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Auszug - Straßensanierung im Bereich Gut Wienebüttel - Vorstellung der Ausbauplanung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 27.04.2009    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3249/09 Straßensanierung im Bereich Gut Wienebüttel
- Vorstellung der Ausbauplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Lübbecke
Federführend:Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf die Vorgeschichte ein. Sie führt hierzu aus, dass die Stadt Lüneburg mit der Klinik Gut Wienebüttel Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen hat. Ein Bestandsteil dieser Vereinbarung war die Herstellung der Straße. Die Straße wurde jedoch in den letzten 20 Jahren nicht hergestellt. Das lag u. a. daran, dass sich die Klinik zwischenzeitlich in der Insolvenz befindet. Im Laufe der Jahre wurde auch mit der Klinik prozessiert, weil verschiedene Vertragsinhalte nicht eingehalten bzw. umgesetzt wurden. Im vergangenen Jahr wurde im Verwaltungsausschuss vorgetragen, dass darüber ein Vergleich abgeschlossen wurde. Im Wesentlichen sieht die Vereinbarung so aus, dass die Verpflichtung zur Herstellung der Straße nicht mehr eingehalten wird und gewisse andere Dinge, die nicht zur Ausführung kamen, rückabgewickelt wurden. Auf Wunsch kann zu den weiteren vertraglichen Inhalten und dem abgeschlossenen Teil im nicht öffentlichen Teil vorgetragen werden. Nach dem geschlossenen gerichtlichen Vergleich ist die Stadt Lüneburg wieder für die Wiederherstellung der Straße zuständig.

Der Ausbau der Straße wurde deshalb in zwei Abschnitte aufgeteilt, nämlich in einen abrechenbaren und einen nicht abrechenbaren Abschnitt. Für den abrechenbaren Teil können 90 % der abrechenbaren Kosten auf den Anlieger umgelegt werden. Die von der Stadt Lüneburg zu tragenden Kosten für den ersten Teil, der nicht abrechenbar ist, belaufen sich auf ca. 28.000 €. Für den abrechenbaren Teil belaufen sich die Kosten auf 44.000 €. Mit dem Insolvenzverwalter wurde diesbezüglich Kontakt aufgenommen und sich darauf verständigt, dass die Maßnahme abgerechnet werden soll. Klargestellt wurde damit auch, dass mit dem gerichtlichen Vergleich die alte vertragliche Bindung aufgehoben wurde. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Stadt Lüneburg einen Teilbereich der Straße kostenmäßig allein zu tragen hat, währenddessen sie für den zweiten Teil nur 10 % der Kosten selbst aufbringen muss. Der Straßenausbau ist aufgrund des derzeitigen Zustandes der Straße erforderlich. Insofern sieht sich die Stadt in der Verpflichtung, den Ausbau nunmehr vorzunehmen. Dies auch deshalb, weil im Klinikbereich vorrangig Patienten gepflegt werden, die der Pflegestufe II und III zuzurechnen sind. Den dazu erforderlichen Krankentransporten ist nicht länger zuzumuten, die derzeit schlecht ausgebaute Wegestrecke benutzen  zu müssen.

 

Beigeordnete Schellmann  hinterfragt nochmals die von der Stadt Lüneburg zu erbringenden Kostenanteile.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu nochmals aus, dass für einen Teilbereich die Stadt Lüneburg die Kosten für den Ausbau in Höhe von 28.000 € selbst zu tragen hätte, für den weiteren Bereich betragen die Kosten 44.000 €. Davon hat die Stadt Lüneburg einen Anteil von 4.400 € (10 %) zu tragen, so dass für beide Straßenbauabschnitte die Stadt insgesamt 32.400 € an Kosten aufzuwenden hat.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt aus, dass die Sanierung der Straße in unterschiedlicher Form vorgenommen wird. Dies liegt darin begründet, dass Teilbereich der Straße unter Denkmalschutz stehen. In bestimmten Bereichen, wird jedoch die Sanierung einem Vollausbau entsprechen. In anderen Bereichen ist eine Deckensanierung vorgesehen. Insbesondere dort wo keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden können. Im Eingangsbereich des Gut Wienebüttel sowie in den denkmalgeschützten Abschnitten wird gebrauchtes Naturmaterial aus dem städtischen Steinelager eingebaut. Der Einmündungsbereich zur Kreisstraße K 31 wird im Vollausbau durchgeführt. Ggf. wird auch eine Querungshilfe über die K 21 vorgesehen. Die Bauzeit der Maßnahme beträgt ca. 3 Wochen. Der Zeitpunkt des Ausbaues wird mit der Klinikleitung und dem Kulturforum Lüneburg e.V. abgestimmt.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, ob auch von der Kulturforum Lüneburg e.V. Straßenausbaubeiträge erhoben werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass eine Heranziehung des Kulturforums Lüneburg e.V. nicht vorgesehen sei, da einerseits die Stadt Lüneburg Eigentümer dieses Grundstückes sei und andererseits der auf Zuschüssen basierende Etat des Kulturforums nicht belastet werden soll.

 

Beigeordneter Dörbaum hält den Ausbau für wichtig, damit sich die Situation für die Erreichbarkeit sowohl der Klinik als auch des Kulturforums verbessert.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die vorgestellt Ausbauplanung einstimmig zur Kenntnis.