Bürgerinformationssystem
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Herr Koch erläutert, dass die
Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit einen starken Anstieg der
Schwangerschaftsabbrüche festgestellt haben, nachdem die entsprechenden Kosten
für Verhütungsmittel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen
wurden. Der Landkreis als Träger der Sozialhilfe ist originär zuständig. Im
Rahmen von freiwilligen Leistungen sollen 15.000 € bereitgestellt werden.
Transferleistungsempfänger können die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln in
den Sozialämtern der Stadt und des Landkreises beantragen. Die Beratungsstellen (MaDonna, etc.)
informieren ihre Klienten bereits über entsprechende Kostenübernahmemöglichkeiten.
Zudem hatte es im Herbst 2008 bereits eine Initiative im Land zur Änderung der
Bundesgesetze gegeben. Viele Jugend- und Sozialhilfeträger sind einstweilen
dazu übergegangen, übergangsweise diese Leistungen zu bewilligen und hoffen
weiterhin auf eine bundeseinheitliche Neuregelung, die es ermöglicht, die
Kosten für Verhütungsmittel aus der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für
Arbeitssuchende zu zahlen. Frau Ebeling erkundigt sich, wer die Kosten für
legale Schwangerschaftsabbrüche zahlt. Herr Koch bestätigt, dass in Einzelfällen
eine entsprechende Begleitung durch Beratungsstellen möglich ist und dass die
Sozialleistungsträger und Krankenkassen die legalen Schwangerschaftsabbrüche
finanzieren. |
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