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Beratungsinhalt: Stadtkämmerin LUKOSCHEK stellt fest, dass das Stichwort
‚Konjunkturpaket II’ hier den Nachtragshaushalt der Stadt meint,
der im Februar beschlossen wurde. Erst am Tage vor der Beschlussfassung hat man
erfahren, dass alle geplanten Maßnahmen, in der Masse Schulbaumaßnahmen, zum
damaligen Zeitpunkt aufgrund der Auslegung des Artikels 104 GG fraglich waren.
Die Diskussion darüber hatte zur Folge, dass die Stadt zwar ihre Unterlagen zum
Nachtragsplan sehr früh dem Land zur Prüfung vorgelegt hat, dort aber eine
Bearbeitung nicht gleich erfolgen konnte. Seit der Vorwoche wird der Nachtragshaushalt
von der Kommunalaufsicht geprüft, nachdem ein Einvernehmen in der
Landesregierung erzielt wurde, wonach die bisher restriktive Auslegung des
Grundgesetzes bezüglich der Verwendung der Fördermittel aus dem
Konjunkturprogramm aufgegeben wird. Das bedeutet, dass die Maßnahmen, die im
Nachtragshaushaltsplan enthalten sind, nach dem derzeitigen Stand förderfähig
sind. Es gibt noch einige wenige fragliche Punkte, die die
Kommunalaufsicht bei der Prüfung zu beachten hat. Einer dieser Punkte ist die
Zusätzlichkeit, bei der sich allerdings die Meinung durchsetze, dass Maßnahmen
dann zusätzlich sind, wenn sie bisher nicht in einem Haushalt aufgeführt
wurden. Diese Vorgabe hält die Stadt – wie bereits in der letzten
Ratssitzung dargestellt – ein. Eine Nachfrage hat die Kommunalaufsicht
zum Projekt ‚Museum’ gestellt, woraufhin die Stadt entsprechende
Unterlagen nachgereicht hat. Daher ist sie zuversichtlich, in der kommenden
Woche eine endgültige Aussage zur Genehmigung des Nachtragshaushaltes zu
bekommen. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann die Stadt unmittelbar
mit den Maßnahmen beginnen, die im Nachtragshaushalt enthalten sind, also
Ausschreibungen einleiten und Aufträge vergeben. Ratsherr RIECHEY möchte zur Haushaltsgenehmigung einige Ausführungen machen.
Er finde absurd, dass man in die größte Wirtschaftskrise der
Nachkriegsgeschichte steuere und auf allen politischen Ebenen versucht werde,
dem durch Konjunkturprogramme entgegenzusteuern. Zur gleichen Zeit verweigere
aber das gleiche Innenministerium, das für die Abwicklung der Programme
zuständig sei, der Stadt Lüneburg einen entscheidenden Teil der
Investitionsmaßnahmen ihres regulären Haushaltes. Jeder Wirtschaftsexperte
wisse, dass öffentliche Investitionen antizyklisch zur Konjunkturlage – also
gerade in der Krise – erfolgen müssen. Das scheine im Innenministerium
aber noch nicht überall angekommen zu sein, dort scheine die rechte Hand nicht
zu wissen, was die linke Hand tue. Diese Ansicht werde noch verstärkt durch das
bereits dargestellte Kompetenzgerangel zwischen Land und Bund im Bereich der
Schulinvestitionen. Dazu solle mal schnell das Grundgesetz geändert werden, um
diese Unstimmigkeiten auszuräumen. Die Kommunen sollen im Blindflug aber schon
einmal investieren nach dem Motto ‚wo kein Kläger, da kein
Richter’. Das sei ein politisches Armutszeugnis für die Landesregierung. Für die Stadt stelle sich nach der Genehmigung des
Haushaltes das Problem, dass ein Betrag von 1,5 Millionen Euro noch gesperrt
sei. Dabei sei von der Kommunalaufsicht genau das bemängelt worden, was seine
Fraktion in den Haushaltsanträgen gefordert habe. Hierzu gehöre die
Kreditgewährung von 36,8 Millionen Euro ohne Zins- und Tilgungsleistungen an
das Städtische Klinikum, ebenso wie die Erhöhung der Gewerbesteuer, die die kleinen
und mittelständischen Unternehmen nicht belaste. Dies rechne er dem Rat immer
wieder vor, ohne dass ihm Glauben geschenkt werde. Als Reaktion habe die Verwaltung in der Landeszeitung
bereits angedroht, dass jede freiwillige Leistung einer genauen Prüfung
unterzogen und der Rotstift angesetzt werde. Für ihn rieche das nach Abbau
sozialer und kultureller Leistungen in einem Bereich, in dem ansonsten um jede
einhundert Euro gekämpft werde. Stattdessen sollen in Lüneburg
Ausfallbürgschaften für krisengeschüttelte Unternehmen vergeben werden. Da
mache seine Fraktion nicht mit. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (II) |
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