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Auszug - Hansestadt Lüneburg - Eine wachsende Stadt. Mittel- und langfristige Baulandentwicklung der Hansestadt Lüneburg (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 28.01.09)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.03.2009    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3185/09 Hansestadt Lüneburg - Eine wachsende Stadt. Mittel- und langfristige Baulandentwicklung der Hansestadt Lüneburg (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 28.01.09)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD/CDU
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Überweisungsantrag

 

Ratsherr MEIHSIES beantragt die Überweisung des unter TOP 5.1 geführten Antrages der Gruppe SPD/CDU zur mittel- und langfristigen Baulandentwicklung in die zuständigen Fachausschüsse. Die Liste der Gruppe lese sich wie eine Handlungsanleitung für die Zerstörung von Natur und Landschaft und es solle eine weitreichende Entscheidung getroffen werden. Hier gebe es dringenden Beratungsbedarf, ein Beschluss müsse im Bauausschuss und im Grünflächenausschuss vordiskutiert werden.

 

Beigeordneter DÖRBAUM ist der Meinung, dass man heute sehr wohl über den Antrag entscheiden könne. Es sei doch ganz sicher, dass dieser Antrag über die nächsten Jahre alle Ausschüsse begleiten werde, da er nur die Grundlage für das künftige Verfahren in den jeweils tangierten Fachausschüssen bilde. Ebenso habe man bereits im Jahre 1993 verfahren, als zuletzt ein solcher Rahmenbeschluss gefasst wurde.

 

Ratsherr RIECHEY schließt sich dem Überweisungswunsch an. Wenn es Beratungsbedarf gebe, sollte man den Antrag heute nicht übers Knie brechen. Bereits vor sechzehn Jahren so verfahren zu haben, sei kein geeignetes Argument.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN versteht die Aufregung nicht. Mit dem Papier solle nur aufgezeigt werden, welche Themen man anschieben und beraten wolle. Diese grundsätzliche Frage müsse man nicht doppelt in Rat und Ausschuss diskutieren, daher könne man heute darüber beschließen.

 

Beigeordnete SCHELLMANN hat Verständnis dafür, über den Antrag zu beraten zu wollen. Genau das geschehe in den Fachausschüssen, insofern werde man das Thema sowohl im Bauausschuss, als auch im Grünflächenausschuss noch vielfach behandeln, wie es auch schon beim letzten Mal gemacht worden sei. Die Baulandentwicklung müsse in der Tat intensiv beraten werden und sie habe ebenso Verständnis dafür, dass Grüne und Linke bereits im Vorfeld Bereiche aus der Liste herausnehmen wollen, aber das könne ebenso gut noch  in den Fachausschüssen diskutiert werden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag auf Überweisung mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und 1 Stimme aus den Reihen der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE bei 1 Enthaltung aus den Reihen der FDP-Fraktion ab.

 

Einwohnerantrag und Aussprache über den Tagesordnungspunkt

 

Fachbereichsleiter MOßMANN gibt kurze Erläuterungen zum Verfahren. Die Zahl der an den Oberbürgermeister übergebenen Unterschriften für den Einwohnerantrag war nach einer überschlägigen Zählung ausreichend. Allerdings hatten sich alle Fraktionen im Vorfeld darauf geeinigt, der Bürgerinitiative im Rahmen eines ohnehin in der Ratssitzung zu behandelnden Tagesordnungspunktes die Möglichkeit zu geben, ihr Anliegen vorzutragen, so dass eine genaue Zählung unterbleiben konnte.

 

Frau Susanne WEHDI-PUMPE, Frau Ulrike AHLERS und Herr Volker BUTENSCHÖN vertreten die Bürgerinitiative Tiergartenkamp. Nachdem Anwohner im April 2008 aus der Presse erfahren hatten, dass ein kleiner Teil des Tiergartenkamps als Baugebiet ausgewiesen werden soll, habe sich relativ schnell die BI gebildet und bereits nach kurzer Zeit eine Unterschriftenaktion für einen Einwohnerantrag geplant. Beim Einwohnerantrag und einem Flyer habe man sich auf die veröffentlichten Beschlüsse aus den Gremien der Stadt gestützt. Die Unterschriftensammlung habe am 15.Juni 2008 begonnen, dabei habe man festgestellt, dass nicht nur die unmittelbaren Anwohner das Gebiet zur Naherholung nutzen, sondern auch andere Einwohner Lüneburgs und der angrenzenden Gemeinden. In den persönlichen Gesprächen mit politischen Mandatsträgern sei man auf sehr positive Resonanz gestoßen, insbesondere wenn vor Ort die Einzigartigkeit und Schönheit des Gebietes auf sie wirken konnte. Die abgeschlossene Unterschriftenliste sei am 14. Februar an Oberbürgermeister Mädge übergeben worden.

