Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Beigeordneter Dörbaum bittet die Verwaltung einleitend auf den derzeitigen
Sachstand und die vorgesehene weitere Vorgehensweise einzugehen. Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand eines Planes den derzeitigen Bereich
des Landschaftsschutzgebietes Südliches Ilmenautal und Tiergarten auf. Sie
verweist bezüglich aller möglichen Erweiterungen dieses
Landschaftsschutzgebietes auf die im Rat geführten Diskussionen. Vorgesehen
ist, dass im Zuge der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms des
Landkreises Lüneburg die Stadt Lüneburg gegenüber dem Landkreis erklärt, dass
das Landschaftsschutzgebiet um die noch näher zu bezeichnenden Flächen
erweitert werden soll. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, beim Landkreis
als zuständige Untere Naturschutzbehörde zu beantragen, den
Landschaftsschutzbereich um den aufgezeigten Bereich zu erweitern. Verfahrensstand bei der Änderung des Regionalen
Raumordnungsprogramms des Landkreises ist derzeit, dass zurzeit seitens des
Landkreises verwaltungsintern die möglichen Veränderungen unter Zugrundelegung
der noch zu erstellenden Fachgutachten erarbeitet werden. Die Stadt Lüneburg hat den Landkreis diesbezüglich
angeschrieben und gebeten, den aufgezeigten Erweiterungsbereich in die
Überlegungen einzubeziehen. Eine offizielle Beteiligung des Landkreises hat
jedoch noch nicht stattgefunden, weil der Landkreis zunächst einen
entsprechenden Entwurf vorbereiten muss und diesen dann der Stadt Lüneburg zur
Stellungnahme zuleitet. Vor Abgabe der Stellungnahme wird diese in den politischen
Gremien zur Beratung gestellt. Der Landkreis hat eine Beteiligung der Stadt für
den Sommer 2009 angekündigt. Wenn ein entsprechendes Schreiben vorliegt, wird das
Thema erneut im Ausschuss zur Beratung gestellt, um ein politisches
Meinungsbild aufnehmen zu können. Das in Aussicht genommene Wohngebiet wird
anhand eines Plans noch einmal dargestellt. Die in diesem Bereich geplante
Friedhofserweiterung wurde zwischenzeitlich aufgegeben. Beigeordneter Körner hält die von Stadtbaurätin Gundermann vorgeschlagene
Vorgehensweise für richtig. Der Sachverhalt wurde in den politischen Gremien
ausreichend beraten. Die Aufnahme der Ackerflächen in den Landschaftsschutz
hätte nach seiner Ansicht nachteilige Auswirkungen auf die landwirtschaftliche
Nutzung. Bereichsleiter Zurheide weist daraufhin, dass auch in einer unter
Landschaftsschutz stehenden Fläche eine ordnungsgemäße Land- und
Forstwirtschaft möglich sein wird. Beigeordneter Körner schlägt vor, dass die Beratung im Bauausschuss
zurückgestellt werden sollte, bis die vorgesehene Beratung im Grünflächen- und
Forstausschuss erfolgt ist. Ratsherr Bruns erklärt für seine
Fraktion, dass diese sich für eine Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes in
dem aufgezeigten Teilbereich einverstanden erklärt und sich dafür ausspricht.
Dies gilt jedoch nicht für die Gesamtfläche. Eine Benachteiligung bei der
landwirtschaftlichen Bestellung wird aus seiner Sicht auch bei einer Unterschutzstellung
der Ackerflächen nicht eintreten, da in der heutigen Zeit ein Landwirt die
Feldbestellung ohnehin umsichtig vornehmen sollte. Für Interesse für ihn ist,
ob sich für die angrenzende Feriensiedlung durch die Unterschutzstellung etwas
ändern wird, insbesondere ob sich für diese gewachsenen Strukturen daraus
Veränderungen ergeben. Stadtbaurätin Gundermann erklärt
hierzu, dass die Eigentumsverhältnisse für alle angesprochenen Flächen
einschließlich des Feriensiedlungsbereiches identisch seien. Wie mit der
Feriensiedlung zukünftig umzugehend sein wird, wird derzeit im Hause geprüft.
