Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Überweisungsantrag Ratsherr MEIHSIES beantragt die Überweisung des unter TOP 5.1 geführten
Antrages der Gruppe SPD/CDU zur mittel- und langfristigen Baulandentwicklung in
die zuständigen Fachausschüsse. Die Liste der Gruppe lese sich wie eine
Handlungsanleitung für die Zerstörung von Natur und Landschaft und es
solle eine weitreichende Entscheidung getroffen werden. Hier gebe es dringenden
Beratungsbedarf, ein Beschluss müsse im Bauausschuss und im
Grünflächenausschuss vordiskutiert werden. Beigeordneter DÖRBAUM ist der Meinung, dass man heute sehr wohl über den Antrag
entscheiden könne. Es sei doch ganz sicher, dass dieser Antrag über die
nächsten Jahre alle Ausschüsse begleiten werde, da er nur die Grundlage für das
künftige Verfahren in den jeweils tangierten Fachausschüssen bilde. Ebenso habe
man bereits im Jahre 1993 verfahren, als zuletzt ein solcher Rahmenbeschluss
gefasst wurde. Ratsherr RIECHEY schließt sich dem Überweisungswunsch an. Wenn es
Beratungsbedarf gebe, sollte man den Antrag heute nicht übers Knie brechen.
Bereits vor sechzehn Jahren so verfahren zu haben, sei kein geeignetes
Argument. Beigeordnete BAUMGARTEN versteht die Aufregung nicht. Mit dem Papier solle
nur aufgezeigt werden, welche Themen man anschieben und beraten wolle. Diese
grundsätzliche Frage müsse man nicht doppelt in Rat und Ausschuss diskutieren,
daher könne man heute darüber beschließen. Beigeordnete SCHELLMANN hat Verständnis dafür, über den Antrag zu beraten zu
wollen. Genau das geschehe in den Fachausschüssen, insofern werde man das Thema
sowohl im Bauausschuss, als auch im Grünflächenausschuss noch vielfach
behandeln, wie es auch schon beim letzten Mal gemacht worden sei. Die
Baulandentwicklung müsse in der Tat intensiv beraten werden und sie habe ebenso
Verständnis dafür, dass Grüne und Linke bereits im Vorfeld Bereiche aus der
Liste herausnehmen wollen, aber das könne ebenso gut noch in den Fachausschüssen diskutiert werden. Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag auf
Überweisung mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und 1 Stimme aus
den Reihen der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der Fraktion DIE LINKE bei 1 Enthaltung aus den Reihen der
FDP-Fraktion ab. Einwohnerantrag
und Aussprache über den Tagesordnungspunkt Fachbereichsleiter MOßMANN gibt kurze Erläuterungen zum Verfahren. Die Zahl der
an den Oberbürgermeister übergebenen Unterschriften für den Einwohnerantrag war
nach einer überschlägigen Zählung ausreichend. Allerdings hatten sich alle
Fraktionen im Vorfeld darauf geeinigt, der Bürgerinitiative im Rahmen eines
ohnehin in der Ratssitzung zu behandelnden Tagesordnungspunktes die Möglichkeit
zu geben, ihr Anliegen vorzutragen, so dass eine genaue Zählung unterbleiben
konnte. Frau Susanne WEHDI-PUMPE, Frau Ulrike AHLERS
und Herr Volker BUTENSCHÖN vertreten die Bürgerinitiative
Tiergartenkamp. Nachdem Anwohner im April 2008 aus der Presse erfahren hatten,
dass ein kleiner Teil des Tiergartenkamps als Baugebiet ausgewiesen werden
soll, habe sich relativ schnell die BI gebildet und bereits nach kurzer Zeit
eine Unterschriftenaktion für einen Einwohnerantrag geplant. Beim
Einwohnerantrag und einem Flyer habe man sich auf die veröffentlichten
Beschlüsse aus den Gremien der Stadt gestützt. Die Unterschriftensammlung habe
am 15.Juni 2008 begonnen, dabei habe man festgestellt, dass nicht nur die
unmittelbaren Anwohner das Gebiet zur Naherholung nutzen, sondern auch andere
Einwohner Lüneburgs und der angrenzenden Gemeinden. In den persönlichen
Gesprächen mit politischen Mandatsträgern sei man auf sehr positive Resonanz
gestoßen, insbesondere wenn vor Ort die Einzigartigkeit und Schönheit des
Gebietes auf sie wirken konnte. Die abgeschlossene Unterschriftenliste sei am
14. Februar an Oberbürgermeister Mädge übergeben worden. Das betroffene Gebiet besitze durch den Wechsel von Wald,
Feldern, Hecken und Gebüschsäumen eine hohe Strukturvielfalt, die eine
wesentliche Voraussetzung für Artenvielfalt sei. Nach derzeitigem Planungsstand
solle die zu bebauende Fläche etwa 8,6 Hektar groß sein. Davon enthielten
derzeit über zwei Hektar Baumbestand, so dass man die Aussage, der Wald werde
nicht angetastet, so nicht stehen lassen könne. Zudem würden ackerfähige
Flächen durch die hohe Inanspruchnahme als Bauland stark dezimiert, worauf auch
Landwirtschaftsverbände inzwischen hinwiesen. Landschaftsästhetisch besonders
hervorzuheben sei im Tiergartenkamp gerade das Fehlen jeglicher Bebauung. Zudem
liege das Gebiet stadtnah und sei daher besonders gut zu erreichen, daher werde
es von zahlreichen Menschen und Gruppen zur naturnahen Erholung genutzt. Im
Bereich des Lausebaches reiche das Areal nahe an das im Dezember 2007
ausgewiesene Naturschutzgebiet Ilmenauniederungen heran, so dass sich dort ein
verstärkter Freizeitdruck aus den bebauten Gebieten negativ auswirken würde.