Das betroffene Gebiet besitze durch den Wechsel von Wald, Feldern, Hecken und Gebüschsäumen eine hohe Strukturvielfalt, die eine wesentliche Voraussetzung für Artenvielfalt sei. Nach derzeitigem Planungsstand solle die zu bebauende Fläche etwa 8,6 Hektar groß sein. Davon enthielten derzeit über zwei Hektar Baumbestand, so dass man die Aussage, der Wald werde nicht angetastet, so nicht stehen lassen könne. Zudem würden ackerfähige Flächen durch die hohe Inanspruchnahme als Bauland stark dezimiert, worauf auch Landwirtschaftsverbände inzwischen hinwiesen. Landschaftsästhetisch besonders hervorzuheben sei im Tiergartenkamp gerade das Fehlen jeglicher Bebauung. Zudem liege das Gebiet stadtnah und sei daher besonders gut zu erreichen, daher werde es von zahlreichen Menschen und Gruppen zur naturnahen Erholung genutzt. Im Bereich des Lausebaches reiche das Areal nahe an das im Dezember 2007 ausgewiesene Naturschutzgebiet Ilmenauniederungen heran, so dass sich dort ein verstärkter Freizeitdruck aus den bebauten Gebieten negativ auswirken würde. Dagegen könnte der Tiergartenkamp als Landschaftsschutzgebiet eine gute Pufferfunktion für die Ilmenauniederungen erfüllen.

Das Argument, es werde nur die östliche Ackerfläche bebaut und der restliche Bereich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, werfe die Frage auf, warum man bisher die Empfehlung aus dem Landschaftsplan von 1996/97, auf der gesamten Fläche ein Landschaftsschutzgebiet zu realisieren, ignoriert habe. Stattdessen plane man ein Landschaftsschutzgebiet nur noch auf dem durch die künftige Bebauung verringerten und landschaftlich entwerteten Fragment. Nach dem geltenden Raumordnungsprogramm sei das Areal Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft. Solche naturnahen und landschaftlich reizvollen Bereiche müssten geschützt werden, sie würden in Stadtnähe immer seltener. Um die Planungen für ein Baugebiet Tiergartenkamp umsetzen zu können, habe die Stadt beim Landkreis beantragt, die Vorrangnutzung aufzuheben. Das gebe zu denken. Die Bürgerinitiative sehe das gesamte Gebiet als eine Einheit an, die zerstört werde, wenn eine Teilfläche zur Bebauung freigegeben würde.

Nach Meinung der Bürgerinitiative gebe es in vielen Stadtteilen aus den 50er und 60er Jahren, wie etwa Moorfeld und Kreideberg – unter anderem durch den anstehenden Generationenwechsel – genügend freien Wohnraum, der durch Sanierung und energetische Optimierung als attraktive Alternative zum Eigenheimwohnbau dienen könne. Im Sinne des Antrages der Gruppe SPD/CDU stehe ebenfalls die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, die Nachverdichtung vor der Neuentwicklung. Durch die langfristige Planung neuer Baugebiete werde es zunehmend schwieriger, vorhandene Baugebiete wie den Rosenkamp zu füllen und damit die entsprechende Infrastruktur zu sichern. Ein großes Thema sei auch die Entsiegelung statt einer weiteren Versiegelung. Das Bundesumweltamt fordere eine Reduzierung der derzeit täglichen Flächenversiegelung von 100 Hektar auf 30 Hektar.

Falls es irgendeinen eigentumsrechtlichen Zusammenhang zwischen der Beplanung des Tiergartenkamps und dem geplanten Gewerbegebiet Bilmer Berg II geben sollte, appelliere die Bürgerinitiative an das Gewissen der Ratsmitglieder, gerade in diesem Fall ein eindeutiges Signal für den Erhalt des Tiergartenkamps zu geben. Hinsichtlich des bereits im Rat thematisierten Grünflächendefizits in Kaltenmoor solle es dort rechnerisch einen Überschuss an parkähnlichen Grünflächen geben. Hierzu zählten aber auch angelegte Grünstreifen, Parkrandstreifen und Kreisel, nicht jedoch ausschließlich größere, naturräumliche Flächen zur Naherholung. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Grünflächenbilanz einer Stadt durch die Neuausweisung von Baugebieten wachsen könne.

