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Auszug - Bebauungsplan Nr. 114, 1. Änderung "Lünepark-Nord"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.06.2009    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3293/09 Bebauungsplan Nr. 114, 1.Änderung "Lünepark-Nord";
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 9 und 10 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend darauf ein, dass die Festsetzungen des B-Planes seinerzeit vorrangig darauf abzielten, sowohl Planungssicherheit für das Sondergebiet Feuerwehr als auch für die Spange Bockelmannstraße zu schaffen,.

Aufgrund des baulich schlechten Zustandes der dort befindlichen Sporthalle wurde seinerzeit davon ausgegangen, dass diese Halle abgängig sein würde. Insofern wurden alle Flächen, die nicht für die Sondergebietsfläche Feuerwehr vorgesehen waren, als Gewerbeflächen ausgewiesen. Die Situation hat sich zwischenzeitlich dahingehend geändert, dass die Turnhalle nach einer Grundsanierung auch weiterhin für sportliche Belange genutzt wird. In dem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich hat die Feuerwehr zusätzlich Dienstwohnungen gebaut. Ein zu erhaltender Grünstreifen würde wesentlich größer angelegt, als dies im Plan festgeschrieben wurde.

Insofern ist es erforderlich, dass der B-Plan in seinen Festsetzungen der aktuellen Nutzung angepasst wird. Bis auf den Umweltbericht werden die Korrekturen des Planes im Hause erarbeitet.

 

Beigeordnete Schellmann möchte sichergestellt wissen, dass die ausgewiesene Sondergebietsfläche für die Feuerwehr nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder korrigiert werden muss, wenn denn eine Erweiterung der Feuerwehr in diesem Bereich erforderlich werden sollte. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die jetzt notwendige Erweiterung der Feurwehrwache Süd im OT Rettmer.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt die Bereiche auf, die einer Veränderung unterzogen werden sollen. Hierzu gehört auch, dass die zwischenzeitlich erstellten Dienstwohnungen aus dem Gewerbegebiet heraus und als Wohngebiet ausgewiesen werden. Eine mögliche spätere Feuerwehrerweiterung wird dadurch nicht behindert.

 

Beigeordneter Dörbaum bringt in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass bereits seinerzeit schon Veränderungen erforderlich wurden, weil bei der Stellung der Wohngebäude auf die Hochwasserlinie der Ilmenau einzugehen war.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden nachstehenden einstimmigen Beschluss.

 

1.      Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 114 „Lünepark“ mit örtlicher Bauvorschrift in einem 1. Verfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Grünfläche, Sondergebiet (Feuerwehr) und Fläche für Gemeinbedarf.

2.      Im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Lünepark“ mit örtlicher Bauvorschrift ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.