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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann geht
einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf die
Vorgeschichte ein. Sie führt hierzu aus, dass die Stadt Lüneburg mit der Klinik
Gut Wienebüttel Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre eine vertragliche
Vereinbarung abgeschlossen hat. Ein Bestandsteil dieser Vereinbarung war die
Herstellung der Straße. Die Straße wurde jedoch in den letzten 20 Jahren nicht
hergestellt. Das lag u. a. daran, dass sich die Klinik zwischenzeitlich in der
Insolvenz befindet. Im Laufe der Jahre wurde auch mit der Klinik prozessiert,
weil verschiedene Vertragsinhalte nicht eingehalten bzw. umgesetzt wurden. Im
vergangenen Jahr wurde im Verwaltungsausschuss vorgetragen, dass darüber ein
Vergleich abgeschlossen wurde. Im Wesentlichen sieht die Vereinbarung so aus,
dass die Verpflichtung zur Herstellung der Straße nicht mehr eingehalten wird
und gewisse andere Dinge, die nicht zur Ausführung kamen, rückabgewickelt
wurden. Auf Wunsch kann zu den weiteren vertraglichen Inhalten und dem
abgeschlossenen Teil im nicht öffentlichen Teil vorgetragen werden. Nach dem
geschlossenen gerichtlichen Vergleich ist die Stadt Lüneburg wieder für die
Wiederherstellung der Straße zuständig. Der
Ausbau der Straße wurde deshalb in zwei Abschnitte aufgeteilt, nämlich in einen
abrechenbaren und einen nicht abrechenbaren Abschnitt. Für den abrechenbaren
Teil können 90 % der abrechenbaren Kosten auf den Anlieger umgelegt werden. Die
von der Stadt Lüneburg zu tragenden Kosten für den ersten Teil, der nicht
abrechenbar ist, belaufen sich auf ca. 28.000 €. Für den abrechenbaren
Teil belaufen sich die Kosten auf 44.000 €. Mit dem Insolvenzverwalter
wurde diesbezüglich Kontakt aufgenommen und sich darauf verständigt, dass die
Maßnahme abgerechnet werden soll. Klargestellt wurde damit auch, dass mit dem
gerichtlichen Vergleich die alte vertragliche Bindung aufgehoben wurde.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Stadt Lüneburg einen Teilbereich der
Straße kostenmäßig allein zu tragen hat, währenddessen sie für den zweiten Teil
nur 10 % der Kosten selbst aufbringen muss. Der Straßenausbau ist aufgrund des
derzeitigen Zustandes der Straße erforderlich. Insofern sieht sich die Stadt in
der Verpflichtung, den Ausbau nunmehr vorzunehmen. Dies auch deshalb, weil im
Klinikbereich vorrangig Patienten gepflegt werden, die der Pflegestufe II und
III zuzurechnen sind. Den dazu erforderlichen Krankentransporten ist nicht
länger zuzumuten, die derzeit schlecht ausgebaute Wegestrecke benutzen zu müssen. Beigeordnete
Schellmann hinterfragt nochmals die von der Stadt
Lüneburg zu erbringenden Kostenanteile. Stadtbaurätin
Gundermann führt
hierzu nochmals aus, dass für einen Teilbereich die Stadt Lüneburg die Kosten
für den Ausbau in Höhe von 28.000 € selbst zu tragen hätte, für den
weiteren Bereich betragen die Kosten 44.000 €. Davon hat die Stadt
Lüneburg einen Anteil von 4.400 € (10 %) zu tragen, so dass für beide Straßenbauabschnitte
die Stadt insgesamt 32.400 € an Kosten aufzuwenden hat. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein führt
aus, dass die Sanierung der Straße in unterschiedlicher Form vorgenommen wird.
Dies liegt darin begründet, dass Teilbereich der Straße unter Denkmalschutz
stehen. In bestimmten Bereichen, wird jedoch die Sanierung einem Vollausbau
entsprechen. In anderen Bereichen ist eine Deckensanierung vorgesehen.
Insbesondere dort wo keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden können. Im
Eingangsbereich des Gut Wienebüttel sowie in den denkmalgeschützten Abschnitten
wird gebrauchtes Naturmaterial aus dem städtischen Steinelager eingebaut. Der
Einmündungsbereich zur Kreisstraße K 31 wird im Vollausbau durchgeführt. Ggf.
wird auch eine Querungshilfe über die K 21 vorgesehen. Die Bauzeit der Maßnahme
beträgt ca. 3 Wochen. Der Zeitpunkt des Ausbaues wird mit der Klinikleitung und
dem Kulturforum Lüneburg e.V. abgestimmt. Beigeordnete
Schellmann interessiert, ob auch von der Kulturforum
Lüneburg e.V. Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass eine Heranziehung des Kulturforums Lüneburg e.V. nicht vorgesehen sei, da
einerseits die Stadt Lüneburg Eigentümer dieses Grundstückes sei und
andererseits der auf Zuschüssen basierende Etat des Kulturforums nicht belastet
werden soll. Beigeordneter
Dörbaum hält den
Ausbau für wichtig, damit sich die Situation für die Erreichbarkeit sowohl der
Klinik als auch des Kulturforums verbessert. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die vorgestellt Ausbauplanung
einstimmig zur Kenntnis. |
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