Den Prognosen zufolge werde die Einwohnerzahl Lüneburgs weiter wachsen, das könne sich jedoch – beispielsweise durch die Auswirkungen der Finanzkrise – schnell relativieren. Bei genauerem Hinsehen in den Demographiebericht der Bertelsmannstiftung, wachse bis zum Jahre 2025 nur der Anteil der über 45-jährigen in Lüneburg. Die jüngere Altersgruppe, bei der eher der Wunsch nach einem Eigenheim bestehe, verringere sich laut dieser Studie hingegen.

Die Bürgerinitiative begrüße es, dass sich im Antrag der Gruppe SPD/CDU einige der eigenen Positionen wiederfänden, fordere aber die Streichung des Abschnittes IIb des Antrages, also die Nennung konkreter Gebiete der Baulandentwicklung. Stattdessen unterstütze die Bürgerinitiative eine Baulandentwicklung mit ergebnisoffener Prüfung der Potentiale. Zum Erhalt des Tiergartenkamps als Naherholungsgebiet fordere die BI die Rücknahme des Antrages zur Flächenumwidmung im Regionalen Raumordnungsprogramm, die Rücknahme des Satzungsaufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan und die Rücknahme der beschlossen Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Beigeordneter DÖRBAUM dankt den Vertretern der Bürgerinitiative für den sachlichen Vortrag mit vielen, durchaus berechtigten Punkten. Der Antrag der Gruppe und der Einwohnerantrag gehörten durchaus zusammen, wenngleich die Bürgerinitiative die Bauleitplanung hinsichtlich des Teilbereiches Tiergartenkamp in Frage stelle. Der Antrag der SPD/CDU habe zum Ziel, Lüneburg zukunftsfähig zu entwickeln und behutsam die Voraussetzungen für einen Einwohnerzuwachs in der nahen und mittleren Zukunft zu schaffen. Insofern widerspreche er den vorgetragenen Daten des Landesamtes für Statistik, nach ihm vorliegenden Unterlagen sei auch im Bereich der Kinder zwischen 7 und 13 Jahren in Lüneburg bis 2020 ein Zuwachs von 25 % zu erwarten. In der Region Lüneburg gebe es nach wie vor Zuwächse, auf die man auch ein Stück weit stolz sein könne, da sie nicht zuletzt auf die Attraktivität der Stadt zurückzuführen seien. Mit einer Zuwachsrate von 16,1 % sei Lüneburg in Niedersachsen einsame Spitze. Mit diesen Zahlen wolle er deutlich machen, was die Gruppe bewogen habe, den vorliegenden Antrag zu stellen. Eine Baulandentwicklung in Lüneburg sei erforderlich und werde im Antrag in Grundzügen skizziert. Dabei stehe – entsprechend den Prinzipien, die man bereits 1993 angewandt habe – die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, das sehe man an den Beispielen Auf der Hude, am Lambertiplatz und auch in der Frommestraße. Vor einer Neuentwicklung solle nachverdichtet werden, so etwa am Ebensberg. Bei der Baulandentwicklung müsse man nach ökologischer Wertigkeit abwägen, womit man beim Tiergartenkamp sei. Es bestünden keine Zweifel, dass dies ein ökologisch wertvolles Naherholungsgebiet mit hoher Qualität sei. Dieses Gebiet gelte es zu erhalten, das verbiete jedoch nicht, eine Prüfung vorzunehmen, ob es unter Umständen möglich sei, einen Teil dieser Fläche zu entwickeln.

Er widerspreche der Aussage, dass in Lüneburg ausreichend Bauland zur Verfügung stehe, außer dem Rosenkamp gebe es aktuell keine Fläche für Eigenheimbau. Mittelfristig stehe das Areal Schlieffen-Park zur Verfügung, hier seien die Planungen bereits weit fortgeschritten. Langfristig im Zeitraum von drei bis zehn Jahren solle dort entwickelt werden, wo bereits ein Aufstellungsbeschluss bestehe, nämlich am Ebensberg. Heute solle jedoch weder die Fläche am Ebensberg beschlossen werden, noch ein Bebauungsplan für irgendein anderes Gebiet. Es solle eine ergebnisoffene – das betone er – Untersuchung eingeleitet werden, welche Flächen für eine Bebauung in Frage kommen. Das werde in aller Ruhe in den Ausschüssen beraten.