Dagegen könnte der Tiergartenkamp als Landschaftsschutzgebiet eine gute
Pufferfunktion für die Ilmenauniederungen erfüllen. Das Argument, es werde nur die östliche Ackerfläche bebaut
und der restliche Bereich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, werfe die
Frage auf, warum man bisher die Empfehlung aus dem Landschaftsplan von 1996/97,
auf der gesamten Fläche ein Landschaftsschutzgebiet zu realisieren, ignoriert
habe. Stattdessen plane man ein Landschaftsschutzgebiet nur noch auf dem durch
die künftige Bebauung verringerten und landschaftlich entwerteten Fragment.
Nach dem geltenden Raumordnungsprogramm sei das Areal Vorranggebiet für ruhige Erholung
in Natur und Landschaft. Solche naturnahen und landschaftlich reizvollen
Bereiche müssten geschützt werden, sie würden in Stadtnähe immer seltener. Um
die Planungen für ein Baugebiet Tiergartenkamp umsetzen zu können, habe die
Stadt beim Landkreis beantragt, die Vorrangnutzung aufzuheben. Das gebe zu
denken. Die Bürgerinitiative sehe das gesamte Gebiet als eine Einheit an, die
zerstört werde, wenn eine Teilfläche zur Bebauung freigegeben würde. Nach Meinung der Bürgerinitiative gebe es in vielen Stadtteilen
aus den 50er und 60er Jahren, wie etwa Moorfeld und Kreideberg – unter
anderem durch den anstehenden Generationenwechsel – genügend freien
Wohnraum, der durch Sanierung und energetische Optimierung als attraktive
Alternative zum Eigenheimwohnbau dienen könne. Im Sinne des Antrages der Gruppe
SPD/CDU stehe ebenfalls die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, die
Nachverdichtung vor der Neuentwicklung. Durch die langfristige Planung neuer
Baugebiete werde es zunehmend schwieriger, vorhandene Baugebiete wie den
Rosenkamp zu füllen und damit die entsprechende Infrastruktur zu sichern. Ein
großes Thema sei auch die Entsiegelung statt einer weiteren Versiegelung. Das
Bundesumweltamt fordere eine Reduzierung der derzeit täglichen
Flächenversiegelung von 100 Hektar auf 30 Hektar. Falls es irgendeinen eigentumsrechtlichen Zusammenhang
zwischen der Beplanung des Tiergartenkamps und dem geplanten Gewerbegebiet
Bilmer Berg II geben sollte, appelliere die Bürgerinitiative an das Gewissen
der Ratsmitglieder, gerade in diesem Fall ein eindeutiges Signal für den Erhalt
des Tiergartenkamps zu geben. Hinsichtlich des bereits im Rat thematisierten
Grünflächendefizits in Kaltenmoor solle es dort rechnerisch einen Überschuss an
parkähnlichen Grünflächen geben. Hierzu zählten aber auch angelegte
Grünstreifen, Parkrandstreifen und Kreisel, nicht jedoch ausschließlich
größere, naturräumliche Flächen zur Naherholung. Es sei nicht nachvollziehbar,
wie die Grünflächenbilanz einer Stadt durch die Neuausweisung von Baugebieten
wachsen könne. Den Prognosen zufolge werde die Einwohnerzahl Lüneburgs
weiter wachsen, das könne sich jedoch – beispielsweise durch die
Auswirkungen der Finanzkrise – schnell relativieren. Bei genauerem
Hinsehen in den Demographiebericht der Bertelsmannstiftung, wachse bis zum
Jahre 2025 nur der Anteil der über 45-jährigen in Lüneburg. Die jüngere
Altersgruppe, bei der eher der Wunsch nach einem Eigenheim bestehe, verringere
sich laut dieser Studie hingegen. Die Bürgerinitiative begrüße es, dass sich im Antrag der
Gruppe SPD/CDU einige der eigenen Positionen wiederfänden, fordere aber die
Streichung des Abschnittes IIb des Antrages, also die Nennung konkreter Gebiete
der Baulandentwicklung. Stattdessen unterstütze die Bürgerinitiative eine
Baulandentwicklung mit ergebnisoffener Prüfung der Potentiale. Zum Erhalt des
Tiergartenkamps als Naherholungsgebiet fordere die BI die Rücknahme des
Antrages zur Flächenumwidmung im Regionalen Raumordnungsprogramm, die Rücknahme
des Satzungsaufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan und die Rücknahme der