Ausgangslage ist, dass einiges in der Siedlung genehmigt, einiges nicht
genehmigt bzw. nur geduldet ist. Für etwas über 50 % der Baulichkeiten liegen
Baugenehmigungen vor. Die weitere Vorgehensweise wird in einem noch
anzuberaumenden Treffen der Eigentümer noch abgestimmt. Beigeordnete Schellmann spricht einer
Erweiterung des aufgezeigten Bereiches auf der einen Seite des Weges zu. Aus
der Erfahrung anderer Gebiete weiß sie, dass das unmittelbare Angrenzen von
Wohnbebauung an geschützte Landschaftsbereiche ein der Regel zu Problemen
führt. Unter diesem Gesichtspunkt schließt sie sich der Meinung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen an und plädiert dafür, den gesamten Bereich "Lange
Berge“ unter Landschaftsschutz zu stellen. In diesem Bereich erscheint es
nicht angezeigt abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln. Wenn nur eine Seite
bebaut wird, gestaltet es sich in der Regel schwierig, dauerhaft eine Arrondierung
gegenüber angrenzenden Bereichen einzuhalten. Insofern stellt eine
Unterschutzstellung eine bessere Absicherung dar, als eine Festsetzung in einem
B-Plan. Sie schlägt vor, dass vor einer Entscheidung zunächst die
Beratung im Grünflächen- und Forstausschuss abgewartet werden sollte. Beigeordneter Dörbaum stellt noch einmal klar, dass der Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen inhaltlich darauf abstellt, den gesamten Bereich Lange
Berge unter Landschaftsschutz zu stellen. Er weist darauf hin, dass die Bezeichnung
Lange Berge irritierend sei, weil der in Betracht gezogene Bereich vorrangig
dem Tiergartenkamp zuzuordnen ist. Das Gebiet ist im Regionalen Raumordnungsplan (RROP) des
Landkreises Lüneburg als Vorrangfläche für Erholung und als Vorsorgegebiet für Landwirtschaft
ausgewiesen. Insoweit ist es erforderlich, im Rahmen der begonnenen
Bauleitplanung eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen, ob Naherholung und
Landschaftsschutz mit einer Bebauung auf Teilflächen (Ackerflächen) in Einklang
gebracht werden können. Wie bereits in der Ratssitzung erörtert, sind hierzu
noch umfangreiche Untersuchungen erforderlich. Aus der Sicht seiner Fraktion wäre für die Flächen westlich
des Deutsch-Evern-Weges eine Festlegung als Landschaftsschutzgebiet
durchzuführen und ein entsprechender Antrag beim Landkreis Lüneburg zu stellen.
Dem Wunsch des Beigeordneten Körner, die Entscheidung heute zurückzustellen und
die Beratung im Grünflächen- und Forstausschuss abzuwarten, solle man folgen. Ratsherr Meihsies möchte zum besseren Verständnis für die Festsetzung von
Landschaftsschutzgebieten wissen, ob diese Gebiete bezüglich der Größe, Tiefe,
Vielfalt der Landschaft und der Ruhe eine gewisse Qualität aufzuweisen haben
sollten. Ihn interessiert, ob man den Wert eines Landschaftsschutzgebietes an
diesen Kriterien bemessen kann. Wenn dies so zutreffend sei, würde ein an ein
Baugebiet grenzendes Landschaftsschutzgebiet quasi wieder in dem Kriterium Ruhe
eine gewisse Entwertung erfahren. Einhergehen würde mit einem angrenzenden
Baugebiet auch, dass die Vielfalt zerstört werden würde, auch würde die
Ostumgehung mit einem vorhandenen Lärmpegel ein Landschaftsschutzgebiet
beeinträchtigen. Bereichsleiter Zurheide macht deutlich, dass die Inhalte von der Qualität
eines Landschaftsschutzgebietes im Naturschutzgesetz definiert seien.
Entscheidende Bedeutung für ein Landschaftsschutzgebiet hat das Landschaftsbild
und der Wert für eine Naherholung. Auch eine vorhandene Vielfältigkeit spielt
dabei eine Rolle. Ein angrenzendes Baugebiet könnte hierbei bei den
vorgenannten Kriterien zu gewissen Abstrichen führen. Die Klärung dieser Fragen obliegt jedoch der Unteren
Naturschutzbehörde. Nur diese Fachbehörde kann auch eine entsprechende
Verordnung erlassen. Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass die Stadt Lüneburg noch über
ein gewisses Potential für eine Innenentwicklung bezüglich Baulandausweisung
verfügt. Diese Flächen, wie beispielsweise. der Bereich des Schlieffen-Parks,
befindet sich bereits in der Umsetzung. Allen ist jedoch bewusst, dass mit
jedem Bauplan mit dem man in die Landschaft geht, diese Gesichtspunkte neu
abzuwägen sind. Auch klar ist, dass jeder Bebauungsplan schwieriger wird, weil
man in immer sensiblere Bereiche vorstößt. Die Frage wird dabei sein, inwieweit
wir das wollen, inwieweit man bereit ist, Abstriche anzunehmen. Diese
Entscheidung wird für jedes Baugebiet zu treffen sein. Beigeordneter Dörbaum macht noch einmal deutlich, dass seine Fraktion zu den
Aussagen, die bereits in der Ratssitzung getätigt wurden, weiterhin steht. Die
Inhalte spiegeln sich auch in der heutigen Beratung wider. Eine
Beschlussfassung über den Antrag erfolgt nicht. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und
Stadtentwicklung nehmen den vorgetragenen Sachstand der Verwaltung zur
Kenntnis. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |