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Auszug - Wichtige Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.03.2009    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Beschluss

Fachbereichsleiter MOßMANN erinnert an die Beantwortung der Anfrage zu Bodenproben auf dem Gelände der ehemaligen Schlieffenkaserne in der letzten Ratssitzung

Fachbereichsleiter MOßMANN erinnert an die Beantwortung der Anfrage zu Bodenproben auf dem Gelände der ehemaligen Schlieffenkaserne in der letzten Ratssitzung. In jener Sitzung hatte Ratsfrau Brunke-Reubold ihm zwei selbst entnommene Bodenproben übergeben. Die Gutachter hatten – wie in der Ratssitzung ausgeführt – die Prüfung in zwei Phasen durchgeführt. Es erfolgte zunächst eine Erstbewertung, in der anhand der vorangegangenen Nutzungen, Informationen des Nds. Baumanagements und einer Ortsbesichtigung so genannte kontaminationsverdächtige Flächen ausgemacht wurden. In einer zweiten Phase wurden diese Kontaminationsverdachtsflächen untersucht, indem insgesamt 162 Rammkernsondierungen auf dem Kasernengelände gesetzt und aus diesen 851 Bodenproben entnommen wurden. Nach der Analyse der Proben für jedes Kontaminationsverdachtsfeld wurde das Ergebnis festgehalten und bewertet. Danach ergab sich – wie dargestellt – keine akute Gefahr für die Umwelt.

Frau Brunke-Reubold hatte Bodenproben vorgelegt und erläutert, dass diese aus einem vorhandenen Bohrloch stammen und aus etwa 1,5 Metern Tiefe entnommen worden seien. Die Entnahme sei in Halle 14 erfolgt, die vom Gutachter aber nicht als Kontaminationsverdachtsfläche ausgemacht worden war. Wegen der Nähe zu Halle 13, welche vom Gutachter als Kontaminationsverdachtsfläche 1 ausgemacht wurde, werden nähere Ausführungen zu Halle 13 gemacht. Vom Gutachter wurden in dieser Halle 19 Sondierungen durchgeführt, von denen 16 ohne Befund waren. Bei drei Proben waren in 2,5 Metern Tiefe Schmierölverunreinigungen festgestellt worden. Nach dem Gutachten bestehe kein Handlungsbedarf zur Sanierung der festgestellten Kontamination. Nur bei Rück- oder Umbau der vorhandenen Bausubstanz sei eine Entnahme der kontaminierten Bodenpartien durchzuführen, um eine Schadstoffmobilisierung und eine dadurch bedingte, mögliche Gefährdung zu verhindern. Solange kein Boden dort bewegt werde, könne es zu keiner Grundwasserverunreinigung kommen.

Zur Untersuchung der beiden eingereichten Bodenproben wurden zwei Labore kontaktiert. Wäre eine Analyse möglich gewesen, hätte dies Kosten von rund 350 Euro verursacht. Die Entnahme aus vorhandenen Sondierungen führe jedoch zu einer Verfälschung, da die ursprünglichen Bohrlöcher nach der Entnahme durch die Gutachter mit dem entnommenen Boden wieder aufgefüllt wurden, wodurch eine Vermischung mit anderen Böden eintreten und zudem die tatsächliche Entnahmetiefe nicht mehr festgestellt werden könne. Dazu komme, dass die Proben hätten eingefroren werden müssen und die Probengefäße ungeeignet seien, da sie aus durchsichtigem Plastik bestanden, wodurch sich schnell verflüchtigende Substanzen nicht mehr zweifelsfrei hätten nachgewiesen werden können. Schließlich war die entnommene Menge deutlich zu gering, um eine Analyse durchführen zu können. Wolle man zuverlässige Aussagen erhalten, müssten die Standards für Bodenproben eingehalten werden.

Man müsse feststellen, dass durch die Entnahme von Bodenproben aus einem bereits vom Gutachter untersuchten Gelände zur Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger beigetragen und ein erheblicher Verwaltungsaufwand ausgelöst wurde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, dass hier nicht nur die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger und der verursachte Arbeitsaufwand kritisiert werden müsse, die Entnahme der Proben sei auch strafrechtlich relevant. Das Gelände sei baurechtlich abgesperrt, das Betreten verboten, was auch durch Schilder dokumentiert werde.