beschlossen Änderung des Flächennutzungsplanes. Beigeordneter DÖRBAUM dankt den Vertretern der Bürgerinitiative für den
sachlichen Vortrag mit vielen, durchaus berechtigten Punkten. Der Antrag der
Gruppe und der Einwohnerantrag gehörten durchaus zusammen, wenngleich die
Bürgerinitiative die Bauleitplanung hinsichtlich des Teilbereiches
Tiergartenkamp in Frage stelle. Der Antrag der SPD/CDU habe zum Ziel, Lüneburg
zukunftsfähig zu entwickeln und behutsam die Voraussetzungen für einen
Einwohnerzuwachs in der nahen und mittleren Zukunft zu schaffen. Insofern
widerspreche er den vorgetragenen Daten des Landesamtes für Statistik, nach ihm
vorliegenden Unterlagen sei auch im Bereich der Kinder zwischen 7 und 13 Jahren
in Lüneburg bis 2020 ein Zuwachs von 25 % zu erwarten. In der Region Lüneburg
gebe es nach wie vor Zuwächse, auf die man auch ein Stück weit stolz sein
könne, da sie nicht zuletzt auf die Attraktivität der Stadt zurückzuführen
seien. Mit einer Zuwachsrate von 16,1 % sei Lüneburg in Niedersachsen einsame
Spitze. Mit diesen Zahlen wolle er deutlich machen, was die Gruppe bewogen
habe, den vorliegenden Antrag zu stellen. Eine Baulandentwicklung in Lüneburg
sei erforderlich und werde im Antrag in Grundzügen skizziert. Dabei stehe
– entsprechend den Prinzipien, die man bereits 1993 angewandt habe
– die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, das sehe man an den
Beispielen Auf der Hude, am Lambertiplatz und auch in der Frommestraße. Vor
einer Neuentwicklung solle nachverdichtet werden, so etwa am Ebensberg. Bei der
Baulandentwicklung müsse man nach ökologischer Wertigkeit abwägen, womit man
beim Tiergartenkamp sei. Es bestünden keine Zweifel, dass dies ein ökologisch
wertvolles Naherholungsgebiet mit hoher Qualität sei. Dieses Gebiet gelte es zu
erhalten, das verbiete jedoch nicht, eine Prüfung vorzunehmen, ob es unter
Umständen möglich sei, einen Teil dieser Fläche zu entwickeln. Er widerspreche der Aussage, dass in Lüneburg ausreichend
Bauland zur Verfügung stehe, außer dem Rosenkamp gebe es aktuell keine Fläche
für Eigenheimbau. Mittelfristig stehe das Areal Schlieffen-Park zur Verfügung,
hier seien die Planungen bereits weit fortgeschritten. Langfristig im Zeitraum
von drei bis zehn Jahren solle dort entwickelt werden, wo bereits ein
Aufstellungsbeschluss bestehe, nämlich am Ebensberg. Heute solle jedoch weder
die Fläche am Ebensberg beschlossen werden, noch ein Bebauungsplan für
irgendein anderes Gebiet. Es solle eine ergebnisoffene – das betone er
– Untersuchung eingeleitet werden, welche Flächen für eine Bebauung in
Frage kommen. Das werde in aller Ruhe in den Ausschüssen beraten. Ratsherr MEIHSIES stellt heraus, dass man heute den ersten Einwohnerantrag in
Lüneburg und damit eine große demokratische Tat erlebt habe. Es sei selten,
dass in Niedersachsen Einwohneranträge gestellt werden und noch dazu
‚durchkämen’. Seine Fraktion gehe mit dem Antrag der Gruppe SPD/CDU
nicht konform. Er wiederhole, dass der Antrag eine Handlungsanweisung zum
Zerstören von Natur und Landschaft sei. Nach dreizehn Jahren Stadtentwicklung
müsse man eine Bilanz ziehen, ob die damaligen Annahmen noch richtig und der
seinerzeit prognostizierte Bedarf noch vorhanden sei. Das sei zur Zeit des
letzten Antrages im Jahre 1993, noch durch SPD und Grüne, der Fall gewesen, als
viele Menschen nach Lüneburg drängten und es keine Neubaugebiete für deren
Ansiedlung gab. Ob diese Prognosen noch stimmen und welche Prognose richtig
sei, darüber gebe es offenbar heute unterschiedliche Auffassungen. Nach den
Vorhersagen des Jahres 1993 hätte Lüneburg heute schon 90.000 Einwohner, dies
zeige, dass Prognosen moderne Kaffeesatzleserei seien und man nicht einer jeden
immer glauben dürfe. Es sei zudem eine politische Frage, ob man einer Prognose
hinterherlaufe, um sie zu erfüllen, oder ob man kritisch mit ihr umgehe und ihr
Ziel in Frage stelle. Werfe man einen Blick auf eine Karte, die die Entwicklung
der Gebiete auf der Grundlage des Antrages der Gruppe darstelle, müsse man die
Leitlinie des Antrages zu einer vorrangigen Innenentwicklung in Frage stellen,
da es sich nur um Außenbereiche handle. Die einzige Fläche echter
Innenentwicklung sei das Areal der Schlieffenkaserne, auf solche Gebiete müsse
sich der Blick richten. Der Antrag widerspreche sich daher und leite eine
Fehlentwicklung ein. Wolle die FDP, wie Frau Schellmann es bereits angekündigt
habe, die Entwicklung des Areals Tiergartenkamp nicht, so müsse sie heute
bereits dem Antrag der Gruppe widersprechen und nicht eine Beratung in den
Fachausschüssen abwarten. Er hätte sich ein fraktionsübergreifendes Moratorium für den
Tiergartenkamp gewünscht und eine Übereinkunft, dass man dort für die nächsten
zwanzig Jahre keine Überlegungen für eine Baulandverwendung anstellen werde,
dokumentiert in einem politischen Antrag. Dies wäre sein Vorschlag für die
nächste Ratssitzung gewesen. Jede andere Fläche des Antrages – mit
Ausnahme des Schlieffen-Parks – gehe in den Außenbereich und zerstöre
Natur und Landschaft. Trotz ökologischer Voruntersuchungen dieser Bereiche,
auch schon in den neunziger Jahren, müsse man heute sagen, dass die
Naherholungsräume um Lüneburg einen hohen Druck haben. Je mehr man mit Bebauung
in die Randbereiche dränge, desto größer werde dieser Druck, dafür sei der
Tiergartenkamp ein Beispiel. Das Problem der Zersiedelung der Landschaft gelte
nicht nur für die Fläche Tiergartenkamp, sondern für die gesamte Stadt. Diese
Diskussion dürfe nicht mit einem Antrag abgeschnitten, sondern sie müsse
öffentlich und unter Hinzuziehung von Experten geführt werden. Ratsherr RIECHEY bekräftigt, dass die Ausführungen der Bürgerinitiative
deutlich gemacht hätten, dass einer baulichen Erschließung des größten
zusammenhängenden Grünflächengebietes in Lüneburg auch langfristig eine
deutliche Absage erteilt werden müsse. Die grundsätzliche Idee eines
Baulandkonzeptes, um dem Wachstumstrend mit einer gezielten Entwicklung zu
begegnen, sei grundsätzlich richtig und auch über die im Antrag aufgestellten
Grundsätze könne man reden, im Detail gebe es aber noch erheblichen
Beratungsbedarf, insbesondere was die langfristige Planung betreffe. Ihn störe
massiv, dass der Tiergartenkamp dort – wenngleich ohne besondere
Priorität – aufgenommen worden sei. Aus diesem Grund habe seine Fraktion
einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem die Forderungen gestellt werde, den
Tiergartenkamp aus der im Antrag der Gruppe genannten Liste im Teil IIb zu
streichen, die Pläne zur langfristigen Erschließung dieses Gebietes aufzugeben
und sich zu verpflichten, diesen wertvollen Naturraum als wichtiges
Naherholungsgebiet zu erhalten. Einer Zersiedelung dieser Grünfläche werde
seine Fraktion weder jetzt noch später zustimmen. Die breite
Unterschriftenaktion habe die Notwendigkeit der Erhaltung eindrucksvoll unter Beweis
gestellt. Von der geplanten Erschließung von über einhundert
Wohneinheiten auf diesem Areal sei entgegen den Aussagen der Verwaltung ein
Waldstück betroffen, er wisse nicht, warum solche Fehlinformationen von der
Verwaltung verbreitet werden. Der Eigentümer des Baugrundstückes, Herr
Lübbecke, habe in der Presse öffentlich klargemacht, dass er das Planungsgebiet
ausweiten wolle, da sich der Verkauf für ihn sonst nicht lohne. Werde das
Gebiet also erst einmal in die Planung aufgenommen, wenn auch nur langfristig,
werden vielleicht scheibchenweise weitere Zugeständnisse gemacht, die heute
noch ausgeschlossen werden. Diesen Weg wolle seine Fraktion nicht beschreiten.
