Bürgerinformationssystem
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Fachbereichsleiter MOßMANN erinnert an die Beantwortung der Anfrage zu
Bodenproben auf dem Gelände der ehemaligen Schlieffenkaserne in der letzten
Ratssitzung. In jener Sitzung hatte Ratsfrau Brunke-Reubold ihm zwei selbst
entnommene Bodenproben übergeben. Die Gutachter hatten – wie in der
Ratssitzung ausgeführt – die Prüfung in zwei Phasen durchgeführt. Es
erfolgte zunächst eine Erstbewertung, in der anhand der vorangegangenen
Nutzungen, Informationen des Nds. Baumanagements und einer Ortsbesichtigung so
genannte kontaminationsverdächtige Flächen ausgemacht wurden. In einer zweiten
Phase wurden diese Kontaminationsverdachtsflächen untersucht, indem insgesamt
162 Rammkernsondierungen auf dem Kasernengelände gesetzt und aus diesen 851
Bodenproben entnommen wurden. Nach der Analyse der Proben für jedes
Kontaminationsverdachtsfeld wurde das Ergebnis festgehalten und bewertet.
Danach ergab sich – wie dargestellt – keine akute Gefahr für die
Umwelt. Frau Brunke-Reubold hatte Bodenproben vorgelegt und erläutert,
dass diese aus einem vorhandenen Bohrloch stammen und aus etwa 1,5 Metern Tiefe
entnommen worden seien. Die Entnahme sei in Halle 14
erfolgt, die vom Gutachter aber nicht als Kontaminationsverdachtsfläche
ausgemacht worden war. Wegen der Nähe zu Halle 13, welche vom Gutachter als
Kontaminationsverdachtsfläche 1 ausgemacht wurde, werden nähere Ausführungen zu
Halle 13 gemacht. Vom Gutachter wurden in dieser Halle 19 Sondierungen
durchgeführt, von denen 16 ohne Befund waren. Bei drei Proben waren in 2,5
Metern Tiefe Schmierölverunreinigungen festgestellt worden. Nach dem Gutachten
bestehe kein Handlungsbedarf zur Sanierung der festgestellten Kontamination.
Nur bei Rück- oder Umbau der vorhandenen Bausubstanz sei eine Entnahme der
kontaminierten Bodenpartien durchzuführen, um eine Schadstoffmobilisierung und
eine dadurch bedingte, mögliche Gefährdung zu verhindern. Solange kein Boden
dort bewegt werde, könne es zu keiner Grundwasserverunreinigung kommen. Zur Untersuchung der beiden eingereichten Bodenproben wurden
zwei Labore kontaktiert. Wäre eine Analyse möglich gewesen, hätte dies Kosten
von rund 350 Euro verursacht. Die Entnahme aus vorhandenen Sondierungen führe
jedoch zu einer Verfälschung, da die ursprünglichen Bohrlöcher nach der
Entnahme durch die Gutachter mit dem entnommenen Boden wieder aufgefüllt
wurden, wodurch eine Vermischung mit anderen Böden eintreten und zudem die
tatsächliche Entnahmetiefe nicht mehr festgestellt werden könne. Dazu komme,
dass die Proben hätten eingefroren werden müssen und die Probengefäße
ungeeignet seien, da sie aus durchsichtigem Plastik bestanden, wodurch sich
schnell verflüchtigende Substanzen nicht mehr zweifelsfrei hätten nachgewiesen
werden können. Schließlich war die entnommene Menge deutlich zu gering, um eine
Analyse durchführen zu können. Wolle man zuverlässige Aussagen erhalten,
müssten die Standards für Bodenproben eingehalten werden. Man müsse feststellen, dass durch die Entnahme von
Bodenproben aus einem bereits vom Gutachter untersuchten Gelände zur Verunsicherung
der Bürgerinnen und Bürger beigetragen und ein erheblicher Verwaltungsaufwand
ausgelöst wurde. Oberbürgermeister
MÄDGE ergänzt, dass
hier nicht nur die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger und der
verursachte Arbeitsaufwand kritisiert werden müsse, die Entnahme der Proben sei
auch strafrechtlich relevant. Das Gelände sei baurechtlich abgesperrt, das
Betreten verboten, was auch durch Schilder dokumentiert werde. |
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