Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Laut Ratsherrn RIECHEY sind sicherlich einige der
Gutachten durchaus notwendig gewesen und nicht zu beanstanden. Es seien jedoch
insgesamt über 300.000 Euro an Gutachten ausgegeben worden in einer Situation,
in der an anderer Stelle um Einhundert-Euro-Beträge gekämpft werden müsse,
daher müsse man genauer hinsehen, um welche Gutachten es sich im einzelnen
handle. Mehr als die Hälfte der Gesamtsumme betreffe Gutachten, die
mit der Neuordnung der Museumslandschaft zusammenhängen. Die Museumslandschaft
liege auch ihm sehr am Herzen, diese Gutachten seien aber einfach zu teuer
eingekauft worden, das hätte man irgendwie günstiger organisieren müssen. Die
mehr als 100.000 Euro Beratungsleistungen für die verkorkste Vergabe der
Straßenbeleuchtung seien darin noch nicht einmal enthalten. Da wolle er wissen,
ob die Firma ihr Geld schon im voraus bekommen habe, oder ob diese Belastung
noch auf die Stadt zukomme. Es werde oftmals Geld verbraten, das besser hätte eingespart
werden können. Hier sei ihm insbesondere ein bodengeologisches Gutachten zur
islamischen Bestattung ohne Sarg aufgefallen. Da hätte man doch einfach mal
unterschiedliche kulturelle Bestattungsbräuche akzeptieren und sich diese
Ausgabe schenken können. Mit dem Geld hätte man beispielsweise einen in der
Existenz bedrohten sozialen Wohlfahrtsverein, der wichtige Betreuungsaufgaben
für die Stadt wahrnimmt, vor dem Aus bewahren können. Es gebe viele andere
Beispiele. Mit Bedauern nehme seine Fraktion die Auflistung zur Kenntnis,
zustimmen könne sie ihr nicht. Oberbürgermeister MÄDGE hält entgegen, dass er wünsche, dass Herr Riechey in
den Bundestag einziehe, um die Abschaffung jenes Gesetzes voranzutreiben,
aufgrund dessen das kritisierte bodengeologische Gutachten von der Stadt habe
erstellt werden müssen. Die Fraktion DIE LINKE kritisiere die Verwaltung für
Dinge, die sie aufgrund gesetzlicher Vorschrift umzusetzen habe. Die Einhaltung
und Durchführung von Gesetzen sei Aufgabe von Rat und Verwaltung, anderenfalls
mache sie sich strafbar. Man könne lang und breit diskutieren, ob ein solches
Gutachten notwendig sei, die Stadt sei jedoch aus rechtlichen Gründen zur
Einholung verpflichtet gewesen. Bei der Museumslandschaft schreibe die EU vor, dass eine
Machbarkeitsstudie mit wissenschaftlichen Mitarbeitern erstellt werden müsse,
damit sie anerkannt werde. Wenn man sich einig sei, dass man die
Museumslandschaft neu aufstellen wolle, brauche man dafür die entsprechenden
Gutachten. Das Gutachten für die Straßenbeleuchtung sei im übrigen
bereits in dem Bericht für das Jahr 2007 enthalten gewesen und zwar nicht, weil
es damals schon bezahlt wurde, sondern weil seit 2007 an der
Vergabeentscheidung gearbeitet werde und seinerzeit diese Position im Haushalt
geschaffen werden musste. Nicht angesprochen habe Herr Riechey hingegen das
ebenfalls in der Übersicht enthaltene Gutachten für die Überprüfung der
rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen den Lampenverkauf. Hier
könne man ebenso gut diskutieren, ob man so etwas inszenieren müsse. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (02) |
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