Es gebe noch reichlich Baulandreserve, dagegen sehe es mit der Grünlandreserve
eher schlecht aus, daher fordere man dazu auf, von den Plänen zur langfristigen
Erschließung des Tiergartenkamps Abstand zu nehmen und dem Änderungsantrag
zuzustimmen. Ratsherr KROLL gibt zu bedenken, dass jemand, der heutzutage – aus
welchen Gründen auch immer – einen Wohnungswechsel plane, nicht nur auf
die kulturellen Angebote oder die Infrastruktur achte, sondern in erster Linie
auf die Wohnungsangebote. Es müsse daher immer eine ausreichende Anzahl sowohl
kleiner und größerer Wohnungen, als auch Grundstücke verschiedener Größe zur
Verfügung stehen. Das sei die Grundlage dafür, dass eine Stadt wie Lüneburg
wachsen, eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik betreiben, Investitionen tätigen
und sich positiv weiterentwickeln könne. Zukunftsorientiert müsse sich eine Stadtplanung
darstellen, indem sie jetzt und später viele Grundstücksangebote vorhalte. Kein
Verständnis habe er für jene, die ein Eigenheim besitzen und nun so tun, als ob
es rundherum nur Grünanlagen für ihre Erholung geben und keine neuen
Baugrundstücke geplant werden sollen. Das sei purer Eigensinn. Ratsfrau KIEßLICH möchte einige Fragen dazu stellen, ob und wie die
Hansestadt Lüneburg wachse. Dies sei in erster Linie eine aktive politische
Entscheidung. Hier gebe es eine Fürsorgepflicht für die bereits in Lüneburg
lebenden Einwohner. Der Antrag der Gruppe SPD/CDU vermittle den Eindruck, als
würde man darauf warten, dass sich Entwicklungsprognosen erfüllen und man
dementsprechend Baulandflächen ausweise. Eine nachhaltige und
zukunftsorientierte Stadtentwicklung sollte jedoch feste Kriterien haben, einem
Leitbild folgen und eine integrierte, systematische Grünflächen-, Rad- und
sonstige Verkehrsplanung aufweisen, damit der Stadtentwicklung ein
Gesamtkonzept zugrunde liege. Es reiche nicht aus, eine Handvoll Kriterien
– wie im Antrag – zu nehmen, insbesondere wenn diese nicht
konsequent angewandt werden. So werde eine Innenentwicklung gefordert, die
durch die dann genannten Flächen nicht bestätigt werde. Die aufgeführten
Gebiete lägen teilweise sogar am Rande der angrenzenden Gemeinden. Die Stadt
Bielefeld sei ein Beispiel dafür, dass es planerisch möglich sei, von einem
Ende einer Stadt zum anderen mit dem Rad ausschließlich durch Grünflächen zu
fahren. An dieser Stelle wünsche sie sich ein Gesamtkonzept, das solche Dinge
berücksichtige, wie es ihre Fraktion schon lange fordere. Gerade Lüneburg sei
von der Größe her geeignet, alle Angelegenheiten mit dem Fahrrad erledigen zu
können. Ihre Fraktion fordere eine nachhaltige Stadtentwicklung, die
allen Abkommen, die man bereits unterzeichnet habe, auch gerecht werde, die
Stadt als Ganzes in den Blick nehme und die vielen verschiedenen Anforderungen
miteinander in Beziehung setze. Dazu sei eine Politik nötig, die Natur und
Umwelt erhalte, sowie die Lebensqualität, den sozialen Zusammenhalt und die
wirtschaftliche Entwicklung in einer integrierten Art und Weise in Lüneburg
voranbringe. Der heutige Antrag setze hingegen nur den bisherigen planerischen
Flickenteppich fort. Laut Beigeordneter SCHELLMANN bestehe kein Zweifel,
dass der Rat verpflichtet sei, sich um Entwicklungsmöglichkeiten für Bauland zu
kümmern. Als sie in den Rat gekommen sei, habe in Lüneburg eine große
