Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin GUNDERMANN erläutert, dass geplante Einrichtungen im Rahmen der
bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren natürlich umfangreich hinsichtlich
des vorbeugenden und des baulichen Brandschutzes geprüft werden. In der Regel
erfüllten die neueren Heime die bauaufsichtlichen Anforderungen an sichere
Entrauchung, Fluchtwege und sonstigen Brandschutz. Sie seien insbesondere mit
modernen Brandmeldeanlagen ausgestattet. Bei älteren Einrichtungen sei das
nicht immer der Fall. Regelmäßige bauordnungsrechtliche Überprüfungen nach § 87
der Niedersächsischen Bauordnung, wie sie beispielsweise für
Versammlungsstätten vorgeschrieben sind, habe der Gesetzgeber für Alten- und
Pflegeheime nicht vorgesehen. Durch die Heimaufsicht der Stadt Lüneburg werden
allerdings die Alten- und Pflegeheime mindestens einmal jährlich überprüft, bei
konkreten Anlässen auch häufiger. Hierbei würden nicht nur die Anforderungen
der Heimmindestbauverordnung zugrunde gelegt. Vielmehr melde der Prüfer der
Heimaufsicht, wenn er die Heime begehe und Brandschutzmängel feststelle, diese
der Bauaufsicht, die von dort sodann verfolgt werden, bis die Mängel abgestellt
sind. Eine regelmäßige bauaufsichtliche Kontrolle sei also nicht vorgeschrieben
und erfolge auch nicht, wohl aber eine regelmäßige Kontrolle durch die
Heimaufsicht, die auch ein Auge auf brandschutzrelevante Dinge habe. In zwei
Heimen habe es in letzter Zeit solche Hinweise der Heimaufsicht gegeben, beiden
Hinweisen sei nachgegangen und deren Umsetzung kontrolliert worden. Für das Wichernhaus, einem Heim für Behinderte, liege die
Heimaufsicht nicht bei der Stadt Lüneburg, sondern bei der Außenstelle Verden
des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens für den Erweiterungsbau im Jahre 2007, sei
selbstverständlich auch der Altbau überprüft worden. Für den Neubau sei die
Forderung nach einer Barndmeldeanlage gestellt worden, für den Altbau bestehe
jedoch erst einmal Bestandsschutz. Dennoch habe die Stadt im
Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauherrn, dem Architekten, dem
Brandschutzprüfer und mit der Bauaufsicht besprochen, dass nach der Fertigstellung
des Neubaus die Bewohner aus dem Altbau in den Neubau umziehen und dann der
Altbau – trotz Bestandsschutz – brandschutzmäßig saniert werde,
hierzu gehöre die Erweiterung der Brandmeldeanlage. Der Brand sei
unglücklicherweise kurz vor der Umsetzung dieser weitreichenden und
vorausschauenden Absprache eingetreten. Es sei in diesem Zusammenhang noch anzumerken, dass der
Brandschutzprüfer – in der Anfrage als Feuerpolizei bezeichnet – nicht
zur Stadt Lüneburg gehöre, sondern dem Landkreis angegliedert sei. Der
Landkreis habe eine Person für diese Aufgabe eingestellt, die nicht nur für die
Stadt Lüneburg zuständig sei, sondern auch für zwei Randgemeinden, die aber bei
der Stadt ein Büro im Bereich der Bauaufsicht habe und eng mit den Mitarbeitern
der Stadt zusammenarbeite. Generell gehe die Stadt nicht nur den Beanstandungen der
Heimaufsicht nach, sondern verfolge selbstverständlich auch Hinweise auf
Gefahren durch Bewohner, Besucher und Mitarbeiter der Heime. Zwischenzeitlich sei der Vorfall im Wichernhaus ausgewertet
und es wurde beschlossen, die Heimaufsicht bei den nächsten Kontrollen in den
Heimen durch die Bauaufsicht zu begleiten. Mit der Feuerwehr habe man
Absprachen getroffen, um noch mehr als bisher eine bestimmte Gebäudegruppe, die
einer größeren Anzahl von Personen zugänglich ist oder einer größeren Anzahl
von Personen als Aufenthalt dient, im Auge zu behalten. Nicht vergessen dürfe
man, dass es vor allen Dingen in der Verantwortung des Heimbetreibers liege,
für die Sicherheit der Bewohner Sorge zu tragen und die notwendigen
Brandschutzinstallationen in seinem Gebäude anzubringen. Aus dieser
Verantwortung könne man niemanden entlassen. Beigeordneter LÖB dankt für die Schilderung der sehr komplizierten Situation
