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Auszug - Sachstandsbericht zum Konjunkturprogramm II  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.03.2009    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK stellt fest, dass das Stichwort ‚Konjunkturpaket II’ hier den Nachtragshaushalt der Stadt meint, der im Februar beschlossen wurde. Erst am Tage vor der Beschlussfassung hat man erfahren, dass alle geplanten Maßnahmen, in der Masse Schulbaumaßnahmen, zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der Auslegung des Artikels 104 GG fraglich waren. Die Diskussion darüber hatte zur Folge, dass die Stadt zwar ihre Unterlagen zum Nachtragsplan sehr früh dem Land zur Prüfung vorgelegt hat, dort aber eine Bearbeitung nicht gleich erfolgen konnte. Seit der Vorwoche wird der Nachtragshaushalt von der Kommunalaufsicht geprüft, nachdem ein Einvernehmen in der Landesregierung erzielt wurde, wonach die bisher restriktive Auslegung des Grundgesetzes bezüglich der Verwendung der Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm aufgegeben wird. Das bedeutet, dass die Maßnahmen, die im Nachtragshaushaltsplan enthalten sind, nach dem derzeitigen Stand förderfähig sind.

Es gibt noch einige wenige fragliche Punkte, die die Kommunalaufsicht bei der Prüfung zu beachten hat. Einer dieser Punkte ist die Zusätzlichkeit, bei der sich allerdings die Meinung durchsetze, dass Maßnahmen dann zusätzlich sind, wenn sie bisher nicht in einem Haushalt aufgeführt wurden. Diese Vorgabe hält die Stadt – wie bereits in der letzten Ratssitzung dargestellt – ein. Eine Nachfrage hat die Kommunalaufsicht zum Projekt ‚Museum’ gestellt, woraufhin die Stadt entsprechende Unterlagen nachgereicht hat. Daher ist sie zuversichtlich, in der kommenden Woche eine endgültige Aussage zur Genehmigung des Nachtragshaushaltes zu bekommen.

Sobald die Genehmigung vorliegt, kann die Stadt unmittelbar mit den Maßnahmen beginnen, die im Nachtragshaushalt enthalten sind, also Ausschreibungen einleiten und Aufträge vergeben.

 

Ratsherr RIECHEY möchte zur Haushaltsgenehmigung einige Ausführungen machen. Er finde absurd, dass man in die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte steuere und auf allen politischen Ebenen versucht werde, dem durch Konjunkturprogramme entgegenzusteuern. Zur gleichen Zeit verweigere aber das gleiche Innenministerium, das für die Abwicklung der Programme zuständig sei, der Stadt Lüneburg einen entscheidenden Teil der Investitionsmaßnahmen ihres regulären Haushaltes. Jeder Wirtschaftsexperte wisse, dass öffentliche Investitionen antizyklisch zur Konjunkturlage – also gerade in der Krise – erfolgen müssen. Das scheine im Innenministerium aber noch nicht überall angekommen zu sein, dort scheine die rechte Hand nicht zu wissen, was die linke Hand tue. Diese Ansicht werde noch verstärkt durch das bereits dargestellte Kompetenzgerangel zwischen Land und Bund im Bereich der Schulinvestitionen. Dazu solle mal schnell das Grundgesetz geändert werden, um diese Unstimmigkeiten auszuräumen. Die Kommunen sollen im Blindflug aber schon einmal investieren nach dem Motto ‚wo kein Kläger, da kein Richter’. Das sei ein politisches Armutszeugnis für die Landesregierung.

Für die Stadt stelle sich nach der Genehmigung des Haushaltes das Problem, dass ein Betrag von 1,5 Millionen Euro noch gesperrt sei. Dabei sei von der Kommunalaufsicht genau das bemängelt worden, was seine Fraktion in den Haushaltsanträgen gefordert habe. Hierzu gehöre die Kreditgewährung von 36,8 Millionen Euro ohne Zins- und Tilgungsleistungen an das Städtische Klinikum, ebenso wie die Erhöhung der Gewerbesteuer, die die kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht belaste. Dies rechne er dem Rat immer wieder vor, ohne dass ihm Glauben geschenkt werde.

Als Reaktion habe die Verwaltung in der Landeszeitung bereits angedroht, dass jede freiwillige Leistung einer genauen Prüfung unterzogen und der Rotstift angesetzt werde. Für ihn rieche das nach Abbau sozialer und kultureller Leistungen in einem Bereich, in dem ansonsten um jede einhundert Euro gekämpft werde. Stattdessen sollen in Lüneburg Ausfallbürgschaften für krisengeschüttelte Unternehmen vergeben werden. Da mache seine Fraktion nicht mit.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(II)