Wohnungsnot geherrscht und man habe nicht gewusst, wo man die vielen Menschen
unterbringen soll. Um eine Baulandentwicklung habe sich bis dahin niemand
gekümmert, erst in jener Zeit entstand nach langen Diskussionen eine
Baulandplanung, an der sowohl Herr Meihsies, als auch sie selbst beteiligt
gewesen seien. Aktuell habe man in Lüneburg noch ausreichend Baugebiete, in
denen sich Menschen ansiedeln können, beispielsweise Rosenkamp,
Schlieffen-Park, Wienebüttel oder Bei den Teichen. Sie habe nicht den Eindruck,
dass man derart in Not sei, dass man ein Gebiet angehen müsse, über das man
sich besonders viele Gedanken machen müsse. Gerade die im Randbereich der Stadt
liegenden Erholungsflächen seien in den letzten Jahren vorwiegend durch
Bebauung unter einen starken Nutzungsdruck geraten. So sei es auch in ihrem
Ortsteil Häcklingen, dessen Ortsränder inzwischen – wie vielerorts
– fließend in andere Orte übergehen, daher gebe es ein so schönes,
zusammenhängendes Gebiet wie in Kaltenmoor dort nicht mehr. Hier solle ohne Not
ein besonders reizvolles Naherholungsgebiet in Anspruch genommen werden, dessen
Wichtigkeit bereits nachhaltig dargestellt wurde. Bei den Entwicklungszielen des Landschaftsplanes werde man
ausdrücklich aufgefordert – da gerade in Kaltenmoor Waldrandflächen für
besonders erholungswirksam gehalten werden – durch Anlegen von Lichtungen
und Waldwiesen deren Fläche zu erhöhen. Hier wolle man ohne Not abschaffen,
wozu man zwingend aufgefordert sei. Sicherlich gebe es Menschen, denen nicht
auffalle, um welch ein besonderes Gebiet es sich hier mit dem besonderen
Landschaftsbild, welches zungenartig nach Kaltenmoor hineinrage, handle und
welches es in Lüneburg so fast nicht mehr gebe. Zudem liege es nicht
unmittelbar neben Wohnraum, sondern habe einen Puffer zur jeweiligen Bebauung
und biete damit die besten Voraussetzungen für Natur und Umwelt. Für den Artenschutz
sei das Areal besonders geeignet, so hätten Greifvögel am dortigen Waldrand
ihren Ansitz und auf den Feldern ihr Jagdrevier. Die teilweise sehr alten Bäume
seien unglaublich wichtig für die verschiedenen Spechtarten. Werde hier auch
nur das eine Feld bebaut, würde diese Situation völlig verändert, da die
Pufferzone zur menschlichen Bebauung mit all ihren – den Naturschutz
störenden – Verhaltensweisen verloren gehe. In Zeiten der Verdrängung der
Natur würde man mit dieser Bebauung das falsche Zeichen setzen. Der Bereich
Tiergartenkamp sollte als Tabuzone definiert und aus den Planungen
herausgenommen werden, einem solchen Änderungsantrag könne sich ihre Fraktion
anschließen. Da dieser aber sicherlich heute abgelehnt werde, müsse man in
gründlicher Arbeit in den zuständigen Fachausschüssen zu genau diesem Ergebnis
kommen. Ratsherr BRUNS sieht in den Beiträgen der Ratsherren Riechey und Meihsies
klaren Populismus. Ein Moratorium für den Tiergartenkamp für die Dauer von
zwanzig Jahren, wie von den Grünen vorgeschlagen, sei nur ein Feigenblatt. Da
sei Herr Riechey ein Stück weit konsequenter, indem er sage, „dann eben
gar nicht“. Seine Fraktion habe mit dem Antrag ein Papier auf den Tisch
gelegt, das ergebnisoffen sei und mit dem man Rahmenbedingungen für die
nächsten drei bis zehn Jahre schaffen wolle. Hätte man die entsprechenden
Rahmenbedingungen schon früher geschaffen, wäre Lüneburg heute vielleicht
