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Auszug - Kostenübernahme bei empfängnisverhütenden Mitteln ("Pille") bei Sozialleistungsempfängern  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 06.05.2009    
Zeit: 15:40 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Hospital Zum Großen Heiligen Geist
Ort: Heiligengeiststraße 29A, 21335 Lüneburg
VO/3054/08 Kostenübernahme bei empfängnisverhütenden Mitteln ("Pille") bei Sozialleistungsempfängern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Duda, Thomas
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Bodendieck, Joachim
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Koch erläutert, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit einen starken Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche festgestellt haben, nachdem die entsprechenden Kosten für Verhütungsmittel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernomm

Herr Koch erläutert, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit einen starken Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche festgestellt haben, nachdem die entsprechenden Kosten für Verhütungsmittel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurden. Der Landkreis als Träger der Sozialhilfe ist originär zuständig. Im Rahmen von freiwilligen Leistungen sollen 15.000 € bereitgestellt werden. Transferleistungsempfänger können die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln in den Sozialämtern der Stadt und des Landkreises beantragen.

Die Beratungsstellen (MaDonna, etc.) informieren ihre Klienten bereits über entsprechende Kostenübernahmemöglichkeiten. Zudem hatte es im Herbst 2008 bereits eine Initiative im Land zur Änderung der Bundesgesetze gegeben. Viele Jugend- und Sozialhilfeträger sind einstweilen dazu übergegangen, übergangsweise diese Leistungen zu bewilligen und hoffen weiterhin auf eine bundeseinheitliche Neuregelung, die es ermöglicht, die Kosten für Verhütungsmittel aus der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu zahlen.

 

Frau Ebeling erkundigt sich, wer die Kosten für legale Schwangerschaftsabbrüche zahlt.

 

Herr Koch bestätigt, dass in Einzelfällen eine entsprechende Begleitung durch Beratungsstellen möglich ist und dass die Sozialleistungsträger und Krankenkassen die legalen Schwangerschaftsabbrüche finanzieren.