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Auszug - Streiks der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Sachstandsbericht)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 17.06.2009    
Zeit: 15:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: TG Wilschenbruch
Ort: Reiherstieg 15, 21337 Lüneburg
VO/3316/09 Streiks der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Sachstandsbericht)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch berichtet, dass die Gewerkschaft ver.di für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst tarifliche Forderungen stellt und Streikmaßnahmen angekündigt hat, es somit nicht allein um die momentan streikenden Kita-Erzieherinnen geht. Die Stadt ist einerseits als Arbeitgeber und andererseits gleichzeitig als Anbieter von Kindererziehungsleistungen betroffen. Ein Streik einer Gewerkschaft soll normalerweise ein Ultima ratio-Mittel sein, damit nicht bereits vor notwendigen Verhandlungen gestreikt wird. Dieses ist bei diesem Streik allerdings unberücksichtigt geblieben. Dabei hat sich die Stadt bemüht, die Auswirkungen für Kinder, Eltern und nicht streikende Erzieherinnen und Erzieher möglichst gering zu halten. Die Eltern wurden mit einem entsprechenden Elternbrief informiert.

 

Aus dem bisherigen Verlauf des Streiks ergeben sich 3 Gesichtspunkte:

1.      Die Hansestadt erwägt ähnlich der Städte Kiel, Hamburg, etc. eine Klage auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit des Streikes.

2.      Eltern beantragen die Rückerstattung anteilig zuviel gezahlter Beiträge wegen streikbedingter Schließungen.

3.      In Bezug auf das Gesundheitsmanagement sowie Verkleinerung der Gruppen sind viele Forderungen der Tarifpartner bereits Standard, weshalb Herr Koch Unverständnis zur Bestreikung gerade Lüneburger Einrichtungen äußert.

 

Frau Dr. Pahnke zeigt Verständnis für die Mitarbeiter des Kitas. Inzwischen ist die Kita zu einer frühkindlichen Bildungseinrichtung geworden.

Zur Rückerstattung von Elternbeiträgen stellt sie die dargestellten Bearbeitungsgebühren für eine mögliche Rückerstattungsbearbeitung in Frage. Sie rät hier eine Pauschale an.

 

Frau Frank wünscht sich von einer Kita-Leitung eine entsprechende Sachdarstellung und schlägt vor, dazu Frau Langmach als beratendes Mitglied zu hören.

 

Frau Langmach betont, dass eine sehr sorgfältige Planung erfolgt ist. Die Versorgung der verbleibenden Kinder in Notbetreuungen wurde sichergestellt. Es hat in Lüneburg keine „weinenden Kinder“, wie es in der Presse teilweise dargestellt wurde, gegeben. Zudem fanden die Kinder, die in entsprechenden Notbetreuungen versorgt wurden, dort teilweise auch bekannte ErzieherInnen vor. Insofern hat es keine Entfremdung der Kinder gegeben, da bekannte Gesichter vor Ort waren. Notwendige Kinderbetreuungen wurden insgesamt stets durch die entsprechenden Not-Kitas sichergestellt. Auch einzelne Eltern haben die Streikmaßnahmen positiv begleitet und unterstützt.

 

Frau Dartenne möchte, dass kein Keil zwischen die Eltern und die ErzieherInnen getrieben wird und lobt die gute Notbetreuung in Lüneburg, die bei einer Quote von etwa 33 % gelegen hat. Insgesamt bemängelt sie allerdings, dass zuwenig Informationen an die Eltern gegangen sind, wann und wo gestreikt wird. Außerdem berichtet sie über die Aktion der „Roten und Gelben Karten“, wie sie kürzlich auch in der Presse dargestellt wurde.

 

Auch Frau Baumgarten spricht sich dafür aus, dass der Jugendhilfeausschuss die Wünsche der Eltern nach einer finanziellen Abfederung ihres streikbedingten Mehraufwandes unterstützt. Auch sie hält eine entsprechende Pauschale, die einen geringen Verwaltungsaufwand bedeuten würde, für angebracht. Sie fordert beide Tarifparteien zu entsprechendem Augenmaß auf, wenn es um die Fortsetzung des Arbeitskampfes geht.