bereits bei der prognostizierten Zahl von 90.000 Einwohnern. Ein Teil des
Wachstums sei in die ländliche Region gegangen, man dürfe nicht übersehen, was
um einen herum geschehe. Entwicklungen müsse man dort schaffen, wo die
Infrastruktur vorhanden sei und die Rahmenbedingungen stimmten. Seine Fraktion wolle eine nachhaltige Entwicklung und eine
ergebnisoffene Prüfung, in die die Bürger mit einbezogen werden sollen. Dabei
sei auch die Bürgerinitiative gefragt. Er stelle sich die Frage, wie es denn
aussähe, wenn hier heute noch weitere Bürgerinitiativen sitzen würden,
beispielsweise vom Ebensberg, da für andere Flächen die gleichen Argumente
abzuwägen seien. Ratsherr MEIHSIES fordert Frau Schellmann auf, nicht nur eine grüne Rede zu
halten, sondern dann auch eine entsprechende Entscheidung zu treffen und dem
Antrag der Gruppe nicht zuzustimmen. Ergebnisoffen sei der Prozess nicht, da
die Gruppe in ihrem Antrag klar sage, an welchen Stellen sie eine mittel- und
langfristige Baulandentwicklung wolle. Die Bürgerbeteiligung sei kein
hochdemokratischer Akt, wie Herr Bruns es darstelle, sondern eine Selbstverständlichkeit,
die das Baugesetzbuch vorgebe. Frau Kießlich habe dargestellt, dass es dem
Antrag an einem Gesamtkonzept fehle und die Gruppe ihrem Anspruch, nachhaltige
Stadtentwicklung zu betreiben, an dieser Stelle nicht gerecht werde. Bürgermeister DR. SCHARF erinnert an den Austausch der Argumente und
Sichtweisen seiner Fraktion mit der Bürgerinitiative, der ebenso klar und
sachlich erfolgt sei, wie die heutige Vorstellung ihrer Konzeption. Er habe
großen Respekt vor diesem ersten Einwohnerantrag in der Stadt Lüneburg. Das
schlage sich nieder in der offenen und sachlichen Diskussion mit der
Bürgerinitiative, anders als es häufig zwischen den Ratsmitgliedern der Fall
sei. Der Rat begleite seit Jahren positiv die Entwicklung der
Stadt, über Infrastruktur und Gewerbeansiedlung bis zum Zuzug junger Familien.
Das gebe dem Rat den Auftrag, sich über die Zukunft Gedanken zu machen und dazu
gehöre natürlich die Diskussion über die Ausweisung von Baugebieten. Die
Grundzüge für die Planung seien selbstverständlich zum Teil aus dem
Baugesetzbuch übernommen worden, weil sie nun einmal wichtig und die Basis der
Diskussion im Bauausschuss seien. Es sei auch ihm lange schwer gefallen, den
Bereich Tiergartenkamp in die langfristige Baulandplanung aufzunehmen, er
betone aber, dass Lüneburg weiter wachse und die Flächen für die im Antrag
genannte mittelfristige Planung auf Dauer vielleicht nicht reichen werden. Jede
Generation habe die Aufgabe, in die Zukunft zu schauen. Das Areal
Tiergartenkamp stelle eine Möglichkeit der Bebauung dar. Für den Bereich
Klosterkamp sei vor Jahren sicherlich auch die Diskussion geführt worden, ob
man die Fläche als Bauland ausweisen solle. Das Baugebiet Klosterkamp sei von
der Aufteilung der Bauplätze und der Einbindung der Natur hervorragend gestaltet
worden. In der langfristigen Planung, die wohlgemerkt ergebnisoffen
durchgeführt werde, seien auch die Gebiete am Ebensberg und am Raderbach
aufgeführt. Beide Flächen unterlägen einer ähnlichen Problematik wie der
Tiergartenkamp, so dass man sich auch dort genau überlegen müsse, ob man die
Flächen einmal als Baugebiet für die künftige Entwicklung der Stadt brauche.