mit vielen verschiedenen Behörden, die alle irgendetwas mit den Prüfungen zu
tun haben und irgendwo auch die Stadt involviert sei. Man könne der Stadt
sicherlich nicht den Hauptvorwurf machen, müsse aber feststellen, dass dies
nicht der erste Brand in diesem Heim gewesen sei. Bereits 2003 habe es dort
gebrannt, wobei ein Bewohner ums Leben gekommen sei. Das sei ein Zeichen dafür,
dass fünf Jahre lang nicht das passiert sei, was schon damals hätte passieren
müssen, dass man nämlich das Problem angehe und den Betreiber noch stärker
darauf dränge, die erforderlichen Brandschutzanlagen zu installieren. Einen
zumindest kleinen Schutz könne man heutzutage schon durch einfache, preiswerte
Brandmelder aus jedem Baumarkt bieten. Jedoch sei nicht einmal das erfolgt, da
müsse man dann schon mal nachfragen. Nach jedem Brand erstelle die Feuerwehr eine Auswertung und
einen Bericht, aus dem man hätte erkennen müssen, dass etwas schief liege. Er
glaube, hier sei etwas zusammen gekommen, was nicht hätte zusammenkommen
dürfen. Er vermute auf der einen Seite das Interesse des Heimbetreibers,
unbedingt einen Neubau errichten zu wollen und der auf der anderen Seite
versucht habe, das Interesse an einer Sicherung des Altbaus abzuwehren, damit
das Geld für den Neubau zusammenkomme. Jetzt auf einmal habe man sozusagen
schon zwei Todesfälle, von denen zumindest einer mit Sicherheit hätte
verhindert werden können. Da müsse er schon fragen, ob von Seiten der Stadt
genügend Druck ausgeübt wurde. Die Verwaltung sage, dies sei nicht allein
Angelegenheit der Stadt. Das sei sicher richtig, aber haben denn alle anderen
Behörden auch so versagt ? Müsse man dieses Problem auch in anderen Heimen
genau beobachten ? Es sei eine tragische Situation, die man nicht unter den
Teppich kehren dürfe, auch wenn er nicht wolle, dass man hier irgendwelche
Verantwortlichen suche. Eher solle versucht werden, die Möglichkeit solcher
Schäden in anderen Heimen zu unterbinden. Oberbürgermeister MÄDGE verweist darauf, dass sich der Gesetzgeber bisher
stets mit Mehrheit geweigert habe, Rauchmelder bei Alt- und Neubauten
vorzuschreiben. Auf einer Veranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes am Vortag
sei darüber einmal mehr diskutiert worden, ohne dass der Niedersächsische
Innenminister eine konkrete Forderung gestellt habe. Fakt sei nun einmal, dass
die Installation von Rauchmeldern nicht mit Rechtsmitteln durchzusetzen sei.
Das gelte für Heime ebenso, wie etwa für Schulungsstätten und Wohnanlagen. Die
LüWoBau sei eine der wenigen Gesellschaften, die freiwillig ein Programm für
den Einbau von Rauchmeldern im Neubaubereich gestartet habe. Über das
lebensrettende Element eines Rauchmelders brauche man nicht zu diskutieren,
fest stehe aber auch, dass man außer Ermahnungen keine Möglichkeit habe, einen
Einbau zu erzwingen. In diesem konkreten Falle habe der Betreiber, wie von Frau
Gundermann ausgeführt, eine Nachrüstung zugesagt, der tragische Unglücksfall
sei dem jedoch zuvorgekommen. Mit den angesprochenen Unfällen der Vorjahre
beschäftige sich aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen die Staatsanwaltschaft,
daher bitte er um Verständnis, dass er hierzu keine Aussagen mache. Der
Sachverhalt sei aber durchaus komplizierter, als von Herrn Löb dargestellt. Notwendig
sei eine Diskussion über die Tatsache, dass es im Stadtgebiet Heime und
Einrichtungen gebe, die außerhalb der Zuständigkeit der Stadt liegen. Es sei
unstrittig, dass eine Aufsicht, die in Verden ihren Sitz habe, anders
kontrolliere, als eine vor Ort befindliche Behörde. An diesen Dingen müsse man
auf Landesebene und vor Ort arbeiten. Man müsse Fehler aufarbeiten und
abstellen, daran arbeite die Verwaltung gemeinsam mit anderen Behörden. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (VI,
63) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |