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Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2008 den Landschaftsbereich Lange Berge unter Schutz zu stellen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 27.04.2009    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3215/09 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2008
den Landschaftsbereich Lange Berge unter Schutz zu stellen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zurheide, Peter
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Zurheide, Peter
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum bittet die Verwaltung einleitend auf den derzeitigen Sachstand und die vorgesehene weitere Vorgehensweise einzugehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand eines Planes den derzeitigen Bereich des Landschaftsschutzgebietes Südliches Ilmenautal und Tiergarten auf. Sie verweist bezüglich aller möglichen Erweiterungen dieses Landschaftsschutzgebietes auf die im Rat geführten Diskussionen. Vorgesehen ist, dass im Zuge der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Lüneburg die Stadt Lüneburg gegenüber dem Landkreis erklärt, dass das Landschaftsschutzgebiet um die noch näher zu bezeichnenden Flächen erweitert werden soll.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, beim Landkreis als zuständige Untere Naturschutzbehörde zu beantragen, den Landschaftsschutzbereich um den aufgezeigten Bereich zu erweitern.

Verfahrensstand bei der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises ist derzeit, dass zurzeit seitens des Landkreises verwaltungsintern die möglichen Veränderungen unter Zugrundelegung der noch zu erstellenden Fachgutachten erarbeitet werden.

Die Stadt Lüneburg hat den Landkreis diesbezüglich angeschrieben und gebeten, den aufgezeigten Erweiterungsbereich in die Überlegungen einzubeziehen. Eine offizielle Beteiligung des Landkreises hat jedoch noch nicht stattgefunden, weil der Landkreis zunächst einen entsprechenden Entwurf vorbereiten muss und diesen dann der Stadt Lüneburg zur Stellungnahme zuleitet.

Vor Abgabe der Stellungnahme wird diese in den politischen Gremien zur Beratung gestellt. Der Landkreis hat eine Beteiligung der Stadt für den Sommer 2009 angekündigt. Wenn ein entsprechendes Schreiben vorliegt, wird das Thema erneut im Ausschuss zur Beratung gestellt, um ein politisches Meinungsbild aufnehmen zu können. Das in Aussicht genommene Wohngebiet wird anhand eines Plans noch einmal dargestellt. Die in diesem Bereich geplante Friedhofserweiterung wurde zwischenzeitlich aufgegeben.

 

Beigeordneter Körner hält die von Stadtbaurätin Gundermann vorgeschlagene Vorgehensweise für richtig. Der Sachverhalt wurde in den politischen Gremien ausreichend beraten. Die Aufnahme der Ackerflächen in den Landschaftsschutz hätte nach seiner Ansicht nachteilige Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung.

 

Bereichsleiter Zurheide weist daraufhin, dass auch in einer unter Landschaftsschutz stehenden Fläche eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft möglich sein wird.

 

Beigeordneter Körner schlägt vor, dass die Beratung im Bauausschuss zurückgestellt werden sollte, bis die vorgesehene Beratung im Grünflächen- und Forstausschuss erfolgt ist.

 

Ratsherr Bruns  erklärt für seine Fraktion, dass diese sich für eine Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes in dem aufgezeigten Teilbereich einverstanden erklärt und sich dafür ausspricht. Dies gilt jedoch nicht für die Gesamtfläche. Eine Benachteiligung bei der landwirtschaftlichen Bestellung wird aus seiner Sicht auch bei einer Unterschutzstellung der Ackerflächen nicht eintreten, da in der heutigen Zeit ein Landwirt die Feldbestellung ohnehin umsichtig vornehmen sollte. Für Interesse für ihn ist, ob sich für die angrenzende Feriensiedlung durch die Unterschutzstellung etwas ändern wird, insbesondere ob sich für diese gewachsenen Strukturen daraus Veränderungen ergeben.

 

Stadtbaurätin Gundermann  erklärt hierzu, dass die Eigentumsverhältnisse für alle angesprochenen Flächen einschließlich des Feriensiedlungsbereiches identisch seien. Wie mit der Feriensiedlung zukünftig umzugehend sein wird, wird derzeit im Hause geprüft. Ausgangslage ist, dass einiges in der Siedlung genehmigt, einiges nicht genehmigt bzw. nur geduldet ist. Für etwas über 50 % der Baulichkeiten liegen Baugenehmigungen vor. Die weitere Vorgehensweise wird in einem noch anzuberaumenden Treffen der Eigentümer noch abgestimmt.

 

Beigeordnete Schellmann  spricht einer Erweiterung des aufgezeigten Bereiches auf der einen Seite des Weges zu. Aus der Erfahrung anderer Gebiete weiß sie, dass das unmittelbare Angrenzen von Wohnbebauung an geschützte Landschaftsbereiche ein der Regel zu Problemen führt. Unter diesem Gesichtspunkt schließt sie sich der Meinung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an und plädiert dafür, den gesamten Bereich "Lange Berge“ unter Landschaftsschutz zu stellen. In diesem Bereich erscheint es nicht angezeigt abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln. Wenn nur eine Seite bebaut wird, gestaltet es sich in der Regel schwierig, dauerhaft eine Arrondierung gegenüber angrenzenden Bereichen einzuhalten. Insofern stellt eine Unterschutzstellung eine bessere Absicherung dar, als eine Festsetzung in einem B-Plan.

Sie schlägt vor, dass vor einer Entscheidung zunächst die Beratung im Grünflächen- und Forstausschuss abgewartet werden sollte.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt noch einmal klar, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen inhaltlich darauf abstellt, den gesamten Bereich Lange Berge unter Landschaftsschutz zu stellen. Er weist darauf hin, dass die Bezeichnung Lange Berge irritierend sei, weil der in Betracht gezogene Bereich vorrangig dem Tiergartenkamp zuzuordnen ist.

Das Gebiet ist im Regionalen Raumordnungsplan (RROP) des Landkreises Lüneburg als Vorrangfläche für Erholung und als Vorsorgegebiet für Landwirtschaft ausgewiesen. Insoweit ist es erforderlich, im Rahmen der begonnenen Bauleitplanung eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen, ob Naherholung und Landschaftsschutz mit einer Bebauung auf Teilflächen (Ackerflächen) in Einklang gebracht werden können. Wie bereits in der Ratssitzung erörtert, sind hierzu noch umfangreiche Untersuchungen erforderlich.

Aus der Sicht seiner Fraktion wäre für die Flächen westlich des Deutsch-Evern-Weges eine Festlegung als Landschaftsschutzgebiet durchzuführen und ein entsprechender Antrag beim Landkreis Lüneburg zu stellen. Dem Wunsch des Beigeordneten Körner, die Entscheidung heute zurückzustellen und die Beratung im Grünflächen- und Forstausschuss abzuwarten, solle man folgen.

 

Ratsherr Meihsies möchte zum besseren Verständnis für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten wissen, ob diese Gebiete bezüglich der Größe, Tiefe, Vielfalt der Landschaft und der Ruhe eine gewisse Qualität aufzuweisen haben sollten. Ihn interessiert, ob man den Wert eines Landschaftsschutzgebietes an diesen Kriterien bemessen kann. Wenn dies so zutreffend sei, würde ein an ein Baugebiet grenzendes Landschaftsschutzgebiet quasi wieder in dem Kriterium Ruhe eine gewisse Entwertung erfahren. Einhergehen würde mit einem angrenzenden Baugebiet auch, dass die Vielfalt zerstört werden würde, auch würde die Ostumgehung mit einem vorhandenen Lärmpegel ein Landschaftsschutzgebiet beeinträchtigen.

 

Bereichsleiter Zurheide macht deutlich, dass die Inhalte von der Qualität eines Landschaftsschutzgebietes im Naturschutzgesetz definiert seien. Entscheidende Bedeutung für ein Landschaftsschutzgebiet hat das Landschaftsbild und der Wert für eine Naherholung. Auch eine vorhandene Vielfältigkeit spielt dabei eine Rolle. Ein angrenzendes Baugebiet könnte hierbei bei den vorgenannten Kriterien zu gewissen Abstrichen führen.

Die Klärung dieser Fragen obliegt jedoch der Unteren Naturschutzbehörde. Nur diese Fachbehörde kann auch eine entsprechende Verordnung erlassen.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass die Stadt Lüneburg noch über ein gewisses Potential für eine Innenentwicklung bezüglich Baulandausweisung verfügt. Diese Flächen, wie beispielsweise. der Bereich des Schlieffen-Parks, befindet sich bereits in der Umsetzung. Allen ist jedoch bewusst, dass mit jedem Bauplan mit dem man in die Landschaft geht, diese Gesichtspunkte neu abzuwägen sind. Auch klar ist, dass jeder Bebauungsplan schwieriger wird, weil man in immer sensiblere Bereiche vorstößt. Die Frage wird dabei sein, inwieweit wir das wollen, inwieweit man bereit ist, Abstriche anzunehmen. Diese Entscheidung wird für jedes Baugebiet zu treffen sein.

 

Beigeordneter Dörbaum macht noch einmal deutlich, dass seine Fraktion zu den Aussagen, die bereits in der Ratssitzung getätigt wurden, weiterhin steht. Die Inhalte spiegeln sich auch in der heutigen Beratung wider. Eine Beschlussfassung über den Antrag erfolgt nicht.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den vorgetragenen Sachstand der Verwaltung zur Kenntnis.