Man habe heute wichtige Argumente gehört, die sicherlich jeder im Rat ernst
nehme, man werde aber eben nicht von der Pflicht entbunden, sich Gedanken für
die mittel- und langfristige Planung zu machen. Ratsherr SOLDAN spricht sich ebenfalls für die Notwendigkeit aus, sich
Gedanken darüber zu machen, wie die Stadt sich weiter entwickeln solle und
Punkte aufzustellen, anhand derer eine Abwägung zur Entwicklung von Baugebieten
zu erfolgen habe. Eine solche Abwägung habe aber bereits im Vorfeld bei der
Nennung der möglichen Baugebiete zu erfolgen. Er gehe davon aus, dass sich die
Gruppe SPD/CDU darüber bei ihrem Antrag Gedanken gemacht und in der
langfristigen Planung nicht einfach alle Flächen aufgeführt habe, die innerhalb
der Stadt irgendwie in Frage kommen könnten. Wenn dem aber so sei, stelle er
die Frage, warum das Baugebiet Klosterkamp II in der Liste enthalten sei. Wolle
man ernsthaft die Vorgaben aus dem Antrag einbringen – insbesondere den
Punkt ‚Abwägung der Flächen nach ökologischer Wertigkeit’ –
so dürfe der Tiergartenkamp im Antrag nicht auftauchen. Grundsätzlich sei er
dafür, zunächst, wie im Antrag vorgeschlagen, Kriterien für eine Auswahl von
Flächen zu definieren, mit den in der langfristigen Planung aufgelisteten
Gebieten könne sich seine Fraktion aber nicht anfreunden und dem Antrag so
nicht zustimmen. Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass das Baugebiet Klosterkamp einst
unter einer SPD/FDP-Ratsmehrheit entstanden und das jetzt in Rede stehende
Gebiet Klosterkamp II mit beschlossen worden sei, wie man an den Zufahrten im
Straßenplan erkenne. Die Stadt Lüneburg sei eine wachsende Stadt und müsse dem
gerecht werden. Wolle man hingegen nicht wachsen, erhalte man durch immer
weiter steigende Verdichtung genau jenen Verdrängungsdruck –etwa durch
dann steigende Mieten – mit dem kürzlich die Anwohner der Frommestraße
argumentiert haben. Die Studie der Bertelsmannstiftung gehe auf das Problem der
steigenden Nachfrage nach Bauland ein, indem es zwar insgesamt weniger
Einwohner prognostiziere, der Wunsch nach Wohneigentum aber gleichwohl weiter
steige. Diesen Wunsch könne man niemandem verwehren. Eine Nachverdichtung müsse
indes nicht zwingend im Innenstadtbereich erfolgen, auch die Teilung größerer
Grundstücke in vorhandener Bebauung in Randlagen sei gut denkbar. Überall dort,
wo man eine Verdichtung plane, spüre man aber aus den verschiedensten Gründen
Widerstand. Im Jahre 1993 habe man im Rat begonnen, eine Baulandplanung
zu schaffen, um neu zuziehenden Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung zu
geben. Dieses Portfolio sei inzwischen aufgebraucht, daher bedürfe es nun eines
neuen Beschlusses, welche Gebiete in eine zukünftige Planung aufgenommen
werden. Trotz verschiedener Mehrheiten im Rat habe man seit 1993 immer wieder
durchaus einvernehmlich gehandelt, indem man sich die in Frage kommenden
Gebiete angeschaut, nach verschiedenen Kriterien auf ihre Tauglichkeit
überprüft und nach eingehender Diskussion einen Beschluss gefasst habe. Das
Gleiche solle auch hier wieder erfolgen. Eine solche langfristige Planung sei
gut und notwendig, damit sich die Bürger darauf einstellen können, vor allem
aber, um infrastrukturelle Fragen rechtzeitig behandeln und beantworten zu
können. Gerade aufgrund der vorhandenen Infrastruktur durch die Nähe zu
Kaltenmoor sei das Baugebiet Klosterkamp II in
den langfristigen Planungen
enthalten. Dies sei der Vorteil gegenüber der Schaffung von Neubaugebieten in
der Fläche, denen eine entsprechende Anbindung fehle. Ob die Fläche Klosterkamp
II tatsächlich einmal bebaut werde, könne heute weder von ihm, noch von jemand
anders sicher vorhergesagt werden. Er wisse aber, dass man ein Portfolio für
Flächen benötige, um den neu zuziehenden Menschen, die das sichere Wachstum
Lüneburgs mit sich bringe, Perspektiven zu geben. Er wohne seit dreißig Jahren im Stadtteil Kaltenmoor und
könne daher die dortigen Verhältnisse beurteilen. In der letzten Woche sei eine
Bürgerversammlung abgehalten worden, auf der genau diese heutige Diskussion
geführt worden sei. Keiner der dort anwesenden Bürger habe die Planungen als
schädlich für den Stadtteil Kaltenmoor kritisiert. Deren Interessen seien ganz
anders, nämlich die dortigen Hochhäuser, die heute weder zeitgemäß noch
ökologisch seien, vielleicht irgendwann einmal zurückzubauen. Das sei auch sein
Ziel, wobei die Menschen dann aber auch irgendwo hin ziehen müssen und das
könne theoretisch eines der Neubaugebiete sein. Glaubwürdigkeit und ein wenig Vertrauen seien im anstehenden
Prozess der Baulandentwicklung notwendig. Beschluss: Der
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird mehrheitlich abgelehnt mit den
Stimmen der Gruppe SPD/CDU gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. Der
Antrag der Gruppe SPD/CDU wird mehrheitlich angenommen mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und
der Fraktion DIE LINKE. (06) |
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