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Auszug - Ist die feuerpolizeiliche Aufsicht der Stadt auf dem Stand der Zeit? (Anfrage der Fraktion Bündnis90 / die Grünen vom 02.02.09)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.03.2009    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3191/09 Ist die feuerpolizeiliche Aufsicht der Stadt auf dem Stand der Zeit? (Anfrage der Fraktion Bündnis90 / die Grünen vom 02.02.09)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN erläutert, dass geplante Einrichtungen im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren natürlich umfangreich hinsichtlich des vorbeugenden und des baulichen Brandschutzes geprüft werden. In der Regel erfüllten die neueren Heime die bauaufsichtlichen Anforderungen an sichere Entrauchung, Fluchtwege und sonstigen Brandschutz. Sie seien insbesondere mit modernen Brandmeldeanlagen ausgestattet. Bei älteren Einrichtungen sei das nicht immer der Fall. Regelmäßige bauordnungsrechtliche Überprüfungen nach § 87 der Niedersächsischen Bauordnung, wie sie beispielsweise für Versammlungsstätten vorgeschrieben sind, habe der Gesetzgeber für Alten- und Pflegeheime nicht vorgesehen. Durch die Heimaufsicht der Stadt Lüneburg werden allerdings die Alten- und Pflegeheime mindestens einmal jährlich überprüft, bei konkreten Anlässen auch häufiger. Hierbei würden nicht nur die Anforderungen der Heimmindestbauverordnung zugrunde gelegt. Vielmehr melde der Prüfer der Heimaufsicht, wenn er die Heime begehe und Brandschutzmängel feststelle, diese der Bauaufsicht, die von dort sodann verfolgt werden, bis die Mängel abgestellt sind. Eine regelmäßige bauaufsichtliche Kontrolle sei also nicht vorgeschrieben und erfolge auch nicht, wohl aber eine regelmäßige Kontrolle durch die Heimaufsicht, die auch ein Auge auf brandschutzrelevante Dinge habe. In zwei Heimen habe es in letzter Zeit solche Hinweise der Heimaufsicht gegeben, beiden Hinweisen sei nachgegangen und deren Umsetzung kontrolliert worden.

Für das Wichernhaus, einem Heim für Behinderte, liege die Heimaufsicht nicht bei der Stadt Lüneburg, sondern bei der Außenstelle Verden des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den Erweiterungsbau im Jahre 2007, sei selbstverständlich auch der Altbau überprüft worden. Für den Neubau sei die Forderung nach einer Barndmeldeanlage gestellt worden, für den Altbau bestehe jedoch erst einmal Bestandsschutz. Dennoch habe die Stadt im Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauherrn, dem Architekten, dem Brandschutzprüfer und mit der Bauaufsicht besprochen, dass nach der Fertigstellung des Neubaus die Bewohner aus dem Altbau in den Neubau umziehen und dann der Altbau – trotz Bestandsschutz – brandschutzmäßig saniert werde, hierzu gehöre die Erweiterung der Brandmeldeanlage. Der Brand sei unglücklicherweise kurz vor der Umsetzung dieser weitreichenden und vorausschauenden Absprache eingetreten.

Es sei in diesem Zusammenhang noch anzumerken, dass der Brandschutzprüfer – in der Anfrage als Feuerpolizei bezeichnet – nicht zur Stadt Lüneburg gehöre, sondern dem Landkreis angegliedert sei. Der Landkreis habe eine Person für diese Aufgabe eingestellt, die nicht nur für die Stadt Lüneburg zuständig sei, sondern auch für zwei Randgemeinden, die aber bei der Stadt ein Büro im Bereich der Bauaufsicht habe und eng mit den Mitarbeitern der Stadt zusammenarbeite. 

Generell gehe die Stadt nicht nur den Beanstandungen der Heimaufsicht nach, sondern verfolge selbstverständlich auch Hinweise auf Gefahren durch Bewohner, Besucher und Mitarbeiter der Heime.

Zwischenzeitlich sei der Vorfall im Wichernhaus ausgewertet und es wurde beschlossen, die Heimaufsicht bei den nächsten Kontrollen in den Heimen durch die Bauaufsicht zu begleiten. Mit der Feuerwehr habe man Absprachen getroffen, um noch mehr als bisher eine bestimmte Gebäudegruppe, die einer größeren Anzahl von Personen zugänglich ist oder einer größeren Anzahl von Personen als Aufenthalt dient, im Auge zu behalten. Nicht vergessen dürfe man, dass es vor allen Dingen in der Verantwortung des Heimbetreibers liege, für die Sicherheit der Bewohner Sorge zu tragen und die notwendigen Brandschutzinstallationen in seinem Gebäude anzubringen. Aus dieser Verantwortung könne man niemanden entlassen.

