Bürgerinformationssystem

Auszug - Freiwillige Zuschüsse an Verbände/Vereine im Jahr 2009  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.05.2009    
Zeit: 15:40 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Hospital Zum Großen Heiligen Geist
Ort: Heiligengeiststraße 29A, 21335 Lüneburg
VO/3265/09 Freiwillige Zuschüsse an Verbände/Vereine im Jahr 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Duda, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Eine Übersicht der freiwilligen Leistungen im Sozialbereich, die nicht vertraglich gebunden sind und in den Jahren 2005 bis 2008 von der Hansestadt bewilligt wurden, wird verteilt.

 

Zunächst weist Herr Koch darauf hin, dass Herr Kuhnert als Vorstandsmitglied des Vereins „positHIV“ gemäß § 26 NGO dem Mitwirkungsverbot unterliegt und nicht mit beraten darf. Herr Kuhnert nimmt während der Beratung zu diesem Punkt im Zuschauerraum Platz.

 

Herr Koch führt aus, dass die Höhe der freiwilligen Zuschüsse der Hansestadt Lüneburg auch abhängig von nicht beeinflussbaren Fakten, insbesondere den Einnahmen der Stadt, ist. Zudem sollte jeder Verein prüfen, welche Fördermöglichkeiten es außer den Zuschüssen, die bei der Hansestadt Lüneburg beantragt werden, möglich sind. Die Hansestadt Lüneburg hat die Auflage vom Land Niedersachsen bekommen, bis Mai 2009 ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Dieses Konzept wird noch stärkere Einschränkungen der freiwilligen Leistungen nach sich ziehen. Als unvermeidbaren weiteren Einschnitt hat der Oberbürgermeister eine Haushaltssperre von 70 % festgelegt. Insgesamt sind die Haushaltsansätze begrenzt. In den verschiedenen Fachausschüssen liegen mehr Anträge für freiwillige Zuwendungen vor als entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Mit diesen knappen vorhandenen Mitteln sollen entsprechende Strukturmarken gesetzt werden und keine Verteilung nach einem Gießkannen- oder Rasenmäherprinzip erfolgen. Zudem gibt es auch andere gemeinnützige mildtätige Stiftungen, die entsprechende Fördermöglichkeiten je nach Ausrichtung der Stiftung aufweisen. Herr Koch weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Antragsteller nicht nur bei der Stadt Anträge stellen sollten, sondern sich gleichzeitig auch andere Förderwege erschließen müssen.

 

Hinsichtlich der Berichterstattung im Hamburger Abendblatt stellt Herr Koch klar, dass bei keinem Verein parteipolitische Ausrichtungen eine Rolle für die Vergabe von entsprechenden freiwilligen Zuwendungen spielen.

 

Frau Mahlke-Voß bedauert die geringe Höhe der freiwilligen Zuschüsse und wundert sich über die hohe Förderung der Seniorenzeitschrift. Alternativ schlägt sie vor, 1.000,-- Euro für die Seniorenzeitung und 500,-- Euro für die anderen beantragenden Antragsteller zu bewilligen.

 

Herr Bast erwidert dazu, dass die Seniorenzeitung seiner Meinung nach wegen der 75. Ausgabe und dem damit verbundenen Jubiläum 2.000,-- Euro bekommen soll. Er unterstützt die entsprechende Beschluss-Empfehlung der Verwaltung.

 

Frau Güntner schließt sich für die SPD-Fraktion dem Vorredner an. Zudem weist sie darauf hin, dass nach einer Aufstellung des Vereins „positHIV“ allein 3.600,-- Euro für Mietkosten und nur 200,-- Euro für die Prävention benötigt werden. Diese Art der Finanzierung erscheint ihr insofern nicht plausibel. Außerdem würde der städt. Zuschuss bei einer Summe von 3.600,-- Euro bei ca. 61 % des von „positHIV“ veranschlagten Haushalts liegen, womit der Verein quasi „fast wie ein städtischer Betrieb“ wäre.

 

Auch Frau Mahlke-Voß beurteilt die Gesamtantragssumme von 3.600,-- Euro eher visionär, möchte aber die Vereine „positHIV“ und „Blist e.V.“ mit jeweils 500,-- Euro gefördert wissen.

 

Herr Koch vergleicht die Gesamtbudgets von Aids-Hilfe im Vergleich mit „positHIV“. Das würde bedeuten, dass bei einem Größenvergleich „positHIV“ entsprechend 50,-- Euro als Förderung bekommen würde. Zudem sei zu beachten, dass es eben keinen Anspruch auf allgemeine Förderung gibt. Außerdem zeigt er Unverständnis, dass in der Presse publiziert wird, dass eine fehlende Förderung der Hansestadt das „Aus“ für den Verein bedeuten würde. Der Verein ist ohne kommunale Zuschüsse entstanden und muss in diesem Jahr auch anderweitige Zuschüsse einfordern. Es geht hier bei der Verteilung der entsprechenden Zuschüsse um eine Gewichtung, die Strukturen fördern und erhalten soll. Die Einflussnahme über die Presse und entsprechende Artikel ist hier wenig hilfreich.

 

Frau Ebeling fragt ebenfalls nach der Notwendigkeit der Höhe des Zuschusses für die Seniorenzeitung „Ausblick“.

 

Herr Koch erläutert, dass früher die VHS als Kompensationsträger eingesprungen ist, wenn finanzielle Engpässe da waren. Das geht nun allerdings nicht mehr. Eine lineare Kürzung  dieses Zuschusses ist hier auch nicht sinnvoll.

 

Frau Güntner lässt anschließend ohne weitere Aussprache über den Vorschlagsbeschluss der Verwaltung abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt, den in der Vorlage aufgeführten Antragstellern Zuschüsse für soziale Aktivitäten im Jahr 2009 wie folgt zu bewilligen:

 

  • Alzheimer Gesellschaft Lüneburg e. V.                                    500 €
  • DMSG Landesverband Niedersachsen, Hannover                  500 €
  • AIDS-Hilfe Lüneburg e. V.                                                         500 €
  • Seniorenzeitschrift „Ausblick“, Lüneburg                                2.000 €
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

Der Vorschlag der Verwaltung ist damit angenommen.