 

Ratsherr MEIHSIES stellt heraus, dass man heute den ersten Einwohnerantrag in Lüneburg und damit eine große demokratische Tat erlebt habe. Es sei selten, dass in Niedersachsen Einwohneranträge gestellt werden und noch dazu ‚durchkämen’. Seine Fraktion gehe mit dem Antrag der Gruppe SPD/CDU nicht konform. Er wiederhole, dass der Antrag eine Handlungsanweisung zum Zerstören von Natur und Landschaft sei. Nach dreizehn Jahren Stadtentwicklung müsse man eine Bilanz ziehen, ob die damaligen Annahmen noch richtig und der seinerzeit prognostizierte Bedarf noch vorhanden sei. Das sei zur Zeit des letzten Antrages im Jahre 1993, noch durch SPD und Grüne, der Fall gewesen, als viele Menschen nach Lüneburg drängten und es keine Neubaugebiete für deren Ansiedlung gab. Ob diese Prognosen noch stimmen und welche Prognose richtig sei, darüber gebe es offenbar heute unterschiedliche Auffassungen. Nach den Vorhersagen des Jahres 1993 hätte Lüneburg heute schon 90.000 Einwohner, dies zeige, dass Prognosen moderne Kaffeesatzleserei seien und man nicht einer jeden immer glauben dürfe. Es sei zudem eine politische Frage, ob man einer Prognose hinterherlaufe, um sie zu erfüllen, oder ob man kritisch mit ihr umgehe und ihr Ziel in Frage stelle. Werfe man einen Blick auf eine Karte, die die Entwicklung der Gebiete auf der Grundlage des Antrages der Gruppe darstelle, müsse man die Leitlinie des Antrages zu einer vorrangigen Innenentwicklung in Frage stellen, da es sich nur um Außenbereiche handle. Die einzige Fläche echter Innenentwicklung sei das Areal der Schlieffenkaserne, auf solche Gebiete müsse sich der Blick richten. Der Antrag widerspreche sich daher und leite eine Fehlentwicklung ein. Wolle die FDP, wie Frau Schellmann es bereits angekündigt habe, die Entwicklung des Areals Tiergartenkamp nicht, so müsse sie heute bereits dem Antrag der Gruppe widersprechen und nicht eine Beratung in den Fachausschüssen abwarten.

Er hätte sich ein fraktionsübergreifendes Moratorium für den Tiergartenkamp gewünscht und eine Übereinkunft, dass man dort für die nächsten zwanzig Jahre keine Überlegungen für eine Baulandverwendung anstellen werde, dokumentiert in einem politischen Antrag. Dies wäre sein Vorschlag für die nächste Ratssitzung gewesen. Jede andere Fläche des Antrages – mit Ausnahme des Schlieffen-Parks – gehe in den Außenbereich und zerstöre Natur und Landschaft. Trotz ökologischer Voruntersuchungen dieser Bereiche, auch schon in den neunziger Jahren, müsse man heute sagen, dass die Naherholungsräume um Lüneburg einen hohen Druck haben. Je mehr man mit Bebauung in die Randbereiche dränge, desto größer werde dieser Druck, dafür sei der Tiergartenkamp ein Beispiel. Das Problem der Zersiedelung der Landschaft gelte nicht nur für die Fläche Tiergartenkamp, sondern für die gesamte Stadt. Diese Diskussion dürfe nicht mit einem Antrag abgeschnitten, sondern sie müsse öffentlich und unter Hinzuziehung von Experten geführt werden.

 

Ratsherr RIECHEY bekräftigt, dass die Ausführungen der Bürgerinitiative deutlich gemacht hätten, dass einer baulichen Erschließung des größten zusammenhängenden Grünflächengebietes in Lüneburg auch langfristig eine deutliche Absage erteilt werden müsse. Die grundsätzliche Idee eines Baulandkonzeptes, um dem Wachstumstrend mit einer gezielten Entwicklung zu begegnen, sei grundsätzlich richtig und auch über die im Antrag aufgestellten Grundsätze könne man reden, im Detail gebe es aber noch erheblichen Beratungsbedarf, insbesondere was die langfristige Planung betreffe. Ihn störe massiv, dass der Tiergartenkamp dort – wenngleich ohne besondere Priorität – aufgenommen worden sei. Aus diesem Grund habe seine Fraktion einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem die Forderungen gestellt werde, den Tiergartenkamp aus der im Antrag der Gruppe genannten Liste im Teil IIb zu streichen, die Pläne zur langfristigen Erschließung dieses Gebietes aufzugeben und sich zu verpflichten, diesen wertvollen Naturraum als wichtiges Naherholungsgebiet zu erhalten. Einer Zersiedelung dieser Grünfläche werde seine Fraktion weder jetzt noch später zustimmen. Die breite Unterschriftenaktion habe die Notwendigkeit der Erhaltung eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Von der geplanten Erschließung von über einhundert Wohneinheiten auf diesem Areal sei entgegen den Aussagen der Verwaltung ein Waldstück betroffen, er wisse nicht, warum solche Fehlinformationen von der Verwaltung verbreitet werden. Der Eigentümer des Baugrundstückes, Herr Lübbecke, habe in der Presse öffentlich klargemacht, dass er das Planungsgebiet ausweiten wolle, da sich der Verkauf für ihn sonst nicht lohne. Werde das Gebiet also erst einmal in die Planung aufgenommen, wenn auch nur langfristig, werden vielleicht scheibchenweise weitere Zugeständnisse gemacht, die heute noch ausgeschlossen werden. Diesen Weg wolle seine Fraktion nicht beschreiten. Es gebe noch reichlich Baulandreserve, dagegen sehe es mit der Grünlandreserve eher schlecht aus, daher fordere man dazu auf, von den Plänen zur langfristigen Erschließung des Tiergartenkamps Abstand zu nehmen und dem Änderungsantrag zuzustimmen.

 

Ratsherr KROLL gibt zu bedenken, dass jemand, der heutzutage – aus welchen Gründen auch immer – einen Wohnungswechsel plane, nicht nur auf die kulturellen Angebote oder die Infrastruktur achte, sondern in erster Linie auf die Wohnungsangebote. Es müsse daher immer eine ausreichende Anzahl sowohl kleiner und größerer Wohnungen, als auch Grundstücke verschiedener Größe zur Verfügung stehen. Das sei die Grundlage dafür, dass eine Stadt wie Lüneburg wachsen, eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik betreiben, Investitionen tätigen und sich positiv weiterentwickeln könne. Zukunftsorientiert müsse sich eine Stadtplanung darstellen, indem sie jetzt und später viele Grundstücksangebote vorhalte. Kein Verständnis habe er für jene, die ein Eigenheim besitzen und nun so tun, als ob es rundherum nur Grünanlagen für ihre Erholung geben und keine neuen Baugrundstücke geplant werden sollen. Das sei purer Eigensinn.

 

Ratsfrau KIEßLICH möchte einige Fragen dazu stellen, ob und wie die Hansestadt Lüneburg wachse. Dies sei in erster Linie eine aktive politische Entscheidung. Hier gebe es eine Fürsorgepflicht für die bereits in Lüneburg lebenden Einwohner. Der Antrag der Gruppe SPD/CDU vermittle den Eindruck, als würde man darauf warten, dass sich Entwicklungsprognosen erfüllen und man dementsprechend Baulandflächen ausweise. Eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung sollte jedoch feste Kriterien haben, einem Leitbild folgen und eine integrierte, systematische Grünflächen-, Rad- und sonstige Verkehrsplanung aufweisen, damit der Stadtentwicklung ein Gesamtkonzept zugrunde liege. Es reiche nicht aus, eine Handvoll Kriterien – wie im Antrag – zu nehmen, insbesondere wenn diese nicht konsequent angewandt werden. So werde eine Innenentwicklung gefordert, die durch die dann genannten Flächen nicht bestätigt werde. Die aufgeführten Gebiete lägen teilweise sogar am Rande der angrenzenden Gemeinden. Die Stadt Bielefeld sei ein Beispiel dafür, dass es planerisch möglich sei, von einem Ende einer Stadt zum anderen mit dem Rad ausschließlich durch Grünflächen zu fahren. An dieser Stelle wünsche sie sich ein Gesamtkonzept, das solche Dinge berücksichtige, wie es ihre Fraktion schon lange fordere. Gerade Lüneburg sei von der Größe her geeignet, alle Angelegenheiten mit dem Fahrrad erledigen zu können.

Ihre Fraktion fordere eine nachhaltige Stadtentwicklung, die allen Abkommen, die man bereits unterzeichnet habe, auch gerecht werde, die Stadt als Ganzes in den Blick nehme und die vielen verschiedenen Anforderungen miteinander in Beziehung setze. Dazu sei eine Politik nötig, die Natur und Umwelt erhalte, sowie die Lebensqualität, den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung in einer integrierten Art und Weise in Lüneburg voranbringe. Der heutige Antrag setze hingegen nur den bisherigen planerischen Flickenteppich fort.

