenen Eltern. Dieses sind einmal die sog.
Null-Zahler, die zwar einen Aufwand hatten, selbst aber keine Beiträge
finanzieller Art leisten. Zweitens gibt es Eltern, die bereits Teile des
Monatsbeitrags einbehalten haben und drittens gibt es Eltern, die voll zahlen,
aber Rückerstattungen erhalten möchten. Herr Koch sieht keine Rechtspflicht der Stadt, die Eltern
finanziell für die ausgefallenen Tage der Kinderbetreuung zu entschädigen,
allerdings das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen. Wenn es Wunsch des
Ausschusses ist, dass eine entsprechende „Schmerzensgeld-Pauschale“
gezahlt wird, dann ist die Frage, wer diese bekommen soll und wie viel gezahlt
wird. Eine Spitzabrechnung der einzelnen Tage, an denen die Kinder nicht
betreut wurden, ist eine sehr aufwendige Aufgabe, da im Einzelfall untersucht
werden muss, wer an Notbetreuung teilgenommen hat oder wo die Kita teilweise selbst
noch eine Notgruppe eingerichtet hat. Das alles würde sehr viele Personalkosten
verursachen, er kann sich daher eine Pauschale in Höhe von 30,-- bis 40,-- Euro
als einmalige Zahlung an betroffene Eltern vorstellen. Abschließend weist Herr Koch
noch darauf hin, dass die Stadt Lüneburg ein sehr sozialer Arbeitgeber ist, und
auch weiterhin sein wird. Die Ausstattung der Kindertagesstätten und bauliche Verbesserungen
sollen weiterhin tatkräftig umgesetzt werden . Frau Baumgarten fragt den nicht beschlussfähigen
Jugendhilfeausschuss, ob die anwesenden Mitglieder einverstanden sind, dass die
Eltern, die unter dem Streik gelitten haben, einen pauschalen Ausgleichsbetrag
erhalten. Dieses ist einstimmig der Fall. Die Verwaltung erhält somit den
Auftrag, ein entsprechendes System für eine solche Pauschale zu entwickeln. Die
Information, welche Pauschale die Eltern für die entsprechenden Nachteile des
Arbeitskampfes bekommen haben, soll im Verwaltungsausschuss erfolgen. Herr Koch sagt zu, dass die Verwaltung ein
solches System entwickeln wird. Frau Dartenne äußert sich erfreut, weil die
Pauschale höher ausfallen kann als eine Spitzabrechnung, weil der
Verwaltungsaufwand nun niedrig gehalten wird. |
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