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Auszug - Erlass einer Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 17.06.2009    
Zeit: 15:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: TG Wilschenbruch
Ort: Reiherstieg 15, 21337 Lüneburg
VO/3285/09 Erlass einer Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch stellt die neue Satzung zur Förderung der Kindertagespflege und der Erhebung von entsprechenden Kostenbeiträgen als einen Baustein der Verbesserung der Kinderbetreuung in der Region vor. Mit der neuen Satzung und den neu gefundenen finanziellen Regelungen ergibt sich insgesamt eine bessere Bezuschussung der Arbeit der in Lüneburg tätigen Tagesmütter.

Er weist vor Aufnahme der Beratungen darauf hin, dass Frau Marotzke-Richter vom Tageselternverein als Vorstandsmitglied im Mitwirkungsverbot ist und deshalb nicht mit beraten darf, sie wird aber als Sachverständige zu diesem Thema gehört.

 

Herr Kirch erläutert, dass zukünftig alle Fälle der Tagespflege über das Jugendamt bearbeitet und abgewickelt werden. Von den „abgebenden“ Eltern werden Beiträge erhoben, die einkommensabhängig sind. Es ergeben sich damit ähnliche Beitragsstrukturen, sowie gleiche Einkommensgrenzen und Beiträge, wie sie auch bei den Kindertagesstätten anfallen. Der vorgelegte Satzungsentwurf ist identisch mit einem Entwurf, der zeitgleich beim Jugendhilfeausschuss des Landkreises beraten wird. Insofern wird es keinen Unterschied der Betreuung im Stadt- oder Landkreisgebiet geben.

 

Alle Tageseltern werden nach der Satzung künftig direkt von der Hansestadt Lüneburg als Jugendhilfeträger vergütet. Als Entschädigungssatz der Tageseltern ist ein Stundensatz von 3,50 Euro vorgesehen. Sollte sich die Förderleistung des Landes 2010 erhöhen, soll der Entschädigungssatz angepasst werden.

 

Frau Dr. Pahnke hebt hervor, dass hier das Gesetz, welches erst ab 2013 verpflichtend eingeführt wird, bereits umgesetzt wird.

 

Herr Kirch erläutert, dass entsprechende Stundenkorridore gebildet wurden, da die Abrechnung einzelner Stunden zu verwaltungslastig wäre. Es werden lediglich 20 % der tatsächlichen Kosten auf die Eltern umgelegt.

 

 

Frau Marotzke-Richter lobt die finanzielle Absicherung der Tageseltern und sieht in der neuen Satzung eine bessere Rückendeckung für die schon tätigen Tageseltern und eine Verbesserung bei der Gewinnung weiterer Tageseltern.

 

Eine weitere Überarbeitung der vorgelegten Satzung im Jahr 2010 ist laut Herrn Kirch vorgesehen, sobald entsprechende Erfahrungswerte vorliegen und sich entsprechende Verbesserungsnotwendigkeiten abzeichnen.

 

Herr Koch erläutert, dass der Ausschuss weiterhin nicht beschlussfähig ist. Die Satzungen werden allerdings grundsätzlich durch den Rat beschlossen. Ein formeller Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu diesem Thema ist somit heute nicht möglich, aber auch nicht zwingend erforderlich. Die entsprechende Beschlussempfehlung kann durch den Verwaltungsausschuss für den danach tagenden Rat erfolgen.

 

Frau Baumgarten fragt trotzdem die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, ob es konkrete Einwände gegen den Erlass einer Satzung in der vorgelegten Form gibt. Dieses ist nicht der Fall.