 

Laut Beigeordneter SCHELLMANN bestehe kein Zweifel, dass der Rat verpflichtet sei, sich um Entwicklungsmöglichkeiten für Bauland zu kümmern. Als sie in den Rat gekommen sei, habe in Lüneburg eine große Wohnungsnot geherrscht und man habe nicht gewusst, wo man die vielen Menschen unterbringen soll. Um eine Baulandentwicklung habe sich bis dahin niemand gekümmert, erst in jener Zeit entstand nach langen Diskussionen eine Baulandplanung, an der sowohl Herr Meihsies, als auch sie selbst beteiligt gewesen seien. Aktuell habe man in Lüneburg noch ausreichend Baugebiete, in denen sich Menschen ansiedeln können, beispielsweise Rosenkamp, Schlieffen-Park, Wienebüttel oder Bei den Teichen. Sie habe nicht den Eindruck, dass man derart in Not sei, dass man ein Gebiet angehen müsse, über das man sich besonders viele Gedanken machen müsse. Gerade die im Randbereich der Stadt liegenden Erholungsflächen seien in den letzten Jahren vorwiegend durch Bebauung unter einen starken Nutzungsdruck geraten. So sei es auch in ihrem Ortsteil Häcklingen, dessen Ortsränder inzwischen – wie vielerorts – fließend in andere Orte übergehen, daher gebe es ein so schönes, zusammenhängendes Gebiet wie in Kaltenmoor dort nicht mehr. Hier solle ohne Not ein besonders reizvolles Naherholungsgebiet in Anspruch genommen werden, dessen Wichtigkeit bereits nachhaltig dargestellt wurde.

Bei den Entwicklungszielen des Landschaftsplanes werde man ausdrücklich aufgefordert – da gerade in Kaltenmoor Waldrandflächen für besonders erholungswirksam gehalten werden – durch Anlegen von Lichtungen und Waldwiesen deren Fläche zu erhöhen. Hier wolle man ohne Not abschaffen, wozu man zwingend aufgefordert sei. Sicherlich gebe es Menschen, denen nicht auffalle, um welch ein besonderes Gebiet es sich hier mit dem besonderen Landschaftsbild, welches zungenartig nach Kaltenmoor hineinrage, handle und welches es in Lüneburg so fast nicht mehr gebe. Zudem liege es nicht unmittelbar neben Wohnraum, sondern habe einen Puffer zur jeweiligen Bebauung und biete damit die besten Voraussetzungen für Natur und Umwelt. Für den Artenschutz sei das Areal besonders geeignet, so hätten Greifvögel am dortigen Waldrand ihren Ansitz und auf den Feldern ihr Jagdrevier. Die teilweise sehr alten Bäume seien unglaublich wichtig für die verschiedenen Spechtarten. Werde hier auch nur das eine Feld bebaut, würde diese Situation völlig verändert, da die Pufferzone zur menschlichen Bebauung mit all ihren – den Naturschutz störenden – Verhaltensweisen verloren gehe. In Zeiten der Verdrängung der Natur würde man mit dieser Bebauung das falsche Zeichen setzen. Der Bereich Tiergartenkamp sollte als Tabuzone definiert und aus den Planungen herausgenommen werden, einem solchen Änderungsantrag könne sich ihre Fraktion anschließen. Da dieser aber sicherlich heute abgelehnt werde, müsse man in gründlicher Arbeit in den zuständigen Fachausschüssen zu genau diesem Ergebnis kommen.

 

Ratsherr BRUNS sieht in den Beiträgen der Ratsherren Riechey und Meihsies klaren Populismus. Ein Moratorium für den Tiergartenkamp für die Dauer von zwanzig Jahren, wie von den Grünen vorgeschlagen, sei nur ein Feigenblatt. Da sei Herr Riechey ein Stück weit konsequenter, indem er sage, „dann eben gar nicht“. Seine Fraktion habe mit dem Antrag ein Papier auf den Tisch gelegt, das ergebnisoffen sei und mit dem man Rahmenbedingungen für die nächsten drei bis zehn Jahre schaffen wolle. Hätte man die entsprechenden Rahmenbedingungen schon früher geschaffen, wäre Lüneburg heute vielleicht bereits bei der prognostizierten Zahl von 90.000 Einwohnern. Ein Teil des Wachstums sei in die ländliche Region gegangen, man dürfe nicht übersehen, was um einen herum geschehe. Entwicklungen müsse man dort schaffen, wo die Infrastruktur vorhanden sei und die Rahmenbedingungen stimmten.