 

Frau Frank weist darauf hin, dass die Stadt auch entsprechende Einsparungen bei den Lohn- und Gehaltszahlungen der streikenden Mitarbeiter hat. Diese würden einen finanziellen Vorteil für die Stadt bedeuten. Hier ständen dadurch also entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung.

 

Herr Hagels wünscht sich wegen der kontroversen Diskussion, dass eine Fortsetzung der Streikinhalte nicht hier im Ausschuss diskutiert wird. Es geht im Ausschuss vielmehr darum, zu klären, inwieweit eine Entschädigung der Eltern möglich ist.

 

Herr Koch erläutert die Rechtslage. Risiken eines Streiks sind vom Arbeitgeber im Rechtssinne nicht „zu vertreten“, die Stadt hat allerdings auch keine besondere Regelung in der betreffenden Entgeltordnung. Zudem gab es eine „Not-Betreuungsmöglichkeit“, sodass das generelle Angebot der Betreuung von Kindern aufrechterhalten wurde. Es hatten jeweils 4 bis 10 Kitas an den Streiktagen geöffnet, sodass die Kinderbetreuung in diesen Kindertagesstätten weiterhin angeboten werden konnte. Kinderbetreuungsleistungen sind auch keine auf den Tag genau berechnete Dienstleitung, sondern die Stadt erhält eine Monatsvergütung. Insgesamt gab es und gibt es drei Arten von betroffenen Eltern. Dieses sind einmal die sog. Null-Zahler, die zwar einen Aufwand hatten, selbst aber keine Beiträge finanzieller Art leisten. Zweitens gibt es Eltern, die bereits Teile des Monatsbeitrags einbehalten haben und drittens gibt es Eltern, die voll zahlen, aber Rückerstattungen erhalten möchten. Herr Koch sieht  keine Rechtspflicht der Stadt, die Eltern finanziell für die ausgefallenen Tage der Kinderbetreuung zu entschädigen, allerdings das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen. Wenn es Wunsch des Ausschusses ist, dass eine entsprechende „Schmerzensgeld-Pauschale“ gezahlt wird, dann ist die Frage, wer diese bekommen soll und wie viel gezahlt wird. Eine Spitzabrechnung der einzelnen Tage, an denen die Kinder nicht betreut wurden, ist eine sehr aufwendige Aufgabe, da im Einzelfall untersucht werden muss, wer an Notbetreuung teilgenommen hat oder wo die Kita teilweise selbst noch eine Notgruppe eingerichtet hat. Das alles würde sehr viele Personalkosten verursachen, er kann sich daher eine Pauschale in Höhe von 30,-- bis 40,-- Euro als einmalige Zahlung an betroffene Eltern vorstellen.

 

Abschließend weist Herr Koch noch darauf hin, dass die Stadt Lüneburg ein sehr sozialer Arbeitgeber ist, und auch weiterhin sein wird. Die Ausstattung der Kindertagesstätten und bauliche Verbesserungen sollen weiterhin tatkräftig umgesetzt werden .

 

Frau Baumgarten fragt den nicht beschlussfähigen Jugendhilfeausschuss, ob die anwesenden Mitglieder einverstanden sind, dass die Eltern, die unter dem Streik gelitten haben, einen pauschalen Ausgleichsbetrag erhalten. Dieses ist einstimmig der Fall. Die Verwaltung erhält somit den Auftrag, ein entsprechendes System für eine solche Pauschale zu entwickeln. Die Information, welche Pauschale die Eltern für die entsprechenden Nachteile des Arbeitskampfes bekommen haben, soll im Verwaltungsausschuss erfolgen.

 

Herr Koch sagt zu, dass die Verwaltung ein solches System entwickeln wird.

 

Frau Dartenne äußert sich erfreut, weil die Pauschale höher ausfallen kann als eine Spitzabrechnung, weil der Verwaltungsaufwand nun niedrig gehalten wird.