Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Koch stellt die neue Satzung zur
Förderung der Kindertagespflege und der Erhebung von entsprechenden
Kostenbeiträgen als einen Baustein der Verbesserung der Kinderbetreuung in der
Region vor. Mit der neuen Satzung und den neu gefundenen finanziellen
Regelungen ergibt sich insgesamt eine bessere Bezuschussung der Arbeit der in
Lüneburg tätigen Tagesmütter. Er weist vor Aufnahme der Beratungen
darauf hin, dass Frau Marotzke-Richter vom Tageselternverein als
Vorstandsmitglied im Mitwirkungsverbot ist und deshalb nicht mit beraten darf,
sie wird aber als Sachverständige zu diesem Thema gehört. Herr Kirch erläutert, dass zukünftig alle
Fälle der Tagespflege über das Jugendamt bearbeitet und abgewickelt werden. Von
den „abgebenden“ Eltern werden Beiträge erhoben, die
einkommensabhängig sind. Es ergeben sich damit ähnliche Beitragsstrukturen,
sowie gleiche Einkommensgrenzen und Beiträge, wie sie auch bei den
Kindertagesstätten anfallen. Der vorgelegte Satzungsentwurf ist identisch mit
einem Entwurf, der zeitgleich beim Jugendhilfeausschuss des Landkreises beraten
wird. Insofern wird es keinen Unterschied der Betreuung im Stadt- oder
Landkreisgebiet geben. Alle Tageseltern werden nach der
Satzung künftig direkt von der Hansestadt Lüneburg als Jugendhilfeträger vergütet.
Als Entschädigungssatz der Tageseltern ist ein Stundensatz von 3,50 Euro
vorgesehen. Sollte sich die Förderleistung des Landes 2010 erhöhen, soll der
Entschädigungssatz angepasst werden. Frau Dr. Pahnke hebt hervor, dass hier das Gesetz,
welches erst ab 2013 verpflichtend eingeführt wird, bereits umgesetzt wird. Herr Kirch erläutert, dass entsprechende Stundenkorridore
gebildet wurden, da die Abrechnung einzelner Stunden zu verwaltungslastig wäre.
Es werden lediglich 20 % der tatsächlichen Kosten auf die Eltern umgelegt. Frau Marotzke-Richter lobt die finanzielle Absicherung
der Tageseltern und sieht in der neuen Satzung eine bessere Rückendeckung für
die schon tätigen Tageseltern und eine Verbesserung bei der Gewinnung weiterer
Tageseltern. Eine weitere Überarbeitung der
vorgelegten Satzung im Jahr 2010 ist laut Herrn Kirch vorgesehen, sobald
entsprechende Erfahrungswerte vorliegen und sich entsprechende
Verbesserungsnotwendigkeiten abzeichnen. Herr Koch erläutert, dass der Ausschuss weiterhin
nicht beschlussfähig ist. Die Satzungen werden allerdings grundsätzlich durch
den Rat beschlossen. Ein formeller Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu
diesem Thema ist somit heute nicht möglich, aber auch nicht zwingend
erforderlich. Die entsprechende Beschlussempfehlung kann durch den
Verwaltungsausschuss für den danach tagenden Rat erfolgen. Frau Baumgarten fragt trotzdem die anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder, ob es konkrete Einwände gegen den Erlass einer
Satzung in der vorgelegten Form gibt. Dieses ist nicht der Fall. |
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