Seine Fraktion wolle eine nachhaltige Entwicklung und eine ergebnisoffene Prüfung, in die die Bürger mit einbezogen werden sollen. Dabei sei auch die Bürgerinitiative gefragt. Er stelle sich die Frage, wie es denn aussähe, wenn hier heute noch weitere Bürgerinitiativen sitzen würden, beispielsweise vom Ebensberg, da für andere Flächen die gleichen Argumente abzuwägen seien.

 

Ratsherr MEIHSIES fordert Frau Schellmann auf, nicht nur eine grüne Rede zu halten, sondern dann auch eine entsprechende Entscheidung zu treffen und dem Antrag der Gruppe nicht zuzustimmen. Ergebnisoffen sei der Prozess nicht, da die Gruppe in ihrem Antrag klar sage, an welchen Stellen sie eine mittel- und langfristige Baulandentwicklung wolle. Die Bürgerbeteiligung sei kein hochdemokratischer Akt, wie Herr Bruns es darstelle, sondern eine Selbstverständlichkeit, die das Baugesetzbuch vorgebe. Frau Kießlich habe dargestellt, dass es dem Antrag an einem Gesamtkonzept fehle und die Gruppe ihrem Anspruch, nachhaltige Stadtentwicklung zu betreiben, an dieser Stelle nicht gerecht werde.

 

Bürgermeister DR. SCHARF erinnert an den Austausch der Argumente und Sichtweisen seiner Fraktion mit der Bürgerinitiative, der ebenso klar und sachlich erfolgt sei, wie die heutige Vorstellung ihrer Konzeption. Er habe großen Respekt vor diesem ersten Einwohnerantrag in der Stadt Lüneburg. Das schlage sich nieder in der offenen und sachlichen Diskussion mit der Bürgerinitiative, anders als es häufig zwischen den Ratsmitgliedern der Fall sei.

Der Rat begleite seit Jahren positiv die Entwicklung der Stadt, über Infrastruktur und Gewerbeansiedlung bis zum Zuzug junger Familien. Das gebe dem Rat den Auftrag, sich über die Zukunft Gedanken zu machen und dazu gehöre natürlich die Diskussion über die Ausweisung von Baugebieten. Die Grundzüge für die Planung seien selbstverständlich zum Teil aus dem Baugesetzbuch übernommen worden, weil sie nun einmal wichtig und die Basis der Diskussion im Bauausschuss seien. Es sei auch ihm lange schwer gefallen, den Bereich Tiergartenkamp in die langfristige Baulandplanung aufzunehmen, er betone aber, dass Lüneburg weiter wachse und die Flächen für die im Antrag genannte mittelfristige Planung auf Dauer vielleicht nicht reichen werden. Jede Generation habe die Aufgabe, in die Zukunft zu schauen. Das Areal Tiergartenkamp stelle eine Möglichkeit der Bebauung dar. Für den Bereich Klosterkamp sei vor Jahren sicherlich auch die Diskussion geführt worden, ob man die Fläche als Bauland ausweisen solle. Das Baugebiet Klosterkamp sei von der Aufteilung der Bauplätze und der Einbindung der Natur hervorragend gestaltet worden.

In der langfristigen Planung, die wohlgemerkt ergebnisoffen durchgeführt werde, seien auch die Gebiete am Ebensberg und am Raderbach aufgeführt. Beide Flächen unterlägen einer ähnlichen Problematik wie der Tiergartenkamp, so dass man sich auch dort genau überlegen müsse, ob man die Flächen einmal als Baugebiet für die künftige Entwicklung der Stadt brauche. Man habe heute wichtige Argumente gehört, die sicherlich jeder im Rat ernst nehme, man werde aber eben nicht von der Pflicht entbunden, sich Gedanken für die mittel- und langfristige Planung zu machen.

 

