Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Ratsherr RIECHEY stimmt grundsätzlich der Vorlage zu, verweist aber auf den
Änderungsantrag seiner Fraktion. Allgemein werde mit einer wesentlich höheren
Nachfrage gerechnet, als Plätze an der neuen IGS zur Verfügung stehen, was zu
einem Losverfahren führen solle. Dadurch könne es vorkommen, dass ein Kind, das
in unmittelbarere Nähe zur IGS wohnt, an einer konventionellen, dreigliedrigen
Schule angemeldet werden müsse und dadurch einen deutlich längeren Schulweg
habe. Der Landkreis bezahle eine Schülerbeförderung erst ab einem Schulweg von
drei Kilometern. Für geringere Strecken müsse privat aufgekommen werden, auch
wenn das Kind nur aufgrund des Losverfahrens an eine Schule geschickt werden
müsse, die nicht erste Wahl der Eltern sei. Daher fordere seine Fraktion, dass
die Stadt Lüneburg zumindest in diesen Fällen die Fahrtkosten übernimmt. Da
dies unweigerlich mit dem Zuschnitt des Schulbezirkes zusammenhänge, der hier
zur Beschlussfassung stehe, beantrage er die Erweiterung der Satzung um den im
Antrag aufgeführten Paragraphen. Die Schülerbeförderung sei zwar generell eine
Angelegenheit des Landkreises, hier gehe es aber darum, Familien in Kaltenmoor
zu unterstützen und soziale Härtefälle abzumildern, wenn der Schulweg knapp
unterhalb von drei Kilometern liege, wie es etwa beim Besuch der Hauptschule
Stadtmitte der Fall sei. Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass die derzeitige Tendenz eine
Anmeldezahl an der IGS von 150 Kindern erwarten lasse. Die Losgrenze liege bei
einer durch dreißig teilbaren Anmeldezahl, also ebenfalls bei 150, so dass man
nach dem derzeitigen Stand nicht losen müsse. Nehme man die Grundschulkinder der Anne-Frank-Schule als
Beispiel, so haben deren Eltern die Kinder am Johanneum, an der
Christianischule, in Oedeme und in Dahlenburg angemeldet. Diese Schulen seien
allesamt hinsichtlich der Schülerbeförderung unproblematisch, weil sie entweder
– wie das Johanneum – nahebei liegen, oder deutlich über der
Drei-Kilometer-Distanz. Man spreche daher nur über neun verbleibende Kinder der
Anne-Frank-Schule, also aus dem Stadtteil Kaltenmoor, die überhaupt für eine
Sonderregelung in Frage kommen. Wie bereits im Schulausschuss und im
Verwaltungsausschuss ausgeführt, werden bereits Gespräche mit dem Landkreis
geführt mit dem Ziel, eine Einigung für eine Schülerbeförderung zur Hauptschule
Stadtmitte – falls diese überhaupt erforderlich wird – zu erzielen.
Das entziehe dem Änderungsantrag seine Grundlage. Im übrigen erhalte der Landkreis
über die Kreisumlage auch Mittel für die Schülerbeförderung, so dass die Stadt
diese Leistung nicht ohne weiteres freiwillig übernehmen sollte. Bürgermeister DR. SCHARF unterstützt die Ausführungen des Oberbürgermeisters,
er sehe es ebenfalls angesichts der Tendenzzahlen als durchaus möglich an, dass
es nicht zu einem Losverfahren komme. Unabhängig davon danke er allen für die
kontroverse, aber sehr zielgerichtete und sachliche Diskussion in den Gremien,
die vor eineinhalb Jahren – seinerzeit teilweise noch durch gewisse
ideologische Vorbehalte belastet – begonnen habe. Diese Sachlichkeit
schlage sich in der Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis nieder, für die
er eine breite Zustimmung erwarte. Beigeordnete LOTZE findet es als Vorsitzende des Schulausschusses wunderbar,
an diesem Punkt angekommen zu sein. Im Verlauf der Diskussion über diese
Satzungsänderung habe es kurzzeitig Irritationen hinsichtlich der beigefügten
Karte gegeben, ehe sich herausgestellt habe, dass sie keine nachteiligen Änderungen
enthalte. Die kürzlich durchgeführte Informationsveranstaltung im Schulzentrum
Kaltenmoor, an der sehr viele Eltern sowohl aus Kaltenmoor, als auch aus dem
Landkreis teilgenommen haben, habe sie als eine gelungene Veranstaltung
empfunden, auch die Planungsgruppe habe einen sehr kompetenten und engagierten
Eindruck hinterlassen. Sie freue sich darauf, ebenso wie sehr viele Eltern,
wenn es nach den Sommerferien in der neuen Schule losgehe. Ratsherr RIECHEY spricht sich für eine Überweisung seines Änderungsantrages
in den Schulausschuss aus. Selbst wenn man in diesem Jahr eine Einigung mit dem
Landkreis erziele, könne man nicht absehen, wie die Entwicklung sich in den
folgenden Jahren vollziehe. Komme eine Einigung mit dem Landkreis nicht
zustande, habe man eine Beratungsgrundlage für den Schulausschuss. Er sei aber
bereit, den Antrag bis zur Klärung der Verhandlungen mit dem Landkreis
zurückzuziehen. Oberbürgermeister MÄDGE und Bereichsleiter WIEBE stellen kurz die
Trendmeldungen für einige Schulen im Detail vor. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE bei
Enthaltung der FDP-Fraktion die Änderungssatzung für die Festlegung der
Schulbezirke für die Grundschulen und die Integrierte Gesamtschule der
Hansestadt Lüneburg. (56a) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |