Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Eine Übersicht der freiwilligen
Leistungen im Sozialbereich, die nicht vertraglich gebunden sind und in den
Jahren 2005 bis 2008 von der Hansestadt bewilligt wurden, wird verteilt. Zunächst weist Herr Koch
darauf hin, dass Herr Kuhnert als Vorstandsmitglied des Vereins
„positHIV“ gemäß § 26 NGO dem Mitwirkungsverbot unterliegt und
nicht mit beraten darf. Herr Kuhnert nimmt während der Beratung zu
diesem Punkt im Zuschauerraum Platz. Herr Koch führt aus, dass die Höhe der
freiwilligen Zuschüsse der Hansestadt Lüneburg auch abhängig von nicht
beeinflussbaren Fakten, insbesondere den Einnahmen der Stadt, ist. Zudem sollte
jeder Verein prüfen, welche Fördermöglichkeiten es außer den Zuschüssen, die
bei der Hansestadt Lüneburg beantragt werden, möglich sind. Die Hansestadt
Lüneburg hat die Auflage vom Land Niedersachsen bekommen, bis Mai 2009 ein
Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Dieses Konzept wird noch stärkere
Einschränkungen der freiwilligen Leistungen nach sich ziehen. Als
unvermeidbaren weiteren Einschnitt hat der Oberbürgermeister eine
Haushaltssperre von 70 % festgelegt. Insgesamt sind die Haushaltsansätze
begrenzt. In den verschiedenen Fachausschüssen liegen mehr Anträge für
freiwillige Zuwendungen vor als entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen. Mit diesen knappen vorhandenen Mitteln sollen entsprechende
Strukturmarken gesetzt werden und keine Verteilung nach einem Gießkannen- oder
Rasenmäherprinzip erfolgen. Zudem gibt es auch andere gemeinnützige mildtätige
Stiftungen, die entsprechende Fördermöglichkeiten je nach Ausrichtung der
Stiftung aufweisen. Herr Koch weist in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass die Antragsteller nicht nur bei der Stadt Anträge stellen sollten, sondern
sich gleichzeitig auch andere Förderwege erschließen müssen. Hinsichtlich der Berichterstattung
im Hamburger Abendblatt stellt Herr Koch klar, dass bei keinem Verein
parteipolitische Ausrichtungen eine Rolle für die Vergabe von entsprechenden
freiwilligen Zuwendungen spielen. Frau Mahlke-Voß bedauert die geringe Höhe der
freiwilligen Zuschüsse und wundert sich über die hohe Förderung der
Seniorenzeitschrift. Alternativ schlägt sie vor, 1.000,-- Euro für die
Seniorenzeitung und 500,-- Euro für die anderen beantragenden Antragsteller zu
bewilligen. Herr Bast erwidert dazu, dass die
Seniorenzeitung seiner Meinung nach wegen der 75. Ausgabe und dem damit
verbundenen Jubiläum 2.000,-- Euro bekommen soll. Er unterstützt die
entsprechende Beschluss-Empfehlung der Verwaltung. Frau Güntner schließt sich für die SPD-Fraktion
dem Vorredner an. Zudem weist sie darauf hin, dass nach einer Aufstellung des
Vereins „positHIV“ allein 3.600,-- Euro für Mietkosten und nur
200,-- Euro für die Prävention benötigt werden. Diese Art der Finanzierung
erscheint ihr insofern nicht plausibel. Außerdem würde der städt. Zuschuss bei
einer Summe von 3.600,-- Euro bei ca. 61 % des von „positHIV“
veranschlagten Haushalts liegen, womit der Verein quasi „fast wie ein
städtischer Betrieb“ wäre. Auch Frau Mahlke-Voß
beurteilt die Gesamtantragssumme von 3.600,-- Euro eher visionär, möchte aber
die Vereine „positHIV“ und „Blist e.V.“ mit jeweils
500,-- Euro gefördert wissen. Herr Koch vergleicht die Gesamtbudgets von
Aids-Hilfe im Vergleich mit „positHIV“. Das würde bedeuten, dass
bei einem Größenvergleich „positHIV“ entsprechend 50,-- Euro als
Förderung bekommen würde. Zudem sei zu beachten, dass es eben keinen Anspruch
auf allgemeine Förderung gibt. Außerdem zeigt er Unverständnis, dass in der
Presse publiziert wird, dass eine fehlende Förderung der Hansestadt das
„Aus“ für den Verein bedeuten würde. Der Verein ist ohne kommunale
Zuschüsse entstanden und muss in diesem Jahr auch anderweitige Zuschüsse
einfordern. Es geht hier bei der Verteilung der entsprechenden Zuschüsse um
eine Gewichtung, die Strukturen fördern und erhalten soll. Die Einflussnahme
über die Presse und entsprechende Artikel ist hier wenig hilfreich. Frau Ebeling fragt ebenfalls nach der
Notwendigkeit der Höhe des Zuschusses für die Seniorenzeitung
„Ausblick“. Herr Koch erläutert, dass früher die VHS als
Kompensationsträger eingesprungen ist, wenn finanzielle Engpässe da waren. Das
geht nun allerdings nicht mehr. Eine lineare Kürzung dieses Zuschusses ist hier auch nicht
sinnvoll. Frau Güntner lässt anschließend ohne weitere
Aussprache über den Vorschlagsbeschluss der Verwaltung abstimmen. Beschluss: Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt, den in der Vorlage aufgeführten
Antragstellern Zuschüsse für soziale Aktivitäten im Jahr 2009 wie folgt zu
bewilligen:
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Der Vorschlag der Verwaltung ist
damit angenommen. |
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