Ratsherr SOLDAN spricht sich ebenfalls für die Notwendigkeit aus, sich Gedanken darüber zu machen, wie die Stadt sich weiter entwickeln solle und Punkte aufzustellen, anhand derer eine Abwägung zur Entwicklung von Baugebieten zu erfolgen habe. Eine solche Abwägung habe aber bereits im Vorfeld bei der Nennung der möglichen Baugebiete zu erfolgen. Er gehe davon aus, dass sich die Gruppe SPD/CDU darüber bei ihrem Antrag Gedanken gemacht und in der langfristigen Planung nicht einfach alle Flächen aufgeführt habe, die innerhalb der Stadt irgendwie in Frage kommen könnten. Wenn dem aber so sei, stelle er die Frage, warum das Baugebiet Klosterkamp II in der Liste enthalten sei. Wolle man ernsthaft die Vorgaben aus dem Antrag einbringen – insbesondere den Punkt ‚Abwägung der Flächen nach ökologischer Wertigkeit’ – so dürfe der Tiergartenkamp im Antrag nicht auftauchen. Grundsätzlich sei er dafür, zunächst, wie im Antrag vorgeschlagen, Kriterien für eine Auswahl von Flächen zu definieren, mit den in der langfristigen Planung aufgelisteten Gebieten könne sich seine Fraktion aber nicht anfreunden und dem Antrag so nicht zustimmen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass das Baugebiet Klosterkamp einst unter einer SPD/FDP-Ratsmehrheit entstanden und das jetzt in Rede stehende Gebiet Klosterkamp II mit beschlossen worden sei, wie man an den Zufahrten im Straßenplan erkenne. Die Stadt Lüneburg sei eine wachsende Stadt und müsse dem gerecht werden. Wolle man hingegen nicht wachsen, erhalte man durch immer weiter steigende Verdichtung genau jenen Verdrängungsdruck –etwa durch dann steigende Mieten – mit dem kürzlich die Anwohner der Frommestraße argumentiert haben. Die Studie der Bertelsmannstiftung gehe auf das Problem der steigenden Nachfrage nach Bauland ein, indem es zwar insgesamt weniger Einwohner prognostiziere, der Wunsch nach Wohneigentum aber gleichwohl weiter steige. Diesen Wunsch könne man niemandem verwehren. Eine Nachverdichtung müsse indes nicht zwingend im Innenstadtbereich erfolgen, auch die Teilung größerer Grundstücke in vorhandener Bebauung in Randlagen sei gut denkbar. Überall dort, wo man eine Verdichtung plane, spüre man aber aus den verschiedensten Gründen Widerstand.

Im Jahre 1993 habe man im Rat begonnen, eine Baulandplanung zu schaffen, um neu zuziehenden Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung zu geben. Dieses Portfolio sei inzwischen aufgebraucht, daher bedürfe es nun eines neuen Beschlusses, welche Gebiete in eine zukünftige Planung aufgenommen werden. Trotz verschiedener Mehrheiten im Rat habe man seit 1993 immer wieder durchaus einvernehmlich gehandelt, indem man sich die in Frage kommenden Gebiete angeschaut, nach verschiedenen Kriterien auf ihre Tauglichkeit überprüft und nach eingehender Diskussion einen Beschluss gefasst habe. Das Gleiche solle auch hier wieder erfolgen. Eine solche langfristige Planung sei gut und notwendig, damit sich die Bürger darauf einstellen können, vor allem aber, um infrastrukturelle Fragen rechtzeitig behandeln und beantworten zu können. Gerade aufgrund der vorhandenen Infrastruktur durch die Nähe zu Kaltenmoor sei das Baugebiet Klosterkamp II in  den langfristigen  Planungen enthalten. Dies sei der Vorteil gegenüber der Schaffung von Neubaugebieten in der Fläche, denen eine entsprechende Anbindung fehle. Ob die Fläche Klosterkamp II tatsächlich einmal bebaut werde, könne heute weder von ihm, noch von jemand anders sicher vorhergesagt werden. Er wisse aber, dass man ein Portfolio für Flächen benötige, um den neu zuziehenden Menschen, die das sichere Wachstum Lüneburgs mit sich bringe, Perspektiven zu geben.

Er wohne seit dreißig Jahren im Stadtteil Kaltenmoor und könne daher die dortigen Verhältnisse beurteilen. In der letzten Woche sei eine Bürgerversammlung abgehalten worden, auf der genau diese heutige Diskussion geführt worden sei. Keiner der dort anwesenden Bürger habe die Planungen als schädlich für den Stadtteil Kaltenmoor kritisiert. Deren Interessen seien ganz anders, nämlich die dortigen Hochhäuser, die heute weder zeitgemäß noch ökologisch seien, vielleicht irgendwann einmal zurückzubauen. Das sei auch sein Ziel, wobei die Menschen dann aber auch irgendwo hin ziehen müssen und das könne theoretisch eines der Neubaugebiete sein.

Glaubwürdigkeit und ein wenig Vertrauen seien im anstehenden Prozess der Baulandentwicklung notwendig.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE.

 

Der Antrag der Gruppe SPD/CDU wird mehrheitlich angenommen mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE.

 

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