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Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.06.2009    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

B-Plan Universitätsgelände / Audimax / zulässige Höhe im Baufeld

 

Ratsherrn Kroll interessiert, warum in dem angesprochenen Baufeld von der in den übrigen Baufeldern vorgesehenen Firsthöhenbegrenzungen von 21 m in der Weise abgewichen werden soll, dass in diesem ca. 16.000 m² großen Baufeld eine Höhenüberschreitung bis 38 m Firsthöhe für 10 % der bebaubaren Fläche zulässig sein soll. Bei einer Baufeldgröße von 16.000 m² würde dies bedeuten, dass, wenn 10 % der Fläche bis zu einer Firsthöhe von 38 m überbaut werden dürfte, dieser Baukörper eine Grundfläche von 40 x 40 m haben könnte.

Von Interesse dabei ist auch, ob ein solches zentrales Eingangsgebäude zukünftig zur Uelzener Straße oder zur Scharnhorststraße ausgerichtet erstellt werden sollte.

Er bemängelt, dass er über diese Regelung der Höhenabweichung im Bauausschuss nicht hinreichend informiert wurde.

 

Fachbereichsleiterin Böhme weist darauf hin, dass in den Festsetzungen des B-Planes für das angesprochene Baufeld II eine solche Überschreitung der Höhen als zulässig festgeschrieben sei. Ergänzend wird erläutert, dass die angesprochene Überschreitung der zulässigen Firsthöhe, wie bereits ausgeführt, nur für 10 % der überbaubaren Fläche zulässig sein wird. Für die anderen Bereiche des Baufeldes gilt dieselbe Firsthöhenbeschränkung von 21 m  genauso wie für die anderen Baufelder auch. Konkrete Aussagen über die überbaute Fläche in diesem Baufeld können noch nicht getroffen werden, da ein Bauantrag für dieses zentrale Gebäude noch nicht vorliegt.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass der Architekt Meyer genau zu dieser Thematik im Ausschuss vorgetragen hat. In einem 1. Entwurf des B-Planes war bereits eine Regelung vorgesehen, dass in einem Baufeld die ansonsten zulässige Firsthöhenbeschränkung überschritten werden darf. Eine solche Überlegung war anfänglich auf den Libeskind-Entwurf zugeschnitten. Im weiteren Verlauf der Planung hat man sich Gedanken darüber gemacht, wie eine solche Festsetzung ausgestaltet werden kann, wenn der Libeskind-Entwurf nicht umgesetzt werden würde. Der Libeskind-Entwurf überschreitet die ansonsten zulässige Firsthöhenbeschränkung nach dem vorliegenden Entwurf nur um eine ausgebildete Spitze, die die angesprochenen 38 m erreichen würde. Mit der jetzt ausgebildeten ausformulierten Festsetzung wird verhindert, dass, wenn der Libeskind-Entwurf nicht umgesetzt wird, dann der Gesamtbaukörper eines anderen Entwurfes nicht im gesamten Volumen eine Höhe von 38 m erreichen darf.

 

Beigeordneter Dörbaum regt an, dass die Beratung über dererlei Detailfragen solange zurückgestellt werden soll, bis das B-Plan-Verfahren weiter fortgeschritten ist, so dass dann konkrete Aussagen getroffen werden können.

 

 

 

Frommestraße 4 / Bauantrag

 

Ratsherrn Kroll interessiert, ob für das Bauvorhaben zwischenzeitlich eine Baugenehmigung erteilt wurde.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Baugenehmigung zwischenzeitlich vorliegt, sie aber vom Bauherrn noch nicht abgeholt wurde.

 

 

 

Neue Straße / Fortsetzung der Sanierungsmaßnahmen der Mauer

 

Herr Burgdorff – ALA – möchte wissen, wann die Maßnahmen zur Standsicherung und Restaurierung der Mauer fortgesetzt und abgeschlossen werden. Er weist darauf hin, dass am 05./06.09.2009 die Veranstaltung „Handwerkerstraße“ durchgeführt werden soll. Er würde es begrüßen, wenn die Baumaßnahme bis dahin zum Abschluss gebracht werden könnte.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass ein zügiger Baufortschritt angestrebt wird.

 

 

 

Am Lambertiplatz / ehemaliges Salinengelände / Eingangssituation  / Erhalt bzw. Wiedererrichtung von Pfeilern

 

Herr Burgdorff – ALA – weist auf den im Eingangsbereich des ehemaligen Salinengeländes stehenden Pfeiler hin. Er würde es begrüßen, wenn dieser Pfeiler in absehbarer Zeit einmal saniert werden würde. Für wünschenswert würde er es halten, wenn auf der anderen Seite der Eingangssituation der zwischenzeitlich entfernte 2. Pfeiler wieder aufgemauert werden würde. Der dort noch stehende Pfeiler ist im Kopf gespalten und droht in absehbarer Zeit zusammenzufallen. Eine Sanierung ist daher dringend angesagt.

Er bittet um Prüfung, wer für die Unterhaltung des Pfeilers zuständig ist. Ergänzend geprüft werden sollte, ob zur Betonung der Eingangssituation der 2. Pfeiler wieder errichtet werden sollte.

 

 

 

Am Lambertiplatz / Brunnenhaus / baulicher Unterhaltungszustand

 

Herr Burgdorff – ALA – weist darauf hin, dass das an der Nord- und der Westseite angebrachte Holz stark verwittert sei. Auch dort hält er eine Sanierung für dringend angezeigt. Zumindest die Erneuerung des Anstrichs sollte in Auge gefasst werden.

 

 

 

Ortsteil Rettmer / Lüneburger Straße / Bau einer Tankstelle

 

Ratsherr Meihsies regt an, die im nichtöffentlichen Teil anstehende Beratung über ein geplantes Bauvorhaben über die Errichtung einer Tankstelle in den öffentlichen Teil vorzuziehen, da nach seiner Ansicht für dieses Bauvorhaben ein starkes öffentliches Interesse besteht.

 

Beigeordneter Dörbaum spricht sich dafür aus, dass die Vorstellung eines geplanten Bauvorhabens, wie vorgesehen, im nichtöffentlichen Teil beraten werden sollte. Denkbar wäre jedoch, dass das Beratungsergebnis öffentlich gemacht wird. Im Zuge der im nichtöffentlichen Teil anstehenden Beratung könnte dann festgelegt werden, welche Beratungsinhalte veröffentlicht werden.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

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