 

Beigeordneter LÖB dankt für die Schilderung der sehr komplizierten Situation mit vielen verschiedenen Behörden, die alle irgendetwas mit den Prüfungen zu tun haben und irgendwo auch die Stadt involviert sei. Man könne der Stadt sicherlich nicht den Hauptvorwurf machen, müsse aber feststellen, dass dies nicht der erste Brand in diesem Heim gewesen sei. Bereits 2003 habe es dort gebrannt, wobei ein Bewohner ums Leben gekommen sei. Das sei ein Zeichen dafür, dass fünf Jahre lang nicht das passiert sei, was schon damals hätte passieren müssen, dass man nämlich das Problem angehe und den Betreiber noch stärker darauf dränge, die erforderlichen Brandschutzanlagen zu installieren. Einen zumindest kleinen Schutz könne man heutzutage schon durch einfache, preiswerte Brandmelder aus jedem Baumarkt bieten. Jedoch sei nicht einmal das erfolgt, da müsse man dann schon mal nachfragen.

Nach jedem Brand erstelle die Feuerwehr eine Auswertung und einen Bericht, aus dem man hätte erkennen müssen, dass etwas schief liege. Er glaube, hier sei etwas zusammen gekommen, was nicht hätte zusammenkommen dürfen. Er vermute auf der einen Seite das Interesse des Heimbetreibers, unbedingt einen Neubau errichten zu wollen und der auf der anderen Seite versucht habe, das Interesse an einer Sicherung des Altbaus abzuwehren, damit das Geld für den Neubau zusammenkomme. Jetzt auf einmal habe man sozusagen schon zwei Todesfälle, von denen zumindest einer mit Sicherheit hätte verhindert werden können. Da müsse er schon fragen, ob von Seiten der Stadt genügend Druck ausgeübt wurde. Die Verwaltung sage, dies sei nicht allein Angelegenheit der Stadt. Das sei sicher richtig, aber haben denn alle anderen Behörden auch so versagt ? Müsse man dieses Problem auch in anderen Heimen genau beobachten ? Es sei eine tragische Situation, die man nicht unter den Teppich kehren dürfe, auch wenn er nicht wolle, dass man hier irgendwelche Verantwortlichen suche. Eher solle versucht werden, die Möglichkeit solcher Schäden in anderen Heimen zu unterbinden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist darauf, dass sich der Gesetzgeber bisher stets mit Mehrheit geweigert habe, Rauchmelder bei Alt- und Neubauten vorzuschreiben. Auf einer Veranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes am Vortag sei darüber einmal mehr diskutiert worden, ohne dass der Niedersächsische Innenminister eine konkrete Forderung gestellt habe. Fakt sei nun einmal, dass die Installation von Rauchmeldern nicht mit Rechtsmitteln durchzusetzen sei. Das gelte für Heime ebenso, wie etwa für Schulungsstätten und Wohnanlagen. Die LüWoBau sei eine der wenigen Gesellschaften, die freiwillig ein Programm für den Einbau von Rauchmeldern im Neubaubereich gestartet habe. Über das lebensrettende Element eines Rauchmelders brauche man nicht zu diskutieren, fest stehe aber auch, dass man außer Ermahnungen keine Möglichkeit habe, einen Einbau zu erzwingen. In diesem konkreten Falle habe der Betreiber, wie von Frau Gundermann ausgeführt, eine Nachrüstung zugesagt, der tragische Unglücksfall sei dem jedoch zuvorgekommen. Mit den angesprochenen Unfällen der Vorjahre beschäftige sich aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen die Staatsanwaltschaft, daher bitte er um Verständnis, dass er hierzu keine Aussagen mache. Der Sachverhalt sei aber durchaus komplizierter, als von Herrn Löb dargestellt.

Notwendig sei eine Diskussion über die Tatsache, dass es im Stadtgebiet Heime und Einrichtungen gebe, die außerhalb der Zuständigkeit der Stadt liegen. Es sei unstrittig, dass eine Aufsicht, die in Verden ihren Sitz habe, anders kontrolliere, als eine vor Ort befindliche Behörde. An diesen Dingen müsse man auf Landesebene und vor Ort arbeiten. Man müsse Fehler aufarbeiten und abstellen, daran arbeite die Verwaltung gemeinsam mit anderen Behörden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(VI, 63)